Klausuraufgaben, PL 06/07, Mathematik/Wirtschaftsmathematik, WB/WI WB-WMT-P11–070616 / WI-WMT-P12–070616 Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen
Fach Mathematik / Wirtschaftsmathematik Art der Leistung Prüfungsleistung
Klausur-Knz. WB-WMT-P11–070616 / WI-WMT-P12–070616
Datum 16.06.2007
Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:
• Verwenden Sie ausschließlich das vom Aufsichtsführenden zur Verfügung gestellte Papier, und geben Sie sämtliches Papier (Lösungen, Schmierzettel und nicht gebrauchte Bögen) zum Schluss der Klausur wieder bei Ihrem Aufsichtsführenden ab. Eine nicht vollständig abgegebene Klausur gilt als nicht bestan- den.
• Beschriften Sie jeden Bogen mit Ihrem Namen und Ihrer Immatrikulationsnummer. Lassen Sie bitte auf jeder Seite 1/3 ihrer Breite als Rand für Korrekturen frei, und nummerieren Sie die Seiten fortlaufend. Notie- ren Sie bei jeder Ihrer Antworten, auf welche Aufgabe bzw. Teilaufgabe sich diese bezieht.
• Die Lösungen und Lösungswege sind in einer für den Korrektanten zweifelsfrei lesbaren Schrift abzufas- sen. Korrekturen und Streichungen sind eindeutig vorzunehmen. Unleserliches wird nicht bewertet.
• Bei nummerisch zu lösenden Aufgaben ist außer der Lösung stets der Lösungsweg anzugeben, aus dem eindeutig hervorzugehen hat, wie die Lösung zustande gekommen ist.
• Zur Prüfung sind bis auf Schreib- und Zeichenutensilien ausschließlich die nachstehend genannten Hilfs- mittel zugelassen. Werden andere als die hier angegebenen Hilfsmittel verwendet oder Täuschungs- versuche festgestellt, gilt die Prüfung als nicht bestanden und wird mit der Note 5 bewertet.
Hilfsmittel :
Bearbeitungszeit: 120 Minuten Formelsammlung Wirtschaftsmathematik
Anzahl Aufgaben: – 6 – HFH-Taschenrechner
Höchstpunktzahl: – 100 – Vorläufiges Bewertungsschema:
Punktzahl
von bis einschl. Note
95 100 1,0 sehr gut
90 94,5 1,3 sehr gut
85 89,5 1,7 gut
80 84,5 2,0 gut
75 79,5 2,3 gut
70 74,5 2,7 befriedigend
65 69,5 3,0 befriedigend
60 64,5 3,3 befriedigend
55 59,5 3,7 ausreichend
50 54,5 4,0 ausreichend
0 49,5 5,0 nicht ausreichend
Viel Erfolg!
Klausuraufgaben, Prüfungsleistung 06/07, Mathematik/Wirtschaftsmathematik, WB/WI HFH Hamburger Fern-Hochschule
Bitte beachten Sie:
Die Aufgaben 1 und 2 sind nur von den Studierenden des Studienganges Wirtschaftsingenieurwesen zu be- arbeiten. Studierende des Sonderstudienganges Technik für Absolventen wirtschaftswissenschaftlicher Fach- richtungen bearbeiten bitte anstelle dieser Aufgaben die Aufgaben W1 und W2 am Ende der Aufgabenblätter.
Aufgabe 1
nur für Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen16 Punkte
Ein Handwerker möchte von seinem 63. Geburtstag an 20 Jahre lang eine monatliche nachschüssige Rente von 2.000,00 € ausgezahlt bekommen.
Welchen Betrag muss er dafür 30 Jahre lang bis zu seinem 63. Geburtstag vierteljährlich vorschüssig einzahlen?
Sowohl in der Anspar- als auch in der Auszahlungszeit wird das Konto jährlich mit 5,5 % verzinst.
