Beispiel einer 100 000-DM-Anlage in den öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau in Berlin
Jahr Einzahlungs- Verlust lt. Steuerersparnis Baraus- Liquidität betrag in DM Angabe DM (58% Steuersatz) schüttung inkl. Agio DM
1983 14 000 + Agio 33 371 19 355 + 355
1984 26 500 45 748 26 534 + 34
1985 35 000 58 621 34 000 1 270 + 270
1986 15 500 23 779 13 792 1 700 — 8
1987 9 000 13 200 7 656 1 700 + 356
= + 1 007 Steuerbereinigter Netto-Überschuß
1988 12 851 7 454 1 700 + 9 154
1989 12 505 7 253 1 700 + 8 953
1990 7 677 4 453 1 700 + 6 153
1991 7 677 4 453 1 700 + 6 153
1992 7 677 4 453 1 700 + 6 153
1993 7 677 4 453 1 700 + 6 153
1994 7 677 4 453 1 700 + 6 153
1995 7 677 4 453 1 700 + 6 153
1996 4 376 2 538 1 700 + 4 238
Steuerbereinigter Netto-Überschuß = +60 270
Leserdienst:
Hinweise •Anregungen WIRTSCHAFT
Seit Jahren bietet der Fis- kus dem Steuerzahler Möglichkeiten, auf voll- kommen legalem Wege die jeweilige Steuerlast zu reduzieren. Dabei bewähr- ten sich zwei Verfahren, die relativ einfach, über- schaubar und vor allen Dingen zugelassen und si- cher sind.
Beide bewirken, daß durch die Verlagerung sonst zu zahlender Steuern Kapital nach Berlin transferiert wird. Diese Mittel werden der Berliner Wirtschaft, hauptsächlich aber dem Wohnungsbau, zugeführt.
Bei der zweiten Möglich- keit wird das zu versteu- ernde Einkommen durch die Verlustzuweisungen gemindert, die vom Be- triebsfinanzamt in Berlin genehmigt und vom Wohn- sitzfinanzamt nach Prü- fung übernommen wer- den. Grundlage sind § 52 Absatz 20 Einkommen- steuergesetz in Verbin- dung mit § 14 a Absatz 1 Berlin-Förderungsgesetz.
In der Praxis sieht das so aus: Eine auf das zu ver- steuernde Einkommen sinnvoll abgestimmte Summe wird in fünf Teil- beträgen in fünf aufeinan-
derfolgenden Jahren zu den jeweiligen Steuerter- minen nach Berlin verla- gert. Dadurch kommt es praktisch nicht zu einem Liquiditätsabfluß, denn die folgende Verlustzuwei- sung deckt bei entspre- chendem Steuersatz die Summe voll ab.
Weitere Vorteile: die ent- sprechende Kirchensteuer fällt vollständig und die In- vestitionshilfe-Abgabe vor- läufig weg. Nach fünf Jah- ren wird somit aus sonst verlorenen Steuergeldern Wohnungseigentum gebil- det, welches weiterhin Steuervorteile und Baraus- schüttungen erbringt. Das Wohnungseigentum kann natürlich jederzeit verkauft werden.
Bei beiden Möglichkeiten der Steuereinsparung ist die ordentliche Durchfüh- rung der Zeichnung Vor- aussetzung für den Erfolg.
Wer die beschriebenen
„Geschäfte mit Berlin" ma- chen will, sollte sich an er- fahrene Vermittler halten und die ihm angebotenen Konzeptionen (die mög- lichst durch zentrale Gut-
Studenten- Darlehen
Die Commerzbank offe- riert Studenten der Medi- zin und der Pharmazie, die ihren ersten Studienab- schnitt erfolgreich been- det haben, einen Kredit bis zu 30 000 DM, der in mo- natlichen Raten bis zu 1000 DM ausgezahlt wird.
In welcher Höhe der Kredit beansprucht wird, kann der Student selbst ent- scheiden.
Bearbeitungsgebühren und Bereitstellungszinsen entfallen. Zinsen werden nur auf den tatsächlich in Anspruch genommenen Darlehensbetrag ange- rechnet und dem Kredit zugeschlagen. Die Rück- zahlung des Darlehens er- folgt nach Ende des Studi- ums in Monatsraten. CB
achten gestützt sein soll- ten) mit seinem Steuerbe- rater durchsprechen.
Hans-Peter Hartung, Frankfurter Landstraße 225 6100 Darmstadt-Arheilgen
Steuern sparen: Geschäfte mit Berlin
Wer in der Vergangenheit Gesetzeslücken zu Steu- ereinsparungen nutzte, erlebte oft unliebsame Überraschungen. Konkurse, Zusammenbrüche und Nachversteuerungen, vom Ärger mit dem Fi- nanzamt ganz abgesehen, deckten die Fragwürdig- keit mancher Angebote auf. Der Staat bietet hier die Möglichkeit, sonst verlorene Steuergelder zum eigenen Nutzen anzulegen.
Die eine Möglichkeit ist durch den § 17, Absatz 2 Berlin-Förderungsgesetz, gegeben. Hier kann man bis zu 50 Prozent seiner ansonsten verlorenen Steuer für sich persön- lich anlegen. Zu dieser Summe — die 20 Prozent des insgesamt vorgesehe- nen Anlagebetrages aus- macht — bringt der Zeich- ner weitere 80 Prozent mit einer Zwischenfinanzie- rung, häufig über eine Le- bensversicherung, auf.
Nach zwölf Jahren wird diese Summe durch die Auszahlung der Lebens- versicherung getilgt, dem Zeichner fließen jetzt noch 13 Jahre lang erhebliche Beträge, bestehend aus Zinsen und Tilgung des hingegebenen Darlehens, zu. Diese sicheren Annui- täten sind eine aus Steu- ern geschaffene private Rente.
Ausgabe A DEUTSCHES ÄRZTEBLATT 80. Jahrgang Heft 45 vom 11. November 1983 133