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Willkommen bei den Integrationsfachdienstendes Landes Sachsen-Anhalt

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Academic year: 2022

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Integrationsfachdienste Sachsen-Anhalt

Herr B.

Mitarbeiter in einem Call- Center

Die Integrationsfachdienste (IFD) sind landesweit flächendeckend organisiert. Auf unserer Standortseite finden Sie schnell Ihren persönlichen Ansprechpartner.

Kommen Sie auf uns zu, wir unterstützen Sie, wo immer wir können.

Unsere fachlich geschulten Mitarbeiter beraten schwerbehinderte Menschen und deren Arbeitgeber im Arbeitsleben.

Die IFD werden von diversen Leistungsträgern für die berufliche

Neuorientierung und Arbeitsvermittlung von Rehabilitanden beauftragt.

Wir unterstützen behinderte Schüler und schwerbehinderte Schulabsolventen bei der Berufsorientierung sowie Mitarbeiter der WfbM bei der Erprobung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.

Wir freuen uns, für Sie als Arbeitgeber, (zukünftiger) Arbeitnehmer,

Sozialleistungsträger oder Einrichtung der Behindertenhilfe tätig werden zu dürfen und präsentieren Ihnen auf den folgenden Seiten gern unser Dienstleistungsangebot.

Frau F.

Servicemitarbeiterin in einem Restaurant

Homepage zuletzt aktualisiert: 16.11.2020 Frau P.

Krankenschwester in einer Klinik

Jahresbericht 2019 IFD Wittenberg/Dessau

Jahresbericht 2019 IFD Halberstadt/Sangerhausen Jahresbericht 2019 IFD Halle/Merseburg Jahresbericht 2019 IFD Magdeburg/Stendal

Landesmodellprojekt Übergang Förderschule - Beruf (ÜFB) (verlängert bis SJ 2020/2021)

Landesmodellprojekt zur Unterstützung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) bei der Erprobung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt (ÜWA)

Willkommen bei den

Integrationsfachdiensten

des Landes Sachsen-Anhalt

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Region

Förderschulen des IFD Halberstadt/Sangerhausen Förderschulen des IFD Magdeburg/Stendal Förderschulen des IFD Wittenberg/Dessau Förderschulen des IFD Halle/Merseburg

Die IFD sind territorial (analog der Arbeitsamtsbezirke) vor der

Kreisgebietsreform 2007 entstanden. Deshalb kann die örtliche Zuständigkeit nur über die alten Landkreise gefunden werden. Klicken Sie in der Karte auf den jeweiligen Altkreis, um zu Ihren Ansprechpartnern zu gelangen!

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IFD

IFD-Dienstleistungsspektrum

Struktur und Entwicklung:

Entwickelt haben sich die Integrationsfachdienste aus den psychosozialen und berufsbegleitenden Diensten, welche die früheren Hauptfürsorgestellen und

Integrationsämter bei der Durchführung der psychosozialen Betreuung im Rahmen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben unterstützt hatten.

Die Integrationsfachdienste (IFD) des Landes Sachsen- Anhalt sind Dienste Dritter, die bei der Durchführung der Maßnahmen zur "Teilhabe behinderter und schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben" beteiligt werden können. Begriff, Aufgaben, Beauftragung und Finanzierung sind durch das SGB IX (§§ 185 und 192 ff.) geregelt.

Die Strukturverantwortung liegt seit Januar 2005 beim Integrationsamt Sachsen-Anhalt, das Teil des Landesverwaltungsamtes ist.

Beauftragung und Finanzierung:

Die IFD werden im Auftrag verschiedener Sozialleistungsträger tätig, wie z.B.

Integrationsamt, Agentur für Arbeit (Reha-Träger), Träger der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung.

Der im Zweifelsfall durch uns zu ermittelnde zuständige gesetzliche Leistungsträger kann gegebenenfalls die erforderliche Finanzierung der IFD-Dienstleistungen übernehmen. Diese Dienstleistungen sind in der Regel auch über das so genannte

"persönliche Budget" finanzierbar.

