Überraschung beim Kauf
Um sich vor ungeplanten Kosten zu schützen, rät die Deutsche Bank Bauspar AG allen Käufern von Grund- stücken, sich bereits vor dem Erwerb beim zuständigen Bauamt zu erkundigen, ob das Grundstück bereits voll erschlossen ist und die Beiträ- ge hierfür vom Voreigentü- mer entrichtet wurden. Auch sollte geklärt sein, ob in ab- sehbarer Zeit mit Nachforde- rungen oder weiteren Er- schließungskosten zu rech- nen ist und die Beiträge hier- für vom Voreigentümer ent- richtet wurden. Gegebenen- falls sollten die Kosten im Finanzierungsplan unbedingt berücksichtigt werden.
Die Erschließungssituati- on sollte im notariellen Kauf- vertrag eindeutig festgehal-
ten werden, beispielsweise, ob das Grundstück voll er- schlossen ist und der Verkäu- fer die Freiheit des Objektes von rückständigen öffentlich- rechtlichen Lasten und Abga- ben gewährleistet. Ebenso sollte vereinbart werden, wer nach endgültiger Abrech- nung der Erschließungsko- sten eventuell Rückerstattun- gen erhalten soll oder Nach- forderungen zu entrichten
hat. WZ
Girokonto oder
Abrufkonto?
Für das Sparbuch sind schwere Zeiten angebrochen, seitdem für Guthaben auf Girokonten höhere Zinsen gezahlt werden als für klassi- sche Spareinlagen. Vor allem die Direktbanken, die Geld-
geschäfte via Telefon oder Brief abwickeln, bieten Kon- ten mit Guthabenverzinsung an. Wer ein solches Konto eröffnen möchte, kann zwi- schen einem normalen Ge- haltskonto und einem Abruf- konto wählen.
Abrufkonten, auch Tages- geldkonten genannt, unter- scheiden sich von Girokon- ten ganz erheblich. Sie sind vor allem für das vorüberge- hende „Parken“ von Rückla- gen gedacht und eignen sich nicht für den Zahlungsver- kehr. Über die Guthaben kann täglich in beliebiger Höhe verfügt werden. Aller- dings verlangen viele Banken Mindesteinlagen zwischen 1 000 und 20 000 DM. Die Renditen unterscheiden sich von Bank zu Bank, liegen aber über dem Sparbuchzins.
Im Gegensatz zum Abruf- konto kann ein Gehalts- konto mit Guthabenverzin-
sung wie jedes andere Giro- konto genutzt werden, zum Beispiel auch für Dauerauf- träge oder Einzugsermächti- gungen. Und die Verzinsung der Guthaben ist in der Regel ähnlich hoch wie bei den Ab-
rufkonten. PER
Bank haftet
Wer Zins- und Devisen- termingeschäfte über eine Bank oder Sparkasse ab- schließt, der hat Anspruch auf Schadenersatz, wenn das Kre- ditinstitut nicht ausreichend über die Risiken aufgeklärt hat. Die Aushändigung oder Zusendung einer entspre- chenden Informationsschrift im Zusammenhang mit einem Beratergespräch reicht aber aus, daß der Kunde das Ver- lustrisiko trägt. (Oberlandes- gericht Stuttgart, Az.: 9 U
185/94) WB
A-845 Deutsches Ärzteblatt 94,Heft 13, 28. März 1997 (57)
V A R I A WIRTSCHAFT