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Archiv "Patientengerechte Arzneimittelinformation" (07.02.1980)

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DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Aufsätze • Notizen

Heft 6 vom 7. Februar 1980

Patientengerechte

Arzneimittelinformation

Karl H. Kimbel

In der Bundesrepublik genügte bis zum 1. Januar 1978, wenn der Her- steller auf dem Behältnis bzw. den äußeren Umhüllungen für Arzneimit- tel neben seinem Namen und demje- nigen der Arzneispezialität den In- halt nach Gewicht, Raumeinheit oder Stückzahl, Darreichungsform und die Art der Anwendung in deut- scher Sprache sowie die arzneilich wirksamen Bestandteile mit einer ih- rer im Arzneibuch aufgeführten Be- zeichnungen bzw. einer gebräuchli- chen wissenschaftlichen Bezeich- nung sowie deren Mengen nach ge- bräuchlichen Maßeinheiten aufführ- te. Selbst wenn der Patient mit die- sen Angaben etwas anfangen konn- te, durfte er nicht erwarten, daß ihm der Hersteller weitere Aufklärung über das Warum, Wozu und Wo- durch des Mittels gab, in das er sei- ne Hoffnung setzte. Verantwor- tungsbewußte Hersteller versahen jedoch freiwillig ihre Spezialitäten mit einer Packungsbeilage, und die Hauptversammlung des Bundesver- bandes der pharmazeutischen Indu- strie verabschiedete 1973 eine Richtlinie über den Inhalt der Pak- kungsbeilage, die Ende 1974 wirk- sam wurde. Offenbar entsprachen nicht alle Packungsinformationen dem angestrebten Ideal, wie. man an dem hartnäckigen Überleben der Trivial-Namen „Beipackzettel" oder

„Waschzettel" ersehen kann.

Das Arzneimittelgesetz 1976 (AMG 1976) erfüllte dann endlich die For- derung des 75. Ärztetages in Wester- land 1972:

„Im Sinne der Gesundheitserzie- hung und im Interesse des Verbrau- cherschutzes ist es notwendig, daß Patienten und Verbraucher von Arz-

neispezialitäten durch Information auf den Packungsbeilagen mit wich- tigen Grundprinzipien der Arznei- mittelanwendung vertraut gemacht werden. Die Arzneimittelkommis- sion der deutschen Ärzteschaft hat sich um eine weitgehend einheitli- che Gestaltung der Packungsbeila- ge bemüht, damit, von begründeten Ausnahmen abgesehen, grundsätz- lich folgende Informationen gege- ben werden:

1. Zusammensetzung (mit interna- tionalen Freinamen)

2. Eigenschaften 3. Verwendungszweck

4. Dosierung und Anwendungs- weise

5. Nebenwirkungen (Unerwünschte Begleiterscheinungen)

6. Hinweise auf besondere Unver- träglichkeiten und Risiken, Anti- dota

7. Allgemeine und spezielle Warn- hinweise

8. Spezielle Haltbarkeits- und Auf- bewahrungshinweise

9. Darreichungsformen und Pak- kungsgrößen."

In den angelsächsischen Ländern, zum Teil bedingt durch das dortige Dispensierverfahren, erfährt der Pa- tient lediglich aus einem aufgekleb- ten Etikett mit seinem und dem Na- men der Apotheke, daß er von dem Inhalt des neutralen Behältnisses soundsoviel Stück zu jener Zeit auf bestimmtem Wege einnehmen soll.

Er wird, sofern es ihm der Arzt nicht gesagt hat, darüber im unklaren ge- lassen, welches Arzneimittel er ein- nimmt. In Großbritannien erhält er nur in wenigen Ausnahmefällen ein Merkblatt, so zum Beispiel bei Anti- koagulantien. In den Vereinigten

Das Spektrum der Informa- tion, in der der Patient über sein Arzneimittel, gleich, ob er es verschrieben bekam oder sich selbst gekauft hat, nach- lesen kann, umfaßt weltweit alles von der absoluten Vor- enthaltung bis zur totalen In- formation.

