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Archiv "Ambulantes Operieren: Qualitätssicherung groß geschrieben" (08.08.1994)

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Menschlichkeit für Ruanda

Aktion der Ärzte

D

ie Lage der ruandischen Flüchtlinge in Goma ver- schlechtert sich täglich.

Nach Angaben des Hohen Flücht- lingskommissars der Vereinten Nationen starben rund 14 000 Menschen in dem Flüchtlingslager im Osten Zaires allein an der Cholera. Auch in Benaco in Tan- sania leiden rund 330 000 Men- schen unter katastrophalen Zu- ständen (dazu die Reportage

„Das größte Flüchtlingscamp der Welt" in diesem Heft).

Gemeinsam appellieren jetzt die Bundesärztekammer, der Hartmannbund und die Hilfsorga- nisation Care Deutschland an die

Ambulantes Operieren

M

it dem Mitte Juni 1994

„ratifizierten" dreiseiti- gen Vertrag zwischen den Spitzenverbänden der gesetz- lichen Krankenversicherung, der Deutschen Krankenhausgesell- schaft und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung über Quali- tätssicherungsmaßnahmen beim ambulanten Operieren (gemäß § 14 des Vertrages nach § 115 b Abs. 1 Sozialgesetzbuch V) wur- den weitere wesentliche Grundla- gen geschaffen, um das ambulante Operieren sowohl im Kranken- haus als auch in der vertragsärztli- chen Versorgung in Gang zu set- zen. Ungeachtet dessen, daß das ambulante Operieren wegen noch fehlender finanzieller, baulicher und personeller Voraussetzungen lahmt, sind jetzt detaillierte Maß- nahmen zur Qualitätssicherung für die ambulanten Operationen und Anästhesien in einem Ver- trag, der zum 1. Oktober in Kraft tritt, getroffen worden (vgl. „Be- kanntgaben" in diesem Heft).

Nach langwierigen Verhand- lungen haben die vertragschlie-

Ärztinnen und Ärzte in Deutsch- land, sich freiwillig für einen Ein- satz von etwa zwei Wochen zur medizinischen Betreuung der Flüchtlinge in den Massenlagern von Zaire zu melden. Es geht bei diesem Einsatz vor allem darum, die Kranken zu behandeln und durch Impfungen eine weitere Ausbreitung von Cholera, Typhus und Masern zu verhindern. Um das auf sechs Monate angelegte Programm zu sichern, sind rund 2500 Helfer notwendig.

Für ihr bisher einmaliges Hilfsprogramm forderten die Ärz- teorganisationen und Care außer- dem die Arzneimittelindustrie

ßenden Parteien Farbe zu einem wichtigen Problemkomplex be- kannt: die Qualitätssicherung für ambulante Operationen und An- ästhesien. Damit ist die von Bun- desgesundheitsminister Horst Seehofer angedrohte Ersatzvor- nahme abgewendet worden, die für den Fall angedroht worden war, daß die Selbstverwaltungs- partner weiter säumig bleiben.

Hinsichtlich der Anforderun- gen an die fachliche Befähigung der ambulant operierenden oder anästhesierenden Ärzte gilt grundsätzlich der Facharztstan- dard. Danach sind ambulante Operationen oder Anästhesien nur von Fachärzten, unter Assi- stenz von Fachärzten oder unter ihrer unmittelbaren Aufsicht und Weisung mit der Möglichkeit des unverzüglichen Eingreifens durchzuführen. Eine zusätzliche Ausnahme- und Übergangsrege- lung gilt für Ärzte ohne Gebiets- bezeichnung in einem operativen Fachgebiet, die bereits vor In- krafttreten der Vereinbarung am- bulante Operationen aus dem Ka-

auf, unentgeltlich oder zu niedri- gen Preisen Medikamente und Impfstoffe zur Verfügung zu stel- len. Das Bundesverteidigungsmi- nisterium wurde gebeten, eine Zeltstadt für die Helfer aufzubau- en sowie deren Versorgung und Sicherheit zu gewährleisten.

Ärztinnen und Ärzte, die zu einer Unterstützung dieser Aktion

„Menschlichkeit für Ruanda" be- reit sind, können sich bei Care Deutschland, Herbert-Rabius- Straße 26, 53225 Bonn, Tel 02 28/9 75 63 10, melden. Spenden können auf das Konto 333 333 bei allen Bonner Sparkassen und Banken eingezahlt werden. Kli

talog der Leistungen durchgeführt und abgerechnet haben und gege- benenfalls ihre Qualifikation zu- sätzlich nachweisen. Bei den bau- lichen, apparativ-technischen, hy- gienischen und personellen Vor- aussetzungen müssen die ambu- lant operierenden Ärzte und Krankenhäuser einen Mindest- standard erfüllen, der von Art, Anzahl und Spektrum der durch- geführten Operationen abhängt.

Die Verantwortung für die Durchführung und die Evaluie- rung der Qualitätssicherung hat ein paritätisch besetztes Gremi- um. Ausdrücklich wird vorge- schrieben, daß bei Anhaltspunk- ten für Qualitätsdefizite (etwa un- zureichende Strukturqualität) von der Kommission eine Begehung vor Ort veranlaßt werden kann.

Die „Begehung" durch Ärzte der gleichen Gebietsarztgruppe muß schriftlich angekündigt werden, und das setzt Einverständnis des Vertragsarztes oder Krankenhau- ses voraus. Darauf hat insbeson- dere die Kassenärztliche Bundes- vereinigung gedrungen. HC

Qualitätssicherung groß geschrieben

Deutsches Ärzteblatt 91, Heft 31/32, 8. August 1994 (1) A-2069

Referenzen

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