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Archiv "Weiterbildung: Aus juristischer Sicht" (25.10.2013)

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A 2024 Deutsches Ärzteblatt

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Heft 43

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25. Oktober 2013 lagen sowie evidenzbasierte Litera-

turübersichten und Meta-Analysen, welche Leitlinien-Empfehlungen zu KEKs u. ä. belegen, können nicht angeführt werden. Eine DIVI-Ar- beitsgruppe, an deren Empfehlun- gen sich die aktuelle Kontroverse entzündete, räumt nunmehr ein, dass die wissenschaftlichen Evi- denzniveaus fragwürdig sind. Von dem ursprünglichen Versuch, die Einrichtung von „Ethikberatung“

und KEKs verbindlich „vorzu- schreiben“, wird ausdrücklich abge- rückt. Auch andere Organisationen, die „Leitlinien“ vergleichbaren In- halts vorbereiten oder publiziert ha- ben, dürften damit spätestens jetzt erhebliche Schwierigkeiten haben, diese objektiv und überzeugend zu begründen. Absehbar dürfte unseres Erachtens damit ein weiterer Ver- such scheitern, KEKs u. ä. – man- gels überzeugenden „eigenen“ Er- folgs – über wissenschaftlich und ethisch fragwürdige „Umwege“

„durchzusetzen“. Im Sinne eines zielführenden Diskurses ist die Schärfe einiger Zuschriften bedau- erlich. An uns geäußerte Methoden- kritik ist widerlegbar. Beides ist un- seres Erachtens vor allem als „Ab- lenkungsmanöver“ angesichts der oben genannten Sachverhalte anzu- sehen.

Fazit: Die Beurteilung, was die aus- getauschten Positionen, Argumente und Darstellungsweisen über Kom- petenz und Ansprüche in Bezug auf Wissenschaftlichkeit und Ethik in der Medizin aussagen, stellen wir mit Gelassenheit und Zuversicht in das Urteilsvermögen der Leser- schaft. Maßgeblich sind in diesen Fragen vor allem die Ärzteschaft und die anderen Heilberufe. Deren Rückmeldungen sind ermutigend.

Wir werden uns mit Kollegen und Mitarbeitern weiterhin und ver- stärkt dafür einsetzen, dass geeig- nete Strukturen ethischer Unterstüt- zung in die Medizin „zurückgeholt“

werden.

Literatur bei den Verfassern

Dr. med. habil. Meinolfus W. M. Strätling Dr. med. Beate Sedemund-Adib

Universität zu Lübeck, Klinik für Anästhesiologie Interdisziplinärer Forschungs- und Beratungs- schwerpunkt „Ethik, Recht, Geschichte und Didaktik im Spektrum der Klinischen Medizin“

23562 Lübeck

WEITERBILDUNG

Als Frau auf dem Weg zur Fachärztin für Chirurgie oder die Abhängigkeit der Weiterbildungsas- sistenten (DÄ 33–

34/2013: „Lehrjahre sind keine Damenjahre“)

Unendlich langer Weg

In den letzten vier Jahrzehnten hat sich also nichts geändert! Der Weg aus der Steinzeit ist doch unendlich lang.

Dr. med. Ursula Spink-Moellendorff, 48268 Greven

Aus juristischer Sicht

Weiterbildung durch einen Arzt oh- ne Weiterbildungsermächtigung des Weiterbildenden darf nicht aner- kannt werden. So ist die reine Leh- re. Die gilt im Übrigen auch für die Weiterbildung bei niedergelassenen Ärzten.

Anerkennt nun die Ärztekammer in dem geschilderten Fall aus Kulanz- gründen oder aus Rücksichtnahme auf die mutige Ärztin dennoch de- ren faktische Weiterbildungszeit durch einen Nicht-Ermächtigten, so beruhigt und erfreut dies. Nach meinen Erfahrungen ist dieses Entgegenkommen aber nicht die Regel.

Wird die Anerkennung aus Rechts- gründen verweigert, steht der Ärztin aber immerhin ein Schadensersatz- anspruch gegen den weiterbildenden Arzt, der seine Weiterbildungser- mächtigung wahrheitswidrig be- hauptet hat, zu. Das müssen Weiter- bilder und Weiterzubildende wissen.

Dr. Gernot Steinhilper, Rechtsanwalt, RAe Kienitz, Möller & Becker, 30974 Wennigsen

USA: Weiterbildungsstätten werden kontrolliert

Eine Kollegin berichtet, dass ihre Facharztausbildung zur Chirurgin neun Jahre anstatt sechs Jahre dau- erte, weil unterschiedliche Chefärz- te, bei denen sie lernen sollte, keine Weiterbildungsermächtigung hatten und sogar ungehalten waren, wenn danach gefragt wurde. Die Kollegin

A W f d W s 3 sind keine Damenjah

. . . musste ihre Stellen wechseln und verschiedenen anderen Auf- wand betreiben, um ihre Ausbildung zu vollenden.

