§ 17 BerlinFG2)
§ 16 BerlinFG 1)
Typ B Typ C
Typ A Laufzeit
tilgungsfrei mittl. Laufzeit Tilgungssatz Steuerersparnis3) Zinssatz
Grundrendite Vergleichsrendite vor Steuern bei
— 40%
— 50%
— 53%
Spitzensteuersatz
8 Jahre 3 Jahre 6 Jahre 20 % 12 % 6,50%
9,39%
10,72%
11,39%
11,65%
10 Jahre 3 Jahre 7 Jahre 14,29%
12 % 6,75%
9,38%
10,52%
11,09%
11,31%
12 Jahre 3 Jahre 8 Jahre 11,11%
12 % 7,00%
9,45%
10,45%
10,95%
11,14%
25 Jahre 18 Jahre 1,50%
20 % 6,50%
9,24%
9,98%
10,35%
10,49%
Berlin-Förderung auf einen Blick
1) Berliner Industriebank und Industriekreditbank
2) Berliner Pfandbriefbank und Wohnungsbau-Kreditanstalt Berlin 3) bezogen auf die Darlehenssumme
LESERDIENST
DEUTSCHES ÄRZTEBLATT
Unter dem Deckmäntel- chen der Steuerersparnis wurde in den letzten Jahren vieles verkauft - Immobilien- besitz, Bauherrenmodelle, Schiffscontainer und nicht zu- letzt geschlossene Immobili- enfonds sorgten bei den Ver- mittlern für volle Kassen — und bei den Zeichnern nicht selten für lange Gesichter.
Denn längst waren nicht alle Steuerspar-Offerten wirklich rentabel, ein gutes Geschäft machten vielfach nur die In- itiatoren. Oftmals scheiterte die Anlage auch an der spä- teren Wiederverkäuflichkeit, und mancher Eigner einer Bauherrenmodell-Wohnung würde lieber heute als mor- gen aus dem Projekt ausstei- gen. Doch auch wenn der Markt angesichts verschärf- ter gesetzlicher Vorschriften heute schon wesentlich klei- ner ist, sollte jede gebotene Möglichkeit der Steuerer- sparnis sehr genau geprüft werden.
Durchaus rentabel, insbe- sondere aber grundsolide sind Berlin-Darlehen nach den Paragraphen 16 und 17 des Berlin-Förderungsgeset- zes (BerlinFG), die es in die- ser Form möglicherweise 1990 letztmalig gibt: Der An- leger gibt einer zum Verfah- ren zugelassenen Berliner Bank direkt oder durch Ver- mittlung einer Hausbank ein Darlehen, das verzinst und getilgt wird (Tabelle). Ange- boten werden zwei unter- schiedliche Formen: Berlin- Darlehen nach § 16 BerlinFG haben eine Laufzeit von wahlweise 8, 10 oder 12 Jah- ren, Darlehen nach § 17 Ber- linFG sind mit einer Laufzeit von 25 Jahren ausgestattet.
Die Rückzahlung erfolgt bei den 16er-Darlehen in gleich- bleibenden Jahresraten ab dem Ende des vierten Ver- tragsjahres. Bei den 17er- Darlehen erfolgt eine jährli- che Zahlung von 8 Prozent der Darlehenssumme, die
sich aus 6,5 Prozent Zins und 1,5 Prozent Tilgung zusam- mensetzt.
Interessant wird ein Ber- lin-Darlehen jedoch erst durch die Steuerersparnis:
Der Anleger erzielt durch ein Darlehen nach § 16 eine Steuerminderung von 12 Pro- zent der Darlehenssumme, bei den 17er Darlehen sind es sogar 20 Prozent. Und bei diesem Steuervorteil handelt es sich nicht um vage Ansatz- möglichkeiten in Form von Sonderausgaben oder Wer- bungskosten, sondern viel- mehr um einen Abzugsbetrag bei der tatsächlichen Steuer- schuld — dokumentiert durch eine Bankbescheinigung. Ein- zige Einschränkung: Maximal kann di. Steuerschuld über Berlin-Darlehen um 50 Pro- zent gemindert werden, so daß 16er-Zeichnungen bis zum 4,167fachen und 17er- Zeichnungen bis zum 2,5fa- chen der erwarteten Steuer- schuld sinnvoll sind.
Zusammen mit der Steu- erersparnis sind die Renditen
— verglichen mit anderen An- geboten auf dem Kapital- markt — durchaus noch akzep- tabel: Zwischen 9,39 Prozent und 9,45 Prozent Ertrag brin- gen die drei Formen des 16er- Darlehens, so daß unter Be- rücksichtigung der Steuervor- teile eine vergleichbare Kapi- talanlage schon bei einem Spitzensteuersatz von 40 Pro- zent stolze 10,45 bis 10,72 Prozent abwerfen müßte.
Vergleichbar sind Berlin- Darlehen denn auch durch- aus mit festverzinslichen Wertpapieren: Eine Anleihe mit acht Jahren Laufzeit, 6,5 Prozent Nominalverzinsung und einem Börsenkurs von 88 DM entspricht — sieht man einmal von den Unterschie- den bei der Tilgung ab — exakt dem Berlin-Darlehen mit achtjähriger Laufzeit. Ver- fügbar sind solche Anlei- hen durchaus, als Pluspunkt gegenüber Berlin-Darlehen kann die vorzeitige Verkäuf- lichkeit gesehen werden. An- dererseits fallen aber beim Anleihekauf Spesen sowie Depotgebühren an, so daß die Flexibilität letztlich „be- zahlt" werden muß. Als Al- ternative sollten entsprechen- de Anleihen jedoch durchaus beachtet werden, wenn hier auch nicht offiziell mit dem Begriff „Steuervorteil" ge- worben wird.