Aufgabe 2
nur für Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen18 Punkte
Ein Bauherr nimmt zur Finanzierung seines Hauses ein Hypothekendarlehen über 200 000,00 € auf. Der Zinssatz beträgt 8 % und für das erste Jahr wird eine Tilgung von 1 % vereinbart. Es handelt sich um eine Annuitätentil- gung (Annuitätenkredit).
2.1 Berechnen Sie die Laufzeit der Hypothek. 6
2.2 Erstellen Sie den Tilgungsplan (Restschuld zu Beginn des Jahres, Zinsen, Tilgung, Annuität) für das 27., 28., und 29. Jahr.
12
Aufgabe 3 16 Punkte
Das nebenstehende Bild zeigt ein aus drei Zweigen beste- hendes elektrisches Netzwerk mit den vier Ohmschen Wi- derständen
Ω
= Ω
= Ω
= Ω
=1 , 2 2 , 3 3 und 4 5
1 R R R
R
sowie den beiden Spannungsquellen mit den Quellenspan- nungen
V 20 und
V
10 2
1= q =
q U
U
Die drei Zweigströme I1,I2 undI3 genügen folgendem linearen Gleichungssystem:
2 3 3 2 2
1 2
1 4 1
3 2 1
) 2
(
0
q
q
U I R I R
U I R I R R
I I I
= +
−
= +
+
−
= + +
Berechnen Sie (unter Vernachlässigung der Einheiten) mittels der gegebenen Werte für die Widerstände und Quellenspannungen die Stärke der drei Ströme I1,I2 undI3.
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Aufgabe 4 19 Punkte
Durch die drei Vektoren:
−
= 2 0 1
a ,
= 0
5 0
b und
= 1 0 2 c
wird ein so genanntes Parallelflach aufgespannt.
4.1 Bestimmen Sie die geometrische Form dieses Parallelflachs, indem Sie die Längen der Vektoren und die Winkel zwischen den Vektoren berechnen.
14 4.2 Bestimmen Sie das Volumen des Parallelflachs mit Hilfe des Spatprodukts der Vektoren. 5
Aufgabe 5 16 Punkte
Lösen Sie die Differentialgleichung
2 2
1 1
x y y y x
−
⋅ −
′= .
Aufgabe 6 15 Punkte
Die Herstellungsmenge eines Produktes ist von den Einsatzmengen x und y zweier Faktoren F1 und F2 abhän- gig. Die Abhängigkeit ist durch die folgende Produktionsfunktion gegeben:
2 2 3 2,5 10
4 440 ) ,
(x y x y x xy y
F = + + − + −
Bestimmen Sie, für welche Faktormengenkombination sich ein Maximum der Produktionsfunktion ergibt.
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Bitte beachten Sie:
Die Aufgaben W1 und W2 sind ausschließlich nur von den Studierenden des Sonderstudienganges Technik für Absolventen wirtschaftswissenschaftlicher Fachrichtungen zu bearbeiten.
Aufgabe W1
nur für Sonderstudiengang Technik16 Punkte
Berechnen Sie das bestimmte Integral
∫
π 0d sin ex x x. Hinweis:
Wenden Sie zur Bestimmung der Stammfunktion die partielle Integration an.
Aufgabe W2
nur für Sonderstudiengang Technik18 Punkte
Der so genannte aperiodische Schwingungsfall tritt ein, wenn ein schwingungsfähiges (mechanisches oder elektromagnetisches) System infolge zu großer Dämpfung (Reibung) zu keiner echten Schwingung mehr fähig ist, sondern sich asymptotisch der Gleichgewichtslage nähert. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von einem Kriechfall.
Bestimmen Sie für die Kriechfunktion x x
x
f( )=(2−10 )⋅e−3
die Nullstellen und Extremwerte sowie die Art des Extremas.