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Arzneimittelinformation

Staaten sind als Zulassungsbedin- gung oft sehr ausführliche Pak- kungsbeilagen vorgeschrieben, die der Patient jedoch bislang nicht zu sehen bekam, sie verschwanden vielmehr im Papierkorb des Apothe- kers. Erst die Klage von Verbrau- cherverbänden führte dazu, daß der Patient auf Verlangen die Packungs- beilage ausgehändigt bekam. Von der völligen Unkenntnis, in der der Patient über das ihm verschriebene Arzneimittel in den Vereinigten Staa- ten bis vor kurzem war, gelangt er nunmehr, zunächst für einige wichti- ge Arzneimittel, in den Genuß der totalen Information. Jeder Patientin, die zum Beispiel ein Sexual-Hor- monpräparat in der Apotheke kauft oder es im Krankenhaus bekommt, wird bei jeder Abgabe eine „patient package information" (PPI) ausge- händigt, die sie über Zweck, Anwen- dung und Risiken des Arzneimittels ausführlichst informiert und ihr wei- tere praktische Hinweise gibt.

Der Klage der amerikanischen Ärzte- organisation und der betroffenen medizinischen Fachgesellschaften, die darin einen Eingriff in das Arzt- Patienten-Verhältnis sahen, wurde nicht stattgegeben. Nach Patienten- packungsbeilagen für Asthma-Inha- latoren, Ovulationshemmer, Östro- gene, Gestagene und Intrauterinpes- sare werden weitere Patientenpak- kungsbeilagen für die wichtigsten Arzneimittel folgen. Ähnliche Pläne wie in den Vereinigten Staaten be- stehen in Großbritannien. Wie in der Bundesrepublik hat jedoch der Arzt auch dort die Möglichkeit, durch ei- nen entsprechenden Hinweis auf dem Rezept die Abgabe der Informa- tion zu unterbinden.

Ziele der Patienteninformation Ebenso vielfältig wie das Spektrum des Informationsumfanges ist dasje- nige der Ziele der Patienteninforma- tion. Es reicht von der objektiven, ausgewogenen Information bis zur persuasiven Werbung für den erneu- ten Kauf- bzw. Verschreibungs- wunsch für dieses und weitere Arz- neimittel. Der Gesetzgeber sah sich offenbar außerstande, andere als die nach § 11 des AMG 1976 vorge-

schriebenen Angaben zur „Ge- brauchsinformation" in der Pak- kungsbeilage, d. h., insbesondere Werbetexte auszuschließen; kam aber nicht umhin, zur Auflage zu ma- chen, daß, wenn auf der Packungs- beilage weitere Angaben gemacht werden, sie von den vorgeschriebe- nen Angaben deutlich abgesetzt und abgegrenzt sein müssen.

Was will der Patient

über sein Arzneimittel wissen?

Zunächst ist festzustellen, daß es den Patienten im Sinne einer Norm gar nicht gibt. Sein Informationsbe- dürfnis kann vom ängstlichen Nicht- wissenwollen über volles Vertrauen in Können und Wissen seines Arztes zur banalen Neugierde oder intellek- tuellem Interesse bis zum offenen Mißtrauen und dem Begehren, den Arzt zu kontrollieren, reichen.

Ebenso weit spannt sich der Umfang der vom Patienten gewünschten In- formation. Er mag lediglich wissen wollen, ob er das Arzneimittel vor oder nach dem Essen einnehmen soll, während ein anderer Patient sich dafür interessiert, ob es die Ausübung einer komplizierten Tätig- keit beeinträchtigen oder die Sicher- heit einer kontrazeptiven Maßnahme in Frage stellen könne. Man sieht aus diesen Beispielen, daß die Infor- mation idealerweise so umfassend wie möglich sein sollte, daß aber praktische Erwägungen zu einer ver- nünftigen Begrenzung des Umfan- ges drängen. Es bedarf daher einer repräsentativen Erhebung, was die Mehrzahl der Patienten über von ih- nen eingenommene Arzneimittel wissen will. Einige Angaben, zum Beispiel aus den Vereinigten Staa- ten, liegen vor; entsprechende Un- tersuchungen scheinen in der Bun- desrepublik im Gange zu sein.

Wie verarbeitet

der Patient die Information?

Setzen wir voraus, daß dem Patien- ten alle gewünschte Information über sein Arzneimittel gegeben wer- den kann. Wie wird er die Informa- tion aufnehmen und verarbeiten?

Die Verfechter einer umfassenden Information des Patienten behaup-

ten, daß ein informierter Patient auch ein kooperativer Patient sei.