Mit 9,24 Prozent Rendite und einer doch vergleichswei- se langen Laufzeit sind die 17er-Darlehen zwar nicht derart attraktiv, jedoch kann die Rechnung — im Gegensatz zu den 16er-Darlehen — durch die mögliche Refinanzierung optimiert werden. Hierzu bie- ten in erster Linie Lebens- versicherungen interessante Konstruktionen an: Zusam- men mit der Gewährung des Berlin-Darlehens nimmt der Kunde bei der Versiche- rungsgesellschaft ein Refi- nanzierungsdarlehen auf und schließt gleichzeitig auch ei- nen Lebensversicherungsver- trag ab. Die Zins- und Til- gungseinnahmen aus dem Berlin-Darlehen werden zur Zahlung der Beiträge zur Le-
Berlin-Darlehen: Echter Steuerbonus
Berlin-Darlehen stellen - möglicherweise letztmalig - eine interessante Möglichkeit zur Steuerersparnis dar
A-4058 (80) Dt. Ärztebl. 87, Heft 50, 13. Dezember 1990
Umfangreiche Umschichtun- gen innerhalb des Geldver- mögens der privaten Haus- halte sind im vergangenen Jahr vorgenom- men worden.
Nach einer Un- tersuchung der KKB erreichte das private Geldvermögen in der Bundes- republik Ende 1989 die Sum- me von fast 2,8 Billionen DM.
Der größte An- teil davon wur-
de zwar nach wie vor auf niedrig verzinsten Sparkonten angelegt (693,6 Milliarden DM), der Betrag sank jedoch um 21 Milliarden DM, Deutlich gestiegen sind hingegen die Anlagen in Termingel- dem und in Versicherungen. Fast 30 Milliarden DM mehr als in 1988 legten die privaten Haushalte in Aktien an, um fast 44 Milliarden DM stieg im gleichen Zeitraum der Wert bei den festverzinslichen Wert- papieren. Quelle: IWD '32 und eigene Berechnungen
Umgeschichtet
Geldanlagen privater Haushaffe
in Mrd. DM
Termingelder — Bargeld /Scheinlagen—
Versicherungen
Bausparkassen Festverzinsliche d Wertpapiere iere 396,1 -
;:‚'N-,..--.
Sonstige e,
(u. a. betrieb'. Pensionsfond) Aktien
10/9015 Grafik
bensversicherung verwendet.
Ist die Versicherung nach rund 14 Jahren fällig, wird da- mit das Darlehen getilgt.
Solche Konstruktionen sollten Sie jedoch genau nachprüfen: Wichtig ist, daß der Anlageplan nur möglichst geringe Zuzahlungen erfor- derlich macht. Achten Sie auch auf die Dauer der Zins- festschreibung für das Refi- nanzierungs-D arlehen: Sind die Zinsen nur für beispiels- weise zwei Jahre festgelegt, kann sich nach Ablauf der Zinsfestschreibung der ge- samte Plan als Verlustge- schäft erweisen, wenn zwi- schenzeitlich die Zinsen am Kapitalmarkt nochmals ge- stiegen sind. Der Grund: Sie müssen dann für die Refinan- zierung hohe Beträge auf- wenden, während das Berlin- Darlehen selbst während der gesamten Laufzeit einen un- veränderten Ertrag bringt.
Auch steuerlich verspre- chen die Prospekte oft mehr,
als die Realität halten kann:
Richtig ist zwar, daß die Zin- sen und ein eventuelles Disa- gio aus der Refinanzierung steuerlich als Werbungsko- sten geltend gemacht werden können, bei den Vorsorge- aufwendungen werden je- doch die meisten bereits die Höchstbeträge ausgenutzt ha- ben, so daß Beiträge zu einer zusätzlichen Lebensversiche- rung nicht mehr abgesetzt werden können. So unterlie- gen dann die Zinseinnahmen aus dem Berlin-Darlehen in voller Höhe der Einkommen- steuer. Zudem sind die Versi- cherungsbeiträge für ältere Anleger oft so hoch, daß schon von daher die Rendite erheblich gemindert wird.
Gerade bei Koppelungsge- schäften ist mithin ein sorg- fältiger Vergleich wichtig; we- gen eines Mehrertrags von gerade eben 0,5 Prozent lohnt jedoch eine komplizierte Konstruktion mit all ihren Unwägbarkeiten nicht. PI
i er Medi/mm.0'4101
räumt schnell das zähe Sekret aus
_Overnneidet überschießende Neuproduktion 4
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wirkt bei Bronchitis und bei SinusitisAKTUELLE LITERATUR:
R. Laszig, G. Hesse u. T. Lütgebrune: Die Behandlung der akuten Sinusitis mit Sekretolytika.
In: Zeitschrift für Allgemeinmedizin, 65. Jg. (1989), Nr. 1/2, S. 19-21
G Stussak u K Schumann:. Behandlung der chronischen Sinusitis. In: Zeitschrift für Allge- meinmedizin. 63. Jg. (1987), Nr. 29, S. 869-871
P, Dorow, Th. Weiss, R. Felix u. H. Schmutzler: Einfluß ... auf die mukoziliare Clearance bei
... Atemwegserkrankung. In: Arzneimittel-Forschung/Drug Research, 37. Jg. (II) (1987), Nr. 12. S. 1378-1381
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G. Pohl-Boskamp
Dt. Ärztebl. 87, Heft 50, 13. Dezember 1990 (81) A-4059