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Korrekturrichtlinie zur Prüfungsleistung
Mathematik / Wirtschaftsmathematik am 16.06.2007 Wirtschaftsingenieurwesen
WB-WMT-P11 – 070616 / WI-WMT-P12 – 070616
Für die Bewertung und Abgabe der Prüfungsleistung sind folgende Hinweise verbindlich:
• Die Vergabe der Punkte nehmen Sie bitte so vor, wie in der Korrekturrichtlinie ausgewiesen. Eine summari- sche Angabe von Punkten für Aufgaben, die in der Korrekturrichtlinie detailliert bewertet worden sind, ist nicht gestattet.
• Nur dann, wenn die Punkte für eine Aufgabe nicht differenziert vorgegeben sind, ist ihre Aufschlüsselung auf die einzelnen Lösungsschritte Ihnen überlassen.
• Stoßen Sie bei Ihrer Korrektur auf einen anderen richtigen als den in der Korrekturrichtlinie angegebenen Lö- sungsweg, dann nehmen Sie bitte die Verteilung der Punkte sinngemäß zur Korrekturrichtlinie vor.
• Rechenfehler sollten grundsätzlich nur zur Abwertung des betreffenden Teilschrittes führen. Wurde mit einem falschen Zwischenergebnis richtig weitergerechnet, so erteilen Sie die hierfür vorgesehenen Punkte ohne weiteren Abzug.
• Ihre Korrekturhinweise und Punktbewertung nehmen Sie bitte in einer zweifelsfrei lesbaren Schrift vor.
• Die von Ihnen vergebenen Punkte und die daraus sich gemäß dem nachstehenden Notenschema ergebende Bewertung tragen Sie in den Klausur-Mantelbogen sowie in das Formular „Klausurergebnis“ (Ergebnisliste) ein.
• Gemäß der Diplomprüfungsordnung ist Ihrer Bewertung folgendes Bewertungsschema zugrunde zu legen:
Punktzahl Note
von bis einschl.
95 100 1,0 sehr gut
90 94,5 1,3 sehr gut
85 89,5 1,7 gut
80 84,5 2,0 gut
75 79,5 2,3 gut
70 74,5 2,7 befriedigend
65 69,5 3,0 befriedigend
60 64,5 3,3 befriedigend
55 59,5 3,7 ausreichend
50 54,5 4,0 ausreichend
0 49,5 5,0 nicht ausreichend
• Die korrigierten Arbeiten reichen Sie bitte spätestens bis zum 04. Juli 2007
in Ihrem Studienzentrum ein. Dies muss persönlich oder per Einschreiben erfolgen. Der angegebene Termin ist unbedingt einzuhalten. Sollte sich aus vorher nicht absehbaren Gründen eine Terminüberschreitung ab- zeichnen, so bitten wir Sie, dies unverzüglich dem Prüfungsamt der Hochschule anzuzeigen (040/35094-311 bzw. birgit.hupe@hamburger-fh.de).
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Lösung 1
vgl. SB 2; Kap. 2.2/2.3 und SB 3, Kap. 1.116 Punkte
Es ist zunächst der Barwert der Rente zu bestimmen, die im Alter gezahlt werden soll. 1 Der Rentenbarwert einer nachschüssigen Rente bestimmt sich zu (Formelsammlung 9.1):
1 1
0 −
⋅ −
= q
q q
R rn n . 1
Da unterjährige Rentenzahlung ist für die Rate r die jahreskonforme Ersatzrate rE für nachschüssige
Zahlungen zu verwenden: 1
+ −
= ( 1)
E 2i m
m r
r (Formelsammlung 9.4). 1
Mit i=0,055, 00r=2.000, € und m=12 (Monate) ergibt sich 00 , 605 . 24 2 11
055 , 12 0 000 . 2 ) 1 2(
E =
⋅ +
=
+ −
= i m
m r
r €. 2
Mit 20n= (Jahre) und q=1,055 folgt für den Rentenbarwert 16 , 039 . 055 294
, 0
1 055 , 1 055 , 1
605 . 24 1
1 20
0 = 20 ⋅ − =
−
⋅ −
= q
q q R r
n
n €. 2
Dies ist der Rentenendwert für die vorschüssigen Einzahlungen. 1
Der Rentenendwert bestimmt sich zu (Formelsammlung 9.2):
1 1
E −
⋅ −
⋅
= q
q q r R
n
n . 1
Da unterjährige Rentenzahlung ist die jahreskonforme Ersatzrate rE für vorschüssige Zahlungen zu ver- wenden.
