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Archiv "Bayern: Laborleistungen nach dem Gießkannenprinzip" (09.05.1974)

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Die Information:

Bericht und Meinung AUS DEN BUNDESLÄNDERN

BAYERN

Laborleistungen nach dem

Gießkannenprinzip

Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns hat, wie die Pressestelle der bayerischen Ärzteschaft mit- teilte, erst durch die Presse erfah- ren, daß der Landesverband der Ortskrankenkassen und angeblich auch andere Landesverbände von Kassen mit der Münchener Firma Medical Service einen Vertrag über die Lieferung von Laborleistungen abgeschlossen hätten. Es müsse der weiteren rechtlichen Prüfung überlassen bleiben, heißt es in der Mitteilung weiter, ob der von den Kassen eingeschlagene Weg, La- borleistungen nunmehr von einem Gewerbeunternehmen als „Ware"

liefern zu lassen, rechtlich haltbar sei.

Als geradezu absurd müsse es an- muten, wenn dieser Versuch der Krankenkassen, Laborleistungen an den Kassenärzten vorbei bei ei- nem Gewerbeunternehmen direkt

„einzukaufen", vom Landesver- band der Ortskrankenkassen als

„fortschrittlichste Hilfe" für die Versicherten angepriesen wird.

Tatsache sei hingegen, daß im Rahmen der kassenärztlichen Be- handlung schon bisher alle erfor- derlichen Laboratoriumsuntersu- chungen durchgeführt und für die Diagnostik eingesetzt worden sind.

Dieser Einsatz der Laboratoriums- diagnostik erfolge gezielt unter vol- ler persönlicher Verantwortung des einzelnen Arztes und nicht nach ei- nem schematischen Breitbandprin- zip. Daraus ergebe sich, daß die Kassen bisher auch nur für Labor- leistungen bezahlt haben, welche im einzelnen für die Diagnostik notwendig waren. Der gezielte Ein- satz der Laboratoriumsdiagnostik in den Kassenpraxen nach diesen Grundsätzen kostete die Kassen in der kassenärztlichen Behandlung beim Laborarzt je Behandlungsfall für alle in einem ganzen Quar- tal vorgenommenen Laboruntersu-

chungen rund 46 DM, während die Kassen nach den Zeitungsberich- ten bereit seien, der Firma Medical Service allein für jede Blutproben- analyse rund 70 DM zu bezahlen.

Schon dieser Hinweis zeige, daß der Übergang zu einer ungezielten Breitbandproduktion von Laborlei- stungen nach einer Art Gießkan- nenprinzip und noch dazu ohne ärztliche Kontrolle zu einer Ver- teuerung und nicht, wie behauptet wurde, einer Verbilligung der Labo- ratoriumsdiagnostik führen müßte.

Wie bedenkenlos die Krankenkas- sen bereit seien mit den Geldern ihrer Versicherten umzugehen, zei- ge auch die Tatsache, daß im Rah- men der kassenärztlichen Versor- gung durch Autoanalyser erbrachte Laborleistungen lediglich nach ei- nem Gesamt-Gebührensatz von 22,65 DM abgerechnet werden, während hier einem Gewerbebe- trieb für eine rein technische, ärzt- lich nicht kontrollierte Leistung nach Presseerklärungen ein Vielfa- ches bezahlt werden solle.

Fundamentale Unkenntnis und politische Absicht

Nach Mitteilung der Pressestelle der bayerischen Ärzteschaft be- hauptet der Landesverband der Ortskrankenkassen, er hätte fest- gestellt, „daß mit Hilfe der von Me- dical Service angebotenen Blutpro- benanalyse, bei der eine vollauto- matische, elektronisch gesteuerte Apparatur 28 Analyse-Daten belie- fert, exaktere Diagnosen schneller gestellt werden können als bei der bisher üblichen Praxis in den tech- nisch meist nur unzureichend aus- gerüsteten Labors der freipraktizie- renden Ärzte". Dies könne nur als Beweis fundamentaler Unkenntnis in der Bewertung von Laborleistun- gen gewertet werden, zugleich aber auch als Ausdruck einer poli- tischen Absicht, um jeden Preis mit eigenen Verbänden systemverän- dernd in die kassenärztliche Ver- sorgung einzubrechen, wie es ge- rade eben der Spitzenverband der Ortskrankenkassen auch auf Bun- desebene versucht. ID-B