Das trifft sicher nicht für alle Patien- ten zu. Unabhängig vom Intelligenz- grad, der eine entscheidende Rolle für die Aufnahme der Information spielt, ist die emotionelle Verarbei- tung der Patienteninformation nicht minder wichtig für die Konsequen- zen des Informationsbemühens. Es ist also nicht nur das Wissen, son- dern auch das Vertrauen in das Arz- neimittel, das durch die Patientenin- formation vermittelt wird, entschei- dend für die therapeutische Koope- ration des Patienten. Die Gestaltung einer optimalen Patienteninforma- tion erfordert deshalb nicht nur gründliche Sachkenntnis, um Rich- tigkeit, Vollständigkeit und Objekti- vität sicherzustellen, sie verlangt auch Kenntnis der Didaktik, um Ver- ständlichkeit und Einprägsamkeit zu gewährleisten, und schließlich psy- chologische Beratung bezüglich der Motivierung des zu Informierenden.

Für die letztgenannten beiden Krite- rien bedarf es ebenfalls eingehender Untersuchungen, wie sie zum Bei- spiel zur Zeit am Institut für Medizi- nische Psychologie der Universität Bochum durchgeführt werden, um zu optimalen Lösungen zu kommen.

Was sind aus ärztlicher Sicht die Aufgaben

der Patienteninformation?

• das berechtigte Interesse des Pa•

tienten an dem, was mit ihm ge- schieht, zu befriedigen,

• ihn zur aktiven Mitarbeit an der Therapie zu gewinnen und damit de-

ren Erfolg zu sichern und

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sicherzustellen, daß er beim Auf- treten unerwünschter Arzneimittel- wirkungen so früh wie möglich den Arzt informiert bzw. selbst geeignete Maßnahmen ergreift.

Wer sollte dabei mitwirken?

Aus dem Gesagten ergibt sich, daß eine patientengerechte Arzneimittel- information nicht von einer einzi- gen, noch so sachkundigen Stelle verfaßt werden kann, sondern bei ih-

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Arzneimittelinformation

rer Formulierung der Zusammenar- beit vieler, jeweils auf ihrem Gebiet sachkundiger Personen oder Institu- tionen bedarf. Die mit der Ausarbei- tung der einzelnen Patienteninfor- mationen Befaßten sollten nicht nur die unmittelbar Betroffenen: Ärzte, Apotheker, Patienten bzw. Verbrau- cher, Hersteller und Gesundheitsbe- hörden, sondern auch Didaktiker, Medizin-Psychologen und Motiva- tionsforscher sein. Beispiele für ei- ne, wenn auch nicht so umfassende Zusammenarbeit mehrerer Diszipli- nen sind die in den beiden vergan- genen Jahren in Großbritannien (A.

Herxheimer et al.) veröffentlichten Vorschläge für eine Minimalinforma- tion für verschreibungspflichtige und frei erhältliche Arzneimittel. Ta- belle 1 (Seite 335) faßt seine Forde- rungen systematisch zusammen.

Wie soll sich die Information für freiverkäufliche

Arzneimittel von derjenigen für verschreibungspflichtige unterscheiden?

Grundsätzlich bestehen keine Unter- schiede in Form und Inhalt der Pa- tienteninformation für verschrei- bungspflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel. Letztere müssen noch ausführlicher und noch leichter ver- ständlich sein, da hier die Überwa- chung durch den Arzt entfällt und dieser nur selten bei Problemen mit Hausmitteln konsultiert wird. Es soll- te insbesondere noch deutlicher auf diejenigen Probleme hingewiesen werden, bei denen in jedem Fall der Arzt informiert werden muß, zum Beispiel Blutungen. Bei freiverkäuf- lichen Arzneimitteln kommt die wichtige Beraterfunktion des Apo- thekers voll zum Tragen. Sie bedarf umfassender Kenntnisse über das Verhalten des Arzneimittels im Kör- per und gegenüber weiteren einge- nommenen Arznei- und Nahrungs- mitteln.

Der gut ausgebildete und informier- te Apotheker wird die Grenzen sei- ner Beraterfunktion klar erkennen und, wenn er diese bei seiner Bera- tertätigkeit erreicht, dem Patienten dringend anraten, seinen Arzt aufzu- suchen.