Aufgaben:

Unsere Aufgabe ist insbesondere die Beratung und Unterstützung der betroffenen behinderten Menschen sowie die Information und Hilfestellung für Arbeitgeber bei den unterschiedlichen Problemsituationen im Rahmen der "begleitenden Hilfen" sowie die Kooperation mit Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) und mit Förderschulen.

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IFD

Im Rahmen eines 2012 gestarteten Landesmodellprojektes werden vorerst bis zum Jahr 2019 ((Unterstützungsbeginn)) auch Förderschüler bei der beruflichen Orientierung unterstützt. Zielgruppen sind hierbei:

a) Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die eine Schule für Geistigbehinderte, Körperbehinderte bzw. Sinnesbehinderte besuchen

b) Inklusiv beschulte Schülerinnen und Schüler mit einem GdB 50 oder mit

Gleichstellungszusage der Agentur für Arbeit, die eine gezielte Unterstützung bei der beruflichen Orientierung wünschen

c) Schwerbehinderte Schulabgängerinnen und Schulabgänger mit gewünschter Unterstützung bei der beruflichen Orientierung Die rechtlichen Grundlagen hierfür bilden die:

Richtlinie des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Initiative Inklusion

„Verbesserung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt“, Handlungsfeld 1 vom 9. September 2011;Quelle:

elektronischer Bundesanzeiger – veröffentlicht am 30. September 2011

Kooperationsvereinbarung zur Unterstützung des Übergangs von Schülerinnen und Schülern mit geistiger Behinderung und weiterer schwerbehinderter

Schülerinnen und Schüler von der Schule in Arbeit und Beruf in Sachsen-Anhalt;

abgeschlossen zwischen dem Ministerium für Arbeit und Soziales, dem Kultusministerium, der Bundesagentur für Arbeit/Regionaldirektion Sachsen- Anhalt-Thüringen und dem Landesverwaltungsamt/ Integrationsamt.

Von den IFD werden auch schwerbehinderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Werkstätten für behinderten Menschen (WfbM) beim Übergang in den allgemeinen Arbeitsmarkt begleitet. Das Bundesarbeitsmarktprogramm „Job 4000“ Art. 3 wurde 2013 fristgemäß abgeschlossen. Daran schloss sich das Modellprojekt

„Unterstützung des Übergangs von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Werkstätten für behinderten Menschen in Sachsen-Anhalt auf den

allgemeinen Arbeitsmarkt durch Integrationsfachdienste“ (Modell ÜWA) an, welches im Oktober 2013 durch die unterzeichnete Absichtserklärung der

beteiligtenKooperationspartner (Ministerium für Arbeit und Soziales Sachsen- Anhalt,Regionaldirektion SAT der Bundesagentur für Arbeit,

Landesarbeitsgemeinschaft der WfbM Sachsen-Anhalt, Integrationsamt des

Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt) starten konnte und die guten Ergebnisse aus "Job 4000" auf der Grundlage dergemachten Erfahrungen fortsetzen will.

Dienstleistungsspektrum

Casemanagement zurück

Die Integrationsfachdienste können unter komplexen Bedingungen Hilfemöglichkeiten abstimmen und die vorhandenen Leistungen der verschiedenen Rehabilitationsträger koordinieren. Unser gemeinsames Ziel ist es, den Integrationsprozess möglichst nahtlos und effizient zu gestalten, um durch Integration in das Berufsleben eine dauerhafte Sicherung des Arbeitsverhältnisses zu erreichen. Hierzu bieten wir den

Sozialleistungsträgern unsere Kompetenz und Arbeitsmarktnähe an.

Begleitung am Arbeitsplatz zurück

Die Mitarbeiter der Integrationsfachdienste bieten

sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmern und deren Arbeitgebern Unterstützung bei auftretenden Schwierigkeiten oder

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IFD

Konflikten im Zusammenhang mit der Behinderung an. Die Dienstleistung wird über die Ausgleichsabgabe finanziert, weshalb ausschließlich schwerbehinderte Menschen im Auftrag des Integrationsamtes unterstützt werden dürfen.

