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Im Kanton Bern bedeutet das den Tod von 2100 Frauen und Männern infolge von Krebs

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M 117/2008 I 074/2008

GEF GEF

17. September 2008 GEF C

Motion

1566 Burkhalter-Reusser, Bätterkinden (SP-JUSO Lanz, Thun (SVP)

Heuberger, Oberhofen (Grüne) Zumstein, Langenthal (FDP) Gasser, Bern (EVP)

Hirschi, Moutier (PSA)

Weitere Unterschriften: 34 Eingereicht am: 09.04.2008

Errichtung eines interkantonalen Krebsregisters (BE, AG und SO) durch den Kanton Bern

Der Regierungsrat wird beauftragt, den Aufbau eines Berner Krebsregisters an die Hand zu nehmen, welches Statistiken zu Krebsinzidenz und –mortalität erstellt, damit die Erhebung von Krebsvorkommen sowie die Evaluation von Krebsbekämpfungsmassnahmen gewähr- leistet wird. Der Regierungsrat soll die erforderlichen gesetzlichen Grundlagen schaffen und die entsprechenden finanziellen Mittel bereitstellen. Ausserdem wird er beauftragt, mit den Kantonen Aargau und Solothurn Verhandlungen zwecks Zusammenschluss zu einem ge- meinsamen, regionalen Krebsregister zu führen.

Begründung

Jährlich werden in der Schweiz 34'000 neue Krebsfälle diagnostiziert. Über 15'000 Men- schen sterben an der Krankheit. Im Kanton Bern bedeutet das den Tod von 2100 Frauen und Männern infolge von Krebs. Krebs ist die zweithäufigste Todesursache. Rund 40 Pro- zent der Schweizer Bevölkerung erkranken irgendwann in ihrem Leben an Krebs.

Die Wahrscheinlichkeit, an Krebs zu erkranken oder an Krebs zu sterben, ist in der Schweiz je nach Wohnort (Region, Kanton, Stadt/Land) und sozialer Schicht unterschiedlich hoch.

Neben vielen unbekannten Faktoren weiss man, dass Unterschiede im Lebensstil dafür verantwortlich sein können. Aber auch unterschiedliche Ansätze in der Gesundheitspolitik spielen eine wesentliche Rolle, insbesondere in der Prävention und Früherkennung, aber auch in der Behandlung und Nachsorge einer Krebserkrankung.

Um den Handlungsbedarf zur Vermeidung, zur Erkennung und zur Behandlung von Krebs zu identifizieren sowie die nötigen Massnahmen zu evaluieren und deren Wirkung zu prü- fen, sind fundierte Krebsspezifische epidemiologische Bevölkerungsdaten von Krebsregis- tern unabdingbar.

Aufgrund der föderalistischen Struktur des Gesundheitssystems müssen Krebsregister re- gional, kantonal oder interkantonal eingerichtet werden. Auf nationaler Ebene kann vom Bund in absehbarer Zeit bestenfalls eine koordinierende Funktion erwartet werden, etwa durch das neu gegründete Institut NICER (National Institute for Cancer Epidemiology and Registration) das vom Bundesamt für Gesundheit teilfinanziert wird.

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Ein Krebsregister erfasst somit die Krebsinzidenz (Neuerkrankungen), die Krebsmortalität, den Krankheitsverlauf (krankheitsfreies Leben, Rückfälle, Fernmetastasen) sowie Thera- pien und Überlebenszeit der Wohnbevölkerung der beteiligten Kantone. Die Bedeutung der regionalen Krebsregister ergibt sich aus folgenden Punkten

• Feststellen regionaler und kantonaler Häufigkeiten bestimmter Krebsarten,

• Feststellen der Behandlung und Behandlungsresultate (Qualitätskontrolle und - sicherung),

• Feststellen etwaiger Unter- oder Überversorgung,

• Vergleich mit nationalen und internationalen Standards für die Krebsbehandlung als Grundlage für Vorsorge- und Früherkennungsmassnahmen

• Datenbasis zur Schaffung von Transparenz in der Kosten-/Nutzenfrage bei Prävention, Früherfassung, Therapie, Rehabilitation. Von dieser Transparenz profitieren:

• Die Patientinnen und Patienten (Qualitätssicherung)

• Die Öffentlichkeit (Erkenntnisse für die Qualitätssicherung resp. -verbesserung)

• Der Kanton als Mitfinanzierer der Spitäler

• Die Krankenkassen als Mitfinanzierer

• Die Krebsforschung

Bislang verfügen 13 Kantone über Krebsregister (SG, AI, AR, BS, BL, GR, GL, ZH, GE, VD, NE, VS, TI), teilweise bereits seit mehr als dreissig Jahren (GE). Einige Krebsregister sind regional organisiert (SG, AI, AR / BS, BL / GR, GL). Die Krebsregister der Kantone Freiburg und Jura haben Ihre Tätigkeit im Jahre 2006 und Anfangs 2008 aufgenommen und befin- den sich noch im Aufbau. Damit wird in den bestehenden Krebsregister nur etwas mehr als die Hälfte der schweizerischen Bevölkerung erfasst. Angesichts dieser äusserst unbefriedi- genden Lage ist es für unsere Gesundheitspolitik von zentraler Bedeutung, eine valide epi- demiologische Erfassung zu garantieren, die einen möglichst grossen Teil der Bevölkerung einbezieht. Hierfür bilden kantonale und interkantonale Krebsregister die Grundlage.

Der Kanton Bern mit seinen rund 950'000 Einwohnern könnte in diesem Bereich mit einem eigenen Krebsregister einen wichtigen Beitrag leisten. Der Kanton Bern hat eine Grösse, die ein eigenständiges Krebsregister wirtschaftlich und wissenschaftlich rechtfertigt. Zudem wurden in den beiden Nachbarkantonen AG und SO ebenfalls Vorstösse für den Aufbau von kantonalen Krebsregistern eingereicht. Deshalb ist eine Kooperation mit diesen beiden Kantonen anzustreben. Für ein gemeinsames Krebsregister spricht zudem die Möglichkeit die Aufbau- und Overheadkosten zu teilen.

Bereits im September 2006 wurde ein Postulat zur Schaffung eines Berner Krebsregisters vom Grossen Rat überwiesen. Bis heute hat der Regierungsrat keine Anstalten gemacht, die unbefriedigende Situation im Bereich der Krebsepidemiologie des Kantons Bern zu verbessern. Die Häufigkeit von Krebsdiagnosen wird in den kommenden Jahren aufgrund der Alterung und des Risikoverhaltens der Bevölkerung ansteigen. Koordinierte Massnah- men sind deshalb aus menschlichen wie auch aus volkswirtschaftlichen Gründen sinnvoll und notwendig. Ohne die entsprechenden Daten fehlt aber eine bedeutende Entschei- dungsgrundlage für die Ergreifung solcher Massnahmen.

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I 074/2008 GEF

Interpellation

Lanz, Thun (SVP)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 31.03.2008

Krebsregister im Kanton Bern

In der Schweiz erkranken jährlich neu über 34’000 Personen an Krebs und rund 15’000 Personen sterben an Krebs. Trotz grossen Anstrengungen und einem jährlich wachsenden finanziellen Aufwand (für Krankenversicherer, Kantone, Bund, Krebsliga und betroffene Patienten mit Familien) ist diese Tendenz weiter steigend. Nicht von ungefähr wird in die- sem Zusammenhang mehr und mehr von einer Zivilisationskrankheit gesprochen. Unge- achtet dieser alarmierenden Tendenzen fehlt im Universitätskanton Bern ein Krebsregister.

Ein aussagekräftiges bevölkerungsbezogenes epidemiologisches Krebsregister hat die Aufgabe, die Häufigkeit von verschiedenen Krebserkrankungen in einem bestimmten Ge- biet (z.B. Kanton) möglichst vollständig zu erfassen, zu beobachten, zu analysieren und zu interpretieren. Es dient insbesondere der Früherkennung und Prävention von Krebserkran- kungen, der Qualitätssicherung der medizinischen Versorgung sowie der Krebsursachen- forschung.