Sosehr sich auch eine patientenge- rechte Arzneimittelinformation einer Ideallösung nähert, wird sie keines- falls allen Patienten und Verbrau- chern alle von ihnen gewünschte In- formation vermitteln können. Erheb- liche Unterschiede im Informations- bedürfnis, in der Auffassungsgabe und der Merkfähigkeit führen dazu, daß auf eine Ergänzung der Patien- teninformation über Arzneimittel nicht verzichtet werden kann. Sich auf die alleinige mündliche Informa- tion durch Arzt und Apotheker zu beschränken, wie es gelegentlich im Ausland gefordert wird, ist nicht praktikabel, weil beiden nur eine be- schränkte Zeit zur Information ihrer Patienten bzw. Kunden zur Verfü- gung steht, die vor allem für die Er- läuterung der Einnahmeanweisun- gen und weitere wichtige Hinweise benötigt wird.

Es sollte jedoch immer noch Zeit sein, um Fragen des Kranken bzw.

Verbrauchers zur Patienteninforma- tion und darüberhinausgehenden Problemen zu beantworten. Zum Beispiel ist jede zur Verbesserung der Einnahmezuverlässigkeit aufge- wendete Zeit gut genutzt, da es we- nig sinnvoll ist, an den Verordnun- gen des Arztes wenige Prozente ein- sparen zu wollen, wenn 'A und mehr der verordneten Arzneimittel vom Patienten nicht eingenommen werden.

Ist die Beilage zur Packung optimal?

Traditionsgemäß wird die Patienten- information der Packung beigelegt bzw. der Packung aufgedruckt. Da- mit wird einerseits sichergestellt, daß der Kranke bzw. Verbraucher zu jeder Packung die relevante Infor- mation erhält. Dieses Vorgehen hat aber auch eine Reihe von Nachtei- len: zum Beispiel:

1. Bei freiverkäuflichen Arzneimit- teln erfährt der Patient erst über Nachteile oder Einnahmebeschrän- kungen, wenn er die Packung ge- kauft und sie bereits geöffnet hat.

2. Da nicht mit Verfalldatum verse- hene Arzneimittel bei der Abgabe in

der Apotheke bis zu fünf Jahre alt sein können, kann auch die Patien- teninformation dem Stand vor meh- reren Jahren entsprechen und nicht mehr gültig sein.

3. Die aus verpackungstechnischen Gründen verschiedenen Formate und das dünne Papier erschweren das Aufbewahren erheblich, der Kleindruck ist für ältere Patienten oft nicht zu lesen.

Bei den Überlegungen zur patien- tengerechten Packungsbeilage in den Vereinigten Staaten entschied man sich daher, die Patienteninfor- mation dem Einnehmenden vom Apotheker bzw. im Krankenhaus von der Schwester aushändigen zu las- sen. Aufwand und Kosten dafür sind nicht unerheblich. Es lohnte daher, nach neuen Wegen zu suchen, wie dem Patienten eine, dem letzten Stand entsprechende Information auf einfache Weise zugänglich ge- macht werden kann.

Schon aus Platzgründen ist es un- möglich, daß in eine Patienteninfor- mation über ein bestimmtes Arznei- mittel allgemeine Anweisungen und Empfehlungen für den Umgang mit Arzneimitteln aufgenommen werden können. Auch die zusätzliche Infor- mation durch Arzt und Apotheker kann aus Zeitgründen auf solche all- gemeinen Ratschläge nicht einge- hen. Die patientengerechte Arznei- mittelinformation für ein bestimmtes Arzneimittel sollte daher durch eine allgemeine Information über den Umgang mit Arzneimitteln ergänzt werden. Dabei könnte es sich um Broschüren und Bücher, wie sie als erste Versuche im „Pradal" oder dem „Medikamentenbuch" von Lüth vorliegen, aber auch um kleinere Broschüren über Arzneimittelgrup- pen, wie sie zum Beispiel in schwe- dischen Apotheken verteilt werden (über Abführmittel, Schmerzmittel) handeln.

Hier liegt noch eine große Aufgabe vor den Medizin- und Wissen- schaftsjournalisten, in Zusammenar- beit mit den Fachleuten eine Allge- meininformation für den Arzneimit- telverbraucher zu schaffen. Noch

nicht optimale Ansätze dafür gibt es

334 Heft 6 vom 7. Februar 1980 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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Aufsätze • Notizen

Tabelle 1: Leitfaden zur Minimalinformation für den Patienten, um effektive und sichere Behandlung mit dem verordne- ten Arzneimittel zu gewährleisten (Nach Herxheimer)

1. Wie ist das Arzneimittel einzu- nehmen:

2. Wie ist das Arzneimittel aufzube- wahren:

1.1. eine bestimmte Dosis einzu- nehmen

1.2, die angegebene Dosis auf be- stimmte Weise einzunehmen 1.3. Einnahme zu bestimmten

