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die Kapitalertragsteuer.
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ARIA GELDANLAGE
marktrendite zum Ausgabe- termin und bleibt über die ge- samte Laufzeit unverändert.
Der Mindestnennwert be- trägt 1 000 DM, der derzeiti- ge Zins liegt bei 5,60 Prozent.
Die nächste Zinsanpassung folgt am 6. Juli 1994.
Floater sind börsennotier- te Anleihen, also Einmal- Emissionen, und nur wenige Tage nach Bekanntgabe der Ausgabebedingungen spesen- frei bei den Geldhäusern zu bekommen. Sobald sie an der Börse umlaufen, sind die übli- chen Gebühren zu entrichten.
Die regelmäßigen Zinsanpas- sungen sichern dem Anleger jederzeit eine marktgerechte Rendite. Zwischen den Zins- anpassungen kann der Kurs zwar geringfügig vom Nenn- wert abweichen. Insgesamt sind Floater aber kurssichere Papiere, aus denen man kurz- fristig aussteigen kann, ohne einen nennenswerten Kapi- talverlust zu riskieren.
Floater sind, wie alle Pu- blikumspapiere des Finanz- ministers, schuldbuchfähig.
Der Anleger kann sie also bei der Bundesschuldenverwal- tung in Bad Homburg gebüh- renfrei deponieren. Die Ver- waltung in Bad Homburg ist immer da ratsam, wo es sich um Anlagesummen unter 20 000 DM handelt, denn in Zeiten niedriger Zinsen fal- len Depotgebühren ins Ge- wicht.
H. Hölbüng Informationsdienst für Bundeswertpapiere
§ 10 e-
Abschreibung
Ein Vater verkaufte sein Zweifamilienhaus an seine Tochter und schloß mit ihr zugleich einen Vertrag über ein lebenslanges Wohnrecht.
In diesem Fall kann die Tochter — wenn sie selbst in das Haus einzieht — die Ab- schreibung nach „§ 10 e" so- wie das Baukindergeld (1
000
DM je Kind) in An- spruch nehmen (Niedersäch- sisches Finanzgericht, AZ II 368/88). WBInvestmentfonds
Ein einziger Investment- fonds reicht heute nicht mehr aus, um die differenzierten Ziele der Anleger zu realisie- ren. „Fonds-Picking" lautet deshalb die Devise vieler Ge-
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Dornbirn
Feldkirch Bregenz
sellschaften: sie bieten eine Mischung aus Anteilen, ein Fondsdepot. Andere Wege geht hier neuderdings die DB Investment, die Luxemburger Investment-Tochter der Deutschen Bank Manage- ment S.A. Sie offeriert zwei Mischfonds, das heißt Fonds, die in sich das Risiko streuen.
Sie stellen „ein maßgeschnei- dertes Anlagekonzept für In- vestoren mit hoher Steuer- progression" dar, beinhalten
gleichzeitig aber unterschied- liche Risikostufen. Ihre Na- men: Alpha- und Delta- Fonds.
Alle Anlageentscheidun- gen in bezug auf diese Fonds
Tel. 0043-5572/21 9 61-23
sind so ausgerichtet, daß sie eine Steuerbelastung des An- legers von 50 Prozent unter- stellen. Als Meßlatte gilt das Dreimonatsgeld, dessen Wertentwicklung überschrit- ten werden soll. Das scheint zwar nicht spektakulär viel zu sein, räumt Fondsmanager Udo Behrenwaldt von der DWS Deutsche Gesellschaft für Wertpapiersparen ein, zu der die DB Investment ge- hört. Es ist aber ein beachtli-
ches Ergebnis, wenn man be- denkt, daß es in den letzten 20 Jahren viele Phasen gab, in denen Festgeld mehr ein- brachte als Renten und auch mehr als Aktien.
Mit dem Alpha- und dem Delta-Fonds werden Anleger angesprochen, die steuerlich alles offengelegt haben: etwa ein Arzt, der seine Praxis ver- kauft hat, oder ein Anleger, der eine größere Immobilie abgestoßen oder eine größere Erbschaft gemacht hat. Solche Investoren haben die Rendite nach Steuern im Auge.
Der Delta-Fonds wurde bereits im Dezember 1992 aufgelegt. Er darf nach den Vertragsbedingungen bis zu zwei Drittel des Fondsvermö- gens in Aktien anlegen. Der- zeit ist er zu gut 20 Prozent in Aktien engagiert. Doch die Positionen werden zu einem großen Teil durch Verkauf von Put-Optionen abgesi- chert, um gegen plötzliche Kurseinbrüche gewappnet zu sein.
20 Prozent Zuwachs
Der Delta-Fonds erzielte von Ende März 1993 bis Ende März 1994 einen Wertzuwachs von 20,5 Prozent. Mit reinen Aktienanlagen war in dieser Zeit mehr zu erwirtschaften, aber die Absicherung hat eben auch ihren Preis.
Für Anleger, die noch sta- biler auf Nummer Sicher ge- hen wollen, hat die DB In- vestment Anfang November
1993 eine noch sicherheitsbe- tontere Fonds-Variante auf- gelegt, den Alpha-Fonds.
