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Amtsblatt für den Landkreis Havelland Jg.15, Heft 04

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Amtsblatt für den

Landkreis Havelland

Jahrgang 15 Rathenow, 2008-04-07 Nr. 04

Inhaltsverzeichnis

Beschlüsse des Kreistages des Landkreises Havelland vom 17.03.2008

BV 0429/07 Wahl ehrenamtlicher Richterinnen -KT29/08 und Richter in der ordentlichen

Gerichtsbarkeit -hier: Benennung der Vertrauensleute für die Wahlaus- schüsse gem. § 40 III GVG

Seite 17 BV 0430/07 Vorschlagslisten von ehrenamtlichen -KT29/08 Richterinnen und Richtern für das

Landessozialgericht und das Sozialgericht in Potsdam

Seite 18 BA 0432/08 Dienstaufsichtsbeschwerde gegen -KT29/08 einen Wahlbeamten

Seite 21 BV 0435/08 Förderung von Investitionen in -KT29/08 Infrastruktur des ÖPNV im Landkreis

Havelland

Seite 21 BV 0436/08 Dienstreisegenehmigungen für den -KT29/08 Landrat

Seite 21

BV 0437/08 1. Wahlkreise für die Wahl des -KT29/08 Kreistages Havelland

2. Berufung des Kreiswahlleiters und des Stellvertreters für das Wahlgebiet des Landkreises Havelland zu den Kommunalwahlen am 28. September 2008

Seite 21 BA 0440/08 Ausbau

-KT29/08 Netzwerk Gesunde Kinder Seite 22

Bekanntmachung des Amtes für Forstwirtschaft Kyritz

Seite 22 Bekanntmachung der Regionalen

Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming Seite 24 Allgemeinverfügung zur Genehmigung von zusätzlichen Ladenöffnungszeiten

Seite 24 Bekanntmachung der Sitzung des Kreistages des Landkreises Havelland am 14.04.2008

Seite 25

(2)

Beschluss – Nr. BV 0429/07-KT29/08

Wahl ehrenamtlicher Richterinnen und Richter in der ordentlichen Gerichtsbarkeit - hier: Benennung der Vertrauensleute für die Wahlausschüsse gem. § 40 III GVG

Der Kreistag hat beschlossen:

In den Wahlausschuss am

- Amtgericht Nauen werden die Vertrauenspersonen (Anlage 1) und in den Wahlausschuss am

- Amtgericht Rathenow werden die Vertrauenspersonen (Anlage 2) gewählt.

Anlage 1 zum Beschluss BV 0429/07-KT29/08

Vorschlagsliste für die Wahl von Vertrauensleuten für das Amtsgericht Nauen

Lfd.

Nr. Name, Vorname Wohnort

1. Brinkmann, Marlies (Vorschlag Die Linke.)

14641 Groß Behnitz

2. Vollbrecht, Manuela (Vorschlag SPD)

14641 Wustermark

3. Appel, Werner (Vorschlag SPD)

14641 Nauen

4. Porr, Lothar (Vorschlag FDP)

14612 Falkensee

5. Spallek, Siegfried (Vorschlag CDU)

14621 Schönwalde-Glien

6. Wucke, Sigrid (Vorschlag CDU)

14612 Falkensee

7. Gall, Wolfgang (Vorschlag CDU)

14624 Dallgow-Döberitz

(3)

Anlage 2 zum Beschluss BV 0429/07-KT29/08

Vorschlagsliste für die Benennung von Vertrauensleuten für das Amtsgericht Rathenow

Lfd.

Nr. Name, Vorname Wohnort

1. Schröder, Horst 14712 Rathenow

2. Mathews, Fredi (Vorschlag Die Linke.)

14715 Milower Land

3. Milde, Christine (Vorschlag SPD)

14727 Premnitz

4. Mantau, Alfred (Vorschlag SPD)

14712 Rathenow

5. Schiebold, Holger (Vorschlag CDU)

14715 Milower Land

6. Zeuschner, Inge (Vorschlag CDU)

14712 Rathenow

7. Dr. Jahnke, Klaus (Vorschlag CDU)

14712 Rathenow

Beschluss – Nr. BV 0430/07-KT29/08

Vorschlagslisten von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern für das Landessozialgericht und das Sozialgericht in Potsdam

Der Kreistag hat beschlossen:

Die in der Anlage enthaltenen Listen für das

- Landessozialgericht in Potsdam (Anlage 1) und das - Sozialgericht in Potsdam (Anlage 2)

werden bestätigt.

