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Archiv "Bedenken gegen die „Listen“" (03.07.1980)

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absehbare Zeit die Teilrente auf die Vollrente zu erhöhen (62). Ungeach- tet dessen hat der zuständige Re- habilitationsträger die Vermittlungs- bemühungen der Dienststellen der Bundesanstalt für Arbeit durch ei- nen umfangreichen Leistungskata- log zu unterstützen (63). ln Betracht kommen sowohl Leistungen an den Arbeitgeber (64) als auch Leistun- gen an den Behinderten (65).

Ausblick

1. Die Darstellung der Grundsätze der beruflichen Rehabilitation wären unvollständig, wenn nicht auch noch auf den gesetzlich normierten Grundsatz der Rehabilitation vor Rente (66) hingewiesen würde. Die- ser eherne Grundatz bedeutet zwei- erlei:

~ Renten wegen Minderung der Er- werbsfähigkeit oder wegen Erwerbs- unfähigkeit sollen erst dann bewil- ligt werden, wenn zuvor Maßnah- men zur Rehabilitation durchgeführt worden sind, oder wenn, insbeson- dere wegen Art und Schwere der Behinderung, ein Erfolg solcher Maßnahmen nicht zu erwarten ist, dies gilt nicht für Renten nach dem Bundesversorgungsgesetz und nach Gesetzen, die dieses für an- wendbar erklären, wenn die Renten unabhängig vom Einkommen zu er- bringen sind (67).

~ Wird eine Rente in dem beschrie- benen Sinn gewährt, dann ist bei jeder Nachuntersuchung zu prüfen, ob Maßnahmen zur Rehabilitation zurnutbar und geeignet sind, die Er- werbsfähigkeit des Behinderten wie- derherzustellen oder zu bessern (68).

2. Und noch eine weitere Schlußbe- merkung ist angebracht. Mit den medizinischen, den beruflichen und den ergänzenden Maßnahmen zur Rehabilitation ist die Wiedereinglie- derung in Arbeit, Beruf und Gesell- schaft nicht nur zu erreichen, son- dern auch zu sichern (69). Dies kann im Einzelfall dazu führen, daß, falls berufsfördernde Maßnahmen zur Rehabilitation nicht zu dem Erfolg des Erreichens und des Sicherns

Berufliche Rehabilitation

führen, berufliche Förderungsmaß- nahmen zur Rehabilitation wieder- holt einzuleiten und durchzuführen sind. Eine erneute Berufshilfe kommt jedoch nur dann in Betracht, wenn die Gründe des Scheiterns der Behinderte nicht zu vertreten hat und die Voraussetzungen für die Einleitung berufsfördernder Maß- nahmen weiter vorliegen (70).

3. Die Darlegungen, die sich nur auf die Grundzüge der beruflichen Re- habilitation aus sozialrechtlicher Sicht beschränken konnten, erge- ben für die ärztliche Praxis folgende Grundsätze:

~ Der Aufgabenbereich des Arztes erstreckt sich von der präventiven Medizin über die kurative Medizin bis hin zur rehabilitativen Medizin.

~ Wiederherstellung des Wohlbe- findens und der Leistungsfähigkeit hat nicht nur medizinische, sondern auch berufliche und soziale Aspek- te. Die rehabilitative Medizin hat alle diese drei Aspekte zu berücksich- tigen.

~ Diese Betrachtungsweise ent- spricht dem Genfer Ärztegelöbnis des Jahres 1948, das sich wieder- um auf den hippokratischen Eid gründet.

4. Der badische Staatsrechtier Rit- ter von Buss hat im Jahr 1844, so- weit ersichtlich, erstmals die Ziele der Rehabilitation wie folgt um- schrieben: Vielmehr soll der heilba- re Kranke vollkommen rehabilitiert werden. Er soll sich zu der Stellung wieder erheben, von welcher er her- abgestiegen war. Er soll das Gefühl seiner persönlichen Würde wieder gewinnen und mit ihm ein neues Leben.

