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I 160/2000

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I 160/2000 BVE 28. Februar 2001 49C

Interpellation

0773 Oppliger, Thun (SVP)

Weitere Unterschriften: 24 Eingereicht am: 04.09.2000

Hat der Kanton Bern mit der SBB-, BLS-Regelung seine Ziele erreicht?

In der Antwort vom 15. März 2000 auf die Vorstösse Kauert, Kaufmann und Lack hat die Regierung für die Verhandlungen mit der SBB u.a. folgende Ziele formuliert:

• Ein gutes Angebot im Regionalverkehr, das mit einem möglichst wirtschaftlichen Einsatz der Mittel erreicht werden soll

• Für den Kanton eine optimale Anbindung ans nationale und internationale Hochleistungsnetz

• Für den Kanton eine hohe volkswirtschaftliche Wertschöpfung

• Sicherung von Arbeitsplätzen im Espace Mittelland

Im Zusammenhang mit dem Abschluss der Verhandlungen stellt sich die Frage, ob vorgenannte Ziele mit der getroffenen Lösung erreicht worden sind, insbesondere

1. Wie sieht die Wirtschaftlichkeitsberechnung der neu ausgerichteten BLS aus (Umsatzzahlen allein sind diesbezüglich keine schlüssige Antwort)?

2. Worin bestehen die in der Presse angetönten Sicherheiten bezüglich Anbindung von Bern und des Berner Oberlandes an den europäischen Verkehr? Wie weit sind insbesondere die heutigen für das Berner Oberland wichtigen ICE-Züge gesichert?

3. Worin besteht bei dieser Lösung die angestrebte hohe volkswirtschaftliche Wertschöpfung?

4. Wie gross ist das Risiko eine Arbeitsplatzverlagerung aus der Region Berner Oberland, vor allem bei den angeblich sehr gut ausgelasteten BLS-Betriebswerkstätten?

Zusätzlich interessiert

5. Wieweit sind die Überlegungen und Auswirkungen aus der für ca. 2003 erwarteten zweiten Bahnreform (s. Antwort Regierungsrat) bei der Lösung berücksichtigt bzw.

hätte nicht eine vorgängige Umsetzung dieser Bahnreform klarere Verhältnisse und damit bessere Voraussetzungen für Verhandlungsgespräche geschaffen?

6. Wie ist die Strategie bezüglich BLS Cargo AG? Gedenkt sich der Regierungsrat hier direkt oder indirekt (via BLS) zu beteiligen? Wenn Ja, in welchem Umfang? Wenn Nein, wie sieht er die Beteiligungsverhältnisse bzw, die Chancen für eine Realisierung?

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Antwort des Regierungsrates

Als Zwischenergebnis der mit grossem Druck vorangetriebenen Untersuchungen unterzeichneten SBB und BLS Anfang Juli 2000 einen sogenannten „Letter of Intent“, eine Absichtserklärung. Darin wurde vereinbart, ein Modell zu konkretisieren, das sich unter Berücksichtigung der verschiedenen Kriterien als das optimale herauskristallisiert hatte.

Dabei handelt es sich um das „Kernkompetenzmodell mit Beteiligung der SBB an der BLS“. Dieses zeichnet sich dadurch aus, dass diejenigen Aufgaben, welche bis anhin sowohl durch die SBB als auch durch die BLS erbracht wurden, nach dem Ansatz der

„Best Practices“ künftig durch dasjenige Unternehmen erbracht werden, welches sie effizienter zu erfüllen vermag. Damit sollen die Kernkompetenzen beider Unternehmen optimal zum Tragen kommen. Zudem wurde eine Kapitalbeteiligung der SBB an der BLS vereinbart.

Folgende Grundsätze stehen im Vordergrund:

• Die BLS übernimmt alle bisherigen S-Bahn-Linien der SBB und wird damit zur Systemführerin der S-Bahn-Bern.

• Die SBB übernehmen die InterCity-Züge nach Interlaken und Brig von der BLS und führen damit den gesamten IC/EC-Verkehr in der Schweiz in ihrer Verantwortung.

• Der Autoverlad am Lötschberg - ev. künftig am Simplon - ist Sache der BLS.

• Die Rollende Autobahn via Lötschberg-Simplon bleibt im partnerschaftlichen Bereich.

