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Archiv "Selbsthilfegruppen in Ostdeutschland: Neue Möglichkeiten der Krankheitsbewältigung, aber weniger Geld" (26.06.1995)

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POLITIK LEITARTIKEL/AKTUELL

In nur wenigen Jahren hat sich die Selbsthilfebewegung zu einem festen Bestandteil der medizinischen Versor- gung und Betreuung in Deutschland gemausert. Geradezu im Zeitraffer- tempo konnte man diese Entwicklung in den neuen Bundesländern beobach- ten: Der Selbsthilfegedanke keimte in der DDR nur in einer Grauzone außer- halb des staatlich organisierten Ge- sundheitswesens auf. Nach der Wende sorgte nicht zuletzt ein Modellprojekt

„Förderung sozialer Selbsthilfe in den neuen Bundesländern" des Bundesmi- nisteriums für Familie und Senioren für einen rasanten Aufschwung der Selbsthilfebewegung in Ostdeutsch- land. Von Dezember 1991 an wurden 17 Kontaktstellen auf kommunaler Ebene in unterschiedlicher Träger- schaft gefördert. Das Projekt mit einer Gesamtfördersumme von zehn Millio- nen DM ist bis Juni 1996 befristet.

Die Ergebnisse können sich bis dato durchaus sehen lassen, wie das Beispiel von Kiss (Kontakt- und In- formationsstelle für Selbsthilfegrup- pen) in Erfurt zeigt: Als die Kiss Ende 1991 ihre Arbeit aufnahm, gab es in Erfurt 16 Selbsthilfegruppen. Heute arbeitet die Institution mit mehr als 2 000 Betroffenen in über 100 Grup- pen zusammen. Sie bietet Tagungs- möglichkeiten, kümmert sich um Ko- operation mit Professionellen (Bera- tungsstellen, Fachärzten, Kranken- kassen, Kliniken, Verwaltungen, Wohlfahrtsverbänden etc.) und leistet Hilfe bei weiteren Neugründungen.

Ähnlich wie in anderen Städten wurden 28 Prozent aller Selbsthilfe- gruppen von chronisch Kranken und ihren Angehörigen gegründet, 12 Pro- zent von Behinderten, zehn Prozent von Menschen mit psychosozialen Problemen und neun Prozent von Suchtkranken. Das Bundesgesund- heitsministerium sah sich bereits En-

de 1993 dazu veranlaßt, auch von ärzt- licher Seite her ein Modellprojekt zu fördern, das die Versorgung chronisch Kranker in Ostdeutschland verbes- sern helfen soll. Die Anleitung und wissenschaftliche Begleitung der

„Kooperationsberatung für Ärzte und Selbsthilfegruppen (KOSA)" in Thüringen durch die Brendan- Schmittmann-Stiftung, Köln, endete allerdings schon am 31. Dezember 1994. Auch die Fördermittel des Mini- steriums liefen zum 31. Mai 1995 aus.

Soeben hat die KOSA einen

„Aktualisierten Katalog Kooperati- onsbereiter Selbsthilfegruppen in Thüringen" herausgegeben — und nun soll sie sich zurückziehen? Die Bren- dan-Schmittmann-Stiftung jedenfalls betont in einer „Empfehlung zur Wei- terführung der KOSA bei der KV Thüringen", daß die „Übernahme von Eigenverantwortung der Betroffenen zu stärken, eine zentrale Aufgabe der niedergelassenen Ärzte" sei. Und weiter: „Im Austausch von Kenntnis- sen und Erfahrungen können sich Ärzte und Patienten gegenseitig er- gänzen. Kooperation schafft somit Entlastung für beide Seiten."

Die Perspektiven einer solchen Zusammenarbeit zeigte Edith Claußen, Landesvorsitzende des Thüringer Diabetikerbundes, auf ei- nem Gesprächsforum für Ärzte und Selbsthilfegruppen in Erfurt auf, das Anfang Mai von der KOSA organi- siert wurde: So bilde im Bereich Dia- betes die Deutsche Diabetes Union (DDU) eine tragfähige, feste Instituti- on, in der Betroffene, organisiert im Deutschen Diabetiker Bund (DDB), und Ärzte, zusammengeschlossen in der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDS), gemeinsam für eine rasche Umsetzung sinnvoller Therapie- und Betreuungsempfehlungen Sorge tra- gen. Martin Wiehl worfen; so durften wir keine weiter-

führenden Schulen besuchen, wir durften unseren Ehepartner nicht frei wählen, sondern nur einen zwangsste- rilisierten Menschen heiraten", be- richtet Klara Nowak. Dafür erwarten sie wenigstens einen finanziellen Aus- gleich, denn von einer „Wiedergutma- chung oder Entschädigung kann nicht gesprochen werden".

Zwar könnten seit 1980 Zwangs- sterilisierte, wenn sie ihre Operation glaubhaft nachweisen, einen einmali- ge Zahlung von 5 000 DM erhalten.

Dafür müssen sie jedoch, so Klara No- wak, eine Vereinbarung mit der Bun- desregierung unterschreiben, daß sie mit dem Geld abgefunden worden sind, und keine weiteren Forderungen stellen.

1988 hat die Bundesregierung Richtlinien über Härteleistungen an Opfer von nationalsozialistischen Un- rechtsmaßnahmen im Rahmen des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes beschlossen. Danach können Zwangs- sterilisierte einen Antrag auf Beihilfe stellen, wenn das Familieneinkom- men die Notlagengrenze nicht über- steigt. Dazu ist ein fachärztliches Gut- achten erforderlich. Viele Zwangsste- rilisierte würden aufgrund ihrer Er- fahrungen im Dritten Reich allerdings den Gang zum Arzt scheuen, meinte Klara Nowak.

Für alle Verfolgten des National- sozialismus, die bisher noch keine Entschädigung erhalten haben, hat die hessische Landesregierung durch eine außergerichtliche Regelung ei- nen Härtefonds eingerichtet. Ähnli- che Regelungen gibt es auch in ande- ren Bundesländern. Doch auch diese Härtefonds wurden bisher nur unzu- reichend in Anspruch genommen.

Deshalb appellierte Drexler an die Ärzte, den Betroffenen Möglichkei- ten aufzuzeigen, damit sie wenigstens einen geringen Ausgleich in An- spruch nehmen können.

Doch Drexler verfolgte auch ein weiteres Anliegen: Die Ärzteschaft entschuldige sich in aller Öffentlich- keit für das begangene Unrecht und für die Beteiligung unzähliger Kolle- gen an den menschenfeindlichen Ex- perimenten während des nationalso- zialistischen Regimes bei den betrof- fenen Opfern, sagte der hessische In- ternist. Gisela Klinkhammer

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Neue Möglichkeiten der Krankheitsbewältigung, aber weniger Geld

A-1816 (14) Deutsches Ärzteblatt 92, Heft 25/26, 26. Juni 1995

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