Kanton Bern Canton de Berne
Parlamentarische Vorstösse Interventions parlementaires
Geschäfts-Nr.: 2013.0362 Seite 1/2
Vorstoss-Nr: 084-2013
Vorstossart: Interpellation Eingereicht am: 18.03.2013
Eingereicht von: Hirschi (Moutier, PSA) (Sprecher/ -in)
Weitere Unterschriften: 7
Dringlichkeit:
Datum Beantwortung:
RRB-Nr:
Direktion: STA
Bern und die Zukunft der Freiberger Pferderasse?
Freiberger Pferde, die einzige einheimische Pferderasse, sind heute vom Aussterben be- droht. Mit nur gerade 2200 Geburten pro Jahr ist die kritische Schwelle erreicht.
In den vergangenen fünfzehn Jahren hat die Zahl der Pferde (alle Rassen) in der Schweiz um 36 Prozent zugenommen. Gleichzeitig nahm aber die Zahl der Geburten bei den Frei- berger Pferden um 40 Prozent ab. Bei der schweizerischen Warmblutzucht war der Rück- gang noch ausgeprägter: Die Zahl der Geburten hat sich halbiert. Die gesamtheitliche Zu- nahme des Schweizer Pferdebestands hängt somit allein mit den Importen zusammen.
Fazit: Es braucht zwingend Massnahmen zur Erhaltung der Freiberger Pferde und der einheimischen Pferdezucht. Ein Aussterben der Freiberger Pferde hätte Auswirkungen auf die Biodiversität. Die Schweiz hat sich im Rahmen der Rio-Konventionen verpflichtet, die- se Pferderasse zu schützen. Aus wirtschaftlicher Sicht ist der Mehrwert für unser Land ausserdem grösser, wenn ein Pferd in der Schweiz gezüchtet und ausgebildet wird.
Der Nationalrat hat sich kürzlich mit einer Änderung des Landwirtschaftsgesetzes befasst.
Es ging dabei insbesondere um einen neuen Artikel 53 LwG, mit dem die jurassische Pferderasse langfristig hätte erhalten werden können.
Der Antrag, die Hälfte der Importkontingente an Händler zu vergeben, die auch Schweizer Pferde erwerben, wäre eine konkrete Massnahme ohne direkte Kosten für den Staat ge- wesen. Dies hätte nicht gegen internationale Abkommen verstossen. Ziel war es, dafür zu sorgen, dass sich die Händler vermehrt auch für die einheimische Zucht interessieren.
Das Freiberger Pferd, ein Freizeitpferd par excellence, und das Schweizer Warmblut hät- ten so von der zunehmenden Beliebtheit des Pferdesports in der Schweiz profitieren kön- nen. Die neue Gesetzesbestimmung hätte auch wirksam dazu beigetragen, das Freiberger Pferd langfristig zu erhalten und der Pferdezucht in der Schweiz ganz allgemein mehr Dy- namik zu verleihen.
Der Nationalrat hat diese Bestimmung in der Schlussabstimmung vom 6. März 2013 aber abgelehnt. Der Ständerat, der dem neuen Artikel zunächst zugestimmt hatte, verzichtete im Zuge der nationalrätlichen Ablehnung aber schliesslich auch darauf.
Geschäfts-Nr.: 2013.0362 Seite 2/2
Im Berner Jura gibt es viele Züchter dieser für die jurassische Landwirtschaft, Wirtschaft, für den Freizeitbereich und die Kultur symbolträchtigen Pferderasse. Das Freiberger Pferd verdient somit eine markante politische Unterstützung seitens der kantonalen Behörden und seitens der bernischen National- und Ständeratsmitglieder.
Nach den Beschlüssen auf Bundesebene stellen sich folgende Fragen:
1. Der im Bundeshaus nicht vertretene Berner Jura konnte sich nicht äussern und muss- te stumm bleiben. Doch welche Haltung hatten die 26 bernischen Nationalratsmitglie- der bei diesem Geschäft? Wie viele haben den Änderungsantrag angenommen, wie viele haben ihn abgelehnt?
2. Hat der Regierungsrat, der ständige Kontakte zur bernischen Bundeshausabordnung unterhält, die bernischen Nationalrätinnen und Nationalräte eingeladen, dem Antrag, der den Interessen des Berner Juras dient, zuzustimmen?
3. Hat der Bernjurassische Rat daran gedacht, bei den bernischen Nationalrätinnen und Nationalräten Sprachrohr des Berner Juras zu sein?
4. In seinen öffentlichen Erklärungen versichert der Regierungsrat den Berner Jura stets seiner moralischen Unterstützung und versucht ihn davon zu überzeugen, dass sein nicht nennenswertes (und im Nationalrat überhaupt nicht mehr vorhandenes) politi- sches Gewicht durch die Zugehörigkeit zu einem grossen und auf Bundesebene ge- wichtigen Kanton kompensiert wird. Wie würdigt der Regierungsrat die im Nationalrat verpasste Chance?