Zeiten:

2.1. sachgemäße Aufbewahrung:

2.2. Wie ist der Zeitpunkt zu erken- nen, nach dem das Arzneimittel nicht mehr in Ordnung ist?

1.1.1. Wirkstoffmenge pro Tablette oder anderer Anwendungsform 1.1.2. mittlere Einzeldosis und Dosie-

rungsbereich, Erwachsener 1.1.3. Einzeldosis und Dosierungsbe-

reich, Kind

1.2.1. Instruktionen über den Anwen- dungsweg

1.3.1. Uhrzeit

1.3.2. Zeitintervall seit der letzten Ein- nahme

1.3.3. Zeit vor oder nach den Mahl- zeiten

1.3.4. Einnahmedauer

2.1.1. Aufbewahrungsbedingungen

2.2.2. Verfallsdatum

3. Was erwartet der Patient vom Arz- neimittel?

3.1. Basisinformation über die Be- schwerden

3.2. Wie ist die erwünschte Wirkung des Arzneimittels zu erkennen und was ist zu tun, wenn sie nicht eintritt?

3.1.1. zu beeinflussende Erkrankung oder Symptomatik

3.1.2. wahrscheinliche Konsequenzen regelmäßiger Einnahme

3.1.3. mögliche Konsequenzen unre- gelmäßiger bzw. Nicht-Einnahme 3.2.1. die erwarteten Wirkungen des

Arzneimittels

3.2.2. der Zeitpunkt an dem sie eintre- ten sollen

3.2.3. Anweisungen, was zu tun ist, wenn die Wirkung nicht eintritt 4. Wie können durch das Arzneimit-

tel bedingte Probleme erkannt werden?

4.1. Erkennung unerwünschter Wir- kungen und entsprechendes Verhalten des Patienten:

4.2. Hinweis, daß bestimmte uner- wünschte Wirkungen nur durch klinische Untersuchungen und Tests zu entdecken sind:

4.3. Umstände, die eine Änderung der Arzneibehandlung erforder- lich machen ; auf die-der Patie-nt den Arzt aufmerksam machen muß:

4.4. Information über die Bestand- teile des Arzneimittels:

4.5. Maßnahmen bei Überdosierung

4.1.1. Hinweise auf mögliche uner- wünschte Wirkungen

4.1.2. Anweisungen, was der Patient tun bzw. unterlassen muß 4.2.1. unerwünschte Wirkungen, die

der Patient nicht selbst feststel- len kann

4.2.2. Anweisung für die Prüfung auf solche unerwünschten Wir- kungen

4.3.1. Veränderungen im Zustand des Patienten

4.32:. Anweisungen für das Verhalten nach einer solchen Veränderung 4.3.3. Anweisungen zur alternativen

bzw. zusätzlichen Therapie 4.3.4. Anweisungen zur Überwachung

der veränderten Behandlung 4.4.1. Name des Arzneimittels und sei-

ner Wirkstoffe

4.4.2. Informationen über die zu erwar- tende Wirkung

4.5.1. Verhaltensregeln für Patient und Arzt

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Aufsätze • Notizen

FORUM

Das menschliche Bewußtsein ver- mag nur eine begrenzte Anzahl von Fakten und Strukturen simultan zu aktualisieren. Modellvorstellungen oder auch „technische Modelle", die ein auf die Conditiones sine qua non reduziertes Äquivalent der Wirk- lichkeit sind, helfen uns, diese zu erfassen. Sehr komplexe Funktions- einheiten können durch eine Hierar- chie von Gruppenmodellen darge- stellt werden, deren Strukturen funktional kohärent sind. Diese Mo- delle dürfen nicht im Widerspruch stehen zur Wirklichkeit oder zu all- gemein anerkannten Erfahrungen — sie sollen der Wirklichkeit entspre- chend und zur Verwendung bei Pro- blemlösungen geeignet sein — also problemadäquat sein.

Sie dienen

• der Möglichkeit, die komplexe Wirklichkeit zu erfassen in den Grundfakten, Strukturen und Wir- kungszusammenhängen;

> der Problemlösung und

D der Kommunikation — insbeson- dere zwischen verschiedenen zu- sammenarbeitenden Denk- und Er- fahrungsweisen, das heißt, sie müs- sen für alle Beteiligten in gleicher Weise erfaßbar und verstehbar sein.

