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Archiv "Berlin-Darlehen: Run zum Jahresende" (31.10.1991)

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Berlin-Darlehen:

Run zum Jahresende

Beschlossene Sache ist das Ende der steuerspa- renden Berlin-Darlehen: Nachdem bereits im Sommer die Kurzläufer-Darlehen nach § 16 Berlin- Förderungsgesetz abgeschafft worden sind, lau- fen auch für die Darlehen nach § 17 BerlinFG die Steuervorteile zum Jahresende aus. Eile ist daher angesagt, fürchtet man doch bereits einen vorzei- tigen Ausverkauf des Kontingents.

anderen steuersparenden Im- mobilienkonzepten keine Sel- tenheit — gibt es also bei Ber- lin-Darlehen nicht. Auch spielt die persönliche Steuer- belastung zunächst keine Rolle: Die 20 Prozent Steuer- rückerstattung erhält jeder Anleger unabhängig von sei- nem Einkommen, wobei die Steuerlast maximal halbiert werden kann. Damit rechnen sich Berlin-Darlehen auch für weniger hoch besteuerte An- leger.

Bis zu 80 Prozent refinanzierbar

Freilich: Die gebotenen Zinsen von derzeit 6,5 Pro- zent sind auf den ersten Blick eher mäßig. Zusammen mit dem Steuerbonus rechnet sich die Anlage dennoch. So setzt der Anleger quasi nur 80 Prozent des gezeichneten Darlehens als Kapital ein, die Zinsen werden jedoch auf den gesamten Anlagebetrag gezahlt. Damit erhöht sich bereits die laufende Verzin- sung des eingesetzten Kapi- tals auf 8,13 Prozent. Und weil das Darlehen in voller Höhe zurückgezahlt wird, er- gibt sich daraus ein Tilgungs- gewinn, der dem Gesamtkon- zept eine Rendite von immer- hin 9,24 Prozent beschert.

Nicht übersehen darf man dabei auch, daß die 20 Pro- zent Steuerbonus wiederum keiner Steuerbelastung unter- liegen. Eine andere Kapital- 88, Heft 44, 31. Oktober 1991

anlage müßte daher zwischen 9,72 Prozent bei 30 Prozent Steuerbelastung und 10,49 Prozent bei 53 Prozent Steu- erbelastung aufweisen, um mit Berlin-Darlehen mithal- ten zu können. Durchaus ver- gleichbar sind Berlin-Darle- hen jedoch mit einem festver- zinslichen Wertpapier mit 6,5 Prozent Nominalverzinsung, das zum Kurs von 80 Prozent erworben wird: wie beim Ber- lin-Darlehen ist auch hier nur die Nominalverzinsung steuerpflichtig, während der Kursgewinn steuerfrei einge- nommen werden kann.

Eigenkapital ist jedoch nur in sehr geringem Umfang erforderlich, wenn die Steu- ervorteile des Berlin-Förde- rungsgesetzes genutzt werden sollen: Berlin-Darlehen nach

§ 17 BerlinFG können nach heutigem Steuerrecht — Stand: Ende Oktober 1991 — bis zu 80 Prozent refinanziert werden. Besonders beliebt dabei: Die Refinanzierung über eine Kapital-Lebensver- sicherung. Das Konzept ist dabei ebenfalls einfach: Der Anleger nimmt bei einer Ver- sicherungsgesellschaft ein Darlehen auf, das er zusam- men mit relativ geringen Ei- genmitteln als Berlin-Darle- hen anlegt. Gleichzeitig schließt er eine Kapital-Le- bensversicherung mit einer Laufzeit von meist 12 bis 15 Jahren ab, deren Raten zu- mindest teilweise aus den Zins- und Tilgungszahlungen aus dem Berlin-Darlehen fi- nanziert werden. Sobald der Versicherungsbeitrag fällig wird, zahlt er aus diesem Ka- pital das Versicherungsdarle- hen zurück, so daß in der Fol- ge die Rückflüsse aus dem Berlin-Darlehen in vollem, Umfang zur Verfügung ste- hen.

Der Clou dabei: Während die Refinanzierungskosten aus dem Darlehen steuerlich geltend gemacht werden kön- nen, bleibt der Ertrag aus der Lebensversicherung nach ak- tuellem Recht steuerfrei.

Achten sollten Anleger je- doch auf steuerliche Verän- derungen: Staatliche Spar- maßnahmen könnten noch ÄRZTE-TREUHAND

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Drei bedeutende Vorteile kennzeichnen Berlin-Darle- hen inbesondere im Ver- gleich mit anderen steuerspa- renden Kapitalanlagen: Die Verzinsung ist über die ge- samte Laufzeit festgeschrie- ben, die Rückzahlungen er- folgen in regelmäßigen Ra- ten, und auch die Steuervor- teile stehen von Anfang an in der exakten Höhe fest. Jedes Kreditinstitut nimmt entspre- chende Anträge ab einer Dar- lehenssumme von 1000 DM entgegen und leitet diese al- ternativ an die Berliner Pfandbriefbank oder die Wohnungsbau-Kreditanstalt

— dies sind die beiden zum Verfahren zugelassenen In- stitute — weiter. Berlin-Darle- hen nach § 17 BerlinFG lau- fen insgesamt 25 Jahre, pro Jahr zahlt das Berliner Insti- tut eine Annuität von 8,0 Pro- zent, die sich aus 6,5 Prozent Zinsen und 1,5 Prozent Til- gung zusammensetzt. Nach 25 Jahren ist das Darlehen abgeschlossen, der dann noch verbleibende Rest auf dem Darlehenskonto wird dem Anleger in einer Summe überwiesen.

