• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "Praxisführung: Über den richtigen Umgang mit Bank und Konto" (13.11.2009)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "Praxisführung: Über den richtigen Umgang mit Bank und Konto" (13.11.2009)"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

A 2322 Deutsches Ärzteblatt

|

Jg. 106

|

Heft 46

|

13. November 2009

PRAXISFÜHRUNG

Über den richtigen Umgang mit Bank und Konto

Der Autor gibt Tipps, wie der niedergelassene Arzt das Praxiskonto optimal nutzen und Kreditgespräche bestmöglich vorbereiten kann.

D

ie Erledigung von Bankge- schäften steht auf der Liste der beliebten Tätigkeiten selten weit oben. Dies gilt auch und gerade für niedergelassene Ärzte. Dennoch dürfen sie natürlich nicht vernach- lässigt werden. Einige Regeln für den Umgang mit Bank und Konto:

Konto und Kontoführung.

Kontoauszüge sind unverzüglich auf ihre Richtigkeit hin zu überprü- fen, da durch „eine schuldhafte Ver- letzung seiner Kontrollpflichten der Kontoinhaber seinen Anspruch auf Schadensersatz (durch die Bank) verliert“. Und dass auch Banken ir- ren können, beweist ein Fall, in dem eine zur Gutschrift auf ein Konto eingereichte Lastschrift dem Einreicherkonto versehentlich be- lastet anstatt gutgeschrieben wurde.

Eine Bankkontovollmacht sollte aus Sicherheitsgründen (zumindest zunächst) nur als Gemeinschafts- zeichnungsbefugnis gewählt wer- den; ausschließlich bewährte und hoch integere Mitarbeiter sollten

Einzelvollmacht erhalten – gleich- zeitig ein den Angestellten moti - vierender Vertrauenserweis. Miss- braucht der Bevollmächtigte aber seine Zeichnungsberechtigung, trifft die Bank nur dann eine Schadenser- satzpflicht, wenn ihr der Voll- machtsmissbrauch nachweisbar hät- te auffallen müssen.

Der Zahlungsverkehr. Bei einem größeren Privatpatienten- stamm sind Überweisungsvor - drucke mit Praxiseindruck überle- genswert, den die Hausbank gegen Kostenersatz liefert. Die Vorteile:

– Das einer Liquidation bereits beiliegende Überweisungsformular erleichtert dem Zahlungspflichtigen einen schnellen Rechnungsaus- gleich, und

– der Überweisungsbetrag wird bei mehreren Bankverbindungen auf das vom Arzt bevorzugte Konto geleitet (Zinsersparnis bei debito- risch geführtem Konto).

Wichtig bei Überweisungen: Auf richtige Bankleitzahl und Konto-

nummer achten, da keine Namens- kontrollen mehr erfolgen (bei Schä- den durch falsche Zahlen haftet die Bank nicht). Ein Überweisungs- rückruf ist heute meist nicht mehr möglich. An die Sperre eines be- reits weitergegebenen, aber noch nicht eingelösten Schecks hat sich die Bank selbst dann zu halten, wenn sie eine Scheckabfrage be- reits positiv beantwortet hatte (Aus- nahme: Der Scheckaussteller hatte die Bank zu einer verbindlichen Einlösungszusage ermächtigt). Für Schecksperre belastet die Bank eine Gebühr.

Für eigene Zahlungen empfiehlt sich regelmäßig der Überweisungs- weg. Dabei ist –namentlich bei de- bitorisch geführten Konten – zu empfehlen, eine etwa für einen Freitag gedachte Überweisung auf den dar auf folgenden Montag zu verschieben: Der Zahlungsempfän- ger erhält die Zahlung dadurch zwar einen Tag später, der Arzt aber kann sich gleichzeitig inklusive Wochenende drei Tage Sollzinsen ersparen. Eine Scheckzahlung hin- gegen lohnt sich zur (Sollzins-)Er- sparnis nur bei großen Beträgen.

Sie setzt allerdings auch einen Be- gleitbrief voraus, der sich bei einer Überweisung erübrigt.

Anstelle von (mit Zusatzkosten belasteten) Daueraufträgen empfiehlt sich bei vertrauenswürdigen Zah- lungsempfängern das Lastschriftver- fahren mit Einzugsermächtigung, so- weit diese damit einverstanden sind.

Hier steht dem Zahlungspflichtigen das Recht zu, einer Belastung durch Lastschrift binnen sechs Wochen zu widersprechen, sodass die Bank den Lastschriftbetrag wieder gutzu- schreiben hat.

Gebühren. Ein Hinweis vor- ab: Der vorgeschriebene Konditi- Offenheit schafft

Vertrauen. Ein ehr- liches Verhältnis zwischen Arzt und Bank zahlt sich in der Regel aus.

