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Vertrag über ein partiarisches Darlehen

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Academic year: 2022

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(1)

Vertrag über ein partiarisches Darlehen

Präambel

Beim partiarischen Darlehen handelt es sich um ein Darlehens-

verhältnis, bei dem die Verzinsung sich am Gewinn des Unternehmens orientiert, dem das Darlehen gewährt wurde. Insoweit besteht eine gewisse Nähe zur stillen Gesellschaft. Von dieser unterscheidet sich das partiarische Darlehen aber dadurch, dass kein gemeinsamer Zweck verfolgt wird.

Zwischen

Asia Europa Invest, vertreten durch Michael Hardt, IT-Park, Cebu City 6000, Cebu, Philippines

nachstehend Unternehmen

und

____________________________________

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____________________________________

____________________________________

nachstehend Darlehensgeber genannt.

Der Darlehensgeber gewährt dem Unternehmen ein eigenkapital- ähnliches partiarisches Darlehen (Gewinndarlehen) nach Maßgabe nachfolgender Bestimmungen:

(2)

§ 1 Gegenstand

(1) Gegenstand des Darlehens ist die ProjektPoolkapitalisierung des Unternehmens.

Die Mindestdarlehenssumme beträgt 5.000,- Euro.

(2) Für die angenommene Darlehnssumme erhält der Darlehensgeber ein ProjektPool- Zertifikat im Gegenwert zur Darlehenssumme.

§ 2 Darlehenskonditionen

(1) Der Darlehensgeber gewährt dem Unternehmen gemäß nachfolgenden Investitionsplänen ein Darlehen in Höhe von:

Ab 5.000,- EUR / BRONZE Plan Laufzeit: 12 Monate

Gewinnbeteiligung: 9% p. a.

Auszahlung ¼ jährlich

Ab 25.000,- EUR / SILVER-PLAN Laufzeit: 36 Monate

Gewinnbeteiligung: 12% p. a.

Auszahlung ¼ jährlich

Ab 100.000,- EUR / GOLD-PLAN Laufzeit: 60 Monate

Gewinnbeteiligung: 15% p.a.

Auszahlung ¼ jährlich

Meine gewünschte Darlehenssumme gemäß Investitionsplan:

( ) BRONZE-PLAN _______________ EUR ( ) SILVER-PLAN _______________ EUR ( ) GOLD-PLAN _______________ EUR

Option A: Ich zahle einen Einmalbetrag in Höhe von __________ EUR auf ( ) WISE EU-Konto

( ) BPI Philippines

Option B: Ich zahle ____ Raten zu je __________ EUR auf ( ) WISE EU-Konto

( ) BPI Philippines

(3)

(2) Der Darlehensbetrag ist bis spätestens 7 Tage nach Vertragsunterzeichnung auf eines der folgenden Konten einzuzahlen:

Kreditinstitut: BPI (Bank of the Philippine Islands) Empfängername: Michael Hardt Konto / IBAN: 9499091343 BIC: BOPIPHMM

EU-Konto: (max. € 8.000,- je Überweisung - höhere Beträge sind zu splitten) Kreditinstitut: WISE, Avenue Louise 54, Room S52 Brussels 1050 Belgium Empfängername: Michael Hardt

IBAN: BE88 9670 2181 3141 BIC: TRWIBEB1XXX

Verwendungszweck:

Darlehen ASIA EUROPA INVEST und der Name des Darlehensgebers wie oben angegeben.

Es muss der volle Darlehensbetrag eingezahlt werden. Etwaige Gebühren für eine Auslandsüberweisung trägt der Darlehensgeber und sind zusätzlich zu entrichten.

Diese entfallen jedoch bei Einzahlung auf das EU-Konto WISE.

Das Unternehmen ist verpflichtet, den Zahlungseingang unverzüglich schriftlich zu bestätigen. Mit der Einzahlung erhält der Darlehensgeber ein rechtsgültiges

ProjektPool-Zertifikat.

§ 3 Gewinnbeteiligung

(1) Die Verzinsung des Darlehensbetrages erfolgt vorrangig durch das vertraglich zugeteilte Projektpool-Zertifikat im dementsprechenden Gegenwert. Jedes Zertifikat wird gemäß dem ausgewählten ProjektPool-Plan verzinst. Gezahlt wird jedoch ein Mindestzins, der 2% unter dem gewählten Plan liegt, sofern die ProjektPoolrendite diesen Ausschüttungsbetrag nicht erreicht. Der Mindestzins resultiert aus laufenden Einnahmen und/oder Rücklagen.