1
Umstellen nach rE und Einsetzen von Rn =294.039,16 €, n=30 (Jahre) und q=1,055 liefert 70
, 847 . ) 3 1 055 , 1 ( 055 , 1
055 , 0 16 , 039 . 294 ) 1 (
) 1 (
E 30 =
−
⋅
= ⋅
−
⋅
−
= n⋅ n q q
q
r R €. 2
Diese Ersatzrate ist abschließend in vierteljährliche vorschüssige Zahlungen (Raten r) umzurechnen.
Für die Ersatzrate rE gilt (Formelsammlung 9.4):
+ +
= ( 1)
E 2i m
m r
r . 1
Umstellen nach r und Einsetzen von i=0,055 und m=4 (Vierteljahre) ergibt:
96 , 929 2 5
055 , 4 0
70 , 847 . 3 2 1
E =
⋅ +
=
+ +
=
) i(m m
r r €.
2
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Lösung 2
vgl. SB 3, Kap. 2.318 Punkte
2.1 Zinsen im 1. Jahr:
00 , 000 . 16 08 , 0 00 , 000 .
0 200
1=S ⋅i= ⋅ =
Z € 1
Tilgung im ersten Jahr:
00 , 000 . 2 01 , 0 00 , 000 .
0 200
1=S ⋅i= ⋅ =
T € 1
Annuität: A=Z1+T1=18.000,00€ 1
Laufzeit des Annuitätenkredits (Formelsammlung 10.2):
q T n A
log log
log − 1
= . 1
Einsetzen von A, T1 und q=1,08 liefert 55 , 08 28
, 1 log
00 , 000 . 2 log 00 , 000 . 18
log − =
=
n . 2
Damit beträgt die Laufzeit 29 Jahre.
2.2 Restschuld zu Beginn des 27. Jahres (nach Zahlung von 26 Annuitäten), vgl. Formelsammlung 10.2:
1
26 1
0 26
26 −
− −
⋅
= q
Aq q S
S . 1
Mit 00S0=200.000, €, 00A=18.000, € und q=1,08 ergibt sich 17 , 091 . 08 40
, 0
1 08 , 0001 . 18 08 , 1 000 .
200 26 26
26 = ⋅ − − =
S € 2
Damit ergibt sich folgender Tilgungsplan (in Euro) für die Annuitätentilgung:
Jahr Restschuld zu Beginn des Jahre
Zinsen, fällig am Ende des Jahres
Tilgung fällig am Ende des Jahres
Annuität
j Sj−1 Zj Tj A
27 40.091,17 3.207,29 14.792,71 18.000,00 2
28 25.298,46 2.023,88 15.976,12 18.000,00 3
29 9.322,34 745,79 9.322,34 10.068,13 4
Die Zahlenwerte ergeben sich unter Berücksichtigung von:
08 ,
1⋅0
= j−
j S
Z für j=27,28,29 und Sj =Sj−1−Tj für j=27,28
j
j Z
T =18.000,00− für j=27,28 und T29=S28 sowie A29 =Z29+T29.