Die BLS führt den Verkehr gemeinsam mit der Hupac.

• Die Ganzzüge im Güterverkehr bleiben - entsprechend den Intentionen der schweizeri- schen Bahnreform - im Wettbewerbsbereich.

• Den Einzelwagenladungsverkehr führen die SBB künftig als Systemführerin allein in ihrer Verantwortung.

• Die SBB sind für das schweizweite Netzmanagement (Trassenplanung und Trassenver- kauf) verantwortlich, neu im Auftrag und teilweise in enger Zusammenarbeit mit der BLS auch über die gesamte Transitachse Lötschberg-Simplon.

• Jede Bahn bleibt Infrastrukturkonzessionärin für ihr Streckennetz, betreibt und unterhält es selbst. Zur Realisierung von Synergien werden gewisse Aufgaben unabhängig vom Territorialprinzip neu abgegrenzt.

Im Juli und August fanden Gespräche mit den Hauptaktionären Bund und Kanton Bern über die Stossrichtung des „Letter of Intent“ statt. Medien und Öffentlichkeit wurden am 17.

August 2000 über den Stand der Arbeiten orientiert.

Die Absichtserklärung bedeutet keineswegs den Abschluss der Verhandlungen - wie der Interpellant anzunehmen scheint -, sondern vielmehr den Beginn von intensiven Detailberatungen über die Konkretisierung der oben erwähnten Grundsätze. Es geht namentlich darum, sich über den Umfang, die Termine und die Modalitäten zu einigen. Als erster Umsetzungsschritt wird gegenwärtig ein Basisagreement ausgearbeitet, welches im März/April 2001 den zuständigen Gremien vorgestellt und von ihnen beraten und verabschiedet werden soll. Die detaillierten Umsetzungsmodalitäten sollen anschliessend in besonderen Vereinbarungen festgelegt werden.

Die in der Interpellation aufgeworfenen Fragen können deshalb lediglich aufgrund des gegenwärtigen Verhandlungsstandes beantwortet werden. Änderungen und Abweichun- gen sind bis zum definitiven Abschluss der Verhandlungen zu erwarten. Unter diesen Vorbehalten beantwortet der Regierungsrat die gestellten Fragen wie folgt:

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1. Der Stand der Verhandlungen lässt noch keine Aussage zu. Die Stossrichtung ist aber klar:

• Die Aufgabenteilung ist auf optimale Verkehrsangebote, erhöhte Wirtschaftlichkeit und bessere Konkurrenzfähigkeit ausgerichtet;

• Ziel ist die Optimierung des Nutzens für die vier Anspruchsgruppen: Kundschaft, Öffentlichkeit, Aktionärinnen und Aktionäre sowie Mitarbeitende;

• zentrale Entscheidkriterien sind die „Best Practices“ (wer eine Aufgabe besser bzw.

kostengünstiger erfüllen kann, soll sie übernehmen) sowie die Realisierung von Synergiepotenzialen. Unabhängige Expertenuntersuchungen haben ergeben, dass in acht von neun von der BLS betriebenen Geschäftsfeldern die Führung aus einer Hand optimal wäre. Dass also die SBB oder die BLS für diese Aufgaben alleine verantwortlich sein sollten. Im Rahmen des Zusammenarbeitsmodells werden diese Synergien zur Erhöhung der Wirtschaftlichkeit ausgenutzt.

Daraus ist ersichtlich, dass den Erfordernissen der Wirtschaftlichkeit hohe Priorität zu- kommt.

2. Im „Letter of Intent“ wird explizit festgehalten, dass die SBB bereit sind, den Kantonen Bern und Wallis Sicherheiten bezüglich der Anbindung von Bern, des Berner Oberlands und des Oberwallis an den europäischen Hochleistungspersonenverkehr abzugeben.

Die Umsetzung dieser Absichtserklärung ist Gegenstand der laufenden Verhandlungen.

Erste Ergebnisse zeigen diesbezüglich positive Resultate.

3. Der volkswirtschaftliche Hauptvorteil der angestrebten Lösung liegt darin, dass durch die neuen Zusammenarbeitsformen die Konkurrenzfähigkeit der BLS und damit die Arbeitsplätze im Kanton Bern erhalten bleiben. Zudem will sich der Kanton auf lange Frist eine möglichst wirtschaftliche und sinnvolle Erschliessung mit öffentlichem Verkehr sichern.

