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Archiv "PSYCHOPHARMAKA: Grenzen verwischt" (12.03.1993)

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DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

PSYCHOPHARMAKA Zum Einsatz von Psychophar- maka in der Geriatrie:

Grenzen verwischt

Wie ist die Wirkung der Psychopharmaka im Alter?

Im Prinzip ist sie dieselbe wie beim jüngeren Menschen. Al- lerdings trifft sie auf ein ver- ändertes Substrat! Die Brük- kenfunktion ist im Alter ein- geschränkt. Mehr oder min- der stark werden Nervenzel- len abgebaut, der Denkpro- zeß verlangsamt sich, neue Engramme werden kaum, noch gespeichert, der Lern- prozeß ist erschwert, und der Abruf von alten Erinnerun- gen, das Langzeitgedächtnis, ist oft verzögert oder gestört.

Das gealterte Gehirn zeigt ei- nen Defektzustand, der dem Wirkungsspektrum der Psy- chopharmaka bei jüngeren Menschen entspricht, so daß Altersveränderungen und Medikamenteneinwirkung sich summieren und es sehr schnell zur Intoxikation kommt.

Weiterhin ist zu beden- ken, daß Abbau und Aus- scheidung der Psychopharma- ka im Senium verzögert sind, so daß schon nach einigen Ta- gen eine Kumulation (Erhö- hung des Blutspiegels) auf- tritt. Dadurch wird die Ver- giftungsgefahr potenziert!

Differentialdiagnostisch ist das Krankheitsbild kaum noch zu klären, es sei denn, man machte nach jeder An- wendung einen Blutspiegel.

Letzteres ist für Patienten und Kasse finanziell nicht tragbar.

Nach Müller-Oerlinghau- sen (Berlin) sind die Psycho- pharmaka die drittgrößte Verordnungsgruppe in der Kassenpraxis, die größte sind Beruhigungs-Schlafmittel, die zweitgrößte Erkältungs-Hu- stenmedikamente. In der

„Roten Liste" werden unter der Rubrik „Psychopharma- ka" 266 Präparate aufgeführt!

Diese werden in der Geriatrie unüberlegt — oft ohne ärztli- che Verordnung — gegen Ein- gewöhnungs-, Einschlafstö- A 1 -678 (6) Dt. Arztebl. 90.

rungen, gegen Unruhe- und Erregungszustände ausgege- ben! Sie erleichtern die Pfle- ge, entlasten die Nachtschwe- stern und beendigen oft un- bemerkt vorzeitig ein altes Leben. Todesursache ist ein akutes Herzversagen durch Kammerflimmern!

Auch Neunzigjährige ha- ben ein Recht auf Leben! Die Grenzen zwischen Euthana- sie, aktiver Sterbehilfe und der Eliminierung eines soge- nannten „wertlosen" Lebens werden durch die Therapie mit Psychopharmaka ver- wischt. Ärzte, Schwestern, Pfleger, Heimleitung, Heim- und Krankenhausträgerorga- nisationen werden unbewußt zu Grenzgängern, weil sie die Gefahren nicht kennen.

Es ist zu fordern:

I> Psychopharmaka in Pflegeheimen und Kranken- häusern unter Verschluß zu halten. Ausgabe nur auf ärzt- liche, personengebundene Verordnung!

> Bei starken, altersbe- dingten Abbauvorgängen be- steht Kontraindikation.

> Bei der Schizophrenie und der Manie im Alter darf nur eine Intervalltherapie mit reduzierten Dosen durchge- führt werden, das heißt, eine Woche Verordnung, eine Woche Pause und so weiter.

I> Großpackungen (über 20 Dosiseinheiten) müssen vom Markt verschwinden!

I> Aus dem Indikations- verzeichnis der Beipackzettel müssen die Angaben: „Ge- riatrikum", „gegen Unruhe- und Verwirrtheitszustände",

„gegen psychomotorische und Einschlafstörungen" gelöscht werden.

Allein das Odium, das die- ser Medikamentengruppe an- haftet, sollte Ärzte und Pfle- gekräfte veranlassen, so sel- ten wie nur eben möglich die- se Mittel anzuwenden. Aus diesem Grunde sollten auch Heimleitungen und Trägeror- ganisationen die Therapiege- wohnheiten überwachen, denn ihr Ruf und ihre Haft- pflicht werden belastet.

Dr. med. Hans-Joachim Trube, Hardtstraße 30, W-4000 Düsseldorf 12 Heft 10, 12. März 1993

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