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Archiv "Richtigstellung" (24.04.1992)

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DEUTSCHES ARZTEBLATT "....

KASSENÄRZTLICHE BUNDESVEREINIGUNG

Kassenarztsitze

Westfalen-Lippe

Von der Kassenärztlichen Vereini- gung Westfalen-Lippe werden folgen- de Kassenarztsitze ausgeschrieben:

Ärzte für Augenheilkunde Bad Berleberg

Ärzte für Haut-

und Geschlechtskrankheiten Bad Laasphe

Bochum-Wattenscheid Gladbeck

Nähere Auskünfte erteilt die Lan- desstelle der Kassenärztlichen Vereini- gung Westfalen-Lippe, W-4600 Dort- mund 1, Westfalendamm 43, Telefon:

02 31/4 10 70.

Niedersachsen

Von der Kassenärztlichen Vereini- gung Niedersachsen wird folgender Kassenarztsitz als vordringlich zu be- setzen ausgeschrieben:

Helmstedt, Hals-Nasen-Ohren-Arzt.

Im fachärztlichen Planungsbereich Helmstedt — Einzugsgebiet etwa 85 000 Einwohner — ist die Niederlas- sung eines dritten HNO-Arztes drin-

Veranstaltung

9. St. Pauler Notfalltage 1992

Vom 8. bis 10. Mai 1992 veranstal- tet die Österreichische Ärztekammer gemeinsam mit der Österreichischen Gesellschaft für Notfall- und Katastro- phenmedizin in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Gesund- heit, Sport und Konsumentenschutz so- wie dem Amt der Kärntner Landesre- gierung und der Ärztekammer für Kärnten die 9. Pauler Notfalltage mit Einsatzleiterseminar im Konvikt des Benediktinerstiftes St. Paul/Lavanttal.

Hauptthemen:

• Einsatzleiterseminar,

• Medikamente in der Notfallmedizin,

gend erforderlich geworden. Belegärzt- liche Tätigkeit ist im Kreiskrankenhaus in Helmstedt möglich. Einem der zuge- lassenen Bewerber wird gemäß § 5 I der Richtlinien der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen für Maß- nahmen zur Sicherstellung der kassen- ärztlichen Versorgung eine Umsatzga- rantie in Höhe von je 30 000 DM im Vierteljahr bis zu einem Jahr (4 Quar- tale) gewährt.

Nähere Auskunft erteilt die Kassen- ärztliche Vereinigung Niedersachsen, Bezirksstelle Braunschweig, An der Petrikirche 1, 3300 Braunschweig, Postfach 27 25, Telefon (05 31) 24 14-0.

Richtigstellung

In Heft 12 des Deutschen Ärzte- blatts hat die Kassenärztliche Bundes- vereinigung eine Übersicht über zuzah- lungspflichtige Arzneimittel (Stand: 1.

Januar 1992) veröffentlicht. In dieser Übersicht sind zwei unrichtige Anga- ben enthalten, die auf Fehlern in der Spezialitätentaxe (Lauer-Taxe) basie- ren.

Das Päparat Arteoptic 1 % (Wirk- stoff Carteolol) der Firma Dispersa ist nicht zuzahlungspflichtig. Auch das Präparat Glauconex (Wirkstoff Befu- nolol) der Firma Alcon Pharma unter- liegt keiner Zuzahlungspflicht. ■

• Internistische Notfälle,

• Fallberichte aus der Notfall- und Ka- tastrophenmedizin.

Auskünfte:

Ärztekammer für Kärnten

A-9020 Klagenfurt, Bahnhofstraße 22, Telefon: (0463) 56 5 56/17 oder OMR. Dr. H. Leitner, A-9470 St. Paul/

Lav., Telefon: (0 43 57)23 87. ❑

■ In diese Rubrik können nur Kongresse, Kurse oder Lehrgän- ge aufgenommen werden, die von der Bundesärztekammer oder der Kassenärztlichen Bun- desvereinigung, von Landesärz- tekammer oder Kassenärztli- chen Vereinigungen veranstaltet oder mitveranstaltet werden.

Formed Congress 1992 Fortschritte in der Medizin

Vom 1. bis 4. Juni 1992 findet im Rahmen des Hospital Congresses der

„Formed-Congress" (wissenschaftli- chen Leitung Prof. Dr. med. P. Otto, Burgwedel) statt. Durchgeführt wird die Veranstaltung von der Bundesärz- tekammer und der Akademie für ärztli- che Forbildung Niedersachsen in Zu- sammenarbeit mit dem Verband der Leitenden Krankenhausärzte Deutsch- lands e.V.

Veranstaltungsort: Hannover, Mes- segelände.

Auskunft: Winfried Behrendt, Ärzt- licher Geschäftsführer, Akademie für ärztliche Fortbildung Niedersachsen, Berliner Allee 20, 3000 Hannover 1, Telefon (05 11) 34 90-490, -492 Telefax (5 11) 34 90-499

Anmelde-Unterlagen:Verband der Leitenden Krankenhausärzte Deutsch- lands e.V., Tersteegenstraße 9, 4000 Düsseldorf 30, Telefon (02 11)

4 54 99 12/3. ■

Stoffcharakteristiken

des Bundesgesundheitsamtes

Die anliegenden Stoffcharakteristi- ken wurden von der Kommission B 8 (Balneologie) für den humanmedizini- schen Bereich erarbeitet:

Baldrianöl, künstlich als Zusatzstoff in Bädern;

Eisen(III)oxid-Saccharode-Kom- plex als Zusatzstoff in Bädern;

Hamamelis als Zusatzstoff in Bä- dern;

Johanniskraut als Zusatzstoff in Bä- dern;

Kupfer(II)sulfat als Zusatzstoff in Bädern;

L-Limonen als Zusatzstoff in Bä- dern;

Nelkenöl als Zusatzstoff in Bädern;

Orangenöl als Zusatzstoff in Bä- dern;

Passionsblumenkraut als Zusatz- stoff in Bädern;

Pomeranzenöl als Zusatzstoff in Bä- dern;

Weißdorn als Zusatzstoff in Bä- dern;

Zimtöl als Zusatzstoff in Bädern;

Zitronensäure als Zusatzstoff in Bä- dern.

Die jeweilige Stoffcharakteristik kann beim Bundesgesundheitsamt (GZS 13.05) angefordert und Stellung- nahmen bis zum 1. Mai 1992 an das In- stitut für Arzneimittel des Bundesge- sundheitsamtes, Seestraße 10-11, 1000 Berlin 65, eingesandt werden. WZ

BUNDES

;

ZTEKAMMER

A1 -1552 (74) Dt. Ärztebl. 89, Heft 17, 24. April 1992

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