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I 123/2000 VOL 13. Dezember 2000 43C
Interpellation
3940 Moser, Biel (FDP)
Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 05.06.2000
Expo.02: wird der Umweltgedanke dem Rotstift geopfert?
Die Leitung der ehemaligen Expo.01 hat dem Umweltgedanken viel Gewicht zugemessen und damit den verschiedenen Bewilligungen zum Durchbruch verholfen. Die dahinter stehende Idee hat zudem zu neuen und innovativen Gedanken in Sachen Logistik und Bau geführt. Beispiele davon sind das zentrale Logistikzentrum in Cornaux (mit Bahnanschluss, Weitertransport auf die Arteplages per Schiff), der Einbezug der Bahn als Zubringer für die Besucher etc.
Wir wissen alle, dass die neue Expoleitung (für die Expo.02) den Rotstift ansetzen musste, damit die Durchführung dieser einmaligen Ausstellung überhaupt gesichert werden konnte.
Nun ist mir zu Ohren gekommen, dass im Rahmen dieser Sparübungen die Mandate von
• Expolog (Güterverkehrslogistik)
• Umwelt-Controlling
• Umweltfachstelle
derart beschnitten werden sollen, dass deren Arbeit nicht mehr durchgeführt werden kann, bzw. die Unabhängigkeit dieser Stellen in Frage gestellt wird. Offenbar wird auch die Aufhebung dieser (oder einzelner) Mandate ins Auge gefasst.
Ich ersuche den Regierungsrat, folgende Fragen zu beantworten:
1. Hat er Kenntnis von diesen „Sparmassnahmen“?
2. Wie beurteilt er diese Massnahmen?
3. Welchen Stellenwert misst er diesen Stellen bei?
4. Ist er bereit, sich bei der Expo-Direktion für den Erhalt dieser Mandate (und den damit verbundenen Expo.01-Absichten und -Gedanken) einzusetzen?
Es wird Dringlichkeit verlangt. Abgelehnt: 08.06.2000
Antwort des Regierungsrates:
Zu Frage 1:
Der Regierungsrat hat Kenntnis von den Änderungen der folgenden drei Mandate:
Expolog
Dieses Mandat wurde eingeschränkt. Einzig der Beratungs- und Konzeptionsteil wurde beibehalten. Die operationelle Verantwortung der Güterverkehrslogistik wurde den
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Generalunternehmen übertragen und die Umweltauflagen wurden in deren Aufgabenhefte aufgenommen. Erste Erfahrungen haben gezeigt, dass die Unternehmen fähig sind, ihre Logistikprobleme selber zu lösen. Neben dem Spargedanken gibt diese Variante den Unternehmen mehr Selbstverantwortung. Zeitliche Verzögerungen, verursacht durch einen externen Experten für Güterverkehrslogistik, können vermindert werden. Auf die Umweltstandards der Expo.02 hat diese Verschiebung der Verantwortlichkeiten keine Auswirkungen.
Umweltcontrolling
Das Mandat für das Umweltcontrolling wurde nicht eingeschränkt, sondern erweitert. Es wird unverändert vom unabhängigen Neuenburger Unternehmen „Aquarius“ wahrgenommen. Bis anhin hat dieses drei Umweltberichte zur Expo.02 veröffentlicht. Gründe für die Ausweitung des Mandats liegen darin, dass z.T. die Verantwortung für die Umwelt ausgelagert wurde (vgl. oben) und dass die Problematik der Wiederherstellung des Geländes nach der Ausstellung nur mit mehr Ressourcen angegangen werden kann.
Umweltfachstelle
Der Vertrag mit einem Basler Unternehmen, das als Umweltfachstelle der Expo.02 fungierte, wurde gekündigt. Die Expo.02 hat anstelle der alten Struktur eine interne Umweltfachstelle aufgebaut. Diese ist mit denselben personellen Ressourcen ausgestattet, einem Projektleiter zu 80%, einem Assistenten zu 60% und einem Sekretariat. Sie nimmt dieselben Aufgaben wahr. Für die Umorganisation sprechen die Nähe der Umweltfachstelle zur Expo.02–Leitung.
Die Umweltfachstelle kann sich unter diesen Umständen besser einbringen.
Das gesamte Umweltbudget der Expo.02 wurde um 2.3 Mio. Franken gekürzt. Dies wurde einerseits dank der erwähnten Reorganisation der Aufgabenverteilung und andererseits mit dem Ersatz des Entschädigungsfonds für verursachte Umweltschäden durch eine Versicherung möglich. Weiter kann erwähnt werden, dass die Redimensionierung der Expo.02 im Allgemeinen die Umweltleistungen der Ausstellung verbessert.
Zu Frage 2:
Der Regierungsrat beurteilt die oben genannten Massnahmen als sinnvoll, da damit Einsparungen getätigt werden können, ohne dem Umweltgedanken zu schaden.
Zu Frage 3:
Die Aufgaben im Bereich der Güterverkehrslogistik, des Umweltcontrollings und der Umweltfachstelle müssen wahrgenommen werden. Der Regierungsrat hat aber aus oben erwähnten Gründen keine Einwände zu der Neuverteilung der Mandate. Während die Expo.02 bezüglich interner Organisation zur Erfüllung ihrer Umweltleistungen grundsätzlich frei ist, kann sie gemäss genehmigter kantonaler Überbauungsordnung das Mandat für das Umweltcontrolling nicht ohne Genehmigung durch die zuständigen kantonalen Umweltfachstellen auflösen.
Zu Frage 4:
Der Regierungsrat ist bereit, sich für eine umweltverträgliche Expo.02 einzusetzen. Er lässt sich über den Fortschritt der Arbeiten und somit auch periodisch über die Einhaltung der gesetzten Umweltziele informieren. Er sieht zur Zeit keinen Handlungs- oder Interventionsbedarf.
An den Grossen Rat