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Archiv "Richtigstellung" (23.11.2007)

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A3232 Deutsches ÄrzteblattJg. 104Heft 4723. November 2007

P O L I T I K

genden Organisationsprinzipien – Branchengliederung im gewerbli- chen Bereich, regionale Gliederung im öffentlichen Bereich – sollen je- doch erhalten bleiben.

Vom Tisch zu sein scheint das Vorhaben, den Rechtsstatus des Ver- bandes der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) umzu- wandeln. Anders als die einzelnen Versicherungsträger ist dieser keine Körperschaft des öffentlichen Rechts, sondern ein eingetragener Verein.

Durch eine solche Umwandlung wäre der Verband an Vorgaben aus der Politik gebunden. Entsprechend begrüßt es der Verband, dass die Po- litik diese Idee nicht mehr verfolgt.

Der Grund: Während die einzelnen Versicherungsträger das „Verwal- tungshandeln sichern“, seien Koor- dinierung und Interessenvertretung die Hauptaufgabe des Verbands.

„Der Körperschaftsstatus macht da keinen Sinn“, so der stellvertretende Pressesprecher der DGUV, Stefan Boltz. Damit entfallen ist auch das Vorhaben der Politik, über die DGUV als Körperschaft eine Redu- zierung der Verwaltungskosten bei Versicherungsträgern um 20 Pro- zent durchzusetzen.

Mehrausgaben für Ärzte?

Nicht nur vom Namen her ist der Überaltlastausgleich in der Unfall- versicherung das, was der Risiko- strukturausgleich in der GKV ist: Er soll die Folgen des Strukturwandels für die Beiträge der Arbeitgeber in die gewerbliche Unfallversicherung ausgleichen. Jede Berufsgenossen- schaft erhebt ihre Beiträge rückwir- kend für das vergangene Jahr. Dabei berücksichtigt werden Aufwendun- gen für Berufskrankheiten, Arbeits- und Wegeunfälle, aber auch für Renten aus früheren Jahren und Jahrzehnten – die sogenannten Alt- lasten.

Sinkt die Zahl der Beschäftigten oder Unternehmen, wie etwa lange Zeit in der Baubranche, müssen im- mer weniger Unternehmen die Un- fallrenten für teils jahrzehntealte Versicherungsfälle tragen. In der Folge sinken die Beiträge trotz nied- rigerer Unfallzahlen nicht. Bei gleichbleibenden oder steigenden Unfallzahlen müssen die Versiche-

rungsträger höhere Beiträge von ihren versicherten Unternehmen einziehen.

Der nun mit der Reform anvisier- te Überaltlastausgleich soll dies korrigieren. Jede Berufsgenossen- schaft soll zunächst die Rentenlas- ten übernehmen, die sich aus dem aktuellen Versicherungsgeschehen ergeben. Was darüber hinausgeht, soll unter allen Berufsgenossen- schaften solidarisch aufgeteilt wer- den. In der Folge, schätzt Boltz vom DGUV, werde der produzierende Sektor ent- und der Dienstleistungs- sektor belastet.

Die rund 600 000 versicherten Unternehmen der Berufsgenossen- schaft Gesundheitsdienst und Wohl- fahrtspflege (BGW) stehen derzeit noch auf der Sonnenseite in der Unfallversicherung. Das fortwähren- de Wachstum im Gesundheitsmarkt fängt die Kosten für die Altlasten auf. Versichert sind dort neben Ärz- ten und Zahnärzten auch Hebam- men und Heilpraktiker, aber auch Einrichtungen aus der Wohlfahrts- pflege. Derzeit zahlen diese Arbeit-

geber rund 17 Millionen Euro jähr- lich in den Solidartopf ein. „Wenn die Reform so kommt, wie angekün- digt, könnte es sein, dass wir bald das Dreifache, rund 50 Millionen Euro, in den Überaltlastausgleich überweisen müssen“, schätzt der Sprecher der BGW, Torsten Beckel.

Für kleine Unternehmen gibt es dabei allerdings eine Ausnahmere- gelung, die auch weiter Bestand ha- ben soll. Bis zu einer Freibetrags- grenze von 170 000 Euro Lohnsum- me müssten Ärzte keine Beiträge entrichten. Stärker treffen dürfte es da aufgrund der vielen Angestellten die Krankenhäuser. Zahlen dazu wollte der BGW-Sprecher aber nicht nennen.

Ohnehin will man dort erst ein- mal den neuen Gesetzentwurf ab- warten. Dieser soll voraussichtlich im November vom Bundesarbeits- ministerium an die jeweiligen Län- derministerien zur Abstimmung ge- schickt und Ende des Jahres in Bundestag und Bundesrat beraten

werden. n

Timo Blöß

Richtigstellung

Im Deutschen Ärzteblatt, Heft 19/

1998, S. A 1187–9 erschien ein Arti- kel von mir mit der Überschrift

„Kindereuthanasie im Dritten Reich: Der Fall ,Kind Knauer‘“. In einem Artikel mit der Überschrift

„NS-‚Kindereuthanasie‘: ‚Ohne je- de moralische Skrupel‘“ habe ich im Deutschen Ärzteblatt, Heft 42/

2000, S. A 2766–72 darauf Bezug genommen. Neue Erkenntnisse aus dem Jahr 2006 machen die folgende Korrektur notwendig (Ich möchte ausdrücklich betonen, dass ich die durch die Artikel entstandene Ehr- verletzung der Angehörigen be- dauere):

„Ich habe in den Ausgaben 19/1998 und 42/2000 (unter Bezug auf eine – wie sich unlängst heraus- stellte – falsche Angabe des franzö- sischen Journalisten Philippe Aziz) behauptet, dass als ‚Anlaß‘ oder

‚Anstoß‘ für die sogenannte Kinder-

euthanasie im Dritten Reich ange- nommene ‚Kind K.‘ sei ein am 20.

Februar 1939 in Pomßen bei Leip- zig geborener Junge, dessen Todes- tag am 25. Juli 1939 im Kirchen- buch der Gemeinde Pomßen doku- mentiert sei. Diese Behauptung ist unzutreffend. Die Schwester dieses Kindes, Renate Kirschstein, hat mir unlängst mitgeteilt, dass ihr Bruder normal entwickelt gewesen und am besagten Tag eines natürlichen To- des verstorben sei.“

Des Weiteren ist festzuhalten, dass der Vater von Frau Kirschstein, mit dem Aziz angeblich 1973 ein In- terview in Pomßen führte, laut Frau Kirschstein nicht mehr aus dem Krieg nach Hause kam.

Trotz dieser Revision ist aber weiter von einem Fall „Kind K.“ – wie man jetzt wieder sagen muss – in Leipzig oder Umgebung vor Kriegsbeginn auszugehen. n Prof. Dr. Dr. Udo Benzenhöfer Senckenbergisches Institut für Geschichte und Ethik der Medizin, Frankfurt am Main

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