4. Dank ihrem Know-how, ihrer Effizienz und ihrer betrieblichen Flexibilität werden die BLS-Werkstätten in Bönigen und Spiez auch künftig wichtige Aufgaben erfüllen. Der Standort des InterCity-Endbahnhofs Interlaken Ost wird auch für die SBB eine hohe Bedeutung bezüglich Unterhalt und Reinigung des Rollmaterials haben. Über die Details der neuen Aufgabenteilung wird, basierend auf wirtschaftlichen Kennzahlen und den zu erwartenden künftigen Bedürfnissen der Bahnen, noch verhandelt.

Arbeitsplatzverlagerungen bzw. Arbeitgeberwechsel lassen sich nicht ausschliessen.

Als wesentlichen Bestandteil wird das Abkommen die Modalitäten beinhalten, welche in solchen Fällen zur Anwendung kommen - beispielsweise wenn Zugbegleitpersonen von der BLS zu den SBB wechseln, weil der gesamte Fernverkehr an die SBB übergeht, aber auch, wenn gewisse Aufgaben infolge der zunehmenden Fokussierung des Personenverkehrs der BLS auf die S-Bahn Bern aus dem Berner Oberland in den Raum Bern, dem zukünftigen Schwerpunkt der S-Bahn-Aktivitäten der BLS, verlagert werden.

5. Die schweizerische Bahnreform schuf - parallel zu analogen Entwicklungen auf europäischer Ebene - per 1. Januar 1999 neue Strukturen, welche alle Beteiligten vor eine neue Situation stellten: Die damit angestrebte Liberalisierung will bewusst die historische Rollenteilung, welche versuchte, die Leistungen möglichst „gerecht“ unter den Bahnen aufzuteilen, nicht weiterführen. Vielmehr setzt sie, primär im Güterverkehr, auf Wettbewerb bzw. Konkurrenz. Die Verhandlungen über die künftige Aufgabentei- lung SBB/BLS sind auch vor diesem Hintergrund zu sehen.

Mit den Verhandlungen SBB/BLS zuzuwarten, bis die nächste Etappe der Bahnreform - für die im Übrigen noch kein genauer Zeitplan bekannt ist - unter Dach ist, würde namentlich der BLS die Chance nehmen, sich im Hinblick auf eine mögliche Ausschreibung im Bereich des regionalen Personenverkehrs auf der Schiene optimal

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vorzubereiten. Weil die Konkurrenz im Schienenverkehr vor allem von ausländischen Grosskonzernen zu erwarten ist, sobald namhafte Strecken zur Disposition stehen, haben Bund und Kanton Bern ein grosses Interesse daran, das Zusammenarbeitsmodell zwischen den SBB und der BLS jetzt voranzutreiben Auch aus anderen Gründen könnte mit den Verhandlungen nicht zugewartet werden:

Über das Bedienungskonzept der internationalen, nationalen und regionalen Züge und die Fahrpläne für das Jahr 2005 (nach Inbetriebnahme der Bahn-2000-Neubaustrecke Mattstetten-Rothrist) bzw. 2007 (nach Eröffnung des Lötschberg-Basistunnels) muss in den nächsten Monaten entschieden werden. Wenn die Verhandlungen SBB/BLS hier nun Klarheit schaffen, erlaubt dies beispielsweise, gezielt in Rollmaterial zu investieren.

6. Die BLS Cargo AG wird Anfang 2001 als 100-prozentige BLS-Tochter gegründet. Es ist das Ziel, möglichst rasch Dritte finanziell zu beteiligen. Die DB Cargo AG und auch andere Partnerfirmen haben ihr Interesse an einer Minderheitsbeteiligung angemeldet.

Die BLS AG soll aber eine 51%-Mehrheit an der Cargo-Tochter behalten. Der Kanton Bern wird demnach bloss indirekt über sein Engagement an der BLS AG beteiligt sein.

Das finanzielle Risiko, damit aber auch die Einflussnahme, werden entsprechend zu- rückgehen.

An den Grossen Rat

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