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Lösung 3
vgl. SB 6, Kap. 2.216 Punkte
Einsetzen der Zahlenwerte R1=1Ω,R2 =2Ω,R3=3Ω undR4 =5Ω sowie V
20 und
V
10 2
1= q =
q U
U führt zum linearen Gleichungssystem:
20 3 2
10 2
6
0
3 2
2 1
3 2 1
= +
−
= +
−
= + +
I I
I I
I I I
. 3
Matrixschreibweise:
−
=
⋅
−
20 10 0 3
2 0
0 2 6
1 1 1
3 2 1
I I I
.
Lösung des LGS mittels GAUß-Algorithmus (Bilden der erweiterten Matrix und entsprechende Umfor- mungen der erweiterten Matrix):
+ ⇒
−
− II 6I
20 10 0 3 2 0
0 2 6
1 1 1
− 20
10 0 3 2 0
6 8 0
1 1 1
2
⇒
− :2 20
10 0 3 2 0
6 8 0
1 1 1
− 20
5 0 3 2 0
3 4 0
1 1 1
2
⇒ +
−
−
II III ) 2 ( 20
5 0 3 2 0
3 4 0
1 1 1
−
−
− 45 5 0 3 0 0
3 4 0
1 1 1
2
⇒
−
−
−
− 45 :( 3) 5 0 3 0 0
3 4 0
1 1 1
− 15
5 0 1 0 0
3 4 0
1 1 1
2 Die Koeffizientenmatrix hat „Dreiecksgestalt“, Ermittlung der Lösung durch Rückrechnung:
A
3=15
I 1
− ⇒
= +45 5
4I2 I2 =−12,5A 2
= ⇒ +
−12,5 15 0
I1 I1=−2,5A 2
Hinweis:
Es sind auch andere Umformungen im GAUß-Algorithmus möglich. Die Punkte sind dann entsprechend zu verteilen.
Zur Beachtung:
Die negativen Werte in der Lösung resultieren aus einem Fehler in der Aufgabenstellung. Die erste Glei- chung müsste korrekterweise I1+I2 −I3=0 lauten, als Lösung ergibt sich dann I1=2,5A, I2 =2,5A und I3 =5A.
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Lösung 4
vgl. SB 8, Kap. 4.5 / 4.619 Punkte
4.1 Beträge der Vektoren gemäß Formelsammlung 14.2:
2 2
2 y z
x a a
a + +
=
a . 1
5 ) 2 ( 1 2
0 1
2 =
− +
⇒ =
−
= a
a 1
( )
5 50 5
0 2
=
⇒ =
= b
b 1
5 1 2 1
0 2
2 + =
⇒ =
= c
c 1
Bestimmung der Winkel zwischen den Vektoren über das Skalarprodukt der Vektoren, vgl. For- melsammlung 14.3:
b a
b b a
a b
a b
a b
a ⋅
= ⋅
⇒ ∠
∠
⋅
⋅
=
⋅ cos ( , ) cos ( , ) 1
z z y y x
xb a b a b
a + +
=
⋅b
a 1
°
=
∠
= ⇒
⋅ =
⋅
− +
⋅ +
= ⋅
⋅
= ⋅
∠ 0 ( , ) 90
5 0 5
5
0 ) 2 ( 5 0 0 ) 1
, (
cos a b
b a
b b a
a 2
°
=
⇒ ∠
=
⋅ =
⋅
− +
⋅ +
= ⋅
⋅
= ⋅
∠ 0 ( , ) 90
5 0 5
5
1 ) 2 ( 0 0 2 ) 1
, (
cos a c
c a
c c a
a 2
°
=
⇒ ∠
=
⋅ =
⋅ +
⋅ +
= ⋅
⋅
= ⋅
∠ 0 ( , ) 90
5 0 5
5
1 0 0 5 2 ) 0
, (
cos b c
c b
c c b
b 2
Die Beträge (Längen) der Vektoren sind gleich und die Winkel zwischen den Vektoren sind je- weils 90° (die Vektoren stehen jeweils senkrecht aufeinander), damit handelt es sich um einen
Würfel. 2
4.2 Spatprodukt von 3 Vektoren, vgl. Formelsammlung 14.3:
