zu können, dass das allgemeine Sprachniveau B2 für eine patienten- orientierte ärztliche Tätigkeit nicht ausreichend und eine spezielle wei- tere Schulung für spezifisch ärztli- che Tätigkeiten (zum Beispiel Anamnese, Erklärung der Befunde, Arztbriefe, Dokumentation usw.) sehr hilfreich beziehungsweise not- wendig ist.
Zudem sollte aus meiner Sicht nicht nur der Test des Sprachvermögens der ausländischen Kollegen verein- heitlicht werden. Auch sollten beim Prüfungsinhalt – in Analogie zum medizinischen Staatsexamen – pri- mär die Schwerpunkte auf häufig vorkommende medizinische Pro- bleme gelegt werden und nur aus- nahmsweise sehr spezielle Kennt- nisse (zum Beispiel tropische Infek- tionen, Unterschiede der Stamm- zellgewinnung oder Ähnliches) ab- gefragt werden.
Prof. Dr. Wolfgang Petermann, 33104 Paderborn
ETHIKBERATUNG
Die Ergebnisse der klinischen Ethikbe- ratung in Kranken- häusern und Pflege- heimen sind enttäu- schend (DÄ 26/
2013: „Heiße Luft“
Leserbrief von Claudia Wiesemann).
Keine ausreichende Evidenz für Leitlinien
In einer jüngst im DÄ erschienenen Arbeit kritisieren wir Versuche,
„Klinische Ethikberatung“ bezie- hungsweise „Klinische Ethik Ko- mitees“ (KEK) über letztlich unbe- legte Leitlinien durchzusetzen. Wir erläutern und belegen exempla- risch, dass die theoretische Schlüs- sigkeit sowie die tatsächliche Ver- breitung, Akzeptanz und Effektivi- tät dieser „experimentellen“ Verfah- ren weit geringer ist, als behauptet.
Wir danken für die vielen, überwie- gend zustimmenden Zuschriften:
Fast alle räumen ernste Defizite ein.
Unsere Schlussfolgerungen werden meist unterstützt. Eine Widerlegung unserer Ausführungen gelingt nicht:
Empirisch aussagekräftige Studien- D
k r h h s 2 Leserbrief von Claud
Deutsches Ärzteblatt
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25. Oktober 2013 A 2023B R I E F E
A 2024 Deutsches Ärzteblatt
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25. Oktober 2013 lagen sowie evidenzbasierte Litera-turübersichten und Meta-Analysen, welche Leitlinien-Empfehlungen zu KEKs u. ä. belegen, können nicht angeführt werden. Eine DIVI-Ar- beitsgruppe, an deren Empfehlun- gen sich die aktuelle Kontroverse entzündete, räumt nunmehr ein, dass die wissenschaftlichen Evi- denzniveaus fragwürdig sind. Von dem ursprünglichen Versuch, die Einrichtung von „Ethikberatung“
und KEKs verbindlich „vorzu- schreiben“, wird ausdrücklich abge- rückt. Auch andere Organisationen, die „Leitlinien“ vergleichbaren In- halts vorbereiten oder publiziert ha- ben, dürften damit spätestens jetzt erhebliche Schwierigkeiten haben, diese objektiv und überzeugend zu begründen. Absehbar dürfte unseres Erachtens damit ein weiterer Ver- such scheitern, KEKs u. ä. – man- gels überzeugenden „eigenen“ Er- folgs – über wissenschaftlich und ethisch fragwürdige „Umwege“
„durchzusetzen“. Im Sinne eines zielführenden Diskurses ist die Schärfe einiger Zuschriften bedau- erlich. An uns geäußerte Methoden- kritik ist widerlegbar. Beides ist un- seres Erachtens vor allem als „Ab- lenkungsmanöver“ angesichts der oben genannten Sachverhalte anzu- sehen.
Fazit: Die Beurteilung, was die aus- getauschten Positionen, Argumente und Darstellungsweisen über Kom- petenz und Ansprüche in Bezug auf Wissenschaftlichkeit und Ethik in der Medizin aussagen, stellen wir mit Gelassenheit und Zuversicht in das Urteilsvermögen der Leser- schaft. Maßgeblich sind in diesen Fragen vor allem die Ärzteschaft und die anderen Heilberufe. Deren Rückmeldungen sind ermutigend.
Wir werden uns mit Kollegen und Mitarbeitern weiterhin und ver- stärkt dafür einsetzen, dass geeig- nete Strukturen ethischer Unterstüt- zung in die Medizin „zurückgeholt“
werden.
