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Archiv "Vertreterversammlung" (20.05.1976)

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Hinweise • Anregungen Sportboot-Versicherung

den Versicherungsbedingungen aufgeführten fest eingebauten Teile gegen Schäden durch Unfall des Fahrzeuges, Brand, Blitzschlag, Ex- plosion, höhere Gewalt und Dieb- stahl. Gleicher Versicherungs- schutz besteht für Ausrüstung und Zubehör für das Schiff im bedin- gungsgemäßen Umfang, der ggf.

durch Sondervereinbarung erwei- tert werden kann ,(zum Beispiel Beiboot, Außenbordmotor usw.). Der Versicherer haftet für Verlust oder Beschädigung des in der Police be- zeichneten Fahrzeugs und dessen mitversicherter Einrichtung bezie- hungsweise Ausrüstung auch durch Unfall des Fahrzeugs, Stran- dung, Auf-Grund-Geraten sowie Zu- sammenstoß. Weiteres regeln die Bedingungen. Ferner ist Kollisions- ersatz an Dritte mitversichert, so- fern dies nicht zur Senkung der Prämie bei Vertragsabschluß aus- geschlossen wird.

Der Versicherer haftet jedoch nicht

> für Schäden an Personen und Tieren

> Betriebsunfälle

> für indirekte Schäden (etwa Ver- lust der Rennfähigkeit, Minderwert)

> Schäden durch unqualifizierte Handhabung des Schiffes bezie- hungsweise ungeeignete oder un- genügende Bemannung oder Aus- rüstung,

um nur die wichtigsten Ausschlüs- se zu nennen, die für diesen Versi- cherungszweig von besonderer Be- deutung sind.

Interessant mag in diesem Zusam- menhang sein, daß der Versicherer beweispflichtig für das Vorliegen eines Ausschluß-Tatbestandes ist.

Den Versicherungswert bezie- hungsweise die Versicherungssum- me bestimmt der Antragsteller beim Abschluß des Vertrages. Wird eine Entschädigung fällig, so wird in der Regel derjenige Wert er- setzt, der zur Wiederbeschaffung der versicherten Sache erforder-

lich ist, abzüglich eines dem Zu- stand der versicherten Sachen (Al- ter, Abnutzung usw.) entsprechen- den Betrages. Andere Versicherer betrachten als Versicherungswert die Beträge, die allgemein erfor- derlich sind, um gleiche Sachen gleicher Art und gleichen Zustan- des anzuschaffen.

Zuweilen werden die „Abzüge neu für alt" nach einer Staffel berech- net, die in den Versicherungsbe- dingungen festgelegt ist. Es emp- fiehlt sich, bei Abschluß des Ver- trages hierauf zu achten und sich mit den jeweiligen Bedingungen vertraut zu machen, um später kei- ne Enttäuschungen zu erleiden.

Dies gilt auch für die „Obliegenhei- ten", zu deren Wahrnehmung der Versicherungsnehmer verpflichtet ist und die in den Bedingungen festgelegt sind.

Jeder Eigner hat das Recht, die Versicherungssumme selbst festzu- legen. Er kann also ggf. jedes Jahr neu seine Versicherungssumme festsetzen, um dem im Laufe der Jahre sinkenden Wert einer neu- wertigen Yacht zu folgen. Er zahlt dann natürlich auch nur noch die Prämien für die reduzierte Versi- cherungssumme. Kurt Hanne

Euroschecks

jetzt auch von der Post

Die Deutsche Bundespost beginnt schrittweise mit der Ausgabe von Euroscheck-Vordrucken und -Kar- ten an Inhaber eines Postscheck- kontos. Für die in Verbindung mit der Euroscheck-Karte im In- und Ausland in Zahlung gegebenen oder zur Barauszahlung vorgeleg- ten Euroschecks übernimmt das kontoführende Postscheckamt, ge- nau wie die Banken seit länge- rem, gegenüber dem Schecknehmer eine Einlösungsgarantie bis zu 300 DM je Scheck. Auch im Postscheck- dienst kann der Kontoinhaber die Ausstellung einer Scheckkarte nicht nur für sich, sondern auch für andere Personen beantragen, de- nen er für sein Postscheckkonto

alleinige Unterschriftsvollmacht er- teilt hat. In die Scheck- und Über- weisungsformblätter des Post- scheckdienstes ist der Name des Kontoinhabers und dessen Wohn- ort eingedruckt. Daher weicht der in der Euroscheckkarte angegebe- ne Name des Scheckkarteninha- bers von der Namensangabe im Euroscheck ab, wenn die Karte für einen Unterschriftsbevollmächtig- ten ausgestellt ist. EB

Vertreterversammlung

Die diesjährige Vertreterversamm- lung der Deutschen Apotheker- und Ärztebank wird am Sonn- abend, dem 12. Juni 1976, in Düs- seldorf — Hotel „Düsseldorf Nil- ton", Georg-Glock-Straße 20 — ab- gehalten. Beginn: 10.00 Uhr. EB

Aus der

pharmazeutischen Industrie

Kurt Hansen vier Jahrzehnte bei Bayer — Professor Dr.-Ing. Dipl.- Kfm. Kurt Hansen, Vorsitzender des Aufsichtsrates der Bayer AG, Leverkusen, war am 1. April 1976 vierzig Jahre für das Unternehmen tätig. Der 1910 in Yokohama (Ja- pan) geborene Chemiker und Di- plomkaufmann war 13 Jahre lang, von 1961 bis 1974, Vorsitzender des Vorstandes und hat in dieser Zeit die Bayerwerke erfolgreich in welt- weitem Maßstab weitergeführt und Wesentliches zu ihrer heutigen in- ternationalen Bedeutung beigetra- gen. Professor Hansen, der 1974 sein Amt an Professor Dr. H.

Gründwald abgab, erfuhr zahlrei- che Ehrungen von Wissenschaft, Wirtschaft und Staat. Aus der Rei- he vieler wichtiger Gremien und Verbände, in denen er führend tä- tig ist, seien der Bundesverband der Deutschen Industrie, der Ver- band der Chemischen Industrie und die Gesellschaft Deutscher Chemiker herausgegriffen. KI

1464 Heft 21 vom 20. Mai 1976 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Referenzen

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