RHEINLAND-PFALZ

FDP: Infektionsschutz in den Krankenhäusern verbessern

Der rheinland-pfälzische Landtags- abgeordnete Dr. Hermann Eicher (FDP) hat die Landesregierung auf- gefordert, sich für einen ausrei- chenden Schutz der Patienten vor Infektionen in Krankenhäusern ein- zusetzen und vorbeugende Maß- nahmen nachhaltig zu fördern. Be- sonders in Intensivstationen, deren Patienten mit hohem Maße gefähr- det seien, gelte es, sich um ei- nen „möglichst hundertprozentigen Schutz" zu bemühen. DÄ

Katalog

der Veranstaltungen zur Fortbildung

Die Landesärztekammer Rhein- land-Pfalz hat in einem Katalog das Programm der Fortbildungsveran- staltungen der verschiedenen Be- zirksärztekammern bis Ende Okto- ber 1974 vorgelegt. Der Katalog enthält Einzelheiten über Hunderte von Fortbildungsvorträgen, klini- schen Visiten, Demonstrationen, Kolloquien und Seminaren, die in diesem Zeitraum in Rheinland- Pfalz stattfinden.

In einem Geleitwort hebt der Präsi- dent der Landesärztekammer, Prof.

Dr. Walter Kreienberg, hervor, die intensive Tätigkeit der Fortbil- dungsbeauftragten der Kreisverei- ne habe zur Bereicherung des Fortbildungsprogramms beigetra- gen. Insbesondere fänden praxis- nahe Veranstaltungen mit einge- henden Diskussionen das Interesse einer großen Zahl von Ärzten. Die- se Form der ärztlichen Fortbildung solle daher weiter ausgebaut wer- den, und die Landesärztekammer empfiehlt, dabei auch Diskussionen über sozial-, gesundheits- und be- rufspolitische Fragen einzuplanen.

Die Akademie für Ärztliche Fortbil- dung sei dabei, regelmäßige Ver-

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 19 vom 9. Mai 1974 1373

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Die Information:

Bericht und Meinung

AUS DEN BUNDESLÄNDERN

anstaltungen vorzubereiten, in de- nen jeweils mehrere Experten für die Beantwortung von Fragen aus der Praxis zur Verfügung stehen.

Damit soll im kommenden Winter begonnen werden. Gleichzeitig soll ein Plan für das Hospitieren in ver- schiedenen Fachgebieten von Kli- niken und Krankenhäusern vorge- legt werden. gb

NORDRHEIN-WESTFALEN

Krankenhausärzte warnen

vor Manipulation der Pflegesatzverordnung

Rund 200 Teilnehmer hatte eine Veranstaltung der Ärztekammer Westfalen-Lippe im April in Mün- ster i. Westf., die der Information aller Krankenhausärzte in diesem Landesteil über die Auswirkungen der seit dem 1. Januar dieses Jah- res geltenden Bundespflegesatz- verordnung diente. Aktueller Anlaß zu der Veranstaltung waren die Be- strebungen von Krankenhausträ- gern, aber auch verschiedener po- litischer Kreise, den § 6 der Bun- despflegesatzverordnung, der die freie Arztwahl im Krankenhaus als gesondert berechenbare Wahllei- stung ermöglicht, durch Einschrän- kung oder Abschaffung des Liqui- dationsrechtes der Krankenhaus- ärzte zu manipulieren. Die Proble- matik und ihre Hintergründe wur- den in zwei Grundsatzreferaten er- läutert.

Professor Dr. med. Dr. phil. Her- mann Hoffmann, Präsident des Ver- bandes der Leitenden Kranken- hausärzte Deutschlands e. V., er- läuterte die historische Entwick- lung des Liquidationsrechtes der Krankenhausärzte, seinen Beitrag zur finanziellen Entlastung der Krankenhausträger, seine Bedeu- tung als Leistungsanreiz auch für die ärztlichen und nichtärztlichen Mitarbeiter und insbesondere den gesellschaftspolitischen Rang des Liquidationsrechtes als Freiheits- spielraum, dessen Einschränkung oder Beseitigung einen Schritt in

Richtung Nivellierung und Kollekti- vierung darstellen würde. Profes- sor Hoffmann warnte vor den Ge- fahren, die dem derzeit noch funk- tionierenden Krankenhaussystem drohen, sollten die Absichten der Krankenhausträger, das Liquida- tionsrecht durch ein bisher noch ungeklärtes System der Festbesol- dung aller Krankenhausärzte zu er- setzen, verwirklicht werden.

