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Archiv "Nicht erstattungsfähiger Betrag von 0,03 Euro: Dem Versicherungschinesisch hilflos ausgeliefert?" (07.10.2005)

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icht wenige Ärzte ärgern sich, weil ihr PKV-Unter- nehmen immer knauseri- ger reguliert. Bei einer Ärzte- kammer heißt es: „Leistungen

werden rigoros gestrichen, die zuvor bezahlt wurden!“ Oft werden Ablehnungen und Kürzungen mit gedrechselten Sätzen im bewährten Versiche- rungsdeutsch begründet. Etwa so: „Gemäß Nr. 12 der Anlage 3 zu § 6 Abs. 1 Nr. 4 BhV sind Aufwendungen für Sehhilfen . . . nur bei Vorliegen folgen- der Beschränkungen erstat- tungsfähig: a) Blindheit beider Augen, b) Blindheit eines Au- ges und Sehschwäche des an- deren Auges . . .“

Auch wenn es um wenige Cent geht, wird gnadenlos der Rotstift angesetzt. O-Ton aus einem Schreiben vom Januar 2005 (!): „Unter Berücksichti- gung des von Ihrer Zahnärz- tin/Ihrem Zahnarzt gewählten Gebührensatzes überschreitet die berechnete Gebühr der Leistung nach der Nr. 405 der

GOZ jeweils den nach dieser Bestimmung zu ermittelnden Betrag. Somit ergibt sich ein nicht erstattungsfähiger Be- trag in Höhe von 0,03 Euro.“

Obwohl die Assekuranz sich anstrengt, in der Korre- spondenz ihre Kunden sach- lich zu informieren, gibt es im- mer wieder sprachliche Aus- rutscher auf höchstem Niveau.

Ein anderer Versicherter war sicher völlig aus dem Häu- schen, als er folgenden Com- puterbrief bekam: „Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu kön- nen, dass ihr Monatsbeitrag von bisher 567,69 Euro auf 567,68 Euro gesenkt wurde.“

Unverständlich auch der Hinweis: „Durch die Zahlung von 0,00 Euro ist die Forde- rung aus dem gerichtlichen Mahnverfahren noch nicht ausgeglichen!“ Ganz nebulös

muss folgende Auslassung er- scheinen: „Bei Neugebore- nen, die nach den Grundsät- zen des § 13, Ziff. 4c zustande gekommen sind, finden die Bestimmungen der §§ 14 und 15 keine Anwendung.“ Für Erheiterung sorgte sicherlich jener Sachbearbeiter, der die Geburtsurkunde eines Kraft- fahrzeugs reklamierte.

Aber auch gesetzliche Ver- sicherungen schießen Eigento- re. So schrieb etwa die Bundes- versicherungsanstalt für Ange- stellte: „Sehr geehrter Herr W., für Sie wurden uns folgende Angaben gemeldet: vom 1. 1. 2003 bis 31. 12. 2003, Art der Krankheit: Schwanger- schaft.“

Merke: Wo Einfalt und Verwaltung zusammentref- fen, entsteht Bürokratie!

Bernd Ellermann

Z

insjäger haben es im Mo- ment schwer. Auf der Su- che nach vernünftigen Renditen für sichere Geldan- lagen bleibt vielen nur der Unterschlupf bei der ING- DiBa oder Angeboten mancher Online-Banken. Etliche wer- den bei türkischen Adressen fündig, wo in der Regel ein hal- bes bis drei viertel Prozent höhere Zinsen offeriert wer- den. Doch hier ist Vorsicht ge- boten. Meistens wird der Ren- ditevorteil durch eine Schlech- terstellung des Kunden bei der Einlagensicherung erkauft,und der Sparer ist im Konkursfalle verraten und verkauft.

Sowohl im kurzen Festgeld- bereich (um zwei Prozent) als auch bei Anleihen längerer Laufzeit (um drei Prozent) ist Tristesse pur angesagt. Man- chen Experten zufolge soll die Magerkost noch eine Weile anhalten. Höhere Erträge sind nur zu erzielen, wenn ein ge-

wisses Risiko in Kauf genom- men wird, mit Aktien etwa.

Allerdings ist die Börse dieses Jahr schon so gut gelaufen, dass ein Sparer vom Regen in die Traufe kommen kann. Die Hausse läuft schon so lange.

Deshalb ist die Gefahr, auf dem falschen Fuß erwischt zu werden,groß.Am besten nichts tun und sich in Demut üben?

Rettung ist nahe. Die Bank- gesellschaft Berlin bietet mit der „Zinsfest-Anleihe“ (DE00- BGBOYH3) ein Produkt für

„sicherheitsbewusste“ Anle- ger an. Die Laufzeit dieses ach so wunderbaren Papiers be- trägt sechs Jahre, wird also im Oktober 2011 zurückgezahlt.

Die Anleihe ist mit einem Mehrfachclou ausgestattet.Erst einmal gibt es für die beiden ersten Jahre einen festen Cou- pon von fünf Prozent und die

„Chance“ auf eine attraktive Verzinsung in den darauf fol- genden Jahren. Nur eine Chan- ce? Genau, welche Verzinsung der Anleger dann zu erwarten hat, ist noch offen.

Wie schlecht auch immer die Folgejahre ausgehen, es gibt auf jeden Fall eine Kapi- talgarantie. Ein Leckerbissen ist das aber keinweswegs.

Auch wenn Finanzprodukte mit Kapitalgarantie den Ban- ken aus der Hand gerissen werden, halte ich diese doch

für nicht wirklich attraktiv.

Nach sechs Jahren im Zweifel mein Geld wiederzubekom- men kann nicht der Weisheit letzter Schluss sein.

Zurück zur Verzinsung vom Jahr drei bis zum Ende der Laufzeit.Ab diesem Zeitpunkt hängt die Rendite dieses Pa- piers, wie der Name schon sagt, von der Entwicklung eines Ak- tienkorbs ab.Dort sind 30 Wer- te enthalten, und nach einem komplizierten Schema wird daraus die Zinsberechnung vorgenommen. Hässlicher Ne- beneffekt: Die Rendite kann für das eine oder andere Jahr durchaus negativ sein, und wer dann vor Endfälligkeit verkau- fen muss, wäre dann übel dran.

Von einer „Zinsfest-Anleihe“

kann also nicht die Rede sein.

Viel versprochen, wenig ge- halten. Der Ausgabeaufschlag von 3,5 Prozent ist bei alledem mehr als ein hässlicher Schön-

heitsfleck. )

S C H L U S S P U N K T

[56] Deutsches ÄrzteblattJg. 102Heft 407. Oktober 2005

Nicht erstattungsfähiger Betrag von 0,03 Euro

Dem Versicherungschinesisch hilflos ausgeliefert?

zu Finanzinnovationen

Großspurig und doch mager

Börsebius

Post Scriptum

Foto:Oliver Weiss

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