BEKANNTGABEN
DEUTSCHES ÄRZTEBLATT
INÄRZTLICHE BUNDESVEREINIGUNG
2. Nachtrag
zum Vertrag zwischen dem Vor- stand der Deutschen Bundes- post, vertreten durch den Präsi- denten des Sozialamtes der Deutschen Bundespost, Stutt- gart, und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Köln, über die Heilbehandlung der durch Dienstunfall verletzten Postbe- amten vom 6. Juni 1984
Die Anlage B (Honorarver- einbarung) zum Vertrag wird wie folgt geändert:
I. Abschnitt II erster Absatz erhält folgende Fassung:
„Die nach dem Gebühren- verzeichnis der GOA erbrachten ärztlichen Leistungen mit Aus- nahme der Leistungen des Ab- schnittes M (Laboratoriumsun- tersuchungen) werden unter Zu- grundelegung des Einfachsatzes als Einzelleistungen mit einem Punktwert von 14,35 DPf. vergü- tet; dabei ist die errechnete Ge- bühr auf volle 10 DPf. aufzurun- den."
II. In Abschnitt III werden die Gebühren wie folgt angeho- ben:
Die Gebühr der Ziffer 1 wird auf 7,10 DM erhöht.
Die Gebühr der Ziffer 2 wird auf 12,30 DM erhöht.
Die Gebühr der Ziffer 3 wird auf 29,20 DM erhöht.
Die Gebühr der Ziffer 4 wird auf 40,- DM erhöht.
Die Gebühr der Ziffer 5 wird auf 85,90 DM erhöht.
Die Gebühr der Ziffer 6 wird auf 75,20 DM erhöht.
Die Gebühr der Ziffer 7 wird auf 62,40 DM beziehungsweise auf 200,80 DM erhöht.
Die Gebühr der Ziffer 8 wird auf 131,10 DM beziehungsweise auf 412,30 DM erhöht.
Diese Vereinbarung tritt am 1. April 1987 in Kraft.
2. Nachtrag
zum Vertrag zwischen der Deut- schen Bundesbahn, Frankfurt/
Main, und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Köln, über die Heilbehandlung der durch Dienstunfall verletzten Bundes- bahnbeamten vom 21. Mai 1984 Die Anlage B (Honorarver- einbarung) zum Vertrag wird wie folgt geändert:
I. Abschnitt II erster Absatz erhält folgende Fassung:
„Die nach dem Gebühren- verzeichnis der GOA erbrachten ärztlichen Leistungen mit Aus-
nahme der Leistungen des Ab- schnittes M (Laboratoriumsun- tersuchungen) werden unter Zu- grundelegung des Einfachsatzes als Einzelleistungen mit einem Punktwert von 14,35 DPf. vergü- tet; dabei ist die errechnete Ge- bühr auf volle 10 DPf. aufzurun- den."
II. In Abschnitt III werden die Gebühren wie folgt angeho- ben:
Die Gebühr der Ziffer 1 wird auf 7,10 DM erhöht.
Die Gebühr der Ziffer 2 wird auf 12,30 DM erhöht.
Die Gebühr der Ziffer 3 wird auf 29,20 DM erhöht.
Die Gebühr der Ziffer 4 wird auf 40,- DM erhöht.
Die Gebühr der Ziffer 5 wird auf 85,90 DM erhöht.
Die Gebühr der Ziffer 6 wird auf 75,20 DM erhöht.
Die Gebühr der Ziffer 7 wird auf 62,40 DM beziehungsweise auf 200,80 DM erhöht.
Die Gebühr der Ziffer 8 wird auf 131,10 DM beziehungsweise auf 412,30 DM erhöht.
Diese Vereinbarung tritt am 1. April 1987 in Kraft.
Fortbildungsfilm
Hypertonie im Alter; Film- art: 16 mm; Lichtton, farbig; Vi- deosystem: VHS, Betamax, U- matic; Laufzeit: 30 Min.; Her- stellungsjahr: 1985; Hersteller:
Fingardo-Film, Mannheim; Ver- leiher: ICI-Pharma, Heidelberg;
Wissenschaftliche Berater: Prof.
Platt, Nürnberg; Prof. Loh- mann, Berlin; Prof. Fuchs, Darmstadt; Filmempfehlungen:
Alle Arztgruppen; alle Assi- stenzberufe.
Hochdruck im Alter bedeutet Krankheit, nicht altersbedingte Adaptation des Herz-Kreislauf- Systems. An zwei charakteristi- schen gegensätzlichen Beispielen alter Menschen arterieller Hy- pertonie werden in diesem Film die Probleme des Hochdruck- kranken im Alter aufgezeigt.
