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I 220/2000

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I 220/2000 VOL 8. Januar 2001 43C

Interpellation

0070 Erb, Zimmerwald (FDP)

Weitere Unterschriften: 26 Eingereicht am: 20.11.2000

Wird Kogler doch geködert?

Die Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Bern orientierte mit einer Medienmitteilung vom 16. November die Öffentlichkeit über ihre Stellungnahme zum Projekt der „Vereinigten Holzwerke Schweiz VHS“, im Espace Mittelland (Laupen BE oder Attisholz SO) eine Grosssägerei zu realisieren. Die Volkswirtschaftdirektion begrüsst das geplante Sägereiwerk ausdrücklich. Weil dadurch eine mehr oder weniger starke Konkurrenzierung der im Kanton Bern ansässigen Sägereien eintreten würde, verzichtet die Volkswirtschaftsdirektion auf eine Unterstützung mit Wirtschaftsförderungsbeiträgen und/oder Steuerentlastungen. Sie erklärt sich indessen bereit, die Planungs- und Realisierungsphase aktiv zu begleiten und einen Projektkoordinator zur Verfügung zu stellen. Weiter prüfe das Amt für Wald (KAWA) den Abschluss von langfristigen Verträgen mit dem geplanten Holzwerk für die Lieferung von Holz aus dem Staatswald.

Für die Frage, ob dieses Werk im Mittelland gebaut wird oder nicht, wird nach Ansicht der Volkswirtschaftsdirektorin ausschlaggebend sein, ob es den Investoren gelingt, vor Inangriffnahme des Projekts mittels langfristigen Verträgen, die Rede ist von zwölf Jahren, eine genügend grosse Liefermenge zu vorteilhaften Konditionen zu sichern. In diesem Zusammenhang kommt dem Kanton Bern, als grösstem Waldbesitzer im Mittelland, eine Schlüsselrolle zu.

Daraus stellen sich die folgenden Fragen:

1. Teilt der Regierungsrat die Meinung, das Holz aus dem bernischen Staatswald sei zum höchsten, auf dem Markt erzielbaren Preis abzugeben?

2. Auf welchen Zeithorizont glaubt der Regierungsrat, die künftige Entwicklung der Holzpreise abschätzen zu können? Hält er eine prospektive Beurteilung des Holzmarkts über die nächsten zwölf Jahre für möglich?

3. Ist der Regierungsrat nicht auch der Auffassung, der Europäische Holzpreisindex gewähre den Waldbesitzern (staatlichen wie privaten) nur einen ungenügenden Schutz vor den Gefahren einer im übrigen recht starren langjährigen vertraglichen Bindung an einen Marktbeherrschenden Partner (Stichwort „Fesselverträge“)?

4. Ist der Regierungsrat bereit, in jeder Hinsicht konsequent darauf zu verzichten, einer Konkurrenzierung von im Kanton Bern ansässigen Holzwerken aktiv Vorschub zu

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leisten? Ist er bereit, sich auch in seiner Eigenschaft als Waldbesitzer, strukturpolitisch neutral zu verhalten?

5. Wie hoch schätzt der Regierungsrat die Kosten für den in Aussicht gestellten Projektkoordinator?

Es wird Dringlichkeit verlangt. Gewährt: 23.11.2000

Antwort des Regierungsrates

Der Holzvorrat im Schweizer Wald liegt gemäss den Ergebnissen des 2. Landesforst- inventares mit 366m³/ha weit über den europäischen Durchschnittswerten. Der Kanton Bern weist seinerseits mit 445m³/ha einen in der Schweiz überdurchschnittlich hohen Vorrat aus. Im Emmental, einem ausgesprochenen Privatwaldgebiet, liegen die Holzvorräte durchschnittlich gar bei 590m³/ha. Seit Jahren wird weniger Holz genutzt als laufend zuwächst. Der stehende Holzvorrat hat deshalb im Kanton Bern von 1985 bis 1995 absolut um 4,8 Millionen Kubikmeter zugenommen. Diese Entwicklung ist aus waldbaulicher Sicht unerwünscht, weil sie zur Überalterung der Wälder führt, was die nachhaltige Gewährleistung der Waldfunktionen in Frage stellt.

Das Amt für Wald hat deshalb die unter diesen Umständen unumgängliche Nutzungs- steigerung im Berner Wald schon vor dem Sturm LOTHAR als eines seiner wichtigsten Ziele formuliert. Damit die erforderlichen Mehrnutzungen tatsächlich realisiert werden, müssen die heute ungenügenden Absatzmöglichkeiten für Holz durchschnittlicher und schlechter Qualität erweitert werden können. Der Regierungsrat begrüsst das geplante Sägewerk, weil es diese Absatzmöglichkeiten verbessert und damit letztlich im Interesse einer nachhaltigen Nutzung des Berner Waldes steht.

Obwohl der Kanton Bern der grösste Waldbesitzer ist, fallen allfällige Lieferungen aus dem Staatswald mengenmässig nicht ins Gewicht, weil im Staatswald kaum Bedarf an Mehr- nutzungen besteht. Die Liefermenge würde aufgrund der waldbaulichen Möglichkeiten wenige Prozente der geplanten Einschnittmenge von 1 Million Kubikmeter ausmachen.

Hingegen wird das Verhalten des Staatsforstbetriebes Signalwirkung auf die anderen Waldbesitzer haben. Insofern kommt dem Kanton Bern als Waldbesitzer tatsächlich eine gewisse Schlüsselrolle zu.