Rehabilitanden können im Auftrag der Rehaträger betreutwerden. Gemeinsam mit allen Beteiligten, etwa mit Kollegen,Vorgesetzten, Arbeitnehmervertretungen, Arbeitgebern erarbeiten die Fachberater individuelle Lösungsvorschläge.

Passgenaue Arbeitsvermittlung zurück

Wir beraten interessierte Arbeitgeber zur Beschäftigung schwerbehinderter

Arbeitnehmer, dem sich daraus ergebenen besonderen Kündigungsschutzund der Anrechenbarkeit auf die Ausgleichsabgabe. Arbeitsuchendeschwerbehinderte Menschen unterstützen wir bei der Analyse ihrer Fähigkeiten, ihrer Belastbarkeit, bei der Optimierung der Bewerbungsunterlagen sowie bei der Akquise geeigneter Arbeitsplätze. Vorstellungsgespräche können im Einzelfall durch uns vorbereitet und begleitet werden. Zur Erprobung am Arbeitsplatz können geeignete

Maßnahmen hilfreich sein, die durch den IFD initiiertund begleitet werden. Auch während der Probezeit stehen wir Arbeitnehmern und Arbeitgebern zur Seite.

Betriebliche Wiedereingliederung zurück

Nach längerer Erkrankung sollte der berufliche Wiedereinstieg gutvorbereitet werden. Zusammen mit allen Beteiligten (Arbeitnehmer,Arbeitgeber, Facharzt, Betriebsarzt, Krankenkasse) koordinieren wir die (stufenweise)Wiedereingliederung schon während der Zeit der Arbeitsunfähigkeit. Wir klären, ob Sie an Ihren

bisherigen Arbeitsplatzzurückkehren können, ob es notwendig ist, dass Ihr Arbeitsplatzbehindertengerecht ausgestattet wird, oder ob eine innerbetriebliche Umsetzung zu empfehlen wäre.

Fachberatung für hörbehinderte Menschen zurück

Um dem Personenkreis der schwerhörigen, gehörlosen und ertaubten schwerbehinderten Menschen gerecht zu werden, stehen an den einzelnen Bürostandorten der IFD speziell geschulte Fachberater zur Verfügung. Siealle beherrschen die Gebärdensprache, um für die gehörlosen Menschen ein

kompetenter Ansprechpartner zu sein.

Behindertengerechte Arbeitsplatzgestaltung zurück

Durch die behindertengerechte Ausgestaltung des Arbeitsplatzes und eine optimierte Arbeitsorganisation werden bestimmte behinderungsbedingte

Einschränkungen ausgeglichen, damit die Fähigkeiten des Mitarbeiters optimal genutzt werden können. Dabei arbeiten wir mit dem Integrationsamt, der Bundesagentur für Arbeit, den Rehabilitationsträgernund deren technischen Fachdiensten zusammen.

Ermittlung der Leistungsfähigkeit mittels Profilverfahren zurück

Die Mitarbeiter unserer Integrationsfachdienste können mit Hilfe entsprechender arbeitsdiagnostischer Profilmethoden (wie z.B. MELBA) bei der Auswahl und der Gestaltung von behindertengerechten Arbeitsplätzen mitwirken. Dabei testen wir die Leistungsfähigkeit von schwerbehinderten Arbeitnehmern und/ oder ermitteln die Bedingungen, unter denen sie tätig werden können.

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IFD

Berufliche Neuorientierung zurück

Wir beraten Sie gerne bei Ihrer beruflichen Orientierung z.B. während der Arbeitslosigkeit, bei einer eventuellen beruflichen Neuorientierung, nach einer Erkrankung oder beim Übergang von der Schule in den Beruf. Ihre individuellen Bedürfnisse, Fähigkeiten und Entwicklungsmöglichkeiten stehen im Mittelpunkt des Beratungsprozesses. Spezielle Erprobungsmaßnahmen in Betrieben können Ihnen bei der Orientierung helfen.

