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Archiv "Getroffen: Honorarverzicht zugunsten der jungen Kolle" (10.10.1974)

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Academic year: 2022

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Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen

Die Mitbeteiligung der in Ausbil- dung befindlichen Krankenhausärz- te (Kühn) — ich gehe noch weiter, auch der nicht niedergelassenen üblicherweise anderswo tätigen Ärzte einer Region, wird uns entla- sten und im Interesse ihrer ständi- gen Übung in Notfallbehandlung (und darauf müssen alle Ärzte ständig eingerichtet sein!) nützlich sein. Die Notdienstleitstelle sollte z. B. dem „Rund-um-die-Uhr-Te- lefondienst" des Krankenhauses (oder wo immer ein solcher Tele- fondienst bereits besteht) integriert werden. Sie kann beim Dienstha- benden des Krankenhauses Rück- frage halten und bestimmte Akut- fälle auf seinen Rat sofort per Kranken- oder Notarztwagen ins Krankenhaus bringen lassen. Die Leitstelle übernimmt auch Formu- lararbeiten: 3 Notfallscheine, ein-

mal für den zu benachrichtigenden Hausarzt, einmal für die Abrech- nung des Notarztes mit der KV und einmal als Leitstellenbeleg. Jede Region wird ihre Notdienst-Varian- te organisieren müssen. Dann wird niemand intervenieren, auch nicht der Staat. Die Ärzteschaft von Her- ford schickte mir ihren Plan (Abb.), der zur Zufriedenheit der Beteilig- ten meine Anregung verwirklicht.

Literatur beim Verfasser

Dr. med. Wolfgang H. Kahlert Facharzt für innere Medizin Mitglied der Kommission

„Gesundheitspolitik"

beim SPD-Parteivorstand 4902 Bad Salzuflen 1 Am Schliepensteiner Tor

BRIEFE AN DIE REDAKTION

GETROFFEN

Zu dem Bericht über eine Empfehlung der Kassenärztlichen Bundesvereini- gung: „Sicherstellung der Kassenärztli- chen Versorgung" im DEUTSCHEN ÄRZTEBLATT Heft 16/1974:

Honorarverzicht

zugunsten der jungen Kollegen Die Empfehlung der KBV wird mit größter Wahrscheinlichkeit von den Landes-KVen befolgt werden, d. h. die Kassenärzte werden mit spürbaren Honorarabstrichen zu rechnen haben. Diese werden pro- zentual bei allen Kassenärzten vor- genommen, um Maßnahmen zu treffen, die einen Anreiz zur Nie- derlassung an weniger attraktiven Orten ausüben sollen. In dieser Si- tuation vergegenwärtige man sich die Lage vor 20 bis 25 Jahren: Tau- sende von jüngeren Ärzten hatten damals den Wunsch, sich niederzu- lassen, gleich wo, ja, sie wollten überhaupt nur irgendwo als Arzt tätig sein dürfen. Viele haben da- mals jahrelang völlig umsonst oder für ein Taschengeld volontiert. In- zwischen wurde der Numerus clausus konsequent durchgeführt.

Inzwischen ist eine neue Arztgene- ration herangewachsen, der durch das Beispiel älterer Kollegen das kommerzielle Denken eingeimpft worden ist. Wenn es zur Durchfüh- rung der beabsichtigten Maßnah- men für die Sicherstellung kommt, dann werden jene Tausende, die damals an der Kassenzulassung und an tarifmäßiger Bezahlung ver- hindert waren und dadurch einen schweren Vermögensverlust erlit- ten haben, von neuem bestraft.

Denn sie müssen heute den jungen Kollegen, die den bequemsten Weg suchen, diesen Weg erleichtern, in- dem sie auf das endlich rechtmä- ßig erworbene Honorar zum Teil verzichten. Ganz abgesehen von der Frage, ob ein obligatorischer Honorarabzug für derlei Zwecke überhaupt Rechtens ist, sollte die Ungerechtigkeit bedacht werden, die dadurch erzeugt wird.

Dr. med. Kausch

466 Gelsenkirchen-Buer Mühlenstraße 20

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 41 vorn 10. Oktober 1974

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Referenzen

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