(4)

Anlage 1 zum Beschluss Nr. BV 0430/07-KT29/08

Vorschlagsliste für die Benennung von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern am Landessozialgericht

Lfd.

Nr. Name, Vorname Wohnort

1. Richter-Kempin, Michael 14612 Falkensee

2. Jeschke, Helmut 14641 Nauen

3. Mentzel, Klaus-Peter 14612 Falkensee 4. Daebel, Ilona 14624 Dallgow-Döberitz

5. John, Regina 14621 Schönwalde-Glien

6. Eisentraut, Sigrid 14712 Rathenow

7. Reetz, Peter 14612 Falkensee

8. Drefenstedt, Jörg 14612 Falkensee

9. Bode, Alexandra 14641 Nauen

10. Müller, Wolfgang 14669 Ketzin 11. Müller, Dietrich 14612 Falkensee 12. Heidfeld, Jeanette 14612 Falkensee 13. Römer, Brigitte 14621 Schönwalde-Glien 14. Schaefers, Thomas 14612 Falkensee 15. Steinert, Manfred 14669 Ketzin 16. Schadow, Hans-Peter 14646 Nauen 17. Böttcher-Könnemann,

Kathrina

14612 Falkensee

18. Kaiser, Endrick 14612 Falkensee 19. Klose, Wolfgang 14612 Falkensee 20. Dziedzina, Siegmund 14641 Nauen

(5)

Anlage 2 zum Beschluss Nr. BV 0430/07-KT29/08

Vorschlagsliste für die Benennung von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern für das Sozialgericht in Potsdam

Lfd. Nr. Name, Vorname Wohnort

1. Jeschke, Helmut 14641 Nauen 2. Mentzel, Klaus-Peter 14612 Falkensee 3. Daebel, Ilona 14624 Dallgow-Döberitz 4. John, Regina 14621 Schönwalde-Glien 5. Schatte, Renate 14715 Milower Land

6. Reetz, Peter 14612 Falkensee

7. Gutzmerow, Guido 14612 Falkensee 8. Drefenstedt, Jörg 14612 Falkensee 9. Kerbstat, Renate 14641 Nauen 10. Stoye, Carola 14656 Brieselang 11. Müller, Wolfgang 14669 Ketzin 12. Kutzschbach, Ingelore 14715 Milower Land 13. Heidfeld, Jeanette 14612 Falkensee 14. Römer, Brigitte 14621 Schönwalde-Glien 15. Schaefers, Thomas 14612 Falkensee 16. Steinert, Manfred 14669 Ketzin 17. Schadow, Hans-Peter 14641 Nauen 18. Böttcher-Könnemann,

Kathrina

14612 Falkensee 19. Kaiser, Endrick 14612 Falkensee 20. Schubert, Margarete 14669 Ketzin

21. Bier, Hartmut 14621 Schönwalde-Glien 22. Klose, Wolfgang 14612 Falkensee 23. Dziedzina, Siegmund 14641 Nauen 24. Schwenzer, Ingrid 14712 Rathenow

(6)

Beschluss – Nr. BA 0432/08-KT29/08

Dienstaufsichtsbeschwerde gegen einen Wahlbeamten

Der Kreistag hat beschlossen:

1. Zur Dienstaufsichtsbeschwerde des Herrn Wolfgang Jankowitz vom 17.12.2007 wird festgestellt, dass weder ein persönliches Fehlverhalten des Landrates, Herrn Dr. Burkhard Schröder, vorliegt noch der Landrat als Leiter der Kreisverwaltung in sonstiger Weise eine Pflichtverletzung begangen hat.

