Wie die Bundesbürger ihr Geld anlegen (2,3 Billionen DM Geldvermögen) Sparguthaben
Aktien und Festverzinsliche Versicherungen Termineinlagen und Sparbriefe
Bargeld Bausparen Sonstige
28,1% = 658 Milliarden 20,8% = 487 Milliarden 19,7% = 461 Milliarden 11,5% = 268 Milliarden 7,2% = 169 Milliarden 5,1% = 120 Milliarden 7,5% = 176 Milliarden 100% = 2,339 Billionen
Berlin-Darlehen
Noch attraktiver
durch Verkaufsmöglichkeit
bensversicherungsverträge (Rückkaufwert).
Bei Lebensversicherun- gen, aber auch bei Aktien, ist es allerdings oft nicht oppor- tun, Kasse zu machen. Das gilt auch für Sachwerte, be- sonders aber für Immobilien oder Firmenvermögen. In diesen Fällen muß jeder ent- scheiden, wie hoch er den Li- quiditätsverlust einstuft.
Auch ein Bauspargutha- ben, das in aller Regel zweck- gebunden ist und seinen Vor- teil nur durch die zinsgünsti- gen Darlehen entfaltet, braucht in die laufenden An- lage-Überlegungen nicht ein- bezogen zu werden. Aller- dings: Tabu sind auch Häuser nicht. Sofern der Immobi- lienbedarf für die Eigennut- zung gedeckt ist und die Im- mobilie ansonsten eine nur geringe Rendite erwarten läßt, sollte man das derart ge- bundene Vermögen nutzbrin- gender einsetzen.
Auch was langfristig kon- zipiert ist, darf nicht der re- gelmäßigen Kontrolle entge- hen. Die Rahmenbedingun- gen können sich grundlegend wandeln, was eine Revision der Entscheidung notwendig macht. Langfristig gebunde- ne Vermögenswerte können auch dadurch für die Anlage aktiviert werden, daß man sie beleiht. Die Fremdfinanzie- rung hat übrigens einen psy- chologischen Vorzug: Sie zwingt stets zu der Frage, ob die erwarteten Erträge die Kreditkosten oder mögliche Zinseinkünfte auf dem Kapi- talmarkt übertreffen.
Schließlich sollte sich je- der im klaren sein, welcher Anteil seines Vermögens Schutz vor Inflation bietet und entsprechend schlecht abschneidet bei einer defla- tionären Preisentwicklung.
Generelle Zielvorstellun- gen sind für die tägliche Liqui- dität — fünf bis zehn Prozent — oder bei dem Anteil von Gold und Sammlerwerten anzuge- ben. Bei Immobilien ist das abhängig von persönlichen Präferenzen und vom Vermö- gens- und Einkommensstatus.
So auch bei der gewünschten Absicherung durch Lebens- versicherungs- oder Bauspar- verträge. Die Empfehlungen für die Größenordnung von Zinsanlagen und Aktien ver- stehen sich aus der Situation des Jahres 1987. In einem spä- teren Zyklus der Konjunktur und Kreditpolitik würden die- se Empfehlungen anders aus- sehen.
Wer sich von Tages- schwankungen beeinflussen läßt, hat kaum Chancen, ei- nen nachhaltigen Anlageer- folg zu erzielen. Ist einmal der Entschluß zum Kauf ei- nes bestimmten Papiers auf- grund reiflicher Überlegun- gen gefallen, so sollte diese Entscheidung nicht durch ge- ringe Kursschwankungen be- einflußt werden, wohl aber von grundlegenden Änderun- gen in der Situation des Un- ternehmens oder der Kon- junktur. Das schnelle Rein- Raus-Geschäft ist etwas für Berufsspekulanten und ein Segen für Broker und Ban- ken. Rolf Combach, Bonn
Wer vor einigen Jahren ein Berlin-Darlehen gezeich- net hat, kann jetzt auch an sein Geld heran. Nach einem Runderlaß des Bundesfinanz- ministeriums ist es im Gegen- satz zu früher inzwischen kei- neswegs mehr steuerschäd- lich, wenn ein Berlin-Darle- hen nach § 17 BerlinFG vor- zeitig verkauft wird. Über- haupt stellen Berlin-Darle- hen heute eine der wenigen Anlageformen dar, mit de- nen relativ risikolos Steuern gespart werden können.
Bereits 1985 hatte der Bundesfinanzhof entschie- den: Wird ein Berlin-Darle- hen nach § 17 vorzeitig wei- terveräußert, so ist dies steu- erunschädlich. Doch bei den Finanzämtern gab es trotz des Urteils immer wieder diesbezügliche Probleme, so daß das Finanzministerium mit dem jüngsten Runderlaß (Aktenzeichen IV B2 — S 1976 — 1/87) Klarheit schaff- te. Danach können Berlin- Darlehen vor Laufzeitende unentgeltlich, aber auch ent- geltlich abgegeben werden.
Auch wer eine Bürgschafts- leistung dafür erhält, braucht den erhaltenen Steuervorteil nicht zurückzuzahlen. Schäd- lich ist jedoch nach wie vor die Herabsetzung der Darle- henssumme vor Fälligkeit.
Inzwischen hat sich für Berlin-Darlehen ein Zweit- markt — in erster Linie über Inserate in Tageszeitungen — entwickelt. Darin bieten Fir- men — etwa die Bassmann &
Partner GmbH in Berlin — den Ankauf bestehender Berlin-Darlehen an. Der Ab- schlag, der dabei vorgenom- men wird, liegt derzeit zwi- schen 10 und 20 Prozent der Darlehenssumme, angekauft werden nur Darlehen, die vor 1983 abgeschlossen worden sind. Diese „Second-hand- Darlehen" werden nun von
den ankaufenden Firmen an institutionelle Anleger wei- terveräußert, die damit eine lukrative und dennoch siche- re Kapitalanlage erhalten.