Information und Mitarbeiterschulung zurück

Unsere Informationsangebote ergänzen das umfassende Schulungsangebotdes Integrationsamtes Sachsen- Anhalt. Wir bieten individuelle, auf die verschiedenen Betriebe abgestimmte Informationsveranstaltungen und Schulungen an, um die Kollegen und Arbeitgeber der schwerbehinderten Mitarbeiter über spezifische Krankheitsbilder und Behinderungen und deren mögliche Auswirkungen am Arbeitsplatz zu informieren.

Klärung der finanziellen Fördermöglichkeiten zurück

Im Rahmen der Einstellung und Beschäftigung schwerbehinderter Arbeitnehmer stellen die verschiedenen Rehabilitationsträger, die Bundesanstalt für Arbeit und das Integrationsamt besondere Fördermittel zur Verfügung. Wir beraten über alle in Betracht kommenden Fördermöglichkeiten und bieten Unterstützung bei der Beantragung der Leistungen an.

(7)

Informationen für interessierte Arbeitgeber

Unser Angebot für Arbeitgeber

Die Mitarbeiter der Integrationsfachdienste (IFD) beraten Sie als Arbeitgeber individuell, kompetent und kostenneutral in allen mit der Beschäftigung

behinderter Menschen zusammenhängenden Fragen. Wir bieten Ihnen Unterstützung:

bei Personalentscheidungen, z.B. beim Finden eines

geeigneten

Mitarbeiters

bei der Feststellung der Eignung der schwerbehinderten Mitarbeiter für die

vorgesehenen

Arbeitsaufgaben

bei der individuellen behindertengerechten Arbeitsplatzgestaltung

bei der Lösung von innerbetrieblichen Konflikten

bei der Klärung der für Sie in Betracht kommenden Leistungen und deren Beantragung

Leistungen des Integrationsamtes an Arbeitgeber

Beratung:

Auswahl geeigneter Arbeitsplätze

Behindertengerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen

Psychosoziale Beratung

Finanzielle Leistungen: (Links zum Integrationsamt)

zur Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen für schwerbehinderte Menschen

zur behindertengerechten Einrichtung und Gestaltung von vorhandenen Arbeits-und Ausbildungsplätzen für schwerbehinderte Menschen

für außergewöhnliche Belastungen Arbeitsmarktprogramme (externer Link)

(8)

Informationen für interessierte Arbeitgeber

Zuschüsse:

zu Gebühren der Berufsausbildung Prämien und Zuschüsse:

zu Kosten der Berufsausbildung Prämien:

zur Einführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)

Anträge des Integrationsamtes dazu bekommen Sie unter diesen

Links des Integratiosamtes

Lesen Sie unser folgendes Beispiel, um zu sehen, wie sich unsere Zusammenarbeit in der Praxis gestalten könnte!

Beispiel: Personalsuche eines Arbeitgebers

Ein Arbeitgeber aus der Baubranche suchte einen Mitarbeiter für

Hausmeistertätigkeiten sowie im Verkauf von Baustoffen. Mit der Bitte um Unterstützung bei der Besetzung dieser Stelle wandte er sich an den

Integrationsfachdienst (IFD).

In einer ersten Zusammenkunft mit dem Arbeitgeber informierte sich der IFD über die Arbeitsaufgaben und klärte die Erwartungen an die

Qualifikation und an die Leistungsfähigkeit ab. Bei einer

Betriebsbesichtigung konnte sich der IFD ein detailliertes Bild über den Arbeitsplatz und die dazugehörigen Arbeitsanforderungen verschaffen.

Dem Arbeitgeber wurde durch den IFD Herr D. empfohlen, der im Auftrag der Rentenversicherung durch den IFD vermittelt werden sollte. Herr D. ist 35 Jahre alt und gelernter Maler/Lackierer. Durch seine bisherige Berufspraxis konnte er Erfahrungen im Handel und Verkauf von Baustoffen erwerben.