(Fundstellen und Anmerkungen im Sonderdruck)

Anschrift des Verfassers: Ltd. Verwaltungsdirektor Assessor Gerhard Pflaum Berufsgenossenschaft

Nahrungsmittel und Gaststätten Bezirksverwaltung Hannover Tiergartenstraße 1 09-111 3000 Hannover 71

Aufsätze ·Notizen TAGUNGSBERICHT

Bedenken gegen die "Listen"

Bundesverband der

Pharmazeutischen Industrie

Auf die Gefahren für eine ordnungs- gemäße und bestmögliche Versor- gung der Bevölkerung mit Arznei- mitteln durch das Nebeneinander verschiedener "Negativlisten" für Präparate, die künftig nicht mehr auf Krankenschein bezogen werden sol- len, hat der Vorsitzende des Bundes- verbandes der Pharmazeutischen In- dustrie (BPI), Max P. Tiefenbacher, auf der Jahreshauptversammlung in Frankfurt hingewiesen. Insgesamt kursieren derzeit drei unterschiedli- che "Negativlisten", die allesamt un- verbindliche Entwürfe von verschie- denen Institutionen und Gremien sind. Eine vierte Negativliste sei demnächst zu erwarten. Bereits die ersten drei Listen erfassen nach An- gaben des BPI rund 2300 Präparate mit einem Jahresgesamtumsatz von 1,3 Milliarden DM (zu Herstellerko- sten). Dies entspricht rund 11 Pro- zent des Wertes aller im letzten Jahr verkauften Arzneimittel. Dieser Be- trag erhöhe sich um weitere Millio- nenbeträge, wenn in einer vierten Negativliste sämtliche "Kombina- tionspräparate" als unwirtschaftlich und nicht mehr erstattungsfähig ausgewiesen würden.

Der Bundesverband der Pharmazeu- tischen Industrie kritisierte die sehr fragwürdigen und unterschiedlichen Begründungen, um die lndizierung auf Negativlisten zu rechtfertigen. Indes dokumentiere sich darin of- fensichtlich der Machtanspruch der Krankenkassen, nämlich zu bestim- men, was medizinisch und wirt- schaftlich rationelle Arzneimittelthe- rapie sei. "Schreibtisch-Spezialisten sollen den Ärzten vorschreiben, was optimale Therapie ist, obgleich die- se Medizinbürokraten von der Praxis keine Ahnung haben", kritisierte Tiefenbacher. Nach Darstellungen des Sprechers der Pharmaindustrie erhalte diese "beabsichtigte Fern-

DEUTSCHES ARZTEBLATT Heft 27 vom 3. Juli 1980 1735

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Aufsätze • Notizen

Blick in die Zukunfte Negativiisten,

Positivlisten eines T

- Aus :

„Die Rheinpfalz"

Lambsdorff:

Noch immer

zu viele Ärztemuster

Im Gegensatz zu seinem Kabi- nettskollegen Ehrenberg (SPD) hält Bundeswirtschaftsminister Graf Lambsdorff (FDP) eine „ge- ringe Eigenbeteiligung der Kas- senpatienten" an den Arzneimit- telkosten für eine positiven Weg zur „Kostendämpfung" im Ge- sundheitswesen. Vor der Haupt- versammlung des Bundesverban- des der Pharmazeutischen Indu- strie ging der Minister damit auf eine alte Forderung dieses Wirt- schaftszweiges ein.

Dagegen kritisierte Lambsdorff, daß es trotz eines Selbstbe- schränkungsabkommens immer

noch zu viele Ärztemuster gebe, hier werde des Guten zuviel ge- tan. Er sprach sich darüber hin- aus gegen eine Angebotsbe- schränkung auf dem Arzneimit- telmarkt aus, plädierte aber für mehr Durchschaubarkeit und Vergleichbarkeit. Die Einführung von Normpackungen sei ein Weg dahin. In diesem Zusammenhang verteidigte er auch die Transpa- renz-Kommission gegen die: Ver- bandsangriffe, deren Aufgabe es ist, regelmäßig Vergleichslisten von Arzneimitteln zu veröffentli- chen. Die Forderung der Phar- maindustrie nach einer Verlänge- rung der Patentlaufzeit lehnte Lambsdorff ab.

