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ie meisten Studierenden der Medizin wollen nach Beendigung ihres Studiums kurativ tätig werden. Die Wahl des Ortes der Berufsausübung wird dabei stark durch die Ar- beitsbedingungen und das Ge- halt beeinflusst. Zu diesem Er- gebnis kommt eine Befragung der Studierenden der Medizi- nischen Fakultät der Techni- schen Universität (TU) Dres- den im Wintersemester 2003/04 und eine Nachbefragung im Sommersemester 2005.
Für 89 Prozent der 594 Be- fragten (Rücklauf 43,5 Pro- zent) steht fest, dass sie kurativ tätig werden wollen. Lediglich ein Prozent gab an, ein primär nicht „klassisch“ ärztliches Berufsfeld zu bevorzugen;
zehn Prozent hatten noch kei- ne Entscheidung getroffen.
Aussteigen aus der kurativen Tätigkeit würden viele Medi- ziner erst zum Ende der Wei- terbildungsphase, meint Stu- dienleiter Dr. med. Michael Nitschke, TU Dresden. Grün- de seien schlechte Arbeitsbe- dingungen und Bezahlung so-
wie die Unvereinbarkeit von Beruf und Familie.
„Die Befragung zeigt gleich- zeitig, dass sich die Vorstellun- gen vom Arztberuf nicht im- mer mit der Realität decken“, sagt Nitschke. So sinke im Laufe des Studiums die Be- reitschaft zu hoher Dienstbe- lastung deutlich. Ein Drittel der Studierenden im sech- sten Studienjahr bevorzugt ei- nen geregelten 8-Stunden- Tag. Für bis zu drei zusätzli- che Dienste im Monat plä- diert gut die Hälfte der Stu- dierenden; knapp ein Drittel hält drei bis sechs Dienste für gerechtfertigt. Das erwartete Netto-Durchschnittseinkom- men liegt bei 3 050 Euro, das erhoffte Einstiegsgehalt bei 2 050 Euro.
Positiv bewertet Nitschke, dass die meisten Studierenden der Befragung zufolge in ihrer Heimatregion arbeiten wol- len.Allerdings sei der ärztliche Nachwuchs hinsichtlich der Wahl des Ortes weniger fest- gelegt. Arbeitsbedingungen und Gehaltsvorstellungen bil- deten die Grundlage für die Entscheidung. „Angesichts des bestehenden Ost-West-Gefäl- les ist eine weitere Abwande- rung aus weniger lukrativen ostdeutschen und damit auch sächsischen Gebieten nicht auszuschließen“, meint der Kardiologe. Die Erwartungen der Studierenden müssten deshalb stärker berücksichtigt
werden. ER
A K T U E L L
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A4 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 103⏐⏐Heft 1–2⏐⏐9. Januar 2006
Stiftung Warentest
„Die Andere Medizin“
eingestellt
Erfolgreiche Klage der Homöopathie-Union
D
ie Stiftung Warentest hat den Vertrieb des erst im September 2005 in der 5. Auf- lage erschienenen Buchs„Die Andere Medizin“ einge- stellt. Warentest hat damit ei- ne vom Landgericht Hamburg erlassene einstweilige Verfü- gung als endgültige Regelung anerkannt (Az.: 12O565/05).
Die Deutsche Homöopathie- Union (DHU) hatte geklagt und Recht bekommen. Wa- rentest erklärte sich zur Rück- nahme der betroffenen Aufla- ge des Handbuchs bereit und vermied so ein vor dem Land- gericht Hamburg in dieser Sa- che anhängiges Gerichtsver- fahren.
Die DHU wendet sich ge- gen Formulierungen, die den Eindruck erweckten, dass es für das Präparat „Heuschnup- fenmittel DHU“ weder einen
Wirksamkeitsnachweis nach der klassischen Homöopathie noch den für konventionelle Arzneimittel erforderlichen Nachweis der Wirksamkeit gebe. Die DHU konnte bele- gen, dass der Wirksamkeits- nachweis für die Indikationen
„allergische Erkrankung der oberen Atemwege wie zum Beispiel Heuschnupfen (Polli- nosis) und ganzjähriger aller- gischer Schnupfen (perennia- le allergische Rhinitis)“ er- bracht worden sei. Auch der Deutsche Zentralverein ho- möopathischer Ärzte hatte das Warentest-Buch kritisiert, da es Verbraucher verunsiche- re und Ärzte, die über die Zu- satzweiterbildung Homöopa- thie verfügen, als Scharlatane
hinstelle. zyl
Fortbildung
Nachweispflicht für Klinikärzte
Gemeinsamer Bundesaus- schuss beschließt neue Regelung ab 1. Januar.
F
ür Fachärzte im Kranken- haus gilt mit Beginn des Jah- res 2006 eine Fortbildungsre- gelung ähnlich der, wie sie be- reits 2004 für die Vertragsärzte im ambulanten Bereich ver- einbart worden war. In sei- ner Sitzung am 20. Dezember hat der Gemeinsame Bundes- ausschuss, ausgehend von der Bestimmung in § 137 Abs. 1 SGB V, eine entsprechende Ver- einbarung beschlossen. Dem- nach müssen Fachärzte amKrankenhaus innerhalb von fünf Jahren an Fortbildungs- maßnahmen teilnehmen, die auf der Grundlage des Fortbil- dungszertifikats der Ärzte- kammern mit 250 Fortbil- dungspunkten bewertet wur- den. Abweichend von der Re- gelung für niedergelassene Ärzte, müssen 150 Punkte mit Fortbildungen erworben wer- den, die dem Erhalt und der Weiterentwicklung der fach- ärztlichen Kompetenz dienen.
Der Fünfjahreszeitraum be- ginnt mit dem 1. Januar; bei späterer Aufnahme der Tätig- keit ist der erste Arbeitstag maßgeblich. Das Fortbildungs- zertifikat der Ärztekammer muss dem Ärztlichen Direk- tor des Krankenhauses als Nachweis vorgelegt werden.
Dieser bestätigt auch den aus- reichenden Umfang der fach- spezifischen Fortbildung. TG
Nachwuchs
Am liebsten kurativ tätig
Sächsische Studie analysiert Einstellungen von Studierenden.
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