Diese absolut zentrale Grundlage für die gesamte Tumorbekämpfung im weitesten Sinn ist in 14 Kantonen zum Teil seit Jahren eingeführt. Neu erstellt auch der Kanton Luzern ein Krebsregister. Weitere Kantone der Innerschweiz zeigen ein Interesse an einem Anschluss an Luzern, so dass bald gegen 20 Kantone ein Krebsregister führen werden.

Vorabklärungen haben gezeigt, dass die massgebenden Fachexperten wie die Krebsliga oder der Direktor bzw. Chefarzt der Klinik und Poliklinik für die Medizinische Onkologie des Inselspitals den Aufbau eines Krebsregisters für den Kanton Bern befürworten.

In diesem Zusammenhang bitte ich den Regierungsrat, die folgenden Fragen zu beantwor- ten:

1. Ist der Regierungsrat auch der Meinung, dass sich in der Zwischenzeit die Ausgangsla- ge für ein Krebsregister im Kanton Bern durch die Einführung in verschiedenen Kanto- nen geändert hat?

(Motion 105/06 Burkhalter vom August 2006)

2. Ist der Regierungsrat auch der Auffassung, dass eine Bundeslösung nicht in Sicht ist und dass auf kantonaler Ebene gehandelt werden muss?

3. Teilt der Regierungsrat die Meinung, dass die rechtliche Grundlage im Kanton Bern unverzüglich geschaffen werden muss, sollte sie nicht schon vorhanden sein?

4. Ist der Kanton Bern in der Lage, unter Berücksichtigung von Beiträgen von Dritten (Krebsliga, Bund, etc.) rund 1 Franken pro Einwohner und Jahr einzusetzen?

5. Kann das bereits bestehende klinische Tumorregister des Inselspitals als Grundlage eines flächendeckenden Krebsregisters dienen?

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Gemeinsame Antwort des Regierungsrates

Die Motion (M 117/2008) und die Interpellation (I 074/2008) betreffen beide das Thema Krebsregister, weshalb sie gemeinsam behandelt werden.

1. Motion Burkhalter-Reusser „Kantonales Krebsregister“ (M 105/2006)

In seiner Antwort zur Motion Burkhalter-Reusser „Kantonales Krebsregister“ (M 105/2006), die am 11. September 2006 als Postulat überwiesen worden ist, hielt der Regierungsrat fest, dass im Kanton Bern keine rechtlichen Grundlagen bestehen für die Führung eines Krebsregisters, die langfristige Sicherstellung der Finanzierung oder für die Meldepflicht von Krebsfällen. Zudem war er der Auffassung, die Resultate der Anstrengungen auf Bun- desebene für ein nationales Krebsregister sollten abgewartet werden. Er stellte auch fest, dass Krebsregister wesentlich sind unter anderem für die Evaluation von Krebsfrüherken- nungsprogrammen, für die Überwachung der Krebsinzidenz (d. h. Anzahl neuer Krebser- krankungen) und der Sterblichkeit in der Bevölkerung sowie für die Wirksamkeitsbeurtei- lung von Behandlungen unter Alltagsbedingungen. Er erwähnte zudem, dass im Nationalen Krebsprogramm für die Schweiz 2005-2010 von Oncosuisse (www.oncosuisse.ch/frontpage/downloads/krebsprogramm_d.pdf) fundierte Bevölke- rungsdaten aus der Krebsepidemiologie als unabdingbar betrachtet werden. Aber Oncosu- isse weist gleichzeitig auf zwei wesentliche Probleme der meisten bestehenden Krebsregis- ter hin: die fehlende gesetzliche Verankerung des Zugangs zu den notwendigen demogra- phischen und medizinischen Daten und die fehlende langfristige Sicherstellung der genü- genden Finanzierung durch öffentliche Mittel.

