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Archiv "Noch gilt: Steuervorteile in Berlin" (01.11.1990)

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Noch gilt: Steuervorteile in Berlin

Mit der Öffnung der Mau- er sind Investitionen in Berlin unter wirtschaftlichen Aspek- ten sicherlich viel interessan- ter geworden — steuerlich in- des werden sie wohl über kurz oder lang ihren Reiz ver- lieren.

In den nächsten sieben Jahren soll die Berlin-Förde- rung stufenweise abgebaut werden — darüber haben zu- mindest Bundeskanzler Kohl und Finanzminister Waigel Einigkeit erzielt. Unter die Berlin-Förderung fallen unter anderem die Steuervorteile für sogenannte „Berlin-Dar- lehen" gemäß § 16/17 Ber- lin-FG, vor allem aber auch die Sonderabschreibungen, die in § 14 (a, b und d) gere- gelt sind und den Wohnungs- bau und die Altbau-Moderni- sierung in Berlin betreffen.

Unter die „Berlin-Förderung"

fallen zum Teil aber auch die Fördermittel für den Woh- nungsbau, die als Aufwen- dungshilfen (Zuschüsse bzw.

Darlehen) über viele Jahre gezahlt werden.

Welche Einzelregelungen zu welchem Termin abge- schafft werden, läßt sich noch nicht verbindlich beantwor- ten. Feststehen dürfte aller- dings, daß Investitionen, die in diesem Jahr erfolgen, von Neuerungen noch nicht be- troffen sind.

Bei steuerbegünstigten Immobilien-Investitionen in Berlin unterscheidet man drei große Bereiche: die Altbau- Modernisierung, den sozialen Wohnungsbau und den freifi- nanzierten Wohnungsbau mit einer Förderung im soge- nannten „Dritten Weg".

Die Altbau-Modernisie- rung dürfte angesichts der seit der Maueröffnung erheb- lich gestiegenen Preise und der nur sehr begrenzt herauf- setzbaren Mieten immer un- wirtschaftlicher werden. So- fern im zweiten Halbjahr noch Angebote mit halbwegs vernünftigen Preisen an den Markt kommen, deren An- kauf aus der Zeit vor der Maueröffnung stammt, sollte

der Anleger zugreifen, wenn Bausubstanz und Lage in Ordnung sind. Investitionen dieser Art eignen sich jedoch nur für Spitzenverdiener, die absehen können, daß sie noch auf viele Jahre ein entspre- chend hohes Einkommen er- zielen, denn jeder moderni- sierte Altbau erfordert erheb- liche Zuzahlungen des Inve- stors auf lange Zeit.

Interessant vor allem der soziale Wohnungsbau

Steuerlich am interessan- testen ist derzeit sicherlich der soziale Wohnungsbau:

Hier kann nach dem neuen

§ 14 d BerlinFG die Bausub- stanz eines Neubaus inner- halb von zwölf Jahren zu 95 Prozent steuerlich abge- schrieben werden. Den hohen Steuervorteilen steht jedoch die langfristige Sozialbindung über circa 70 Jahre gegen- über, die dazu führt, daß der Investor über die Steuervor- teile und zum Teil steuerfrei- en Ausschüttungen zwar in- nerhalb von 15 Jahren mehr als seinen Einsatz wiederbe-

Die Realrenditen der inländi- schen festverzinslichen Wertpa- piere dürften nach Schätzung der DG Bank im laufenden Jahr auf Grund des relativ hohen Zinsniveaus und der noch mo- deraten Teuerungsrate beson- ders hoch ausfallen. 91111111111111111111.11111111111111.11111111111111M11111111 A-3468 (108) Dt. Ärztebl. 87, Heft 44, 1. November 1990

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kommt — die eine Realisie- rung der Investition aller- dings erst Generationen spä- ter möglich macht.

Nicht zuletzt aus diesen Gründen waren Beteiligungs- angebote im freifinanzierten Wohnungsbau mit einer För- derung im sogenannten

„Dritten Weg" in den letzten beiden Jahren der „Renner"

unter den Berlin-Angeboten.

Der Anfang 1989 neu gewähl- te Berliner Senat wollte den dritten Förderungsweg zu- nächst abschaffen, in jedem Fall erheblich reduzieren.

Voraussichtlich wird er in ge- ringen Stückzahlen jedoch bis auf weiteres fortgesetzt. Die- se geringen Stückzahlen (weit weniger als 0,5 Prozent aller Wohnungen in West-Berlin) machen derartige Angebote zu einer Rarität.

Auch wenn seit Öffnung der Mauer die Förderung re- duziert wurde, auch wenn die

Grundstücks- und Baupreise seitdem erheblich gestiegen sind und sich die Zinsen um fast 1,5 Prozent verteuert ha- ben, gibt es angesichts der Zukunftsperspektiven Berlins als aus der Sicht des hochbe- steuerten Investors keine bes- sere Alternative für eine Im- mobilien-Investition als die Errichtung eines Mehrfamili- enhauses im dritten Förde- rungsweg in Berlin.

Dies gilt auch, wenn auf- grund der teilweise schon jetzt veränderten Rahmenbe-

dingungen (zum Beispiel neu- er Bauherrenerlaß) die steu- erlichen Vorteile etwas gerin- ger ausfallen und ein Teil der Tilgung nicht mehr aus dem Objekt erwirtschaftet wird, sondern vom Investor selbst.

Interessenten für Berlin-Be- teiligungen dieser Art sollten sich frühestmöglich bei den renommierten Anbietern von Berlin-Anlage-Fonds vormer-

ken lassen, am besten über ei- ne Empfehlung der Haus- bank, damit der betreffende Anbieter von vornherein weiß, daß die persönliche Bo- nität des Investors in Ord- nung ist.

Peter J. Klein

Stückzinsen:

Nichts geht verloren

Wer eine Anleihe, eine Obligation oder einen Pfand- brief „neu" kauft, also zum Emissionskurs, weiß, zu wel- chem Zeitpunkt und in wel- cher Höhe er seine Zinsen zu erwarten hat.

Für Anleger, die irgend- wann zwischen den Zinster- minen kaufen oder verkau- fen, gilt die Stückzinsrege- lung, die sicherstellt, daß dem Anleiheinhaber die Dauer seines Engagements voll an-

gerechnet wird, ihm also kein einziger Zinstag verloren- geht:

Wer zum Beispiel am 15.

November 1990 eine Bundes- anleihe mit dem Zinstermin 20. März kauft, zahlt dafür nicht nur den Börsenkurs, auf seiner Abrechnung erscheint auch der Betrag, der dem Verkäufer des Papiers als Zinsausgleich für die Zeit bis zum Verkauf zusteht. Stück- zinsen nennt man das. Zum nächsten Zinstermin — also am 20. März 91 — erhält der neue Besitzer dann die vollen Jahreszinsen.

Zu versteuern ist vom An- leger der tatsächlich zugeflos- sene Betrag. Das bedeutet, der Erwerber des Wertpa- piers kann von den ersten voll ausgezahlten Zinsen den Teil abziehen, den er beim Kauf der Anleihe an den Vorbesit- zer gezahlt hat.

Hannelore Hölbüng

Dt. Ärztebl. 87, Heft 44, 1. November 1990 (109) A-3469

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