W
as der Minister zur Verbesse- rung kassenärztlicher Be- darfsplanung bei Überversorgung programmatisch ansprach, wurde in der- sich an seine Ausführun- gen und an das Grundsatzreferat Professor Häußlers anschließen- den - Diskussion in der Vertreter- versammlung sowie in einer un- mittelbar nachfolgenden Presse- konferenz von Ministerialdirektor Karl Jung, dem Leiter der Abtei- lung Krankenversicherung im Bundesarbeitsministerium, sowie von Dr. Eckart Fiedler, dem Haupt- geschäftsführer der Kassenärzt- lichen Bundesvereinigung, präzi- siert.Jung: Wir gehen davon aus, daß der Gesetzentwurf Mitte Mai von der Bundesregierung und im Juni vom Bundesrat verabschiedet wird, so daß der Deutsche Bun- destag im Herbst genügend Zeit zur Beratung und Verabschiedung des Gesetzes hat, um es am 1. Ja- nuar 1987 in Kraft treten zu lassen. Der Gesetzgeber werde die Grund- lagen und den Rahmen schaffen; die Selbstverwaltung müsse die konkreten Entscheidungen tref- fen. Gemeinsam mit Professor Häußler und Dr. Fiedler erwartet er, daß der Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen jeden- falls noch 1987 Einzelheiten erar- beiten und entsprechende Maß- nahmen in Kraft setzen kann. ln der Vertreterversammlung und vor der Presse erläuterte Ministe- rialdirektor Jung auch, daß und wie es gelungen ist, gegen ver- schiedene Bedenken und Kritiken zum Grundkonzept des Vorjahres zurückzukehren, nämlich als Pen- dant zu Maßnahmen gegen "Un- terversorgung" zeitlich und räum- lich begrenzte und fachgruppen- spezifische Steueru ngsmechanis- men gegen "Überversorgung"
einzuführen:
Vom höherwertigen Rechtsgut ei- ner angemessenen kassenärzt- lichen Versorgung der Bevölke-
DEUTSCHES ÄRZTEBLATT
e Bedarfs-
planung
rung und der Erhaltung ihrer Fi- nanzierbarkeit seien schließlich auch die Verfassungsressorts überzeugt worden; letzten verfas- sungsrechtlichen Bedenken sei damit begegnet, daß nur regionale und zeitlich befristete Niederlas- sungssperren ausgesprochen werden dürften, wobei 50 Prozent der Zulassungsbereiche immer of- fen bleiben müßten. Außerdem seien Vorstellungen innerhalb der Bundesressorts über vorzuschal- tende Vergütungskürzungen, die alle Ärzte in einem "überversorg- ten Bereich" getroffen hätten, ausgeräumt worden. Solche "Ver- gütungsregelungen" wären kei- neswegs etwa ein "milderes" Mit- tel der Steuerung gewesen als vor- übergehende Sperrungen. So hat man einhellig von einer Vorschal- tung von Vergütungskürzungen wieder Abstand genommen.
Weitargefaßte Regelungen sind derzeit
politisch nicht zu realisieren Jung: Es war, zugegeben, ein mühsamer Weg, die Bedenken auszuräumen, aber dank neuen Zahlenmaterials, das in dieser Form bisher nicht vorlag - insbe- sondere auch, was die außeror- dentliche Hö_he der Aufwendun- gen in überversorgten Gebieten anbelangte -, konnte sich das Bundesarbeitsministerium durch- setzen, das von Anfang an das
"Überlaufprinzip" der KBV-Vor- stellungen als eine gute Hilfe be- trachtet habe, überversorgte Ge- biete für eine Zeitlang wenigstens
"nicht weiter überversorgt werden
zu lassen".
Ministerialdirektor Jung stellte auch heraus, daß die Frage der Qualifikation des Kassenarztes im Gesetzentwurf wenigstens im Grundsatz angesprochen werde.
KBV-VERTRETERVERSAMMLUNG
Derzeit sei es jedenfalls politisch nicht möglich, zu weitargefaßten Regelungen zu gelangen, nach- dem die AiP-Phase noch nicht in Kraft sei und die Approbationsord- nung im Hinblick auf diesen AiP erst noch ausgestaltet werden müsse. Derzeit sei schließlich noch die 18monatige Vorberei- tungszeit in Kraft; erst vor deren Auslaufen müsse der Minister ent- scheiden, wie er die Frage der kas- senärztlichen Vorbereitung lösen wolle; das sei durch Rechtsverord- nung möglich, stehe aber erst im Jahre 1988 an.
~ Die Bedeutung der Qualität kassenärztlicher Versorgung und deren Gewährleistung werde je- denfalls auch in einer geplanten Bundestagsresolution, die zusam- men mit dem Bedarfsplanungsge- setz verabschiedet werden soll, sehr hoch angesiedelt.
ln der Diskussion der Vertreterver- sammlung und in der Pressekon- ferenz stellte Dr. Fiedler klar, daß das sogenannte "Überlaufmodell"
künftiger Bedarfsplanung zu einer gleichmäßigen Verteilung kassen- ärztlicher Versorgung sich auf ei- ne einstimmige Resolution der Kassenärztlichen Bundesvereini- gung stützt (der seinerzeit auch Dr. Bourmer zugestimmt hatte, welcher jetzt aber die Notwendig- keit eines neuen Gesetzes noch einmal in Frage stellte). Nachdem auch die Koalitionsparteien sich bereits im November 1985 auf das Grundkonzept des Gesetzentwur- fes verständigt hatten, wie es sich inzwischen durchsetzte, scheint die gesetzgeberische Realisierung nun gesichert.
Professor Häußler dankte dem Mi- nisterium dafür, "daß nun etwas geschieht". Er bedauerte aller- dings, daß damit eine gewisse Be- darfssteuerung erst "am Schluß"
erfolgt. Sie müsse am Anfang des Studiums stehen. Hier gebe aber allein eine Überprüfung und Re- formierung der Kapazitätsverord- nungen einige Hoffnung. 0
Ausgabe A 83. Jahrgang Heft 19 vom 7. Mai 1986 (29) 1349