Beschluss – Nr. BV 0435/08-KT29/08

Förderung von Investitionen in Infrastruktur des ÖPNV im Landkreis Havelland

Der Kreistag hat beschlossen:

dass die nachfolgende Ausnahme von der Richtlinie zur Förderung von Investitionen in Infrastruktur des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden des Landkreises Havelland und von Fahrzeugen des ÖPNV für das Jahr 2008 bestätigt wird

für das Amt Friesack: der II. Bauabschnitt zur Bahnhofsumfeldgestaltung des nördlichen Bahnhofsvorplatzes in Paulinenaue.

Beschluss – Nr. BV 0436/08-KT29/08

Dienstreisegenehmigungen für den Landrat

- hier: Aufhebung des Kreistagsbeschlusses 317/01 vom 10.12.2001

Der Kreistag hat beschlossen:

Der Kreistagsbeschluss 317/01 vom 10.12.2001, mit dem die Anordnung und Genehmigung von Dienstreisegenehmigungen für den Landrat geregelt wurde, wird aufgehoben.

Beschluss – Nr. BV 0437/08-KT29/08

1. Festlegung der Zahl und der Abgrenzung der Wahlkreise für die Wahl des Kreistages Havelland am 28.

September 2008

2. Berufung des Kreiswahlleiters und des Stellvertreters des Kreiswahlleiters für das Wahlgebiet des Landkreises Havelland zu den Kommunalwahlen am 28. September 2008

Der Kreistag hat beschlossen:

1. Das Wahlgebiet des Landkreises Havelland für die Kreistagswahl am 28. September 2008 wird in 4 Wahlkreise mit nachfolgender Abgrenzung eingeteilt:

Wahlkreis 1: Stadt Rathenow, Stadt Premnitz, Gemeinde Milower Land

Wahlkreis 2: Amt Rhinow, Amt Friesack, Amt Nennhausen, Stadt Nauen, Stadt Ketzin Wahlkreis 3: Gemeinde Schönwalde-Glien, Gemeinde Wustermark, Gemeinde Brieselang, Gemeinde Dallgow-Döberitz

Wahlkreis 4: Stadt Falkensee

(7)

2. Zum Kreiswahlleiter für die Kommunalwahlen am 28. September 2008 wird Herr Lothar Marquardt berufen. Zum Stellvertreter des Kreiswahlleiters wird Herr Stefan Ritzka berufen.

Beschluss – Nr. BA 0440/08-KT29/08

Ausbau Netzwerk Gesunde Kinder und weitere Maßnahmen, um Leben zu schützen und junge Familien zu fördern Der Kreistag hat beschlossen:

1. Der Kreistag Havelland beschließt die Fortentwicklung und den weiteren Ausbau des Havelländischen Netzwerkes Gesunde Kinder. Der finanzielle Rahmen ist über das Haushaltsjahr 2008 hinaus sicherzustellen. Der Kreistag spricht sich für die Erweiterung der Hilfsangebote zur Unterstützung von Eltern, insbesondere von allein erziehenden jungen Müttern aus. Hierbei geht es vor allem um die Erweiterung der vorhandenen, sich bereits bewährten Beratungs- und Betreuungsangebote in der laufenden Projektphase. Hilfen und Unterstützung sind bereits in der Schwangerschaft und nach der Geburt des Kindes beim täglichen Familienmanagement, der Berufsausbildung, familiären Konflikten usw. notwendig.

2. Der Kreistag beauftragt den Landrat, mit den zuständigen Gremien, Medizinern und anderen Experten die Möglichkeiten von Babyklappen und anonymen Geburten in den Havelland Kliniken als Ergänzung des Netzwerks Gesunde Kinder zu beraten und die schnellst mögliche Umsetzung zu prüfen.

3. Der Landrat wird gebeten, in der Sitzung im Juni 2008 dem Kreistag einen Sachstandsbericht zu geben.

Öffentliche Bekanntmachung

des Amtes für Forstwirtschaft Kyritz (untere Forstbehörde)

über die

Durchführung einer Waldwegeinventur im Zuständigkeitsbereich des Amtes für Forstwirtschaft Kyritz gemäß § 30 des Waldgesetzes des Landes Brandenburg.

