• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "Hormontherapie: Erstaunt und verzweifelt" (19.10.2012)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "Hormontherapie: Erstaunt und verzweifelt" (19.10.2012)"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

A 2088 Deutsches Ärzteblatt

|

Jg. 109

|

Heft 42

|

19. Oktober 2012

Das Leser-Forum

Beiträge im Deutschen Ärzteblatt sollen zur Diskussion anregen. Deshalb freut sich die Redaktion über jeden Leserbrief. Wir müssen aus der Vielzahl der Zuschriften aber auswählen und uns Kürzungen vorbehalten. Leserbriefe geben die Meinung des Autors, nicht die der Redaktion wieder. E-Mails richten Sie bitte an leserbriefe@aerzteblatt.de, Briefe an das Deutsche Ärzteblatt, Ottostraße 12, 50859 Köln.

URTEIL

Die Krankenkasse muss nach einem Urteil des Landesso- zialgerichts Baden- Württemberg auch dann eine Stamm- zelltransplantation bezahlen, wenn die Wahrscheinlichkeit der Heilung nur zehn Prozent beträgt (DÄ 35–36/20112: „Umstrittene Metho- de: Im Zweifel für die Hoffnung“ von Jens Flintrop).

Gesicherte Heilungschance?

Nach Bewertung der behandelnden Ärzte lag die Heilungschance für die Patientin bei zehn bis 20 Pro- zent, was von den Gerichtsgutach- tern bestätigt wurde. Unter anderem

durch Daten der Deutschen ALL- Studiengruppe (GMALL) zu 19 ALL-Patienten, die wegen therapie- refraktärem ALL-Rezidiv allogen transplantiert wurden, lässt sich ei- ne gesicherte Heilungschance aber nicht belegen. Das Resümee der Autoren lautet: „Patients who fail reinduction chemotherapy have a poor prognosis with a five-year OS (overall survival) of eight percent, suggesting that HSCT (haematpoi - etic stem cell transplantation) in these cases is not beneficial.“ Der eine Patient, der die Kaplan-Meier- Kurve nach 60 Monaten bei acht Prozent hielt, verstarb nach 72 Mo- naten. Der MDK hatte in seinem Gutachten somit die Bewertung der Autoren der GMALL übernommen.

Die Entscheidung des LSG Baden- Württemberg, dass eine gesicherte

Heilungschance von zehn bis 20 Prozent bei fehlender therapeuti- scher Alternative eine Leistung der GKV begründet, wurde vom MDK im Gerichtsverfahren immer unter- stützt. Bei nicht ausreichend gesi- chertem Nutzen erscheint es nach Bewertung des MDK hingegen sinnvoller, anstelle von Heilversu- chen Patienten in klinische Studien einzubringen. Nur so können Er- kenntnisse gewonnen werden, die entweder eine Therapieverbesse- rung ermöglichen oder begründen, Patienten außerhalb klinischer Stu- dien eine Belastung durch für sie nicht nützliche Behandlungen zu er- sparen.

Literatur beim Verfasser

Prof. Dr. med. Axel Heyll, Leiter des Kompetenz Centrums Onkologie der Medizinischen Dienste, KC Onkologie, MDK Nordrhein, 40210 Düsseldorf

U

D m U z W d z bezahlen wenndie W

HORMONTHER A PIE

Die „Women‘s Health Initiative“ - Studie löste 2002 ei- ne Diskussion über Nutzen und Risiken der Hormontherapie aus; eine Bilanz aus heutiger Sicht (DÄ 33–34/2012: „Post- menopausale Therapie mit und ohne Hormone: Was in der Praxis heute zählt“

von Maria J. Beckermann).

Drei Anmerkungen

Für den Artikel von Maria Becker- mann möchte ich mich ausdrücklich bedanken!

Ich finde es erfreulich und wichtig, im DÄ eine kritische, unabhängige und gut recherchierte Zusammenfas- sung zu diesem Thema zu finden, da gerade die Hormontherapie doch häu- fig immer noch für Irritationen sorgt.

Ich habe zu dem gut lesbaren Arti- kel lediglich drei Anmerkungen an- zufügen:

• Am Beispiel Presomen den Rück- gang der Verordnungen von HRT anschaulich zu machen, ist mit ei- nem Bias insofern verbunden, als die equinen Östrogene ja ohnehin in dieser Zeit aus der Mode gekom- men sind und sicher häufig durch modernere Präparate ersetzt wur- den.

• Beim Vergleich der beiden Studi- en zu den koronaren Herzkrankhei- ten sind folgende Ergebnisse miss- verständlich:

In der WHI wird ein erhöhtes Risi- ko von 39 statt 33 Frauen angege- ben, jeweils bezogen auf 10 000 Frauen. In der Subgruppenanalyse (?) 2007 wird die Gruppe zitiert, die angeblich das geringere Risiko durch zeitnahe Therapie hat. Die wird mit 39 beziehungsweise 51 er-

krankten Frauen bezogen auf 3 608 beziehungsweise 3 529 angegeben.