Herr D. ist Diabetiker und trägt eine Diabetes-pumpe. Ein Einsatz im Schichtdienst und eine körperliche Dauerbelastung durch schweres Heben und Tragen sind nicht möglich.

Der Arbeitgeber lud Herrn D. zu einem Vorstellungsgespräch ein, in welchem die Qualifikation und die gesundheitlichen Voraussetzungen für die Ausführbarkeit der Arbeitsaufgaben besprochen wurden. Herr D.

konnte in diesem Vorstellungsgespräch positiv überzeugen.

Der IFD organisierte eine für den Arbeitgeber kostenneutrale

Erprobungsmaßnahme, in der Herr D. durch den Fachberater direkt am Arbeitsplatz begleitet wurde. Der Arbeitgeber hatte durch diese

Maßnahme die Gelegenheit, sich auch in der Praxis ein Bild von Herrn D.

zu verschaffen. Er war mit den Arbeitsleistungen zufrieden und stellte Herrn D. ein.

(9)

Informationen für interessierte Arbeitgeber

Möglichkeiten der Förderung durch Lohnkostenzuschüsse und Zuschüsse zur Ausstattung des Arbeitsplatzes wurden durch den IFD mit den

zuständigen Leistungsträgern abgeklärt und der Arbeitgeber bei der Beantragung unterstützt. Während der 6-monatigen Probezeit stand der IFD-Fachberater sowohl Herrn D. als auch dem Arbeitgeber weiterhin als Ansprechpartner zur Verfügung.

(10)

Informationen für behinderte Menschen

Unser Angebot für Arbeitnehmer

Wir beraten Menschen mit Behinderung, die im Arbeitsprozess stehen oder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung anstreben. Nach unserem Erstgespräch (bitte Termin vereinbaren) können wir klären, ob die leistungsrechtlichen Voraussetzungen für Ihre Unterstützung durch uns bestehen.

Dazu beraten wir individuell bezüglich:

der Klärung von leistungs- und förderrechtlichen Fragen

aller Herausforderungen vor, während und nach der Arbeitsaufnahme der Klärung sozialer und persönlicher Probleme, die die

Arbeitsaufnahme erschweren könnten

der Suche nach leistungsgerechten beruflichen Alternativen

der individuellen Bewerbung und Kontaktaufnahme zu potentiellen Arbeitgebern

der Schwierigkeiten am Arbeitsplatz, die im Zusammenhang mit der Leistungsfähigkeit, der gesundheitlichen Situation oder im Umgang mit Kollegen und Vorgesetzten auftreten

der beruflichen Orientierung während und nach dem Besuch der Förderschulen oder während der integrativen Beschulung

der Erprobung des Übergangs aus der "Werkstatt für behinderte Menschen" in den allg. Arbeitsmarkt, wenn mindestens eine Gleichstellung mit den behinderten Menschen vorliegt oder

nachwirkend durch die Arbeitsagentur

zugesichert w

urde

.

Wir unterstützen Sie im Auftrag eines Rehaträgers bei der Analyse Ihrer Fähigkeiten, Ihrer Belastbarkeit, Ihres bisherigen beruflichen Werdegangs sowie bei der Optimierung Ihrer Bewerbungsunterlagen.

Vorstellungsgespräche können durch uns vorbereitet und begleitet

werden. Wir unterstützen Sie auch bei der betrieblichen Erprobung und

bei der Suche nach einem Arbeitsplatz,

der ihr gewandeltes Leistungs-

(11)

Informationen für behinderte Menschen

ver

mögen berücksichtigt.

Wenn Sie schon genau wissen, welche Hilfe Sie benötigen, können Sie dieses Antragsformular des Integrationsamtes nutzen.

Die Leistungen des Integrationsamtes Sachsen-Anhalt kann man sich im folgenden Video auf "youtube" genauer ansehen.

http://youtu.be/TiFm3gWk36M

Lesen Sie unsere Beispiele um zu sehen, wie sich unsere Zusammenarbeit in der Praxis gestalten könnte.