Einfach und unkompli- ziert ist auch die steuerliche Behandlung: Von der abwik- kelnden Bank bekommt der Anleger eine Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt.

20 Prozent der Darlehens- summe kann der Anleger dar- aufhin von seiner Steuer- schuld abziehen, Diskussio- nen über die Anerkennung von Werbungskosten — bei

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Berlin-Darlehen

Laufzeit: 25 Jahre — das dann bestehende Rest- kapital wird in einer Summe zurück- gezahlt

Einzahlungskurs: 100%

Steuer- 20% — eine weitere Steuerersparnis vergünstigung: kann sich ergeben, wenn der Zeich-

ner kirchensteuerpflichtig ist Max. Steuer- 50% der Einkommensteuerschuld ersparnis:

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Vergleichs- — bei 30% Steuersatz: 9,72%

rendite vor bei 40% Steuersatz: 9,98%

Steuern*): bei 50% Steuersatz: 10,35%

—bei 53% Steuersatz: 10,49%

*) Rendite, die eine vergleichbare, steuermäßig nicht begünstigte Kapital- anlage bringen müßte — Quelle: Berliner Pfandbrief-Bank

Dt. Ärztebl. 88, Heft 44, 31. Oktober 1991 (109) A-3775

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vor Ablauf der Berlin-Förde- rung dazu führen, daß Versi- cherungen im Rahmen sol- cher Kombi-Modelle in vol- lem Umfang steuerpflichtig werden, so daß sich das Kon- zept nicht mehr rechnet. In jedem Fall sollten aber auch die Konditionen verglichen werden, rechnet sich doch längst nicht jedes dieser Kom- bi-Modelle. Im Zweifelsfall gilt: Jeder Baustein kann durchaus auch einzeln zusam- mengestellt werden, eine zwangsweise erfolgende Kopplung an möglicherweise sogar unterschiedliche Versi- cherungsformen ist nicht er- forderlich.

Erfinderisch sind jedoch gerade die Vermittler von Kapitalanlagen in der Kopp- lung mit anderen Spar- und Darlehensvarianten. Neue- stes Beispiel: Die Kopplung mit britischen Lebens- und Leibrentenversicherungen. In derartigen Fällen wird meist ein Bankdarlehen aufgenom- men, aus dem einerseits das Berlin-Darlehen, anderer- seits aber auch eine Einzah- lung in eine britische Lebens- versicherungspolice finan- ziert wird. Grundgedanke da- bei: Die britische Lebensver- sicherung erwirtschaftet ei-

nen so hohen Ertrag, daß durchaus zumindest der über- wiegende Teil der Zinslast für das gesamte Darlehen getra- gen werden kann.

Tatsache ist zwar, daß bri- tische Lebensversicherungen in der Vergangenheit deut- lich höhere Erträge erwirt- schaftet haben als die deut- schen Kollegen. Grund dafür ist vornehmlich die Anlage- strategie: Während in Deutschland die von der As- sekuranz bevorzugten Ren- tenwerte niedrige Zinsen brachten, lag das Zinsniveau in Großbritannien in der Spit- ze mehr als doppelt so hoch.

Auch legen britische Versi- cherer bis zu 50 Prozent der Gelder in Aktien an, die gera- de im vergangenen Jahrzehnt haussierten. Niemend kann jedoch für den Fortgang die-

ser erfolgreichen Geschäfte garantieren, auch erscheint die Währungssituation — die Abwicklung der Versicherung erfolgt schließlich in Pfund — trotz des EWS-Beitritts Großbritanniens längst nicht so zuverlässig, wie in der Werbung behauptet wird. So- bald jedoch die Rendite der Versicherung — die im übri- gen anders als bei deutschen Policen steuerpflichtig sein

kann — niedriger ausfällt, wer- den möglicherweise sogar er- hebliche Zuzahlungen fällig.

Anleger sollten daher offe- rierte Konzepte — unter de- nen durchaus auch attraktive- re Angebote zu finden sind — sehr genau prüfen und kei- nesfalls schmucken Muster- rechnungen vertrauen. pj

Geldvermögen der privaten Haushalte

Mit 2960 Milliarden DM hat das Geldvermögen der privaten Haushalte in den al- ten Bundesländern Ende 1990 einen neuen Höchstwert erreicht. Das sind 6 Prozent mehr als im Vorjahr. Im Durchschnitt verfügen die Bundesbürger (West) über ein Geldvermögen von etwa 47 000 DM.

Das Sparbuch ist nach wie vor die beliebteste Anlage-

form geblieben. Mit 678 Milli- arden DM entfallen trotz ei- nes weiteren deutlichen Rückgangs 23 Prozent des Geldvermögens auf Sparein- lagen. 1980 betrug der Anteil noch 33 Prozent. Inzwischen stellt das Sparbuch für die meisten Bundesbürger aber nur noch eine Art verzinsli- che Liquiditätsreserve dar.

Der Wert der Aktienanla- ge hat mit 163 Milliarden DM oder 5,5 Prozent einen neuen Tiefpunkt erreicht, nicht zu- letzt eine Folge rückläufiger Aktienkurse im Jahresverlauf 1990. Der Anteil festverzinsli- cher Wertpapiere stieg auf 501 Milliarden DM oder rund 17 Prozent. Die Anlage in Versicherungen erzielte mit 640 Milliarden DM oder 22 Prozent des Geldvermögens neue Höchstwerte. Termin- einlagen und Sparbriefe er- reichten 385 Milliarden DM oder 13 Prozent. BN

Referenzen

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