2. Seitherige Entwicklung im Kanton Bern

Die Gesundheits- und Fürsorgedirektion hat im Rahmen des Vollzugs der oben erwähnten als Postulat überwiesenen Motion die Schaffung einer Rechtsgrundlage für ein kantonales Krebsregister geprüft. Im Kanton Bern wird mit der Teilrevision des Gesundheitsgesetzes (GesG), die am 13. Juni 2008 in die Vernehmlassung ging, eine Rechtsgrundlage für die finanzielle Unterstützung eines Krebsregisters geschaffen. Mit der Änderung des Gesund- heitsgesetzes besteht nach Artikel 4 Buchstabe e nun neu die Möglichkeit, dass der Kanton die Erhebung und Auswertung von Grundlagen betreffend den Gesundheitszustand der Bevölkerung mit Beiträgen fördert. Damit soll insbesondere eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden, die dem Kanton die finanzielle Unterstützung eines Krebsregisters er- möglichen würde. Von der Schaffung weitergehender gesetzlicher Grundlagen für die Füh- rung eines Krebsregisters wird aus folgendem Grund abgesehen: Auf Bundesebene befin- det sich derzeit das Bundesgesetz über die Forschung am Menschen in Vorbereitung. Die- ses regelt unter anderem auch die Forschung mit Personendaten und würde damit auch für die Führung eines Krebsregisters gelten. Nach heutigem Stand der Arbeiten ist vorgese- hen, dass Gesetz und Botschaft im Herbst 2008 dem Parlament überwiesen werden.

3. Entwicklung auf Bundesebene

Gemäss der Antwort des Bundesrates vom 28. November 2007 zur Motion Müller „Flächen- deckendes Schweizer Krebsregister“ wird die Schaffung gesetzlicher Grundlagen für die Erstellung eines gesamtschweizerischen, flächendeckenden Krebsregisters durch den Bund selbst nicht geplant. Aber im Rahmen des Erarbeitens eines Vorentwurfs für neue gesetzliche Bestimmungen zur Stärkung der Prävention und Gesundheitsförderung wird die Schaffung von gesetzlichen Grundlagen für die Vereinheitlichung der Datenerhebung und -auswertung der einzelnen kantonalen Krebsregister geprüft. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion, die im Plenum noch nicht behandelt worden ist. Am 21. Dezember 2007 wurde die parlamentarische Initiative Heim im Nationalrat zum Thema „Nationales Krebsregister“ eingereicht, welche im Plenum ebenfalls noch nicht behandelt worden ist.

Diese Initiative verlangt die Schaffung gesetzlicher Grundlagen, damit die Krebsdaten aller Kantone erfasst und in einem nationalen Krebsregister zusammengeführt und veröffentlicht

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werden. Zudem soll der Bund jene Kantone beauftragen, welche noch über kein Krebsre- gister verfügen, ein solches einzurichten.

Artikel 21 des Vorentwurfs für das Bundesgesetz über Prävention und Gesundheitsförde- rung (Präventionsgesetz), das seit dem 25. Juni 2008 in Vernehmlassung ist, sieht vor, dass die Kantone kantonale oder überkantonale Diagnoseregister über ausgewählte Krankheiten führen, die vom Bundesrat bezeichnet werden (z. B. bösartige Krankheiten).

Im erläuternden Bericht wird erklärt, dass den Kantonen die Erfassung der Daten und die Nachführung der Register unter Berücksichtigung der Bestimmungen der kantonalen Da- tenschutzgesetze obliegt. Zudem ist vorgesehen, um auf nationaler Ebene eine Auswer- tung der Daten zu ermöglichen, dass der Bundesrat Vorgaben zur Erhebung der Daten erlässt.

4. Kantone Aargau und Solothurn

Im Kanton Aargau wurde die Motion der Fraktion der Grünen vom 27. November 2007 betreffend Schaffung eines kantonalen Krebsregisters (GR.07.291-1) vom Grossen Rat am 17. Juni 2008, wie vom Regierungsrat beantragt, als Postulat überwiesen. In den kommen- den Jahren wird die Errichtung eines Krebsregisters allenfalls mit anderen Kantonen ge- prüft. Der Kantonsrat des Kantons Solothurn hat am 25. Juni 2008 beschlossen, den Auf- trag „Kantonales Krebsregister“ der Fraktion SP/Grüne erheblich zu erklären. Somit wird der Regierungsrat des Kantons Solothurn beauftragt, ein kantonales Krebsregister zu füh- ren, welches die Erstellung von Statistiken zu Krebsinzidenz und -mortalität im Kanton So- lothurn ermöglicht. Das Krebsregister stellt für ausgewählte Krebsarten Daten zur Verfü- gung, die eine Evaluation von Krebsbekämpfungsmassnahmen erlaubt. Das kantonale Krebsregister ist durch den Anschluss an ein bereits bestehendes Krebsregister anderer Kantone zu realisieren. Die Kosten für den Anschluss des Kantons Solothurn an das Krebs- register beider Basel wurden auf jährlich wiederkehrende Gesamtkosten von rund 0,5 Milli- onen Franken geschätzt (oder circa 2 Franken pro Einwohner).