Man kann nur den Kopf schütteln.

Ein Land, das so mit seinen jungen Leuten (und der von Steuerzahlern bezahlten Ausbildung) umgeht, soll- te sich nicht wundern, wenn viele ins Ausland abwandern oder aus Enttäuschung andere, nicht-medizi- nische Berufe ergreifen . . .

Ich bin „Zuwanderer“ aus den USA und durfte 20 wundervolle Jahre an zwei Universitätskliniken in Deutschland als Lehrer und Ausbil- der arbeiten. Im Jahr 1992 erhielt ich in Berlin eine sechsjährige Aus- bildungsermächtigung für Innere Medizin, wahrscheinlich aufgrund der großen Bettenzahl. Auch bekam ich eine Ermächtigung für zwei Zu- satzgebiete (Nephrologie und Innere Intensivmedizin) und auch für zwei Jahre Klinische Pharmakologie. Für all diese Gebiete hatte ich die not- wendigen Voraussetzungen, war aber sehr erstaunt, dass in Deutsch- land Ermächtigungen an Individu- en, meist in leitender Funktion, ver- geben werden und nicht Sache eines Lehrkrankenhauses oder einer Uni- versität (Ausbildungsstätten) sind.

Meine jungen Mitarbeiter konnten von Glück sagen, dass ich in dieser Zeit nicht unerwartet verstorben bin! . . .

In den USA werden Ermächtigun- gen von den Ausbildungsstätten nach Antrag und Inspektion verge- ben. Kommissionen kommen regel- mäßig, befragen das Personal, ge- hen durch Krankenakten, Kataloge, Nachweise der Fortbildungsveran- staltungen und erscheinen sogar auf der Intensivstation oder im OP.

Diese Aktion ist gefürchtet, und Ausbildungsstätten bereiten sich auf solche Besuche sehr gründlich vor. Ein Entzug einer Ermächtigung wäre für ein Krankenhaus nicht nur eine Blamage, sondern eine Kata- strophe . . . Im Laufe von 20 Jahren ist in Deutschland nie jemand von der Ärztekammer vorbeigekom- men, um mich zu überprüfen; kei- ner hat je nachgesehen, ob ich wirklich die Scheine für die unter- schiedlichen Fächer hatte, die ich behauptete zu beherrschen; meine

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Arbeitgeber interessierte dies auch nicht. Auf der „American Board of Internal Medicine“-Homepage kann jeder Interessierte sofort er- fahren, welche Facharztprüfungen man abgelegt hat, und ob die Be- rechtigungen fristgerecht erneuert worden sind . . .

Natürlich ist es unmöglich, dass Ärztekammern die Qualifikationen von Tausenden von Chefärztinnen/

ärzten regelmäßig überprüfen. Aus- bildungsermächtigungen sollten neu überdacht und die persönliche Ermächtigung abgeschafft werden.

Universitäten und sogenannte Lehrkrankenhäuser sollten zur Ver- antwortung gezogen werden kön- nen, so dass oben geschilderte Pro- bleme nicht mehr vorkommen.

Man sollte überprüfen, ob Ärzte- kammern (Zünfte) für diese Zulas- sungsaufgaben geeignet sind. Auch müsste es möglich sein, den Stand der Ermächtigung per Internet so- fort zu überprüfen.

Prof. Dr. med. Friedrich C. Luft, Direktor des Experimental and Clinical Research Center (ECRC), Charité, Universitätsmedizin Berlin, 13125 Berlin

AUGENHEILKUNDE

Mit dem Buch „Se- hen im Alter“ leistet das Autorenteam Pionierarbeit (DÄ 35–36/2013: „Au- genheilkunde: Weit- gehend ambulante Versorgung“ Buchbesprechung von Ursula Hahn).

Krankenhäuser haben Schlüsselstellung

Frau Hahn stellt in dem Artikel das Buch „Sehen im Alter – Versor- gungsstrukturen und -herausforde- rungen in der Augenheilkunde“ von Volker Amelung et al. vor. Frau Dr.

Ursula Hahn ist Geschäftsführerin der OcuNet Verwaltungs GmbH, die mit Prof. Amelung, Autor des Buches, in der Vergangenheit einige Studien durchgeführt hat (siehe OcuNet Pressemitteilung vom Juni 2013: http://ocunet.de/presse/

PM_062013_OcuNet_Jahresbe richt2012.html).

UG

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