(2) Ein Mindestzins-Anspruch ist ausgeschlossen, sobald das Unternehmen durch Auszahlung insolvenzgefährdet wäre.

(3) Eine Beteiligung an der Substanz oder am Liquidationserlös ist, ebenso wie eine Verlustbeteiligung, ausgeschlossen.

(4) Soweit das Unternehmen sich in Verzug befindet, entstehen Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. zusätzlich zum jährlichen Mindestzins, beginnend ab dem Zeitpunkt des Eintritts des Verzugs. Dem Darlehensgeber bleibt die Möglichkeit, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen.

(4)

§ 4 ASIA EUROPA INVEST ProjektPool

(1) In den ProjektPool fließen, ohne jeglichen Abzug, alle Darlehenszahlungen.

Verbindliche Aussagen über den Beginn und die Höhe anstehender Auszahlungen über die Mindestzins hinaus, können vom Darlehensnehmer oder von Dritten nicht gemacht werden. Sollten Aussagen oder Renditeberechnungen getroffen werden, sind dies unverbindliche Prognosen.

(2) Der ProjektPool umfasst verschiedene Unternehmensprojekte auf den Philippinen.

Krankenabsicherung für Ausländer auf den Philippinen, Haus- u.

Grundstücksmaklertätigkeiten, Bauträgertätigkeiten sowie Vermietungen.

Weitere geplante Projekte sind: Bau von Altersresidenzen, Inselfluglinie sowie andere touristische Angebote.

(3) Ausschüttungen erfolgen zum ersten Mal nach 3 Monaten, beginnend ab 1. des Folgemonats nach Einzahlung des Darlehensbetrages.

(4) Übertragungen von ProjektPool-Zertifikaten durch den Verkauf oder die Besitz- Übertragung auf eine andere Person, mind. 18 Jahre, sind aufgrund personifizierter Ausschüttungen nur mit gleichzeitiger Übertragung des Darlehensvertrages durch das Unternehmen möglich.

§ 5 Annahme von Zahlungen/Widerruf

(1) Der Darlehensnehmer ist nicht verpflichtet gezahlte Darlehen anzunehmen. Dieser kann über die Annahme innerhalb einer Frist von 7 Tagen nach Geldeingang frei entscheiden und nach eigenem Ermessen auch Zahlungen ablehnen. Bereits gezahlte Gelder werden bei einer Ablehnung unverzüglich dem Darlehensgeber erstattet.

(2) Ein Widerruf ist nach Geldeingang seitens des Darlehensgebers nicht mehr möglich.

§ 6 Laufzeit / Kündigung:

(1) Das Darlehen ist unbefristet und kann vom Unternehmen nicht gekündigt werden.

Die Mindestlaufzeit des Darlehens beträgt, soweit schriftlich mit Zustimmung beider Vertragspartner nichts Gegenteiliges vereinbart wurde, 12-60 Monate. Die

Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Vertragsende. Die Kündigung bedarf der Schriftform per E-Mail oder an das Unternehmen. Das Unternehmen hat diese umgehend auf gleichem Wege zu bestätigen. Sollte keine fristgerechte Kündigung erfolgen, verlängert sich das Darlehen automatisch um ein weiteres Jahr.

(2) Das Darlehen kann unabhängig der Kündigungsfristen jederzeit vom Darlehensgeber mit der Wirkung fällig gestellt werden, dass der gesamte

Darlehensbetrag binnen 14 Tagen an den Darlehensgeber zurückzuzahlen ist, wenn das Unternehmen gegen die in diesem Vertrag enthaltenen Verpflichtungen verstößt oder die Darlehenssumme vertragswidrig verwendet oder wenn aufgrund einer wesentlichen Veränderung des Unternehmens (Rechtsformänderung, Verschmelzung oder Spaltung, wesentliche Änderung von Geschäftsgegenstand oder

Geschäftsbetrieb, etc.) für den Darlehensgeber eine erhebliche Beeinträchtigung der Bonität des Unternehmens oder der Gewinnerwartungen zu erwarten ist.

(5)

(3) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als wichtige Gründe gelten insbesondere: Zahlungseinstellung durch das Unternehmen;

Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Unternehmens;

Zahlungsrückstand des Unternehmens vom jährlichen Mindestzins; nachweisliche Unterschlagung von Ausschüttungsansprüchen.

(4) Eine Kündigung bzw. Fälligstellung vom Darlehnsgeber schließt ebenfalls die

Rückgabe aller mit diesem Darlehen erhaltenen ProjektPool-Zertifikate mit ein, woraus auch, ab Rückgabe des Darlehens, Ausschüttungen entfallen.

