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Archiv "Steuervorteile: Klarstellung" (04.06.1993)

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WIRTSCHAFT

Börsebius:

aesculap-cup /1 Deutsche Apotheker-

h"l und Ärztebank eG Zepter an Dame

Ja, so ist das. In den Vor- standsetagen der Banken fin- det sich fast keine weibliche Person, und in den Denkzen- tralen rund um die Börse sind Damen nach wie vor heftig in der Minderzahl. Das muß man bedaudern, denn Männerdomäne hin, Männer- domäne her - es gibt etliche Beispiele äußerst erfolgrei- cher Frauen im Wertpapier- geschäft.

So ist es denn auch nicht sonderlich verblüffend, daß beim letztjährigen Ärztewett- bewerb zum Schluß eine Da- me die Nase ganz vorne hatte.

Zufall oder Eintagsfliege?

Nein, werte Spötter, die weib- liche Intuition scheint des öf-

D

ie Formulierung "Diese Regelungen gelten in all den Fällen, in denen die Ansprüche aus dem Ver- sicherungsvertrag nach dem 13.2.1992 zur Tilgung oder Sicherung eines Darlehens dienen. Auf den Zeitpunkt des Abschlusses des Versi- cherungsvertrages und des Darlehensvertrages kommt es nicht an" ist offensichtlich et- was mißverständlich aufge- faßt worden. Zur Klarstellung sei nochmals folgendes erläu- tert: Der 13.2.1992 ist ein Stichtag, der Alt-Fälle von Neu-Fällen trennt.

Nach dem 13.2.1992 ab- geschlossene Darlehensver- träge und Abtretungen von Ansprüchen aus Versiche- rungsverträgen zur Tilgung oder Sicherung des Darle- hens (Neufälle) müssen auf jeden Fall auf ihre Steuer- schädlichkeit geprüft werden.

Das gilt auch für jede spätere Änderung.

Bei vor dem Stichtag 13.2.1992 bestehenden Ver- trägen und Abtretungen gilt folgendes:

teren der männlichen Stür- merei gegenüber eindeutig im Vorteil zu sein. Der Beweis:

Auch beim diesjährigen Bör- sen-Wettbewerb liegt wieder eine Frau in Führung, Frau Dr. C.C. aus dem bayrischen Taufkirchen. Mit plus 16 Pro- zent in nur 3 Wochen führt sie das Teilnehmerfeld deut- lich an und brachte auch noch das Kunststück fertig, den zweiten Platz ebenfalls zu be- setzen. Erst auf Rang drei fin- det sich mit U.K. aus Eschwe- ge (plus 12 Prozent) ein Ver- treter des männlichen Ge- schlechts.

Teilnehmer aus den neu- en Bundesländern treten bis- lang nur handverlesen auf -

Bank für die Heilberufe

lediglich 6,22 Prozent kom- men aus ostdeutschen Gefil- den. Aber sie liegen im Schnitt keineswegs schlechter als ihre westlichen Mitstrei- ter, denn beide Gruppen bringen es auf ein durch- schnittliches Vermögen von 99 741 DM. Diese Wertent- wicklung spiegelt wider, wie schwierig in den vergangenen Wochen das Geldverdienen an der Börse war. Steigende Zinsen und Inflationsängste verstörten die Anleger zuse- hends. Das Vorpreschen der Damen könnte nun die Ver- mutung nahelegen, sie wären mit einer hohen Teilnehmer- quote im Wettbeweb vertre- ten. Das allerdings ist keines- wegs der Fall. Mit noch nicht einmal 20 Prozent sind sie

Steuervorteile:

Klarstellung

ln Heft 8/1993 erschien im leserdienstteil ein Artikei"Fi- nanzierung mit Lebensversicherung: Wie man Steuervor- teile erhölf'. Verschiedene Ärzte bezweifelten nach Rück- sprache mit ihren Steuerberatern einzelne Aussagen. Der Autor des Beitrags, Diplom-Kaufmann Manfred Bender, greift das Thema deshalb hier noch einmal auf.

~ Solange sich an den zum Stichtag 13.2.1992 bestehen- den Darlehen und hierfür ge- gebenen Abtretungen nichts ändert, sind diese Altfälle nicht steuerschädlich.

~ Bei jeder Änderung können aber auch bisher steuerunschädliche Altfälle steuerschädlich werden.

~ Alte Versicherungsver- träge, die vor dem 13.2.1992 abgeschlossen wurden und deren Ansprüche erstmals nach dem 13.2.1992 zur Til- gung oder Sicherung eines

Darlehens verwendet werden, können dadurch unter die Steuerschädlichkeit fallen.

Desgleichen fallen hierunter alte Darlehen, die vor dem 13.2.1992 schon bestanden und nach dem 13.2.1992 durch alte oder neue Versi- cherungsverträge erstmals ab- gesichert werden.

Insofern können unter Umständen auch Altfälle, die zunächst nicht steuerschäd- lich sind, irgendwann einmal steuerschädlich werden. Da- her die Mahnung in dem vor- A1-1682 (60) Deutsches Ärzteblatt 90, Heft 22, 4. Juni 1993

zahlenmäßig deutlich in der Minderzahl, ziemlich deutlich sogar. Da müssen sich die Herren noch ganz schön ins Zeug legen. Zeit genug bleibt ja noch.

Börsebius

Leserservice: Börsebius· Tele- fonberatung - Wie an jedem 1. Samstag im Monat können Sie auch am 5. Juni in der Zeit von 9 bis 13 Uhr Börsebi- us (Reinhold Rombach) an- rufen. Wenn Sie also rund ums Geld der Schuh drückt, wählen Sie bitte die Telefon- nummer 0221/35 15 87. Die kostenlose Telefonberatung ist ein spezieller Service des Deutschen Ärzteblattes für seine Leser.

benannten Artikel, daß bei Altfällen nur das sicher ist, woran sich nichts ändert. Zur Zeit ist eine Übergangsfrist gewährt bis zum 30. Juni 1993, um die Fälle zu "hei- len", bei denen die neuen ge- setzlichen Regelungen nicht beachtet werden.

Manfred Bender

Recht

und Steuern

Darlehen von Kindern Schenkt ein Vater seinen Kindem Geld, allerdings ver- bunden mit der Auflage, daß die Kinder das Geld sofort wieder als "Einlage" in seinen Betrieb einbringen, so kann der Vater die an die Kinder gezahlten Gewinnanteile ("Zinsen") nicht als Betriebs- ausgabe geltend machen.

Dies gilt zumindest dann, wenn vereinbart wurde, daß die Kinder einen etwaigen Verlust des Betriebes nicht mittragen müssen (Bundesfi- nanzhof, X R 99/88). WB

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