Zu Frage 1:

Der Regierungsrat teilt grundsätzlich die Meinung des Interpellanten.

Die Volkswirtschaftsdirektion hat das Amt für Wald beauftragt, abzuklären, welche Menge der nachgefragten Sortimente und Qualitäten aus dem Staatswald aufgrund betriebswirtschaftlicher Überlegungen an das geplante Sägewerk geliefert werden kann.

Die Versorgung der angestammten, einheimischen Sägereien soll dadurch nicht gefährdet werden. Im Vordergrund steht die Frage, wie sich die Preise für die zur Diskussion stehenden Sortimente und Qualitäten im freien Markt entwickeln werden. Zu berücksichtigen ist zudem, wieviel die Sicherung neuer Absatzkanäle für die heute schlecht vermarktbaren Sortimente dem Betrieb in Zukunft wert sind. Für den Staatsforstbetrieb ist letztlich entscheidend, welche Lösung längerfristig den betriebswirtschaftlich besten Erfolg verspricht.

Zu Frage 2:

Die Rundholzpreise in der Schweiz sind heute weitgehend vom europäischen Rund- und Schnittholzmarkt bestimmt. Weil die einheimischen Schnittwaren in Konkurrenz mit den ausländischen stehen, wurde die Schweiz je länger je mehr zu einer Tiefpreisinsel für Rundholz. Die Rundholzexporte haben entsprechend zugenommen. Dieser Trend dürfte mit der Globalisierung noch zunehmen. Eine prospektive Beurteilung im Sinne einer Prognose ist allerdings schwierig. Dem Regierungsrat scheint unter den gegebenen

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Umständen eine Anbindung des Rundholzpreises an die Holzpreisindices verschiedener europäischer Länder vertretbar.

Zu Frage 3:

Für die Indexierung des Holzpreises wird gemäss Vertragsentwurf der AES Holzhandel GmbH der Durchschnitt der Holzpreisindices für Fichte/Tanne folgender europäischer Länder beigezogen: Deutschland, Österreich, Finnland, Schweden und der Schweiz. Der Durchschnitt von 1999 soll den vorgeschlagenen Basispreisen entsprechen.

Der Verband Bernischer Waldbesitzer und der Forstdienst empfehlen den Waldbesitzern, sich nur mit einem angemessenen Teil der Holznutzung (inklusive Mehrnutzungen) für Lieferungen an das geplante Sägewerk zu verpflichten. Eine zu einseitige Abhängigkeit und Bindung an das geplante Sägewerk soll vermieden werden. Der Staatsforstbetrieb wird sich mit maximal 25 Prozent der gesamten sägetauglichen Nadelholzmenge beteiligen. Für die zur Diskussion stehenden Sortimente und Qualitäten kann eine langjährige vertragliche Bindung auch Vorteile haben, weil sich durch die Sicherung des Absatzes der Vermarktungsaufwand reduziert.

Zu Frage 4:

Für den Betrieb der geplanten Grosssägerei gelten die gleichen Vorschriften wie für die bestehenden und allfällig neuen Sägereien im Kanton Bern. Es ist somit eine wettbewerbs- neutrale Situation vorhanden. Je nach Standortwahl besteht die Möglichkeit, dass die Grosssägerei Bewilligungen (zum Beispiel Lärmschutz, Schichtbetrieb) erwirken kann, die eine bestehende Sägerei aufgrund ihres Standortes nicht erwirken kann. Diese Standortvorteile stehen aber allen Investoren offen, welche ein Projekt an einem besser geeigneten Standort realisieren.

Das projektierte Sägewerk will minderwertige Sortimente und Qualitäten verarbeiten. Die bei Mehrnutzungen zusätzlich anfallenden guten Sortimente stehen den einheimischen Sägereien zur Verfügung.

Der Staatsforstbetrieb beteiligt sich nur an Lieferungen an das geplante Sägewerk, soweit diese aus betriebswirtschaftlicher Sicht vorteilhaft sind. Die in Aussicht genommene Liefer- menge geht vor allem zu Lasten bisheriger Verkäufe an Holzhändler oder direkter Exporte.

Die Versorgung der einheimischen Sägereien mit Holz aus dem Staatswald im bisherigen Rahmen ist dadurch nicht tangiert.

Zu Frage 5:

Die Wirtschaftsförderung als Anlaufstelle für die Wirtschaft steht allen bestehenden Firmen, Neugründungen und Ansiedlungen zur Verfügung. Gemäss Koordinationsgesetz wird im Bewilligungsverfahren eine Leitbehörde bezeichnet, welche die Verfahrensleitung übernimmt. Für Grossprojekte hat der Regierungsrat mit dem „Kernteam Grossprojekte“

eine spezielle Organisationsstruktur innerhalb der Verwaltung festgelegt. Das Kernteam Grossprojekte bezeichnet jeweils einen kantonalen Projektkoordinator als zentrale Anlaufstelle für den Investor in der Verwaltung. Diese Person kann identisch sein mit der Leitbehörde gemäss Koordinationsgesetz. Der Arbeitsaufwand ist im Voraus schwierig abzuschätzen. Im vorliegenden Fall muss von einer Arbeitsbelastung eines Kadermitarbeiters von ungefähr 5-10% während der Planungs- und Bewilligungsphase ausgegangen werden.

An den Grossen Rat

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