Für den einstigen Zeichner des Berlin-Darlehens zahlt sich das Geschäft jedoch nur aus, wenn er aus anderen Gründen —, zum Beispiel der bevorstehenden Praxisreno- vierung — liquide Mittel benö- tigt, verliert er doch aufgrund des verlangten Abschlags ei- nen Großteils seiner erzielten Steuervorteile. Dieser Ver- lust ist um so größer, je höher das Zinsniveau am Kapital- markt liegt und je größer so- mit der Abschlag des Auf- käufers ausfällt.
Andererseits stellt die Verkaufsmöglichkeit eine in- teressante Variante für Dar- lehenszeichner dar: Aus der einstigen langfristigen Anla- geform wird nun eine — im Notfall — kurzfristig liquidier- bare Investition. Uberhaupt sind die Vorteile von Berlin- Darlehen nicht uninteres- sant. Erhältlich sind derzeit sowohl die kurzlaufenden Darlehen nach § 16 BerlinFG
— die allerdings weder belie- hen noch vorzeitig verkauft werden dürfen — wie auch die langfristigen Darlehen nach
§ 17.
Welche Bank für welche Darlehen?
Erforderlich für die Zeichnung eines Berlin-Dar- lehens ist zunächst ein schrift- liches Darlehensangebot — gegebenenfalls durch Ver- mittlung der eigenen Haus- bank — an eine der Kapi- talsammelstellen: Bei den 16er Darlehen sind dies die
„Berliner Industriebank"
und die „Industriekreditbank
— Deutsche Industriebank",
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A-2722 (92) Dt. Ärztebl. 84, Heft 41, 8. Oktober 1987
essant wird diese Darlehens- art in erster Linie durch die Kreditfinanzierung: Der An- leger kann ein eventuell ge- zahltes Disagio ebenso wie Zinszahlungen von der Steu- er absetzen, muß anderer- seits aber auch die Zinsein- nahmen aus dem Berlin-Dar- lehen versteuern.
Sehr gern werden Berlin- Darlehen auch zu Sparpro- grammen genutzt. Besonders die Lebensversicherungen bieten hier durchaus interes- sante Modelle an: Gleichzei- tig mit dem Lebensversiche- rungsvertrag, dessen Beiträ- ge im Rahmen der Vorsorge- Höchstbeiträge steuerlich geltend gemacht werden kön- nen, wird ein Darlehensver- trag zur Refinanzierung des Berlin-Darlehens abgeschlos- sen. Die Verzinsung des Dar- lehens sowie der Beitrag zur Lebensversicherung zahlt der Anleger zumindest teilweise aus den rückfließenden Til- gungsbeiträgen des Berlin-
Darlehens, so daß sich der ei- gene Kapitaleinsatz in engen Grenzen hält. Wichtig dabei jedoch: Der Zinssatz der Re- finanzierung sollte in der jet- zigen Niedrigzinsphase mög- lichst lange festgeschrieben sein, damit es nicht im Laufe der Jahre zu einer schmerz- haften Unterdeckung in der Liquiditätsrechnung kommt.
Anlage der
Darlehens-Rückflüsse Aber nicht nur eine Le- bensversicherung kann als zweiter Baustein für eine Al- tersvorsorge per Berlin-Dar- lehen genutzt werden. Auch über ein Sparkonto oder In- vestment-Anlagekonto kann der Rückfluß so angelegt werden, daß im Laufe der Jahre damit entweder weitere Berlin-Darlehen gezeichnet werden können oder aber ein recht liquides Vermögen auf-
gebaut wird. pj
Investieren in eine lebendige Stadt: Berlin Foto: Peter Jobst
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bei den 17er Darlehen sind es die „Berliner Pfandbrief- bank" und die „Wohnungs- bau-Kreditanstalt", aber auch die Weber-Bank ist bei beiden Darlehensarten aktiv und bietet sogar teilweise bessere Konditionen.
Hoher Steuervorteil — bescheidener Zins Ist das Kontingent noch nicht ausgeschöpft, erhält der Kunde die Darlehensbestäti- gung. Darlehen nach dem
§ 16 laufen wahlweise acht, zehn oder zwölf Jahre, ihre Tilgung erfolgt nach drei Til- gungs-Freijahren , eine Refi- nanzierung durch Kredit ist nicht zulässig. Die Darlehen werden derzeit mit — laufzeit- abhängig — 3,5 bis 4,5 Prozent verzinst. Ihr besonderer Vor- teil liegt jedoch — ebenso wie bei den 17er Darlehen — im Steuervorteil: 12 Prozent der Darlehenssumme werden dem Zeichner von seiner Steuerschuld abgezogen.
Entgegen landläufiger Mei- nung vermindern Berlin-Dar- lehen also nicht den Spitzen- steuersatz, sondern wirken in ihrer Höhe für jeden Anleger gleich.
Immerhin 20 Prozent be- trägt der Steuervorteil bei den Darlehen nach § 17 Ber- linFG. Sie laufen allerdings 25 Jahre, können dafür aber mit bis zu 80 Prozent durch Fremdmittel refinanziert werden. Diese Art von Ber- lin-Darlehen werden derzeit mit fünf Prozent verzinst, die Tilgung erfolgt je nach Insti- tut entweder mit 1,25 Prozent zuzüglich ersparter Zinsen (Annuität 6,25 Prozent) oder aber — bei der Weberbank — mit einheitlich vier Prozent der Darlehenssumme. Inter-
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A-2724 (94) Dt. Ärztebl. 84, Heft 41, 8. Oktober 1987