Beispiel: Schaffung eines Arbeitsplatzes

Frau H. ist umgeschulte Bürokauffrau und war zuletzt drei Jahre

arbeitslos. Ihre Erstausbildung zur Fleischfachverkäuferin konnte sie aus gesundheitlichen Gründen (Multiple Sklerose) nicht zu Ende führen.

Sie wurde im Auftrag eines Rehaträgers im Bereich Vermittlung unterstützt.

Durch Abklärung ihrer persönlichen Fähigkeiten, des beruflichen

Werdeganges und der behinderungsbedingten Besonderheiten wurde ein individuelles Bewerberprofil erarbeitet. Dieses bildete die Grundlage für die Arbeitsplatzakquise.

Durch regelmäßige Motivationsgespräche wurde Frau H. in

Bewerbungstrainings dazu befähigt, selbstbewusst auf Arbeitgeber

zuzugehen. Schließlich konnte auch ein Arbeitgeber akquiriert werden, der eine Mitarbeiterin für einen neu zu schaffenden Büroarbeitsplatz einstellen wollte.

Durch eine Erprobungssmaßnahme konnte sie auf diesen Arbeitsplatz vorbereitet werden. Der Arbeitsplatz wurde entsprechend ihrer

Behinderung in Zusammenarbeit mit dem Integrationsamt ausgestattet.

Der IFD unterstützte Frau H. auch während der Probezeit, die sie ebenfalls erfolgreich absolvierte. Mit einem unbefristeter Arbeitsvertrag gelang die Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt.

ein weiteres Beispiel: Umgestaltung eines Arbeitsplatzes (externer Link)

(12)

Beispiel Herr G.

Beispiel Herr G. zur Umgestaltung eines Arbeitsplatzes

Kehrt ein Mitarbeiter nach längerer Erkrankung in das Erwerbsleben zurück, können sich sowohl die Bedingungen am Arbeitsplatz als auch die Fähigkeiten des Mitarbeiters verändert haben. Dem Einzelfall gerecht werdend, erarbeitet der IFD (gemeinsam mit allen Beteiligten) Lösungen, die ein Optimum an Arbeitsleistungen des Arbeitnehmers in Hinblick auf das veränderte Leistungsbild hervorbringen sollen.

Die Betriebsratsvorsitzende eines mittelständischen Unternehmens aus der Genussmittelbranche berichtete vom schwerbehinderten Mitarbeiter Herrn G., der als LKW- Fahrer im Vertrieb tätig war. Mit seiner Erkrankung (Diabetes und einem Anfallsleiden) konnte er diese Tätigkeit nicht mehr ausüben. Die krankheitsbedingte Kündigung drohte.

In Absprache mit der behandelnden Ärztin und dem zuständigen Arzt des Arbeitsmedizinischen Dienstes wurden die Bedingungen des Arbeitsplatzes für Herrn G. benannt: keine Nachtarbeit, keine Tätigkeiten unter

erhöhtem Zeitdruck, kein alleiniges Arbeiten.

Der IFD führte Gespräche mit der Geschäftsführung, dem Betriebsrat und Herrn G., um andere Arbeitsbereiche für den Arbeitnehmer im Unternehmen zu erschließen. Im Ergebnis kamen alle Parteien überein, Herrn G. zukünftig mit Aufgaben aus der Produktion zu betrauen, die seinem veränderten Leistungsprofil entsprechen.

Gemeinsam wurde eine individuelle Stellenbeschreibung für den

schwerbehinderten Mitarbeiter erarbeitet. Ein Änderungsvertrag wurde geschlossen. Parallel dazu wurde der Arbeitgeber hinsichtlich der Beantragung von Leistungen bei außergewöhnlichen Belastungen im Arbeitsprozess bei dem zuständigen Rehabilitationsträger- hier die Agentur für Arbeit- unterstützt.

