„Gebrauchte“ Lebensversi- cherungen sind seit gut einem Jahr „in“. Die nach dem Spar- buch „langweiligste“ Anlage- form scheint so attraktiv wie nie – obwohl die Branche durch den ersten Zusammen- bruch eines Lebensversiche- rers verunsichert wird. Hinzu kommt, dass die Reduzierung des Garantiezinses zum 1. Ja- nuar 2004 beschlossen ist.
Rund die Hälfte der etwa 90 Millionen Lebensversiche- rungs-Verträge werden nach einer Studie des Instituts von Allensbach vorzeitig gekün- digt. Meist sind finanzielle Engpässe der Grund für die Kündigung. Kündigt ein Kun- de seinen Vertrag vor dem vereinbarten Laufzeitende, zahlt die Versicherung ihm den so genannten Rückkaufs- wert aus. Dieser besteht aus den geleisteten Beiträgen zu- züglich Zinsen und minus Be- arbeitungs- und Abschluss- kosten. Die vorzeitig gutge- schriebenen Zinserträge sind nur marginal, denn fast ein Drittel aller Zinsüberschüsse stammen aus dem Schluss- gewinn. Dieser wird erst am Ende der Laufzeit der Versi- cherung ausgezahlt. Wer vor- zeitig seinen Vertrag kün- digt, verzichtet unwiderruf- lich auf diesen Schlussgewinn- Anteil.
Doch es gibt eine Alterna- tive: Spezialmakler bezahlen für die Lebensversicherungs- Policen zwei bis drei Prozent mehr, als dem Kunden als Rückkaufswert zusteht. Zu- dem behält der Kunde auch beim Verkauf der Versiche- rung seinen Todesfallschutz.
Im Falle des Todes erhält er die Todesfall-Leistung minus bereits gezahltem Veräuße- rungspreis. Noch wichtiger für den Verkäufer: „Wird ein Ver- trag, der noch nicht länger als zwölf Jahre besteht, ver- kauft statt gekündigt, unter-
liegt der ausbezahlte Verkaufs- preis nicht der Kapitalertrag- steuer“, sagt Andreas Renner vom Bankhaus Berenberg in Hamburg.
Was macht der Makler mit den verkauften Policen? Er handelt sie – wie an der Bör- se – an Kaufwillige durch.
Ganz oben in der Schlange der Kaufwilligen stehen dabei Fondsgesellschaften, die ge- brauchte Lebenspolicen auf- kaufen, bündeln und in Tran- chen wieder an Anleger ver- kaufen. „Die Anteile an die- sen Fonds sind begehrt“, meint Berenberg-Fonds-Ex- perte Jürgen Raeke. Denn in Zeiten niedrigster Anleihezin- sen und unsicherer Aktien- börsen suchten Anleger si- chere und renditestarke An- lageformen. Rolf Combach
Lebensversicherung II
Teures
Verschweigen
Verschweigt ein Kunde eine bereits zehn Jahren zurück- liegende Krebserkrankung, so hat die Lebensversicherung das Recht, den Vertrag anzu- fechten.
Das Oberlandesgericht Koblenz gab der Klage einer Versicherung statt, die einen Vertrag angefochten hatte.
Nach Auffassung des Ge- richts hätte der Beklagte die Versicherung bei Vertragsab- schluss über seine Erkran- kung aufklären müssen, ob- wohl er als „endgültig ge- heilt“ aus der Behandlung entlassen worden war. Das Gericht schloss sich der Mei- nung der Versicherung an, es handle sich in diesem Fall um eine arglistige Täuschung.
(Az.: 10 U 1100/96) rco
Lebensversicherung III
Rabatt für Nichtraucher
Die Notwendigkeit einer Risi- kolebensversicherung setzen Experten mit der einer Haft- pflichtversicherung gleich. Ei- ne Risikolebensversicherung deckt das Todesfallrisiko ab und ist die wichtigste Versi- cherung für alle, die Vorsorge für ihre Hinterbliebenen tref- fen wollen. Die HUK-Coburg gehört zu den wenigen Ver- sicherungsunternehmen, die Nichtraucher mit günstigeren Tarifen in der Risikolebens- versicherung belohnen. Als
Nichtraucher zählt dabei, wer in den letzten zwei Jahren kei- nen Tabak konsumiert hat.
Ein Beispiel zeigt, wie sich ein solcher Nichtrauchertarif auswirken kann: Ein 30-jähri- ger Nichtraucher vereinbart eine Versicherungssumme von 150 000 Euro, die im To- desfall an seine Hinterbliebe- nen ausbezahlt wird. Bei einer Vertragslaufzeit von 20 Jah- ren muss der nichtrauchen- de Versicherte bei der HUK- Coburg dafür im Jahr einen Beitrag in Höhe von 139,19 Euro zahlen. Bei Versicherun- gen ohne Nichtraucherrabatt müsste der gesundheitsbewuss- te Versicherte für die gleiche Leistung etwa das Doppelte
bezahlen. rco
Deutsches ÄrzteblattJg. 100Heft 4217. Oktober 2003 [71]
V E R S I C H E R U N G E N
Die Versicherungen verdienen deutlich weniger als noch vor drei Jahren. 1999 betrug die Nettoverzinsung der Lebensversi- cherer 7,58 Prozent. 2002 waren es nur noch 4,6 Prozent. Die Nettoverzinsung ist der Gewinn, den die Versicherungen mit ihrem Kapitalbestand erwirtschaften. Der Einbruch der Aktien- märkte hat die Branche stark getroffen, weil die Unternehmen rund ein Viertel ihrer Kapitalanlagen in Aktien und Invest- mentfonds investiert haben. Die gesunkene Rendite hat Folgen für die Versicherten. Viele Lebensversicherungen senken die Überschussbeteiligung. Einige Unternehmen bieten bereits nur noch den Garantiezins. Diese gesetzlich fixierte Unter- grenze liegt für Altverträge bei 3,25 Prozent. Für Neuverträge ab 2004 wurde der Garantiezins wegen der schlechten Er- tragslage der Versicherungen auf 2,75 Prozent gesenkt. JF