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I 234/2000

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I 234/2000 FIN 30. April 2001 47C

Interpellation

1483 Strecker, Ligerz (SP)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 28.11.2000

Welche Schlüsse sind aus den Steuerzahlen des Verwaltungsberichtes 1999 zu ziehen?

Die jährlichen Verwaltungsberichte erscheinen jeweils in zwei Teilen: „Berichtsteil“ und Teil

„Statistiken und Tabellen“.

Gemeinsam ergeben sie einen interessanten, jedoch nicht sehr aussagefähigen Überblick, so z.B. im Bereich Steuern.

Die Interpretation dieser Zahlen scheint erklärungsbedürftig:

Beispiele der Ausgabe 1999 Tabellen/Statistiken:

1. Beispiel:

Seite 22 gibt einen Überblick über Steuererlass- und Stundungsgesuche, Stand der Entscheide bezüglich Einsprachen etc. Steuerbezüge und Steuerausstände per 31.12.99.

Die Rubrik: Steuerausstände weist ein Total von 265 616 249 Franken aus, kumuliert ab 1973.

1. Frage:

1.1 Wie ist diese Zahl zu interpretieren?

1.2 Gründe?

Der Berichtsteil der Finanzdirektion, Seite 74 gibt unter der Rubrik Steuerverwaltung dazu keine Erklärung.

2. Beispiel

Seite 23: Grundstückerwerb und -verkauf:

1993-1996 überstiegen die Einnahmen aus Grundstückverkäufen bei weitem die Ausgaben für Grundstückerwerb.

seit 1997 haben sich diese Zahlen massiv verschlechtert:

1997 Einnahmen 9,3 Mio. Ausgaben 30,2 Mio.

1999 Einnahmen 7,2 Mio. Ausgaben 39,2 Mio.

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Im Verwaltungsbericht „Bericht“ findet sich dazu auf Seite 77 unter der Rubrik Liegenschaftsverwaltung eine mögliche Erklärung (Übernahme von Gebäuden im Rahmen des MaSG und der Kantonalisierung der Gymnasien):

2. Frage:

Wäre es nicht sinnvoller, diese beiden Berichte in einer Ausgabe zusammenzufassen und die jeweiligen Erklärungen auf die Tabellen/Statistiken abzustimmen?

Auch im Zusammenhang mit der zukünftigen NEF-Berichterstattung gewinnt die Art der Information an Brisanz.

Antwort des Regierungsrates

Zu den Fragen der Interpellantin nimmt der Regierungsrat wie folgt Stellung:

Frage 1

Zum 1. Beispiel:

Der kumulierte Steuerausstand seit 1973 von 265,6 Millionen Franken ist im Verhältnis zum gesamten Steuerertrag von 26 Jahren von 65 Milliarden zu sehen. Ein grosser Teil dieser Ausstände ist auf hängige Verfahren zurückzuführen, weshalb die entsprechenden Forderungen noch nicht rechtskräftig veranlagt sind und damit auch keine Inkassomassnahmen getroffen werden konnten.

Den ausgewiesenen Ausständen für die Jahre 1994 bis 1998 ist deshalb der prozentuale Anteil im Verhältnis zu den fakturierten Steuerguthaben der entsprechenden Steuerjahre gegenüber zu stellen (Stand per 31.12.1999).

Steuerjahr 1994 1995 1996 1997 1998

Steuerausstand 13'656‘878 18'248‘319 31'023‘562 56'112‘125 109'738‘090 Verhältnis in %

zum fakturierten

Steuerertrag 0.60% 0.75% 1.30% 2.25% 4.45%

Bezogen auf den Stichtag ist es folgerichtig, dass jüngere Jahre grössere Ausstände aufweisen als ältere Jahre. Je weiter ein Steuerjahr zurück liegt, desto kleiner der Anteil noch nicht definitiv oder rechtskräftig veranlagter Fälle, bei denen das Inkasso nicht durchgeführt werden konnte.

Zum 2. Beispiel:

Kantonalisierung der Gymnasien (Grossratsbeschluss vom 12. September 1995)

Mit Verträgen vom 15. Dezember 1997 (Gemeinde Köniz) und 1. September 1999 (Gemeinden Bern, Biel, Thun, Interlaken und Langenthal) hat der Kanton Bern öffentliche Maturitätsschulen zum Preis von insgesamt 78.283 Mio. Franken erworben. Die Tilgung dieser Erwerbspreise wurde wie folgt vorgenommen:

• 1997 30.198 Mio. Franken

• 1998 1.042 Mio. Franken

• 1999 39.089 Mio. Franken

• 2000 7.954 Mio. Franken

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Aufgrund dieser Investitionen fallen 1997 und 1998 die Ausgaben im Grundstückverkehr höher aus als die Einnahmen. Konsolidiert betrachtet muss jedoch ergänzt werden, dass diese Ausgaben alle innerhalb des Investitionsplafonds von 340 Mio. Franken getätigt wurden.

Frage 2

Auf Grund von einzelnen Rückfragen wurde der vor einigen Jahren eingeführte tabellarische Teil des Verwaltungsberichtes überprüft. In einigen Bereichen wurde dabei festgestellt, dass die Darstellung unter den Gesichtspunkten der Transparenz, Verständlichkeit und Aussagekraft der Daten verbesserungsfähig ist. Die Finanzdirektion hat deshalb diesen Teil des Verwaltungsberichtes bereits für das Jahr 2000 neu gestaltet.

An den Grossen Rat

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