(5) Eine vorzeitige, teilweise oder vollständige Tilgung des Darlehens ist ausgeschlossen.

§ 7 Kosten / Steuer

(1) Die Ausgabe für das Darlehen erfolgt ohne Aufschlag (Agio). Transfergebühren für eine Auslandsüberweisung sind vom Darlehensgeber auf eigene Kosten zu tragen.

(2) Jeder Darlehensgeber ist für die Versteuerung (falls erforderlich) seiner Zinszahlungen bzw. -auszahlung(en), sowie seiner Ausschüttungen, selbst verantwortlich.

§ 8 Gewährleistung / Besicherung / Risiken

(1) Das Unternehmen leistet Gewähr für die entgegengenommenen Gelder und deren zweckmäßige Verwendung, welche zur Realisierung der ASIA EUROPA INVEST

Projekte, zu Gunsten aller Darlehensgeber zu verwenden sind.

(2) Im Falle der Eröffnung eines gerichtlichen Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Unternehmens, wird allen ProjektPool-Beteiligten

Darlehensgebern anteilig, in Bezug auf deren Darlehenshöhe, alleinig der 1. Rang zugesprochen. Der Darlehnsgeber wir somit unüblich vor den Forderungen sämtlicher anderer Gläubiger des Unternehmens berücksichtigt.

(3) Das Unternehmen sichert den Darlehensgebern zu, alle Darlehenszahlungen auf ein treuhänderisch verwaltetes Konto einzuzahlen. Das übliche Risiko einer

Unternehmensbeteiligung über ein Verlust des Darlehens ist somit, über den 1. Rang hinaus, zusätzlich auf ein Höchstmaß gemindert.

(4) Über Punkt (2) und (3) hinaus unterliegt das Darlehen den üblichen Chancen und Risiken einer stillen Unternehmensbeteiligung.

(5) Der Darlehensgeber oder dessen Vertreter erklären mit Annahme des Vertrages, dass Sie die möglichen Restrisiken kennen und akzeptieren, die Darlehenssumme nicht Ihr gesamtes Vermögen betrifft und sie vollkommen frei darüber verfügen können.

(6)

§ 9 Auskunftsrechte

Der Darlehensgeber ist berechtigt, über einen Wirtschaftsprüfer in die Buchführungs- und Geschäftsunterlagen einzusehen, soweit diese für die Ermittlung der ProjektPool- Ausschüttungen von Bedeutung sind. Auf Anforderung des Darlehensgebers ist das Unternehmen weiterhin verpflichtet, dem Darlehensgeber eine detaillierte und nachvollziehbare Berechnung des Gewinnanteils zu übermitteln.

Darüber hinaus stehen ihm keinerlei Weisungs- und Kontrollrechte hinsichtlich der Führung des Geschäftsbetriebs des Unternehmens, seiner Verwaltung und

Bilanzierung zu.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag können nur mit schriftlicher Zustimmung des jeweils anderen Teils abgetreten oder sonst übertragen werden.

(2) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

(3) Sollten einzelne Klauseln dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam

und/oder undurchführbar - gleich aus welchem Rechtsgrund - sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht. Beide Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame/undurchführbare Klausel durch eine andere zu ersetzen, die dem

wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen/undurchführbaren Regelung am nächsten kommt und ihrerseits wirksam ist.

(4) Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens.

(7)

Zusatzvereinbarung

Wichtig: Auf Wunsch können ProjektPool-Zertifikate nach Ablauf, in Immobilien umgewandelt werden.

Bei Umwandlungen innerhalb der Laufzeit, fallen zusätzliche Verwaltungsgebühren in Höhe von 5% der auszuzahlenden Summe an.

Bitte bringen Sie Ihren Willen, falls gewünscht, nachfolgend handschriftlich zum Ausdruck, wenn Sie eine solche Umwandlung wünschen.

__________________________________________________________________

__________________________________________________________________

__________________________________________________________________

Zusatzvereinbarungen sind nur bis Vertragsannahme beider Parteien möglich.

Nebenabreden außerhalb dieses Darlehnsvertrages haben keinerlei Gültigkeit.

Fügen Sie bei Übersendung des Vertrages bitte eine leserliche Kopie Ihres gültigen Ausweisdokumentes (Vorder- u. Rückseite), Personalausweis oder Reisepass, bei.

6000 Cebu City, den ____________________________

PLZ / Ort Datum

____________________________ ____________________________

Unterschrift Darlehensnehmer Unterschrift Darlehensgeber ASIA EUROPA INVEST

Michael Hardt

Bitte per E-Mail senden an:

info@asia-europa-invest.de

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