Dieser strebt gleichfalls eine Rendite an, die nach 50 Pro- zent der Steuerbelastung über dem Dreimonatsgeld liegt.
Aber der Alpha
-Fonds
darf nur maximal 25 Prozent des Vermögens in Aktien an- legen. Die Fondsgesellschaft gibt eine Garantie, daß derTel. 0043-5522/78 8 08
Tel. 0043-5574/46 0 22
DIEIRS7E
österreichische Spar-Casse -Bank AG
Alpha und Delta mit Garantien
Deutsches Ärzteblatt 91, Heft 16, 22. April 1994 (91) A-1167
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GELDANLAGE
Anteilswert Ende 1994 min- destens so hoch ist wie zum Jahresbeginn. Ist dies nicht der Fall, zahlt der Fonds aus seiner eigenen Schatulle die Differenz an den Anteilseig- ner aus.
Aber auch für die etwas ri- sikoreichere Variante Delta- Fonds gibt es eine gewisse Garantie. Die Verluste sind auf fünf Prozent begrenzt.
Sollte der Rückgang des An- teilspreises bis zum Jahresen-
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A-1168 (92) Deutsches Ärzteblatt 91, Heft 16, 22. April 1994
de stärker ausfallen, gleicht die Fondsgesellschaft diesen aus. Dafür beteiligt sich die DB Investment Management S.A. aber auch am Erfolg der Fonds. Von dem Gewinn, der die "benchmark" (Dreimo- natsgeld bei 50 Prozent Steu- erbelastung) überschreitet, erhält die Fondsgesellschaft 25 Prozent.
Der Alpha-Fonds hat ei- nen Ausgabenpreis von etwa 1 030 DM: Darin ist ein Aus- gabeaufschlag von 2,5 Pro- zent enthalten, die Wertpa- pier-Kennummer lautet 972808. Der Delta-Fonds ko- stet 6 719 DM und hat einen gestaffelten Ausgabeauf- schlag. Bis 100 000 DM be- trägt er 5 Prozent, zwischen 100 000 und 500 000 DM 2 Prozent und darüber hinaus 1
Prozent. Die Wertpapier- Kennummer lautet 972226.
Die Ausgabe- und Rücknah- mepreise werden in der Wirt- schaftspresse und den überre- gionalen Tageszeitungen ver- öffentlicht. Außerdem kön- nen sie am Service-Telefon unter der Nummer 0 03 52/
42 10 18 62 abgefragt werden.
Beide Fonds wurden in Luxemburg aufgelegt. Sie ha- ben aber die Vertriebsgeneh- migung für Deutschland. Der Umweg über Luxemburg wur- de gewählt, weil hier ein libe- raleres Investmentrecht gilt.
Nach dem deutschen Recht dürfen keine Anteilspreise garantiert werden. Außerdem dürfen Absieherungen nur über börsennotierte Optio- nen vorgenommen werden.
Armin Löwe
Depotverwaltungskosten als Werbungskosten
Kann bei einer Kapitalan- lage auf Dauer ein Über- schuß der steuerpflichtigen Einnahmen über die Ausga- ben erwartet werden, so sind Aufwendungen für die Ver- waltung des Depots in vollem Umfang Werbungskosten.
Dies gilt auch dann, wenn ne- ben den steuerpflichtigen Einnahmen auch steuerliche Vermögensvorteile erzielt werden (Urteil des Bundesfi- nanzhofs vom 4. Mai 1993, AZ: VIII R 7/91, Bundessteu- erblatt II 1993, 832).
Die Frage, ob Aufwen- dungen im Zusarrunenhang mit der Anschaffung und der Verwaltung von Wertpapie- ren Werbungskosten sind, hat die Finanzrechtsprechung wiederholt beschäftigt. So hat der Bundesfinanzhof bereits Depotgebühren zum Abzug als Werbungskosten zugelas- sen. Auch Depotgebühren sind nicht ausschließlich und unmittelbar durch die Erträ- ge der Wertpapiere veran- laßt So sind sie nicht nur Entgelt für die Einziehung von Zinsen und Gewinnantei- len, sondern auch für Verwal- tungstätigkeiten der Bank.
Der Bundesfinanzhof hat sich
des weiteren auch schon mit der Frage befaßt, ob und in- wieweit Finanzierungskosten im Zusammenhang mit der Anschaffung von Wertpapie- ren als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapital- vermögen zu berücksichtigen sind.
Dabei stellten die Richter entscheidend darauf ab, ob auf Dauer gesehen voraus- sichtlich mit steuerpflichtigen Überschüssen der Kapitaler- träge zu rechnen sei. Wenn dies bei den einzelnen Kapi- talanlagen zu bejahen ist - ein bescheidener Überschuß genügt - , sind die damit zu- sammenhängenden Aufwen- dungen Werbungskosten.
Darauf hat der Bund der Steuerzahler in seiner Zeit- schrift hingewiesen. EB
Umzug
Hausbesitzer, die in eine Mietwohnung ziehen und ihr Heim vermieten, können die Umzugskosten als Werbungs- kosten von den zu versteuern- den Mieteinnahmen abziehen (Finanzgericht für das Saar- land, 2 K 151/90). WB