Nachahmer am Markt hätten sei- ner Ansicht nach eine positive wirtschaftliche Funktion. EB

BPI-Hauptversammlung

stallierte „Transparenzkommis- sion". Tiefenbacher monierte, daß den Herstellern bei der Aufstellung der ersten beiden veröffentlichten Listen jedes Recht auf Anhörung und damit die Möglichkeit genom- men wurde, die „zwangsläufig ober- flächliche Bewertung der Kommis- sion" zu korrigieren.

Das Verfahren nehme immer mehr den Charakter einer „Ferne-Ver- handlung" an. Einzelnen Sachver- ständigen warf der BPI vor, sie usur- pierten, ohne die geringste Verant- wortung für die erheblichen medizi- nischen und wirtschaftlichen Folgen ihrer Entscheidung tragen zu müs- sen, die Aufgaben des Bundesge- sundheitsamtes und der Ärzte bei der Bewertung der Eigenschaften von Arzneimitteln. Im übrigen habe ein Gutachten des Wissenschaftli- chen Dienstes des Bundestages nachgewiesen, daß die Kommission auf verfassungsrechtlich schwan- kendem Boden arbeite. Deshalb müsse ein formelles Bundesgesetz die Aufgaben und Arbeitsweise der Kommission konkreter umreißen.

Es sei nicht weiter tragbar, daß die Transparenzkommission dem vom Gesetzgeber installierten Amt damit öffentlich bescheinige, daß es gegen den Gesetzesauftrag verstoßen ha- be, die Qualität von Arzneimitteln zu gewährleisten.

Standardisierte Informationen Trotz „kritischer, aber konstruktiver Kooperation" setze der Pharma- Bundesverband die partnerschaftli- che Zusammenarbeit mit der Ärzte- schaft auch in Zukunft fort. Im Vor- dergrund stünden dabei die Bemü- hungen, Arzneimittelinformationen zu standardisieren.

In gegenseitigen Konsultationen sei bereits ein Schema entwickelt wor- den, um den Aufbau der Informatio- nen zu formalisieren und dem Arzt die Übersicht weiter zu erleichtern.

Es gäbe Überlegungen, diese stan- dardisierten Arzneimittelinformatio- nen in einem zweiten, der „Roten Liste" angehängten Kompendium zusammenzufassen. HC steuerung der Verordnungsent-

scheidungen der Ärzte" ihr beson- deres Gewicht dadurch, daß am En- de wohl zusätzlich zur arzneimittel- rechtlich vorgeschriebenen Zulas- sung von Arzneimitteln durch das Bundesgesundheitsamt eine Positiv- liste und damit eine Art Kassenzulas- sung etabliert werden könnte. Die pharmazeutische Industrie befürch- tet, daß nur solche Präparate die zweite Zulassung überwinden könn- ten, deren therapeutischer Nutzen nach Ansicht der Kassengutachter belegt sei.

Gleichviel bejahte die pharmazeuti- sche Industrie ihre grundsätzliche Bereitschaft zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen. Allerdings sollten ausschließlich ökonomisch begründete und von den Kranken- kassen inaugurierte Sparmaßnah-

men offen als solche deklariert wer- den. Es könne nicht angehen, daß die Krankenkassen in der Öffentlich- keit „Pseudoargumente" gebrauch- ten, um sich kein schlechtes Image einzuhandeln.

Für die pharmazeutische Industrie sei die Herausnahme von Arzneimit- teln aus der Erstattungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen nur dann akzeptabel, wenn offen dekla- rierte Sparakte auch auf andere Be- reiche ausgedehnt würden. Die Krankenkassen müßten ebenso klar erklären, wenn ihre finanzielle Lage einen solchen Schritt zwingend er- forderlich mache. Auf jeden Fall müßten die Maßnahmen insgesamt wettbewerbsneutral sein.

Erneut kritisierte der BPI die beim Bundesgesundheitsamt in Berlin in-

1736 Heft 27 vom 3. Juli 1980 DEUTSCHES ARZTEBLATT

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