5. Zur Interpellation (I 074/2008), Lanz, Thun (SVP), vom 31.3.2008 „Krebsregister im Kan- ton Bern“

Der Regierungsrat nimmt zu den einzelnen Fragen des Interpellanten wie folgt Stellung:

Zu Frage 1

Für den Regierungsrat ändert die Einführung von Krebsregistern in verschiedenen Kanto- nen die Ausgangslage im Kanton Bern grundsätzlich nicht, aber die oben dargelegte Ent- wicklung im Kanton Bern und auf Bundesebene spielt eine wesentliche Rolle.

Zu Frage 2

Der Regierungsrat verweist auf die Ausführungen unter Ziffer 2 und 3 sowie seinen Antrag zur Motion (M117/2008) unter Ziffer 6.

Zu Frage 3

Der Regierungsrat verweist auf Ziffer 2 oben.

Frage 4

Betreffend die Kosten eines Krebsregisters, die zu Lasten der öffentlichen Hand gehen soll- ten, gibt es unterschiedliche Erfahrungszahlen. Diese Zahlen variieren in den verschiede- nen Kantonen zwischen 60 Rappen pro Kopf und Jahr und 2.30 Franken pro Einwohner (zum Beispiel im Jahre 2006). Die vom Interpellant erwähnte Zahl von 1 Franken pro Ein- wohner und Jahr wurde auch als Richtwert empfohlen, d.h. circa 1 Million pro Jahr für den Kanton Bern. Im Übrigen wird auf den Antrag des Regierungsrates unter der nachfolgenden Ziffer 6 verwiesen.

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Frage 5

Falls die Motion (M 117/2008) vom Grossen Rat überwiesen wird, wird der Regierungsrat im Rahmen des Vollzugs auch überprüfen lassen, inwieweit das bereits bestehende klini- sche Tumorregister auch als Grundlage für ein flächendeckendes Krebsregister für den Kanton Bern dienen könnte.

6. Motion (M 117/2008) Burkhalter-Reusser, Bätterkinden, (SP-JUSO) vom 9. April 2008

„Errichtung eines interkantonalen Krebsregisters (BE, AG und SO) durch den Kanton Bern“;

Fazit und Antrag

Zusammenfassend hält der Regierungsrat fest, dass es angesichts der noch hängigen eid- genössischen parlamentarischen Vorstösse im jetzigen Zeitpunkt schwer abzuschätzen ist, ob in absehbarer Zeit ein Schweizer Krebsregister verwirklicht werden wird. Der Regie- rungsrat wird sich im Rahmen seiner Möglichkeiten dafür einsetzen, dass eine Bundeslö- sung zu Stande kommt. Unter der Voraussetzung, dass keine nationale Lösung zustande kommt, ist der Regierungsrat deshalb bereit, den Aufbau eines kantonalen Krebsregisters zu veranlassen und, soweit erforderlich, die entsprechenden rechtlichen Grundlagen dafür zu schaffen. Der Regierungsrat ist überdies bereit, die Führung eines gemeinsamen, regio- nalen Krebsregisters mit den Kantonen Aargau und Solothurn zu prüfen. Er kann aber die- sen Punkt der Motion verständlicherweise nicht als verbindlichen Umsetzungsauftrag ent- gegennehmen, weil dazu das Einverständnis der andern Kantone erforderlich ist. Deshalb beantragt er, der Vorstoss sei in der Form als Postulats zu überweisen.

Antrag Annahme als Postulat

An den Grossen Rat

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