Dieser Warnung schloß sich auch Dr. med. Wolfgang Landgraff an, der Vizepräsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe und Zweite Vorsit- zende des Marburger Bundes — Landesverband Nordrhein-Westfa- len/Rheinland-Pfalz. Die neben der Abschaffung des Liquidationsrech- tes gleichzeitig angestrebte Ein- schränkung des Nebentätigkeits- rechtes werde auf lange Sicht ei- nem Ausverkauf guter Ober- und Assistenzärzte gleichkommen, er- klärte Dr. Landgraff. Die dadurch zwangsläufig einsetzende Abwan- derung von Krankenhausärzten vor allem in die freie Praxis werde für die verbleibenden Krankenhausärz- te eine in ihren Folgen noch unab- sehbare physische und psychische Überforderung darstellen. Für die gesundheitliche Betreuung der Be- völkerung bedeute dies, daß der hohe Standard der deutschen Krankenhausmedizin nicht mehr gehalten werden könnte.

In einer vom Präsidenten der Ärz- tekammer Westfalen-Lippe, Dr.

med. Wilhelm Baldus, vorgeschla- genen Resolution forderten die Teilnehmer der Veranstaltung ab- schließend die Bundesregierung und die Landesregierungen auf, dafür Sorge zu tragen, daß die Bundespflegesatzverordnung, die eine Liberalisierung der Kranken- hauspflege sowie eine Erweiterung des Angebotes an Krankenhaus- leistungen ermöglicht, in ihrem Grundsatz verwirklicht wird. Wört- lich heißt es in dieser Resolution:

„Die Krankenhausärzte sehen vor allen Dingen in den Empfehlungen der Deutschen Krankenhausgesell- schaft, des Deutschen Städte- und Gemeindebundes und einiger

Krankenhausträger-Organisationen eine Gefahr für die qualifizierte fachärztliche Versorgung im Kran- kenhaus, da diese Empfehlungen zum Teil im Widerspruch zu den Absichten des Gesetzgebers ste- hen. Die Krankenhausärzte warnen vor einer Manipulation der Bundes- pflegesatzverordnung, durch die den Krankenhausverwaltungen das Recht zur Liquidation für die er- brachten ärztlichen Leistungen übertragen werden soll. Die Ärzte befürchten dadurch ein Abwandern hochqualifizierter Ärzte aus den Krankenhäusern. Das gefährdet die fachärztliche Versorgung der Kran- kenhauspatienten." DÄ-WL

HESSEN

50 Prozent

sozialversicherte Patienten bei der DKD

Zwei Monate nach der Übernahme der Deutschen Klinik für Diagno- stik in Wiesbaden durch die neue Trägergesellschaft hat sich nach Mitteilung von Sozialminister Dr.

med. Horst Schmidt der Anteil der Sozialversicherten an den Patien- ten bereits auf über 50 Prozent er- höht. In den vergangenen Jahren hatte dieser Anteil stets weniger als 30 Prozent betragen.

Dr. Schmidt erklärte in diesem Zu- sammenhang, bei ihren Bemühun- gen um das Fortbestehen der DKD sei die Landesregierung auch ge- rade von dem Ziel ausgegangen, die Klinik mehr als bisher für die Durchführung von Untersuchungen bei sozialversicherten Patienten zu öffnen. Er rechne damit, daß der Anteil der Sozialversicherten wei- ter steige, nachdem jetzt die Orts-, Betriebs- und Innungskrankenkas- sen die DKD-Ärzte zur Vornahme von Untersuchungen ermächtigt hätten. Für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes sei der Zu- gang zur Klinik ebenfalls erleich- tert worden, nachdem der Bundes- minister die ärztlichen Leistungen der DKD grundsätzlich als beihilfe- fähig anerkannt hat. gb

1374 Heft 19 vom 9. Mai 1974 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Referenzen

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