Gespräche mit dem Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit und dem Arbeitgeber führten zu dem Ergebnis, dass der

Arbeitgeber Lohnkostenzuschüsse erhält, um den außerordentlichen

(13)

Beispiel Herr G.

Aufwand des Arbeitgebers, in Zusammenhang mit der Minderleistung des Arbeitnehmers, innerhalb der Einarbeitungszeit zu kompensieren. An seinem neuen Arbeitsplatz wird Herr G. engmaschig durch

verantwortliche Kollegen im Produktionsbereich angeleitet und

hinsichtlich der besonderen Fürsorgepflicht des Arbeitgebers überwacht.

Der IFD steht dem Arbeitnehmer, seinen Kollegen und dem Arbeitgeber

bei Bedarf weiterhin als Ansprechpartner zur Verfügung.

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Informationen für Sozialleistungsträger

Unser Angebot für Sozialleistungsträger

Als Dienste Dritter können die Integrationsfachdienste des Landes Sachsen- Anhalt bei der Durchführung der Maßnahmen zur "Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben" beteiligt werden.

Auftraggeber können sein:

Integrationsamt im Rahmen der begleitenden Hilfen im Arbeitsleben Rehabilitationsträger, z. B.

Bundesagentur für Arbeit Träger

-der gesetzlichen Rentenversicherung -der gesetzlichen Unfallversicherung -der Berufsgenossenschaften

Die Integrationsfachdienste des Landes Sachsen- Anhalt arbeiten auf der Grundlage des §

49

Abs. 6 SGB IX, um von den Rehabilitationsträgern im Rahmen ihrer jeweiligen Aufgabenstellung beauftragt zu werden.

Grundlage hierfür bildet die „Gemeinsame Empfehlung nach § 1

96

Abs.

3

SGB IX zur Inanspruchnahme der Integrationsfachdienste durch die

Rehabilitationsträger zur Zusammenarbeit und zur Finanzierung der Kosten, die dem Integrationsfachdienst bei der Wahrnehmung der Aufgaben der Rehabilitationsträger entstehen“.

Gemeinsame Empfehlung Integrationsfachdienste in der Fassung vom 01.09.2016 (externer Link)

nach oben

(15)

externe Links

Haftungsausschluss/Disclaimer (externer Link)

Träger der Integrationsfachdienste in Sachsen-Anhalt (externe Links)

ASB-Regionalverband Salzlandkreis e.V.

Träger des IFD Halberstadt-Sangerhausen

Der Weg e.V. Magdeburg Träger des IFD Magdeburg-Stendal

Gemeinnützige Gesellschaft für Integrationsfachdienst Halle-Merseburg mbH (Träger des IFD Halle-Merseburg)

Gemeinnütziger Behindertenverband Wittenberg GmbH Träger des IFD Wittenberg-Dessau

weiterführende externe Links:

Integrationsamt Sachsen-Anhalt

Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen Bundesarbeitsgemeinschaft Integrationsfirmen

Bundesarbeitsgemeinschaft Rehabilitation

Bundesarbeitsgemeinschaft für Unterstützte Beschäftigung Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen Bundesministerium für Arbeit und Soziales

(16)

externe Links

Deutscher Behindertenrat Bundesagentur für Arbeit

*** Neu! https://www.talentplus.de/nachrichten/Foerderfinder-App-online/

(17)

Impressum

Impressum der Staatskanzlei Sachsen-Anhalt, wo die Präsentation veröffentlicht ist:http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?

id=master_impressum

(externer Link)

Diese Internetpräsentation © ist eine Projektarbeit im Rahmen einer Weiterbildung zum Prozessberater aus dem Jahre 2007

von

M. Ludwig ehemalige MA

des IFD Magdeburg-Stendal Ines

Böhme

, Fachberaterin des IFD Halberstadt-Sangerhausen

Michael Hermann (Layout und inhaltliche Weiterentwicklung) Fachberater des IFD Halberstadt-Sangerhausen

(a.D.)