Foto: Klaus Rose

W I R T S C H A F T

(2)

Deutsches Ärzteblatt

|

Jg. 106

|

Heft 46

|

13. November 2009 A 2323 onsaushang am Bankschalter gilt

ausschließlich für Privatkunden, er bietet häufig aber auch Anhalts- punkte für Praxiskonten. Daher empfiehlt es sich, anlässlich einer Kontoeröffnung auch die Gebüh- renfrage zu klären. Führt ein Arzt mehrere Konten, sollte er auf einen Gebührenvergleich nicht verzich- ten. In der Regel genügen im Übri- gen maximal zwei Praxiskonten (ein Haupt-, ein Nebenkonto), um sich nicht zu verzetteln.

Beabsichtigt man mehrere Über- weisungen gleichzeitig, kann man unter Umständen unter Verwendung von „Sammlern“ eine Gebührener- mäßigung erzielen. Bedient man sich des EDV-gestützten Überwei- sungsverkehrs, erreicht man regel- mäßig ebenfalls eine Verringerung von Gebühren. Vereinzelt berechnen – vor allem im ländlichen Bereich – Banken und Sparkassen noch die sogenannte Umsatzprovision. Ihr sollte sich der Arzt durch sein Veto entziehen. Zwar ist der Spielraum für Konditionszugeständnisse merk- lich geschmolzen. Unterhält man aber regelmäßig größere Guthaben und/oder wickelt man regelmäßig Börsengeschäfte ab, lässt die Bank eher mit sich reden.

Die Wertstellung. Der vom Arzt häufig unbeachtete Wertstel- lungs- oder Valutatag markiert den Beginn beziehungsweise das Ende der Zinsberechnung; bei Kreditkon- ten ein besonders wichtiger Punkt:

Denn eingereichte Schecks bei- spielsweise erscheinen in der Regel zwar bereits am nächsten Tag als Kontogutschrift auf dem Tagesaus- zug, werden aber anders als Barein- zahlungen nicht Wert Einreichungs- tag gutgeschrieben, sondern erst zwei bis fünf Tage später. Unterhält ein Arzt ein debitorisches Konto und reicht er hier beispielsweise einen Scheck in Höhe von 5 000 Euro ein – der Wert wird zwei (Bankar- beits-)Tage später dem Konto gutge- schrieben –, und er hebt einen Tag nach Scheckeinreichung 5 000 Euro wieder ab, entsteht ihm folglich be- reits ein Zinsnachteil von 1,39 Euro, ein Jahreszins von zehn Prozent un- terstellt. Erfolgt die Scheckeinrei- chung an einem Donnerstag, verdrei- facht sich wegen des Wochenendes

sogar dieser Zinsaufwand. Keines- falls sollte man bei Belastungen eine bereits vor dem Buchungstag liegen- de Wertstellung akzeptieren, es sei denn, die Bank hat tatsächlich schon entsprechend früher geleistet.

Der Bankkredit. Ein mit der Bank vereinbarter normaler Be- triebsmittelkredit kann flexibel be- ansprucht werden; reine Sollzinsen werden nur aus der Inanspruchnah- me gerechnet. Es empfiehlt sich, ei- ne gut bemessene Kreditlinie zu ver- einbaren, um überziehungsprovisi- onspflichtige Rahmenüberschreitun- gen zu vermeiden. Preisgünstiger sind Euro-Kredite über einen Min- destbetrag von (institutsverschieden) 25 000 Euro bis 200 000 Euro, die in der Regel auf einen, drei, sechs oder zwölf Monate zugesagt werden und während ihrer Laufzeit stets voll zu beanspruchen sind (daher nur dau- ernd beanspruchte Kreditteile als Eurolinie einräumen lassen). Für Mietkautionen und ähnliches emp- fehlen sich Bank-Avale, die selbst bei einem (Höchst-)Satz von drei Prozent pro Jahr immer noch billiger kommen als Barkreditmittel.

Langfristige Investitionen sollte man keinesfalls über (kurzfristige) Betriebsmittel-, sondern ausschließ- lich über mittel- beziehungsweise langfristige Investitionskredite finan- zieren; für Bauinvestitionen empfeh- len sich Hypothekendarlehen, deren Zinssatz auf einen längeren Zeit- raum festgeschrieben wird – ein ge- rade derzeit wichtiger Aspekt.