z y x
z y x
z y x
c c c
b b b
a a a
=
⋅
×b c a )
( . 1
Damit ist
1 0 2
0 5 0
2 0 1
Würfel
−
=
V . 1
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Berechnung der Determinante über die SARRUS-Regel (Formelsammlung 12.2) bzw. über Kom- ponentendarstellung Spatprodukt (Formelsammlung 14.3):
5 5 5 4 5 ) 0 0 5 4 ( 0 0 5 1 0 2
0 5 0
2 0 1
= +
= + +
−
− + +
=
−
=
V . 3
Lösung 5
vgl. SB 8, Kap. 7.2.116 Punkte
2 2
1 1
x y y y x
−
⋅ −
′=
Umformung liefert die Form
y y x
y x 2
2
1 1
⋅ −
= −
′ , d. h. Form y′=g(x)⋅h(y) und damit Lösung durch Trennung der Variablen (Formelsammlung 21.2):
1
∫
hd(yy) =∫
g(x)dx.Mit 2
) 1
( x
x x
g = − und
y y y h
1 2
)
( = − folgt
∫
∫
1−yy2 dy= 1−xx2dx. 1Bestimmung der Integrale durch Integration mittels Substitution 1 x2
z= − , x
x
z 2
d
d =− ,
x x z
2 d d
=− 3
C x C
z z z x
z z x x x
x =− =− + =− − +
⋅ −
− =
∫ ∫
∫
1 2d ( d2 ) 21 d 12ln 12ln(1 2) . 3Auf analoge Weise erhält man:
C y y y
y =− − +
∫
1− 2d 21ln(1 2) . 1Damit ergibt sich (unter Zusammenfassung der Integrationskonstanten):
C x
y = − +
− ) ln(1 ) 1
ln( 2 2 1
Anwendung der Exponentialfunktion auf beide Seiten liefert:
C x
y − +
− ) = ln(1 )
1
ln( 2 e 2
e 2
( )
x Cy 1 e
1− 2 = − 2 2
Umformung liefert:
x C
y=± 1−(1− 2)e . 2
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Lösung 6
SB 9, Kap. 1.4.115 Punkte
Bestimmung der partiellen Ableitungen 1. und 2. Ordnung von F(x,y):
2 2 3 2,5 10
4 440 ) ,
(x y x y x xy y
F = + + − + − 1
y x y
x
Fx( , )=4−2 +3 1
y x y
x
Fy( , )=10+3 −5 1
5 ) , (
3 ) , (
2 ) , (
−
=
=
−
= y x F
y x F
y x F
yy xy xx
3 Bestimmung der stationären Punkte durch Nullsetzen der partiellen Ableitungen 1. Ordnung (notwendige Bedingung: 0Fx(x,y)=Fy(x,y)= ):
0 5 3 10
0 3 2 4
=
− +
= +
−
y x
y
x 1
Man kann die erste Gleichung nach x umstellen und in die zweite Gleichung einsetzen:
2 2 3 +
= y
x (I) 1
0 5 ) 2 2 (3 3
10+ y+ − y= 1
2 32 16 0
5 2 6
10+ 9 + − = ⇒ = y ⇒ y=
y
y 2
Einsetzen in (I) liefert: x=50. 1
Es ist die hinreichende Bedingung Fxx(x,y)⋅Fyy(x,y)−Fxy(x,y)2>0 für den stationären Punkt )
32 , 50 (
F zu prüfen:
1
0 1 3 ) 5 )(
2 ( ) 32 , 50 ( ) 32 , 50 ( ) 32 , 50
( ⋅ yy − xy 2= − − − 2= >
xx F F
F 1
Da die hinreichende Bedingung erfüllt ist und Fxx(50,32)=−2<0, liegt für die Mengenkombination )
32 , 50 (
F ein lokales Maximum vor.