Das Amt für Forstwirtschaft (AfF) Kyritz beabsichtigt, gemäß § 30 Abs. 1 des Waldgesetzes des Landes Brandenburg (LWaldG) vom 20. April 2004 (GVBl. I S. 137), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 21.

Juni 2007 (GVBl. I S.106, 108) und der Verordnung zur Durchführung von Waldinventuren (WaldInvV) vom 08.

August 2005 (GVBl. II S. 470) eine Waldwegeinventur im Zuständigkeitsbereich durchzuführen.

Die Waldwegeinventur ist eine Waldinventur nach § 1 Abs. 2 WaldInvV. Die Erfassung der Waldwege im Wald aller Eigentumsarten ist eine thematische Erhebung. Die Durchführung der Inventur richtet sich nach § 2 WaldInvV.

Ziel der Waldwegeinventur ist die digitale Erfassung der Waldwegeinformationen auf der Basis des im Forst- und Holzbereich entwickelten Standards der NavLog GmbH. Nachzulesen im Internet unter www.navlog.de. Die Daten fließen damit in das zurzeit im Aufbau befindliche deutschlandweite navigationsfähige Straßendaten- und Waldwegenetz ein. Die Erfassung und Verarbeitung der Waldwegeinformation dienen dem verbesserten Auffinden von Holzpoltern im Wald sowie dem rationellen Abtransport des Holzes.

Die Waldwegeinventur dient weiterhin dazu, die für den vorbeugenden Waldbrand- und Katastrophenschutz erforderlichen Wege nach dem o. g. Standard zu erfassen. Die Grundlage hierfür ist die bereits vorliegende

(8)

Fachplanung gemäß § 20 Abs. 1 und 2 LWaldG i. V. m. Pkt. 2. 3 des Gemeinsamen Runderlasses des MLUV und des MI zu gemeinsamen Vorbeugungs- und Abwehrmaßnahmen der unteren Forstbehörden, der Aufgabenträger des örtlichen Brandschutzes und des Katastrophenschutzes gegen Waldbrände vom 29.03.2007.

Im Zeitraum vom 30.06. bis 30.09.2008 wird die Erfassung stattfinden. Sie umfasst die gesamten Waldwege im Zuständigkeitsbereich des Amtes für Forstwirtschaft Kyritz. Die Eigentümer der Waldwege haben die Möglichkeit, beim Amt für Forstwirtschaft Kyritz schriftlich oder zur Niederschrift die Weitergabe von Wegeinformationen aus ihrem Wald zu untersagen. Dabei ist die genaue Bezeichnung des Weges oder Wegeabschnittes anzugeben (Gemarkung, Flur, Flurstück, ggf. Teil eines Flurstückes). Weiterhin können die Eigentümer Wegeinformationen, die hinsichtlich der Erfassung für das Navigationssystem relevant sind, ebenfalls schriftlich dem AfF Kyritz zur Kenntnis geben.

Die methodischen Grundlagen des Inventurverfahrens zur Erfassung, Klassifizierung und kartografischen Darstellung der Waldwege können während der Dienstzeiten an nachfolgend genannten Stellen eingesehen werden:

Amt für Forstwirtschaft Kyritz, Karnzow Nr. 4, 16866 Kyritz (Tel. 033971/88212) Oberförsterei Friesack, Lindenweg 11 a, 14662 Mühlenberge OT Haage (033238/20630) Oberförsterei Neustadt, Bahnhofstr. 57, 16845 Neustadt (Tel. 033970/13501)

Oberförsterei Bad Wilsnack, Ziegelberg 5, 19336 Bad Wilsnack (038791/2018) Oberförsterei Dossow, Draussenberg 13 e, 16909 Dossow (Tel. 03394/401952)

Oberförsterei Pritzwalk, Chausseestr. 7, 16928 Heiligengrabe GT Dahlhausen (033984/50964) Oberförsterei Gadow, Forsthof, 19309 Gadow (038780/7320)

Dienstzeiten der v.g. Dienststellen:

Mo, Mi und Do von 08.00 – 15.00 Uhr Di von 08.00 – 17.00 Uhr Fr von 08.00 – 12.00 Uhr

Zeiten außerhalb der Dienstzeiten können telefonisch vereinbart werden.