Das Kreditgewerbe kennt drei Arten der Zinsberechnung: variabel, gebunden, Festzins. „Bis auf Weite- res“ festgelegte Zinsen (die Regel bei kurzfristigen Betriebsmittelkre- diten) werden jeweils der Marktent- wicklung angepasst, wobei man Zinssteigerungen meist schneller angleicht als Zinsrückgänge (eine

„Erinnerung“ bei fallenden Zinsen könnte nicht schaden). Dagegen verlieren Zinsbindungen, beispiels- weise an den Spareinlageneckzins der Bank, weiter an Bedeutung. In beiden Fällen trägt der Kreditneh- mer das Zins(steigerungs)risiko, das sich jedoch durch Zinssicherungsin- strumente minimieren lässt. Die Ab- sprache eines während einer genau vorher bestimmten Dauer unverän-

derbaren Zinssatzes weist das Zins- risiko der Bank zu (hier aber Vor- sicht: Eine „Revisionsklausel“ für Extremzeiten weicht die Festzins- vereinbarung auf); deshalb liegen auch Festzinsen regelmäßig über den variablen Zinssätzen.

Ein bevorstehendes Kreditge- spräch will gut vorbereitet sein. Die Bank erwartet nicht nur eine Vorla- ge der letzten zwei bis drei Jahres- abschlüsse, sondern vor allem auch aktuelles Zahlenmaterial. Nicht zeit- nah fertiggestellte Abschlüsse wer- tet die Bank negativ (daher Steuer- berater zur Eile drängen und sich nicht vertrösten lassen); eine EDV- gestützte Buchführung kann den Bankwunsch nach aktuellen Zahlen befriedigen. Auch interessiert sich der Kreditgeber besonders für eine Zukunftsprognose des Arztes, deren Verifizierung sie später überprüft.

Ein eher verschlossener Kreditkun- de löst regelmäßig Misstrauen aus – bis zur Ablehnung des Kreditwun- sches. Kann jedoch ein Arzt das Vertrauen seiner Bank gewinnen, wird sich gerade in schwierigen Zeiten der Erfolg seiner Kooperati- onsbereitschaft erweisen.

Geldanlagen. Weist das Pra- xiskonto Guthaben von mehr als 5 000 Euro aus, sollte man diesen

„Bodensatz“ auf einem Tagesgeld- oder Geldmarktkonto anlegen, das allemal wenigstens etwas mehr Zin- sen bringt als ein Girokonto. Steht das Guthaben mindestens einen Mo- nat zur Verfügung, bietet sich je nach aktueller Zinslandschaft ein Fest- geldkonto als Zwischenanlageform an. Bei größeren Beträgen und An - lagezeiten von mehreren Monaten könnte eine Anlage in Rententiteln unter Umständen vorteilhafter sein (Effektivverzinsung unter Berück- sichtigung aller Spesen vergleichen).

Schließlich noch ein guter Rat:

Arbeitet ein Arzt mit zwei Geldhäu- sern zusammen, bietet sich ihm ei- ne ideale Vergleichsmöglichkeit nicht nur bezüglich Gebühren und Zinsen, sondern insbesondere hin- sichtlich der Qualität der bank - lichen Betreuung – und diese ist hö- her einzuschätzen als der Unter- schied einiger Cents in der Gebüh-

renabrechnung. ■

Michael Bandering

W I R T S C H A F T

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Sie lassen sich auch nicht für blöd verkaufen von aufgeblasenen Wirtschaftswissenschaftern, die ihnen einreden wollen, dass sie besser dran wären, wenn es keinen Kündigungsschutz

Eschleber Straße ab August-Creutzburg-Straße Zeppelinstraße Eisenacher Straße Gartenstraße Huttenstraße Orangerie Hauptbahnhof Steig 5 Mozartstraße Am Lindenhügel

Wenn man sich Geld von einer Bank leiht, muss man dafür Zinsen bezahlen. Man muss also mehr Geld zurück-zahlen, als man

Zudem bestehe das Risiko, dass sich die Spitze beim Stechen oder Rück- führen in die Schutzhülle verbiegt oder dass nach mehrmaligem Ein- satz Gewebereste an der Nadel hän- gen

Ist die Schüch- ternheit auf Bequemlichkeit zurückzuführen (die Assisten- tin verhält sich passiv, weil sie den Arbeitstag möglichst ohne größere Belastungen hinter sich

Manuela Unterberger und Patrick romano gehören zu einem Team von rund zehn Forschenden, die sich seit sechs Jahren mit der realisierung des Satelliten beschäftigt haben..

Was nach einer Urlaubsreise klingt, ist für 65 Atmosphärenfor- scher aus ganz Deutschland anspruchsvolle Arbeit: Bei einer Forschungsmission mit dem Flugzeug HALO des

Landesbank, je Gutschrift Überweisung mit IBAN in Euro von einem anderen Zahlungs- dienstleister, je Gutschrift Überweisung ohne Angabe von IBAN von einem anderen Zah-