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Archiv "Ab Januar 1990: Geringverdiener müssen gemeldet werden" (28.09.1989)

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Bekanntgabe der Bundesärztekarraner

Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft informiert:

Gelegentliche allergische Reaktionen bei lokaler Glukokortikoidtherapie

Die äußerliche Anwen- dung von Glukokortiko- iden ermöglicht die sym- ptomatische Behandlung vieler Hauterkrankungen.

Neben den erwünschten Wirkungen und bekannten unerwünschten Arznei- mittelwirkungen der Glu- kokortikoide werden gele- gentlich allergische, auch in den Gebrauchsinforma- tionen einzelner Herstel- ler erwähnte Reaktionen beobachtet. Darauf ist ins- besondere deshalb zu ach- ten, da eine der häufigsten Indikationen für Gluko- kortikoide-Externa aller- gisch bedingte Kontaktek- zeme sind.

Allergische Reaktio- nen bei der Glukokortiko- idtherapie können durch Zusatzstoffe ausgelöst werden, die als Konservie- rungsmittel oder Emulgato- ren — vor allem in Creme- Zubereitungen — dem Wirkstoff beigefügt sind.

Auch Kombinationen mit Antibiotika — wie z. B. mit

Neomycin — können ur- sächlich von Bedeutung sein. Aber auch Glukokor- tikoide selbst können Kon- taktsensibilisierungen ent- stehen lassen. Eine ver- gleichende Übersicht über die relative Häufigkeit al- lergischer Reaktionen nach lokaler Glukokorti- koid-Therapie deutet auf ein mögliches vermehrtes Auftreten nach Amcino- nid- beziehungsweise

Prednicarbat-haltigen Prä- paraten hin (2).

Für den Nachweis ei- ner Glukokortikoid-Aller- gie im Epicutantest ist darauf zu achten, daß die Testreaktion meistens erst verspätet im Vergleich mit den üblichen Testungen — wegen des antiinflamma- torischen Effektes der Glukokortikoide — auftritt (3). Nach Erfahrungen ei- ner holländischen Arbeits- gruppe (1) kann insbeson- dere das nichthalogenierte Steroid Tixocortolpivalat (10% in Vaseline) oder Hydrocortison (2,5% in Ethanol) *) als Testsub- stanz die Erkennung einer derartigen Steroidsensibi- lisierung erleichtern.

Handelspräparate:

Amcinonid: Amci- derm® Creme, -Fettsalbe, -Lotio, -Salbe

Prednicarbat: Derma- top® Creme, -Fettsalbe, -Salbe

Literatur

1. Dooms-Goossens A. et al., Contact allergy to hydrocor- tisone and ticocortol pivalate:

problems in the detection of corticosteroid sensitivity. Cont.

Derm. 1986; 14:94-102 2. Hopf, G. und Mathias B., Glukokortikoid-Externa und Kontaktdermatitis. MMW 1989; 131:595-599

3. Reitamo S. et al., Delay- ed hypersensitivity to topical corticosteroids. J. Am. Acad.

Dermatol. 1986; 14:582-589

*) Muß in Apotheken rezeptur- mäßig hergestellt werden; Tixocor- tolpivalat z. Zt. noch nicht als Arz- neistoff erhältlich.

Aus Bund und Ländern

„Lepra" — eine aktuelle Aufgabe

WUPPERTAL. „Lepra — kulturgeschichtliches Erbe und aktuelle Aufgabe" heißt das Thema einer Ausstellung, die vom 5. Oktober bis zum 17. November in der Stadt- bibliothek Wuppertal (Kol- pingstraße 8) zu sehen sein wird. Die Ausstellung, auf de- ren medizinhistorische Be- deutung Prof. Dr. med. Hans Schadewaldt (Institut für Ge- schichte der Medizin, Univer- sität Düsseldorf) hinweist, zeichnet an Hand von zahlrei- chen Bildern, Skulpturen und Dokumenten die Geschichte des Aussatzes in West- deutschland nach. Die Aus- stellung hatte in der ersten Jahreshälfte bereits im „Lan desmuseum Volk und Wirt

Zeichnung „Der Aussätzige" von Sr. Paula, Gräfin von der Schu- lenburg

schaft" in Düsseldorf große Aufmerksamkeit erregt. Als weitere Ausstellungsstandor- te für das Jahr 1990 stehen Gelsenkirchen, Münster, Lemgo, Höxter und Stein- heim fest.