Durch die Waldwegeinventur kommt es zu keiner verfahrensbedingten Beeinträchtigung des Waldes. Die Forstbehörden oder deren Beauftragte sind befugt, im Rahmen der Inventur Waldgrundstücke aller Eigentumsarten zu betreten.

Die Ergebnisse der Waldwegeinventur können nach Abschluss der Arbeiten von jedem Waldbesitzer im Rahmen seiner einbezogenen Wege eingesehen werden. Die Unterlagen werden während der Dienstzeit an den o. g.

Stellen zur Einsichtnahme bereitgehalten.

Nach Ablauf des Inventurzeitraumes besteht für die Eigentümer der Waldwege die Möglichkeit, der NavLog GmbH Veränderungen der Nutzung der Waldwege bekannt zu geben. Die NavLog GmbH ist unter folgender Adresse erreichbar:

NavLog GmbH Spremberger Straße 1 64823 Groß-Umstadt Tel.: 06078/785-16 Fax: 06078/785-50 www.navlog.de

Der Leiter des Amtes für Forstwirtschaft Kyritz Rüthnick

(9)

Regionale Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming

Unwirksamkeit des Regionalplanes, Sachlicher Teilplan „Windenergienutzung“ der Regionalen Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming

Bekanntmachung der Regionalen Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming vom 12.03.2008

Mit Urteil vom 25. Oktober 2007 hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg den Regionalplan, Sachlicher Teilplan „Windenergienutzung“ der Regionalen Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming für unwirksam erklärt (AZ.: OVG 10 A 2.06).

Die Entscheidungsformel lautet:

„Der Regionalplan Havelland-Fläming – Sachlicher Teilplan „Windenergienutzung“ der Regionalen

Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming vom 2. September 2004 (Amtsblatt für Brandenburg 2005, S. 318 ff.) ist unwirksam.“

Die Entscheidung ist gemäß § 47 Abs. 5 Satz 2 2. Halbsatz der Verwaltungsgerichtsordnung allgemein verbindlich

Teltow, den 12.03.2008 Koch

Vorsitzender

der Regionalversammlung

Allgemeinverfügung zur Genehmigung von zusätzlichen Ladenöffnungszeiten für den Verkauf von Blumen am 11. Mai 2008 anlässlich des Muttertages, der in diesem Jahr auf den Pfingstsonntag fällt.

1. Auf Grund des § 9 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes (BbgLöG) vom 27. November 2006 (GVBL.I Nr. 15 vom 28.11.2006), wird die Öffnung von Verkaufsstellen zum Verkauf von Blumen sowie das gewerbliche Feilhalten von Blumen zum Verkauf an jedermann außerhalb von Verkaufsstellen im Landkreis Havelland aus Anlass des Muttertages

am 11. Mai 2008 in der Zeit von 7.00 bis 19.00 Uhr für fünf zusammenhängende Stunden

zugelassen.

2. Die mit dieser Allgemeinverfügung zugelassenen Öffnungszeiten gelten unter folgenden Bedingungen:

- Unabhängig von der Länge der Beschäftigung des Verkaufspersonals am Sonntag ist ein ganzer Ersatzruhetag innerhalb eines den Beschäftigungssonntag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren.

- Die Beschäftigung am Sonntag darf nur auf freiwilliger Basis erfolgen.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Genehmigung zur Verlängerung der Öffnungszeiten keine Genehmigung zur Verlängerung der Arbeitszeiten enthält. Das Arbeitszeitgesetz und gegebenenfalls die Tarifverträge sind einzuhalten.

Die Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Mutterschutzgesetzes und des Betriebsverfassungsgesetzes bleiben unberührt.

(10)

3. Die sofortige Vollziehung dieser Verfügung wird hiermit gem. § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Verwaltungs- gerichtsordnung angeordnet.