Literatur bei den Verfassern
Dr. med. habil. Meinolfus W. M. Strätling Dr. med. Beate Sedemund-Adib
Universität zu Lübeck, Klinik für Anästhesiologie Interdisziplinärer Forschungs- und Beratungs- schwerpunkt „Ethik, Recht, Geschichte und Didaktik im Spektrum der Klinischen Medizin“
23562 Lübeck
WEITERBILDUNG
Als Frau auf dem Weg zur Fachärztin für Chirurgie oder die Abhängigkeit der Weiterbildungsas- sistenten (DÄ 33–
34/2013: „Lehrjahre sind keine Damenjahre“)
Unendlich langer Weg
In den letzten vier Jahrzehnten hat sich also nichts geändert! Der Weg aus der Steinzeit ist doch unendlich lang.
Dr. med. Ursula Spink-Moellendorff, 48268 Greven
Aus juristischer Sicht
Weiterbildung durch einen Arzt oh- ne Weiterbildungsermächtigung des Weiterbildenden darf nicht aner- kannt werden. So ist die reine Leh- re. Die gilt im Übrigen auch für die Weiterbildung bei niedergelassenen Ärzten.
Anerkennt nun die Ärztekammer in dem geschilderten Fall aus Kulanz- gründen oder aus Rücksichtnahme auf die mutige Ärztin dennoch de- ren faktische Weiterbildungszeit durch einen Nicht-Ermächtigten, so beruhigt und erfreut dies. Nach meinen Erfahrungen ist dieses Entgegenkommen aber nicht die Regel.
Wird die Anerkennung aus Rechts- gründen verweigert, steht der Ärztin aber immerhin ein Schadensersatz- anspruch gegen den weiterbildenden Arzt, der seine Weiterbildungser- mächtigung wahrheitswidrig be- hauptet hat, zu. Das müssen Weiter- bilder und Weiterzubildende wissen.
Dr. Gernot Steinhilper, Rechtsanwalt, RAe Kienitz, Möller & Becker, 30974 Wennigsen
USA: Weiterbildungsstätten werden kontrolliert
Eine Kollegin berichtet, dass ihre Facharztausbildung zur Chirurgin neun Jahre anstatt sechs Jahre dau- erte, weil unterschiedliche Chefärz- te, bei denen sie lernen sollte, keine Weiterbildungsermächtigung hatten und sogar ungehalten waren, wenn danach gefragt wurde. Die Kollegin
A W f d W s 3 sind keine Damenjah
. . . musste ihre Stellen wechseln und verschiedenen anderen Auf- wand betreiben, um ihre Ausbildung zu vollenden.
Man kann nur den Kopf schütteln.
Ein Land, das so mit seinen jungen Leuten (und der von Steuerzahlern bezahlten Ausbildung) umgeht, soll- te sich nicht wundern, wenn viele ins Ausland abwandern oder aus Enttäuschung andere, nicht-medizi- nische Berufe ergreifen . . .
Ich bin „Zuwanderer“ aus den USA und durfte 20 wundervolle Jahre an zwei Universitätskliniken in Deutschland als Lehrer und Ausbil- der arbeiten. Im Jahr 1992 erhielt ich in Berlin eine sechsjährige Aus- bildungsermächtigung für Innere Medizin, wahrscheinlich aufgrund der großen Bettenzahl. Auch bekam ich eine Ermächtigung für zwei Zu- satzgebiete (Nephrologie und Innere Intensivmedizin) und auch für zwei Jahre Klinische Pharmakologie. Für all diese Gebiete hatte ich die not- wendigen Voraussetzungen, war aber sehr erstaunt, dass in Deutsch- land Ermächtigungen an Individu- en, meist in leitender Funktion, ver- geben werden und nicht Sache eines Lehrkrankenhauses oder einer Uni- versität (Ausbildungsstätten) sind.
Meine jungen Mitarbeiter konnten von Glück sagen, dass ich in dieser Zeit nicht unerwartet verstorben bin! . . .
In den USA werden Ermächtigun- gen von den Ausbildungsstätten nach Antrag und Inspektion verge- ben. Kommissionen kommen regel- mäßig, befragen das Personal, ge- hen durch Krankenakten, Kataloge, Nachweise der Fortbildungsveran- staltungen und erscheinen sogar auf der Intensivstation oder im OP.
Diese Aktion ist gefürchtet, und Ausbildungsstätten bereiten sich auf solche Besuche sehr gründlich vor. Ein Entzug einer Ermächtigung wäre für ein Krankenhaus nicht nur eine Blamage, sondern eine Kata- strophe . . . Im Laufe von 20 Jahren ist in Deutschland nie jemand von der Ärztekammer vorbeigekom- men, um mich zu überprüfen; kei- ner hat je nachgesehen, ob ich wirklich die Scheine für die unter- schiedlichen Fächer hatte, die ich behauptete zu beherrschen; meine