Eigens für diese Wander- ausstellung hat das Deutsche Aussätzigen-Hilfswerk ge- meinsam mit der Gesellschaft für Leprakunde Texte und Bilder zu einer informativen Broschüre zusammengefaßt.

Sie belegt wie die Ausstellung selbst, daß in vielen Gemein- den Lepraheime als Aus-

druck „städtischer Sozialfür- sorge" existierten. Die Ak- tionszentrale Nordwest des Deutschen Aussätzigen-Hilfs- werkes und die Gesellschaft für Leprakunde (beider Sitz:

Münster in Westfalen) erhof- fen sich, dem interessierten Besucher und Leser bewußt zu machen, daß aus unserem eigenen kulturellen Erbe eine aktuelle Aufgabe geworden ist, nämlich bis zum Jahre 2000 die Lepra weltweit unter Kontrolle zu bringen. EB

Ab Januar 1990:

Geringverdiener müssen

gemeldet werden

BONN. Arbeitgeber, also auch die Inhaber von Arzt- praxen, müssen ab dem 1. Ja- nuar 1990 Praxispersonal, das bis zur „ Geringfügigkeitsgren- ze" von zur Zeit 450 DM mo- natlich beschäftigt wird, im Rahmen des Meldeverfah- rens zur Sozialversicherung beim zuständigen Sozialversi- cherungsträger (in der Regel die Krankenkasse) melden.

Mit dem am 23. Juni 1989 vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Gesetz über den Sozialversicherungsaus- weis, der ab Juli 1991 einge- führt wird, hat die Bundes- tagsmehrheit beschlossen, daß sozialversicherungsfreie geringfügige Beschäftigungs- verhältnisse in das Meldungs- verfahren einbezogen wer- den. Damit soll festgestellt werden, ob durch Mehrfach- beschäftigung nicht doch ei- ne Sozialversicherungspflicht vorliegt. Die Meldepflicht be- steht nicht für Arbeitskräfte im Privathaushalt.

Vom Januar 1990 an wird ferner die „Geringverdiener- grenze" bei 610 DM monatlich

„eingefroren". Zwischen 450 und 610 DM trägt der Arbeit- geber allein die Sozialversi- cherungsbeiträge. Erst dar- über setzt die hälftige Zah- lung von Arbeitnehmer und Arbeitgeber ein.

Das Gesetz bestimmt au- ßerdem: Jeder Beschäftigte

erhält einen Sozialversiche- rungsausweis, den sich der Arbeitgeber bei Beginn einer Beschäftigung vorlegen lassen muß. Der Arbeitgeber wird zu einer Kontrollmeldung bei Beschäftigungsbeginn ver- pflichtet, wenn der Ausweis nicht vorgelegt wird. Im Bau-, Schausteller- und im Gebäu- dereinigungsgewerbe sowie beim Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen müssen die Beschäftigten ei-

nen Sozialversicherungsaus- weis mit Lichtbild mitführen.

Verstöße gegen das Ge- setz können bei den Arbeitge- bern mit Geldbußen bis zu 5000 DM, bei Arbeitnehmern bis zu 1000 DM bestraft wer- den. Den neuen Ausweis sol- len alle lohnabhängig Be- schäftigten von den Renten- versicherungsträgem erhal- ten. Für die meisten wird er nur Versicherungsnummer und Namen tragen. EB A-2716 (24) Dt. Ärztebl. 86, Heft 39, 28. September 1989

Referenzen

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