Diese Allgemeinverfügung gilt als am Tage nach Ihrer Verkündung im Amtsblatt des Landkreises Havelland als bekannt gegeben.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid ist der Widerspruch zulässig. Er ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe dieses Bescheides schriftlich oder zur Niederschrift beim Landrat des Landkreises Havelland, Platz der Freiheit 1, 14712 Rathenow einzulegen.

Rathenow, 2008-03-11

Dr. Kellner Zweiter Beigeordneter

Bekanntmachung der Sitzung des Kreistages des Landkreises Havelland am 14.04.2008

Der Landrat gibt die durch den Vorsitzenden des Kreistages erfolgte Einberufung zur Kreistagssitzung am 14.04.2008 durch Veröffentlichung nachstehend abgedruckter Einladung bekannt.

Der Vorsitzende des Kreistages des Landkreises Havelland beruft den Kreistag des Landkreises Havelland gemäß § 36 Landkreisordnung (LKrO) zur Sitzung

am: Montag, den 14.04.2008 um: 16.15 Uhr

Ort: Kulturzentrum Rathenow, Blauer Saal, Märkischer Platz 3, 14712 Rathenow unter Bekanntgabe nachstehender Tagesordnung ein:

Öffentliche Sitzung Vorlage-Nr.

1. Eröffnung/Feststellung der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung/Informationen des Vorsitzenden 2. Einwohnerfragestunde

3. Informationen des Landrates

4. Prioritätenliste zur Förderung von Investitionen der Ämter, kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landkreises Havelland in ihre soziale Infrastruktur für das Jahr 2008

BV 0443/08 5. Sozialticket für den Landkreis Havelland

(Fraktion DIE LINKE.)

BA 0444/08

6. Anfragen aus dem Kreistag

(11)

6.1 Errichtung von Photovoltaik-Anlagen auf den Abfallwirtschaftsanlagen des Landkreises

(Hr. Dr. Janssen, SPD-Fraktion)

0092/08

6.2 Mehrbedarf für aufwändige Ernährung von ALG II-Empfängern (Hr. Degner, Fraktion DIE LINKE.)

0093/08

7. Verschiedenes

- Sachstand zur Überarbeitung der Richtlinie über die Kosten der Unterkunft

- mögliche Haushaltsrisiken im Haushaltsjahr 2008

Nichtöffentliche Sitzung

8. Oberstufenzentrum Havelland, Standort Nauen, Schulgebäude Um- und Ausbau - Bauleistungsvergabe: Erweiterter Rohbau

BV 0445/08

9. Kreisstraße HVL 12, OD Paulinenaue, III. BA, Straßenbau, Regenentwässerung, Gehwege- und Haltestellenbau

- Vergabe der Straßenbauleistungen

BV 0447/08

10. Erneuerung Bahnübergang km 74,9 in Priort auf der Kreisstraße 6304/020 BV 0451/08

11. Sonstiges

Herausgeber: Landkreis Havelland, Der Landrat, Platz der Freiheit 1, 14712 Rathenow Redaktion: Pressestelle, Stephanie Reisinger

Erscheinungsweise: unregelmäßig

Das Amtsblatt erscheint in unregelmäßigen Abständen nach Bedarf und liegt in den Bürgerservicebüros der Dienstgebäude Platz der Freiheit 1, 14712 Rathenow und Goethestr. 59/60, 14641 Nauen zur kostenlosen Abholung bereit.

Außerdem kann das Amtsblatt im Internet unter der Adresse www.havelland.de abgerufen werden und es kann für 1 € + Porto schriftlich bestellt werden über: Landkreis Havelland, Der Landrat, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Platz der Freiheit 1, 14712 Rathenow.

Der kostenlose Nachdruck ist mit Quellenangabe gestattet.

Alle im Amtsblatt des Landkreises Havelland veröffentlichten Beschlüsse und Satzungen des Kreistages Havelland und deren Anlagen liegen während der üblichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme durch die Einwohner in den Bürgerservicebüros der Dienstgebäude Platz der Freiheit 1, 14712 Rathenow und Goethestr. 59/60 in 14641 Nauen aus

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