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Archiv "KUREN: Aus der Sicht eines Insiders" (18.05.1984)

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DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

BRIEFE AN DIE REDAKTION

ANMERKUNGEN

Zum Beitrag „Selbstmord im Justizvollzug" (DEUTSCHES ÄRZTEBLATT 1984, Seite 341) und den (DÄ 1984, Seite 880) zu diesem Thema veröffent- lichten Briefen:

Umstrittene Suizidraten

1. Für die entscheidende, auch politisch schwerwie- gende Aussage, daß in bundesdeutschen Haftan- stalten erheblich mehr Menschen durch Selbst- mord sterben, wäre der Beweis zu erbringen, daß die Vergleichszahlen unter übereinstimmenden stati- stischen Methoden, insbe- sondere der Bezugszah- len, zustande kamen.

2. Der in der Originalarbeit und im Schlußwort der Ver- fasserin angewandten stati- stischen Methode mit ei- nem Bezug der Suizidraten auf durchschnittliche Bele- gung der Anstalten kann aus folgenden Gründen nicht zugestimmt werden:

Der Bezug der Suizidraten in der Haft auf die Gesamt- bevölkerung ist proble- matisch. Ungeeignet für Schlußfolgerungen ist der Bezug der Suizide in Haft auf den Bestand der Inhaf- tierten. Dies schon deshalb, weil es sich um eine wech- selnde Population handelt.

Zudem ist der Verlauf der Suizidraten während der Haftzeit nicht homogen.

Wie von uns nachgewiesen, erfolgen knapp 30 Prozent aller Suizide in den ersten fünf Tagen der Haft und mehr als 40 Prozent wäh- rend der ersten drei Wo- chen. Dies allein zeigt, von welcher Bedeutung für jede Diskussion und jeden Ver- gleich die durchschnitt- liche Verweildauer, noch besser die Zahl der Zugän- ge, ist. Der Meinung der Verfasserin im Schlußwort, daß Mehrfachzählungen durch Verlegungen vermie- den werden müssen, ist zu- zustimmen.

3. Tabelle 1 in der Arbeit läßt nicht erkennen, daß

„Entlassungen wegen Voll- zugsuntauglichkeit die To- desrate durch Selbstmord im Vollzug stärker beein- flussen als die Sterblich- keit aufgrund anderer To- desursachen". Die ange- gebenen Absolutzahlen lassen diesen Schluß nicht zu. Bezieht man sie — unter Beibehaltung der gleichen Methode — auf den Be- stand an Inhaftierten, so ergibt sich keine Korrela- tion. Die gezogenen Schlußfolgerungen sind spekulativ.

Dr. med. Wolfgang Spann o. Professor für Rechts- medizin an der Universität Frauenlobstraße 7a 8000 München 2

KONSEQUENZ

Zur Transparenzdiskussion ein Vorschlag, wenn schon, denn schon ...

Beste Transparenz:

Kostenerstattung

Wenn Transparenz, dann nur, wenn sichergestellt ist, daß diese nicht mit Mehrarbeit und Mehrko- sten für uns und die KVen (die wir ja auch bezahlen) verbunden ist, hierin weiß ich mich mit vielen Kolle- gen einig.

Eine Transparenzmöglich- keit bestünde darin, daß al- le Patienten eine Rech- nung nach der Gebühren- ordnung erhalten und die- se zur Rückerstattung bei den Kassen einreichen, entsprechend auch Aus- stellung von Privatrezep- ten. Das funktioniert in an- deren Ländern auch und bei unseren Privatpatien- ten und ist ungeheuer transparent. Warum also wieder ein bürokratischer Seiltrick?

Dr. med. Axel Weber Pfaffenweg 9 6370 Oberursel 6

KUREN

Zu dem Kommentar „Kuren:

Wo der Hebel angesetzt wer- den muß" von Dr. med. Karl Heinz Bonmann in Heft 10/1984, Seite 683 f.

Aus der Sicht eines Insiders

(Der Verfasser verfällt) der Angewohnheit, ernsthafte Rehabilitationsbemühun- gen mit dem Wort „Kur" zu belegen. Ein Vorgang, der immer wieder dann zu be- obachten ist, wenn eine negative Aussage folgen soll. Seit der Rentenreform von 1957 und den folgen- den sozialgesetzgeberi- schen Äußerungen wie auch den Anordnungen der Versicherungsträger wird das Wort „Kur" weit- gehend durch den Begriff der Heilbehandlung bezie- hungsweise des Heilver- fahrens ersetzt. Leider taucht das wichtigste Wort, nämlich Rehabilitation, überhaupt nicht bei Kolle- gen Bonmann auf.

Auf der einen Seite werden Heilverfahren in Superkli- niken, in denen „sozialer Hospitalismus" herrscht, genauso beklagt wie die individuelle Betreuung des Patienten. Es wird die all- gemeine Behauptung auf- gestellt, daß die Vorunter- suchungen am Heimatort als überflüssig angesehen und auf der anderen Seite eine zeitweise Partnertren- nung als Belastung und Gefährdung betrachtet werden muß.

Soweit aus den Ausführun- gen erkennbar, werden

Anschlußheilbehandlun- gen im Gefolge einer schweren Erkrankung ak- zeptiert. Die übrigen eine Heilbehandlung „durch- stehenden" Menschen ste- hen dieses Angebot of- fenbar „zähneknirschend"

durch. Andere wieder freu- en sich über den „Kur- laub", den die Solidarge- meinschaft gewährt.

Die Erfahrung zeigt, daß die Anschlußheilmaßnah- me eine äußerst effektive ist und die Zahl der An- schlußheilmaßnahmen in den letzten Jahren stetig stieg. Die Versicherten, die eine Heilbehandlung „zäh- neknirschend" durchste- hen, gibt es. Geht man der Ursache nach, erfährt man nicht selten, daß vor Antritt der Heilbehandlung über deren Notwendigkeit und Ablauf der Versicherte zu wenig informiert wurde. Ei- ne Motivation fand in den seltensten Fällen statt. Die Zahl derer, die zähneknir- schend die Heilbehand- lung absolvieren, wird je- doch durch intensive Gruppengespräche in der Heilbehandlung kleiner.

Was die „Neue Kur" um- fassen soll, nämlich Ge- sundheitserziehung mit in- dividuellen Hilfestellun- gen, ist in den Heilbehand- lungen der meisten ernst- zunehmenden Rehabilita- tionseinrichtungen bereits seit vielen Jahren einge- baut. Die von Kollegen Bonmann geforderte Ge- sundheitsbildungskur, un- ter Einschluß der Ehepart- ner und Kinder, dürfte zu einer ausufernden Bela- stung der Sozialversiche- rungsträger führen. Sie ist, wenn überhaupt, am Hei- matort ambulant zu gestal- ten. Nach meiner Kenntnis ist von den meisten ernst- zunehmenden Rehabilita- tionseinrichtungen eine enge Zusammenarbeit zwi- schen Hausarzt und den je- weiligen Einrichtungen dringend erwünscht. Die ernsthaften Bemühungen der Rehabilitationseinrich- tungen, wie auch die nicht zu übersehenden Erfolge, sollten durch (solche) .. . Beiträge keine Schmäle- rung erfahren.

Dr. med. A. Luchmann Chefarzt der Kurklinik für Leber- und Stoffwechsel- erkrankungen der LVA Rheinland-Pfalz

Bad Salzig 5407 Boppard 1

1586 (6) Heft 20 vom 18. Mai 1984 81. Jahrgang Ausgabe A

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