1
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Lösung W1
SB 7, Kap. 2.3 und 3.216 Punkte
Bestimmung der Stammfunktion mittels partieller Integration:
∫
∫
g⋅h′dx=g⋅h− g ⋅′hdx 1x
x g x
x
g( )=e ⇒ ′( )=e 1
x x
h x
x
h′( )=sin ⇒ ( )=−cos 1
∫
∫
∫
exsinxdx=−excosx− ex(−cosx)dx=−excosx+ excosxdx 2Nochmalige partielle Integration für
∫
excosxdx:x
x g x
x
g( )=e ⇒ ′( )=e 1
x x
h x
x
h′( )=cos ⇒ ( )=sin 1
∫
∫
excosxdx=exsinx− exsinxdx 2Damit ist
∫
∫
∫
exsinxdx=−excosx+exsinx− exsinxdx=ex(sinx−cosx)− exsinxdx 2Umstellen liefert
) cos (sin e d sin e
2
∫
x x x= x x− x 1) cos (sin 2e d 1 sin
ex x x= x x− x
∫
1Einsetzen der Integrationsgrenzen:
2 e 1 2 ) 1 1 0 ( 2e ) 1 1 0 ( 2e ) 1 0 cos 0 (sin 2e ) 1 cos (sin 2e d 1 sin
e 0 0
0
+
=
−
− +
=
−
− π
− π
= π π π
π
∫
x x x . 3Lösung W2
SB 5, Kap. 2 und 3.318 Punkte
x x
x
f( )=(2−10 )⋅e−3
Für die Überprüfung der notwendigen und hinreichenden Bedingungen bei Extrema sind die 1. und 2. Ableitung von f(x) erforderlich; Bestimmung der Ableitungen jeweils mit Hilfe der Produkt- und Kettenregel; Produktregel: f′=g′h+gh′
1. Ableitung:
10 ) ( )
10 2 ( )
(x = − x ⇒ g′ x =−
g 1
x x
x h x
x
h( )=e−3 ⇒ ′( )=e−3 ⋅(−3)=−3e−3 (Kettenregel) 1
x x
x x
x
x x x x
x
f′( )=(−10)⋅e−3 +(2−10 )⋅(−3e−3 )=−10e−3 −6e−3 +30 e−3 =(−16+30 )e−3 3
Korrekturrichtlinie, Prüfungsleistung 06/07, Mathematik/Wirtschaftsmathematik, WB/WI HFH Hamburger Fern-Hochschule
WB-WMT-P11–070616 / WI-WMT-P12–070616 Seite 8/8
2. Ableitung:
30 ) ( )
30 16 ( )
(x = − + x ⇒ g′ x =+
g 1
x x
x h x
x
h( )=e−3 ⇒ ′( )=e−3 ⋅(−3)=−3e−3 (Kettenregel)
x x
x x
x
x x x x
x
f′( )=30⋅e−3 +(−16+30 )⋅(−3e−3 )=30e−3 +48e−3 −90 e−3 =(78−90 )e−3 3 Nullstellen:
0 e ) 10 2
( − x ⋅ −3x = 0 ) 10 2
( − x = (da e−3x ≠0 für alle x∈R) 1
5
=1
x 1
Extremwerte:
notwendige Bedingung ist f′(x)=0 1
x x
x
f′( )=(−16+30 )⋅e−3 0 e ) 30 16
(− + x −3x = 0 ) 30 16
(− + x = (da e−3x ≠0 für alle x∈R) 1
15
= 8
x 1
hinreichende Bedingung ist f ′′(x)≠0 1
x x
x
f ′′( )=(78−90 )⋅e−3
> ⇒
≈
⋅
=
⋅
− ⋅
=
′′ −
− ⋅
0 6 e
30 15 e
8 78 90
15
8 1538 1524
f lokales Minimum bei
15
= 8
x 3