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Archiv "HERZCHIRURGIE: Klarstellung" (30.03.1989)

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DEUTSCHES

ÄRZTEBLATT LESERBRIEFE

§ 218

Zu dem Umgang der Steuer- fahnder mit ärztlichen Unterlagen im Memminger Prozeß gegen den Gynäkologen Dr. Theissen:

Stellung beziehen

Seit Wochen geht nun der Meinungsstreit um das..

A Ver- halten der „deutschen rzte- schaft" in der Zeit der NS- Diktatur . . . Wichtiger als der Streit um Vergangenes scheint mir, daß die Standes- organisationen eine klare Stellung zu den Vorgängen in Memmingen beziehen. Wir sollten uns dagegen wehren, daß der Staat sich anmaßt, über eine Steuerfahndung Zugang zu ärztlichen Unter- lagen zu bekommen, um Ärz- te und Frauen einzuschüch- tern und zu verfolgen. Unsere

Kollegen, die sich als Sympa- thisanten der Friedensbewe- gung so sehr um den Schutz des ungeborenen Lebens be- mühen, sollten auch das „ge- borene Leben" schützen: die der Strafverfolgung ausge- setzten Frauen! Am besten wäre es wohl, der § 218 würde ersatzlos gestrichen. Eine Entscheidung über einen Schwangerschaftsabbruch steht alleine der betroffenen Frau zu. Ein Staat, der nicht bereit ist das „geborene Le- ben" vor Arbeitslosigkeit, Tieffliegerschäden, Umwelt- zerstörung — um nur einiges zu nennen — zu schützen, hat kein Recht, sich in so persön- liche Dinge, wie es eine Schwangerschaft ist, einzumi- schen.

Es versteht sich allerdings von selbst, daß kein Arzt ge-

zwungen werden darf, entge- gen seiner Überzeugung an einem Schwangerschaftsab- bruch sich zu beteiligen. Ein Schwangerschaftsabbruch aus nicht medizinischer Indika- tion sollte auch nicht den Krankenkassen aufgebürdet werden.

Dr. med. Stefan Neupert, Dientzenhofstraße 73, 8500 Nürnberg

HERZCHIRURGIE

Zu dem Beitrag „Immer noch Versorgungslücken in der Herz- chirurgie" von Ltd. Min.-Rat Dr.

jur. Ernst Bruckenberger in Heft 5/1989:

Klarstellung

. . . Es wird doch klar, daß die Sterblichkeit gleichbleibt

bei erheblich höherem medi- zinischen Aufwand. Die Ver- schiebung der Altersgrenze nach oben in der Todesstati- stik ist nur angedeutet er- kennbar. Von Versorgungs- lücken kann daher keine Re- de sein, sondern nur von Ver- sorgungsüberhang.

Um es klarzustellen: Ich bin für die PTCA und für ei- ne lebensnotwendige Herz- operation, aber ich bin ent- schieden gegen Ihre Augen- wischerei. Warum fehlen in Ihrer Statistik die Kosten- Nutzen-Analyse und die Ge- samtkosten pro OP und pro PTCA? In anderen Fällen scheint der Kostenfaktor das einzig tragfähige Argument — wieso hier nicht?

Dr. med. Lothar Kinder- mann, Im Lindenfelde 3, 3015 Wenningen 1

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Magnesium-L-aspartat-hydrochlorid

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Zur Behandlung des primären und sekundären Magnesium-Mangel-Syndroms, besonders zur Prophylaxe und Therapie der durch Magnesiummangel und Streß bedingten Herzerkrankungen.

Bei Magnesium-Mangelzuständen, zum Beispiel infolge Fastenkuren, Hypercholesterinämie, Arteriosklerose, Leberzirrhose, Pankreatitis, Schwangerschaft, Stillzeit, Einnahme östrogenhal- tiger Kontrazeptiva, zur Calciumoxalatstein-Prophylaxe. Kontraindikationen: Niereninsuffizienz mit Anurie, Exsikkose, Calcium-Magnesium-Ammoniumptiosphatsteine. Magnesiocard Ampul- len sollen nicht angewandt werden bei AV-Block, Myasthenia gravis. Die Injektion von Magne- siocard bei gleichzeitiger Herzglykosid-Therapie ist nur in Fällen von Tachykardie bzw. Tachy- arrhythmie angezeigt. Nebenwirkungen: Ampullen: Bradykardie, Überleitungsstörungen, peri- phere Gefäßerweiterungen. Handeisformen und Preise: 25 Kps. DM 10,34, 50 Kps. DM 19,72, 100 Kps. DM 35,51. 25 Tbl. DM 10,09, 50 Tbl. DM 19,37, 100 Tbl. DM 34,70. 20 Btl. DM 13,46, 50 Btl. DM 30,02, 100 Btl. DM 50,39. 2 Amp. i. m. DM 3,89, 5 Amp. i. m. DM 8,68.3 Amp. i. v. DM 6,91',10 Amp. i. v.

DM 20,63.

denn ... auf das Salz kommt es an!

Verla Pharm, Arzneimittelfabrik, 8132 Tutzing

Dt. Ärztebl. 86, Heft 13, 30. März 1989 (11) A

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