Pathogenetische Aspekte, Kom- plikationen der arteriellen Hy-
Kassenarztsitze
Niedersachsen
Von der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen wer- den folgende Kassenarztsitze als vordringlich zu besetzen ausge- schrieben:
Gr. Oesingen, Kreis Gifhorn - Allgemeinarzt bzw. Arzt. In der Gemeinde Gr. Oesingen wird wegen Praxisaufgabe aus persönlichen Gründen die Nie- derlassung eines Allgemeinarz- tes bzw. Arztes dringend erfor- derlich. Gr. Oesingen liegt im Bereich der Südheide, nördlich von der Kreisstadt Gifhorn, in landschaftlich schöner Umge- bung. Es handelt sich um einen Einzelarztsitz; der Notfalldienst ist geregelt. Die Gemeinde ist bei der Beschaffung geeigneter Wohn- und Praxisräumlichkeiten behilflich.
Nähere Auskunft erteilt die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen, Bezirksstelle Braunschweig, An der Petrikir- che 1, 3300 Braunschweig, Post- fach 30 40, Telefon 05 31/
4 40 36.
pertonie im Alter, Basisdiagno- stik und Therapie des hohen Blutdruckes im Alter werden im Film abgehandelt. Bei guter Ko- operation zwischen Arzt und Pa- tient verhindert oder reduziert die individuell abgestimmte kon- sequente Hochdrucktherapie des alten Menschen gravierende Komplikationen.
Briefwechsel
Tunesischer Arzt für Allge- meinmedizin sucht deutschen Kollegen oder Kollegin für schriftlichen Meinungsaus- tausch/Brieffreundschaft, spe- ziell über Probleme der Allge- meinmedizin, Inneren Medizin und Gynäkologie und Geburts- hilfe.
Zuschriften an Auslands- dienst Bundesärztekammer, Herbert-Lewin-Straße 1, 5000
Köln 41. ❑
ARZNEIMITTEL-KOMMISSION DER DEUTSCHEN ÄRZTESCHAFT
Durchsicht des Arztemusterbestandes
Die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker infor- mierte die Arzneimittelkommis- sion der deutschen Ärzteschaft über Mitteilungen pharmazeuti- scher Hersteller, die Rückrufe und andere wichtige Änderun- gen von Fertigarzneimitteln be- treffen. Der Bestand an Ärzte- mustern ist entsprechend durch- zusehen und erforderlichenfalls sind die nicht mehr verkehrsfähi- gen Fertigarzneimittel bzw. de- ren genannte Chargen auszuson- dern und zu vernichten.
Rückruf von Moduretic-Tablet- ten ohne Bruchrille
(Portugal-Import) „Eurim- Pharm"
Die Firma Eurim-Pharm Arzneimittel GmbH, Piding, teilt mit: Auf Veranlassung unse- rer Überwachungsbehörde zie- hen wir Moduretic-Tabletten, 30er- und 50er-Packungen, ohne Bruchrille aus dem Verkehr zu- rück. Es handelt sich dabei aus- schließlich um Portugal-Importe mit folgenden Chargennum- mern: 10 651, JO 357, JO 370, JO 383. Alle anderen von Eu- rim-Pharm in den Verkehr ge- brachten Moduretic-Tabletten sind von dieser Rückrufaktion nicht betroffen.
Euphyllin CR 150 Euphyllin CR 250 Euphyllin CR 350
Die Firma Byk Gulden, Lomberg, teilt mit: Bei Euphyl- lin CR 150, 250 und 350 ist es zu einer Verfärbung gekommen.
Die Überprüfung ergab, daß nicht - wie manchmal angenom- men - die Kapseln, sondern die Folie einzelner Blisterhöfe ver- färbt ist. Aufgrund unserer Un- tersuchung ist ein Einfluß auf die Wirksamkeit und Verträglichkeit auszuschließen. Zwischenzeitlich verwenden wir Blisterfolie, die diesen Mangel nicht aufweist.
Rückruf von Krophan-Tabletten CH.-B.: 52 175; 51 101 Die Firma Repha GmbH, Lang- enhagen, teilt mit: Rissige Kro- phan-Tabletten sind auch bei der Charge 52 175 festgestellt wor- den. Wir rufen daher diese Char- ge und vorsorglich auch die
Charge 51 101 zurück.
Nichtbe- troffen ist die Charge 52 175 3.
Wir weisen darauf hin, daß durch die aufgetretenen galeni- schen Mängel die Wirksamkeit nicht beeinträchtigt wird. AKdÄ
BUNDESÄRZTEKAMMER
i)
An die Bundesärztekammer Postfach 41 02 20 5000 Köln 41❑ Bitte senden Sie mir den Katalog ärztlicher Fortbildungsfil- me; die Schutzgebühr von 8 DM werde ich lt. Rechnung, die dem Katalog beiliegt, bezahlen.