Hochgerechnet auf 10 000 Frauen würde das aber eine Ereignishäufig- keit von circa 120 beziehungsweise 150 Frauen auf 10 000 Frauen erge- ben. Oder sind die Zahlen schon hochgerechnet?

• Dann heißt es wiederholt: Die NNT (number needed to treat) be- trägt . . . wo es eigentlich heißen müsste: Die NNH (number needed to harm) . . .

Elisabeth Steinle-Paul, 70190 Stuttgart

Erstaunt und verzweifelt

Immer wieder erstaunt mich, mit wie wenig wir uns zufrieden geben.

Evidenzbasierte Medizin kann nur einfachste Zusammenhänge deuten, und alles andere fällt dann großzü- gig unter den Tisch. Schade finde ich, dass heute nach zehn Jahren

O O

D H S n N d a heutigerSicht (DÄ 33

B R I E F E

(2)

noch immer nicht kritischer mit der WHI-Studie umgegangen wird.

Schließlich: Hier wurden den fal- schen Patienten (weit jenseits der Menopause und frei von Wechsel- jahrsbeschwerden) zur falschen Zeit (Durchschnittsalter 65 Jahre!) die falschen Medikamente (nicht individualisiert, oral, hochdosiert, synthetisches Gestagen . . .) zuge- mutet. Wie richtig ist es, eine über- gewichtige, diabetische, hypertone, über 70 Jahre alte jahrzehntelange Raucherin im Zustand nach Herzin- farkt in Studien zu Wechseljahrs- HT aufzunehmen? Wenn es sich nicht um multimorbide ältere Frau- en, sondern um an Wechseljahrsbe- schwerden leidende junge Frauen um die 50 geht, macht das Sinn.

Dass die WHI-Daten genügend va- lide sind für eine S3-Leitlinie, lässt nicht nur mich (ver-)zweifeln.

Wann kommt die Studie, in der Zweier- oder Dreierkombis von Antihypertonika, vielleicht kombi- niert mit einem Statin, an junge, gesunde, normotone Freizeitsport- ler verabreicht werden? Diese Da- ten sind dann problemlos auf eine ähnlich differente Gruppe in „Leit- linientreue“ zu übertragen, wie es in der HT-Debatte geschieht. Neben- bei (noch ein Lehrstück bezüglich EbM) sterben heute mehr Frauen an den Folgen einer Osteoporose als an Brustkrebs, und hier erkennt sogar die Autorin die positive Wir- kung der HT an. Und immer wieder sitzen massivst unter Nebenwirkun- gen von Medikamenten leidende Patientinnen vor mir. Ein Kollege hat ihnen aufgrund der großen Krebsgefahr die HT ausgeredet und alternativ den unter HT beschwer- defreien Patientinnen Schlafmittel und Psychopharmaka verschrieben.

Ich habe für mich nach bestem Wissen und Gewissen entschieden, welches der bessere Weg ist.

Dr. med. Claus Daumann, Facharzt für Gynäkolo- gie und Geburtshilfe, 86732 Oettingen

Keine überragende Kompetenz

Vor knapp zehn Jahren hätte der Artikel von Frau Kollegin Becker- mann gut ins Bild gepasst. In das Bild einer zunächst begründet

Deutsches Ärzteblatt

|

Jg. 109

|

Heft 42

|

19. Oktober 2012 A 2089

B R I E F E

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

In dieser Kampagne wollen wir verdeutlichen, dass wir jeden Tag für unser Grundgesetz einstehen und uns unserer Verantwortung bewusst sind.. Bundesjugendvorsitzender Martin Mei-

Im Januar dieses Jahres jährte sich zum zehnten Mal der Ab- schluß des ersten Vertrages über eine gezielte Vorsorgeuntersu- chung zur Früherkennung des Krebses bei Frauen

Die Stadt ist mit mehr als 300.000 Einwohnern die zweitgrößte Stadt des Landes Baden-Würt- temberg. Im Westen grenzt Karlsruhe an den Rhein und das Land Rheinland-Pfalz. Die Stadt ist

Maßgeblich für die Anwendung dieser Übergangsvereinbarung ist das Datum der Abgabe des Hilfsmittels.. Hinsichtlich der Vergütung der Leistungen gelten die Konditionen der

Prüfung der Funktionen des Bettes, Auslieferung und Aufstellung des Bettes sowie Einweisung in den Gebrauch des Bettes, Sicherheitstechnische Kontrolle des beim

nummer Bezeichnung Indikation ** Qualität / Ausstattung / Leistungsbeschreibung *** PQ Kennzeichen Hilfsmitte (VWKZ)* Stück Listenpreis MwSt-Sa Genehmigungs- pflichtig

Prüfung der Funktionen des Bettes, Auslieferung und Aufstellung des Bettes sowie Einweisung in den Gebrauch des Bettes, Sicherheitstechnische Kontrolle des beim

Da dies beim Kläger auch nicht durch eine entsprechende private Altersvorsorge nachgewiesen sei, könne der- zeit nicht von festen und regelmäßigen Einkünften des Klägers im Sinne