Frage: Was soll man tun, wenn das Auto in Deutsch- land gestohlen wurde?
Gauly: Man sollte umge- hend den Vorfall bei der nächsten Polizeistation mel- den. Denn nur so kann die Fahndung nach dem Auto so- fort beginnen, und es kann vielleicht doch noch sicherge- stellt werden, bevor es über die Grenze geschafft worden ist. Außerdem sollte man den Kaskoversicherer so schnell wie möglich informieren, spä- testens innerhalb einer Wo- che. Das Polizeiprotokoll muß man dem Versicherer zur Verfügung stellen.
Frage:Und wenn das Au- to im Ausland geklaut wird?
Gauly: Hier gibt es zwei Dinge zu beachten: Man soll- te nicht nur vor Ort bei der Polizei Anzeige erstatten, sondern auch bei der deut- schen Polizei. Wer dies nicht macht, riskiert, daß es mögli- cherweise nicht zu einer in- ternationalen Fahndung nach dem Auto und einer Strafver- folgung der Täter kommt.
Außerdem kann es dann, wenn das Auto wiedergefun- den wurde, erhebliche Schwierigkeiten bei der Fest- stellung des Eigentümers ge- ben. Auf jeden Fall muß man seinen Autoversicherer (Kas- ko) innerhalb einer Woche benachrichtigen. Am besten hebt man Hotelrechnungen, Benzinquittungen und ähnli- ches auf, um später den Auf- enthalt im Ausland auch nachweisen zu können.
Frage: Wie soll man sich verhalten, wenn nach dem Diebstahl sogenannte Rück- holer oder andere Personen anrufen und eine Vollmacht
oder Geld für das angeblich wiedergefundene Auto ver- langen?
Gauly: In einem solchen Fall sollte man seinen Kasko- versicherer sofort benach- richtigen. Wer nämlich auf ei- gene Faust handelt, muß da- mit rechnen, daß der Versi- cherer gar nichts oder nur ei- nen Teil der entstehenden Kosten übernimmt. Denn grundsätzlich gilt: Ist mehr als ein Monat nach dem Auto- klau vergangen und sind alle Fragen geklärt, zahlt der Ver- sicherer den Wert des Autos aus. Die Versicherung wird dann Eigentümer des Autos.
Von diesem Zeitpunkt an ist nur noch die Versicherung Verhandlungspartner für so- genannte Rückholer. N
Nach vorläufigen Ergeb- nissen des Statistischen Bun- desamtes registrierte die Poli- zei im ersten Halbjahr 1996 in Deutschland 3 981 Getötete im Straßenverkehr. Das wa- ren fast elf Prozent weniger als im ersten Halbjahr 1995.
Die Zahl der Verletzten nahm um 7,4 Prozent auf 225 251 ab, die Zahl der Un- fälle mit Personenschaden ging um 7,5 Prozent auf 170 335 zurück. Leicht ange- stiegen ist dagegen die Zahl der Unfälle, bei denen ledig- lich Sachschaden entstand, und zwar um 1,8 Prozent auf 911 000. Darunter waren 75 700 schwerwiegende Un-
fälle (–8,4 Prozent), bei de- nen die Polizei als Unfallursa- che eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat im Straßen- verkehr feststellte.
Besonders starke Rück- gänge wurden bei den tödlich Verunglückten in den Län- dern Berlin (–27 Prozent ge- genüber dem ersten Halbjahr 1995), Rheinland-Pfalz (–24 Prozent) und Mecklenburg- Vorpommern (–22 Prozent) ermittelt. Angestiegen ist da- gegen die Anzahl der Getöte- ten in Thüringen (+12 Pro- zent) und im Saarland (+18 Prozent).
Bezogen auf die Einwoh- nerzahlen zeigt sich, daß in den neuen Ländern und Ber- lin-Ost mit 78 Getöteten je 1 Million Einwohner noch im- mer deutlich mehr Menschen im Straßenverkehr ums Le- ben kommen als im früheren Bundesgebiet mit 42 Getöte- ten je eine Million. EB
A-2429 Deutsches Ärzteblatt 94, Heft 38, 19. September 1997 (65)
V A R I A AUTO UND VERKEHR