A 450 Deutsches Ärzteblatt
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Jg. 110|
Heft 10|
8. März 2013 nicht alle Krankenhäuser alle in derWeiterbildungsordnung vorgesehe- nen Fachdisziplinen im Haus, aber die von den Autoren genannten Traumazentren, Herzkatheterlabore und Schlaganfallstationen sind in Deutschland außerhalb der Univer- sitäten flächendeckend etabliert. In- terdisziplinäre Zentren sind eben- falls außerhalb von Universitäten gebildet worden, und dies geschieht auch weiterhin. Eine universitäre Besonderheit ist dies ebenfalls nicht, sondern zum Teil elementarer Be- standteil von Zertifizierungen etc.
Was Innovationen angeht, sind auch Universitätskliniken zunächst Kran- kenhäuser der Regelversorgung, die darüber hinaus Zusatzaufgaben wahrnehmen. Sie sind keine reinen Forschungsinstitute. Grundsätzlich ist nicht anzunehmen, dass Routine- fälle wie Appendizitis, Hüft- oder Knie-TEP, eine ambulant erworbe- ne Pneumonie, ein Hirn- oder Herz- infarkt anders behandelt werden müssen, als dies in 90 Prozent der übrigen Krankenhausbetten ge- schieht. Extremkostenfälle sollten grundsätzlich durch die Fallgewich- tung im DRG-System abgebildet
werden. Gegebenenfalls sollte die Art der Abbildung diskutiert wer- den, aber es ist mir nicht ersichtlich, warum für Universitäten in solchen Fällen andere Kategorien gelten sollten als zum Beispiel für ein Städtisches Klinikum.
Sicherlich wollen wir alle einen Fortschritt der Medizin, und dafür ist Forschung – und die entspre- chende Finanzierung – notwendig.
Andererseits ist es vielleicht hilf- reich, wenn die Universitäten die Entwicklung von Behandlungsstan- dards vor demselben finanziellen Hintergrund entwickeln, vor dem sie dann auch in der Fläche umge- setzt werden sollen.
Dr. Volker Böhme, 33332 Gütersloh
Sehr viel Geld
. . . Es war abzusehen, dass sich nach der Konvergenzphase die Uni- versitätskliniken melden würden, sie hätten zu wenig Geld. Sicher ist es richtig, dass Universitätskliniken gegenüber anderen Krankenhäusern zusätzliche Aufgaben haben. Hier- für erhalten sie jedoch sehr viel Geld in Form von Zuwendungen
der Länder. Die Autoren vergessen bei ihrer großzügigen Bewertung der Leistungen von Universitätskli- niken, dass ein großer Teil der Uni- versitätskliniken in Deutschland in- zwischen nicht besser und nicht schlechter ist, als Kliniken der Re- gel- und Maximalversorgung, mess- bar am CMI und der Patientenzahl.
Diese Daten lassen sich leicht aus den Statistiken der Krankenhaus- Zweckverbände der einzelnen Län- der entnehmen. So ist in NRW zum Beispiel lediglich eine einzige Uni- versitätsklinik mit einem CMI von mehr als 1,2 vertreten, während alle anderen Universitätskliniken unter- halb des CMI meiner eigenen Kli- nik (der Regelversorgung) mit 53 Betten liegen. In der Realität ist es nach wie vor so, dass Universitäts- kliniken sehr verschwenderisch mit Personal und technischen Ressour- cen umgehen (können), jedenfalls verglichen mit einem normal wirt- schaftenden Krankenhaus. Hoffent- lich wissen die Geldgeber das auch.
Prof. Dr. med. Thomas-Alexander Vögeli, Chefarzt der Klinik für Urologie und Kinderurologie, Medizinisches Zentrum StädteRegion Aachen GmbH, 52146 Würselen
INFEKTIONEN
Eine elektronische Standardlösung für Meldungen gibt es bisher nicht (DÄ 49/2012: „Infekti- onsschutz: Gesund- heitsministerium will Meldesystem vereinfachen“).
Schnelle überregionale Erfassung wichtig
Nach Infektionsschutzgesetz § 6 sind der Verdacht, die Erkrankung und der Tod durch dort namentlich benannte Erkrankungen durch den Verantwortlichen der behandelnden Institution zu melden, nach § 7 der Nachweis dort benannter Krank- heitserreger durch das Labor. Die Meldung hat also für viele Patien- ten zweimal zu erfolgen, was sicher für viele niedergelassene Ärzte nicht einsichtig ist. Nur die Ver- dachtsmeldung bietet einen Vorteil
für zeitnahes Eingreifen, wenn denn das lokale Gesundheitsamt perso- nell dazu in der Lage ist. Das Ge- sundheitsamt müsste sich aber auch mit einer größeren Zahl nicht durch das Labor bestätigter (Falsch-)Mel- dungen auseinandersetzen, da die Ursache bestimmter Erkrankungen, zum Beispiel die der in § 6 genann- ten Virushepatitiden, nur im Labor zu sichern ist. Meldungen, die zur Erkennung langfristiger epidemio- logischer Trends nur verwaltet wer- den, sind sicher anders zu betrach- ten als solche, bei denen gegebe- nenfalls eine Möglichkeit zur Un- terbrechung von Infektketten be- steht. Bisher wurden den jeweiligen Meldestufen lokales Gesundheits- amt und Landesgesundheitsamt an- gemessene zeitliche Fristen zur Überprüfung der gemeldeten Be- funde eingeräumt. Die drastische Verkürzung dieser Fristen führt zwar zu einer schnelleren, aber nicht notwendig besseren RKI-Sta-
tistik. Eine schnelle überregionale Erfassung von Meldungen bleibt al- lerdings wichtig zur Erkennung von Ereignissen wie zum Beispiel dem kürzlichen EHEC-Ausbruch.
Priv.-Doz. Dr. med. habil. Gregor Caspari, LADR GmbH, Medizinisches Versorgungszentrum Berlin, 10559 Berlin
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E S M b 4 o h will Meldesystem ve
Richtigstellung
In dem Beitrag DÄ 6/2013: „Nach Jahren Auftrieb für die Aluminium- hypothese“ von Bert Ehgartner wurde über neue Studiendaten be- richtet, die vermuten lassen, dass Aluminium-Ionen im Zusammen- hang mit der Bindung an den Pro- teinkomplex Ferritin eine Bedeu- tung für die Entwicklung von M.
Alzheimer haben könnten. In der Unterzeile des Artikels wurde Aluminium versehentlich als Edel- metall bezeichnet. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen. Die Redaktion