Ohne den Aufbau solcher gemeinsa- mer Denkmodelle ist zwischen ver-

schiedenen Erfahrungsbereichen ei- ne Verständigung über komplexe Systeme kaum möglich. Wie wäre ein Modell der Funktionseinheit

„Rehabilitations-Klinik" charakteri- siert?

Die Modellbetrachtung orientiert sich am skizzenhaft dargestellten Beispiel einer Rehabilitations-Klinik für Rückenmarksverletzte, weil a) dies ein umfassendes und über- sehbares Beispiel ist;

b) die Notwendigkeit symbiotischer Einbettung in ein vorhandenes Kran- kenhaus, Raumbedarfs-, Ausstat- tungs- sowie Personalbedarfspläne allgemeinverbindlich und anerkannt geklärt sind durch die Veröffentli- chung des Hauptverbandes der ge- werblichen Berufsgenossenschaf- ten „Zur Neuordnung der Behand- lungs-Zentren für Querschnittsge- lähmte in der Bundesrepublik Deutschland mit Planungs-Richt- werten für Neubauten (Mai 1978)";

c) ich selbst Praxiserfahrung von 20 Jahren im Aufbau und Betrieb einer solchen Klinik habe.

Bereits 1960 habe ich darauf hinge- wiesen, daß ein traumatisch Quer- schnittsgelähmter gleichzeitig vier Schäden erleidet:

1. Wirbelsäulenfraktur, Arzneimittelinformation

auch in der Bundesrepublik, wie zum Beispiel die STADA-Reihe.

Auch der Gesundheitsunterricht in der Schule und in der Volkshoch- schule findet hier wichtige Aufga- ben. Ich habe mich bewußt auf die ärztlichen und pharmazeutischen Gesichtspunkte für eine patienten- gerechte Arzneimittelinformation beschränkt. Leider sind aber nicht nur ärztliche und pharmazeutische Gesichtspunkte bestimmend, son- dern auch juristische; darüber hin- aus vertreten die Medien einen Infor- mationsanspruch der Öffentlichkeit.

Da ich auf beiden Gebieten nicht kompetent bin, will ich diese nicht minder gewichtigen Probleme nicht vertiefen; ich hoffe aber, daß in Zu- kunft Juristen und Journalisten in der öffentlichen Diskussion zur pa- tientengerechten Arzneimittelinfor- mation etwas zu sagen haben.

Ich möchte mit der Feststellung schließen, daß eine patientenge- rechte Arzneimittelinformation, wie schon der Name sagt, dem Patienten Gerechtigkeit widerfahren lassen muß, das heißt, daß sich alle, auch noch so begründeten Wünsche dem Wohl des Patienten unterzuordnen haben. Ein Blick auf die Ereignisse der vergangenen Monate zeigt, daß die Information des Patienten über Arzneimittelprobleme keineswegs in seinem besten Interesse erfolgte.

Hier kann nur eine enge und vertrau- ensvolle Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten helfen.

(Nach einem Vortrag vor der Unter- gruppe Bonn der Deutschen Phar- mazeutischen Gesellschaft am 25.

Oktober 1979 in Bonn)

Literatur

Hermann, F., Herxheimer, A., Lionel, N. D. W.:

Package inserts for prescribed medicines:

what minimum information do patients need?

Brit. Med. J. 1978, 2, 1132-1135 —Seelbach, H.:

Informationsmenge und Angst, Therapiew.

1979, 29, 4673-4676 — Lüth, P.: „Das Medika- mentenbuch", 2. Aufl. Luchterhand 1976

Anschrift des Verfassers:

Dr. med. Karl H. Kimbel Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft Haedenkampstraße 5 5000 Köln 41

Modellvorstellung

einer Rehabilitationsklinik

Karl-Ludwig Lemberg

Aus der Feder von Professor Dr. med. Rudolf Gross, Direktor der Medizinischen Universitätsklinik Köln, veröffentlichte das DEUTSCHE ÄRZTEBLATT in Heft 40/1979, Seite 2571 ff.. einen grundlegenden methodologischen Beitrag mit dem Titel: „Zur Gewinnung von Erkenntnissen in der Medizin - . Im letzten Teil geht er auf das Denken in Modellen ein, Der praktische Wert wird im folgenden am Beispiel

„Rehabilitationsklinik erhellt.

336 Heft 6 vom 7. Februar 1980 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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