(18)

Jahresbericht 2019

Träger

Gemeinnütziger Behindertenverband Wittenberg GmbH Bruchweg 4

06886 Lutherstadt Wittenberg

Bürostandort Wittenberg Bürostandort Köthen

Bruchweg 2 Georgstraße 8

06886 Lutherstadt Wittenberg 06366 Köthen (Anhalt)

Tel.: 03491/ 877090 Tel.: 03496/ 7003721

(19)

Inhaltsverzeichnis

1. Vorwort

2. Struktur und Ansprechpartnerinnen des Dienstes

3. Auswertung der Inanspruchnahme und der Ergebnisse des Integrationsfachdienstes Wittenberg/ Dessau

3.1 Übersicht zu den Aufträgen im Berichtszeitraum 3.2 Ergebnisse in den Aufgabenfeldern des IFD 3.2.1 Sicherung

3.2.1.1 Einführung

3.2.1.2 Inanspruchnahme durch die Leistungsträger 3.2.1.3 Fallzahlenentwicklung

3.2.1.4 Angaben zur Schwerbehinderteneigenschaft, Altersstruktur und betreuungsrelevanten Behinderung, zu Gründen der Begleitungs- aufnahme und zur Einleitenden Stelle

3.2.1.5 Ergebnisse der Sicherung

3.2.1.6 Fachdienstliche Stellungnahmen

3.2.1.7 Weitere Ergebnisse der Fachdienstarbeit in der Sicherung 3.2.1.8 Unterstützte Beschäftigung

3.2.2 Modellprojekte 3.2.2.1 Einführung

3.2.2.2 Übergang Förderschule – Beruf 3.2.2.2.1 Fallzahlenentwicklung

3.2.2.2.2 Ergebnisse der Arbeit mit den Schülerinnen und Schülern 3.2.2.3 Übergang Werkstatt – allgemeiner Arbeitsmarkt

3.2.2.3.1 Fallzahlenentwicklung 3.2.2.3.2 Ergebnisse der Betreuungen 3.2.3 Vermittlung

3.2.3.1 Einführung

3.2.3.2 Inanspruchnahme

3.2.3.3 Übersicht der betreuten Personen 3.2.3.4 Ergebnisse der Vermittlung

3.3 Kooperationen mit Betrieben und dem sozialen Netzwerk/

Öffentlichkeitsarbeit 3.4 Qualitätssicherung

4. Schlussbemerkung

Anhang Anlage 1: Tabelle Vermittlungsergebnisse 2019

Anlage 2: Tabelle Inanspruchnahme des Dienstes 2019

(20)

1. Vorwort

In Sachsen-Anhalt existieren die Integrationsfachdienste flächendeckend seit 01.01.2005 in der Strukturverantwortung des Integrationsamtes. Die Gemeinnützige Behindertenverband Wittenberg GmbH ist seit 1995 in der beruflichen Begleitung und seit 1998 in der Vermittlung von Menschen mit Behinderungen tätig. Am Standort in Wittenberg arbeiteten im Jahr 2019 drei Mitarbeiterinnen. Am Standort Köthen war ab Mai eine Stelle unbesetzt, so dass nur zwei Integrationsfachberaterinnen dort arbeiteten. An beiden Bürostandorten stand jeweils eine Mitarbeiterin mit speziellen Kenntnissen für Menschen mit Hörbehinderung zur Verfügung. Bis April waren in Köthen 2,525 Personalstellen angesiedelt und in Wittenberg 2,875. Ab Mai wurden Stellenanteile nach Wittenberg übertragen, so dass in Köthen 2,0 Stellen verblieben und in Wittenberg 3,0 Personalstellen. Vom 01.05.19 – 31.12.19 waren 0,4 Personalstellen im Fachdienst unbesetzt.

Im Vergleich zum Vorjahr haben sich die Grundlagen in der Beauftragung und Finanzierung der IFD nicht geändert. Die Beauftragung des Integrationsfachdienstes durch die Rehabilitationsträger erfolgt im Rahmen der Gemeinsamen Empfehlungen nach §196 Abs. 3 SGB IX. Im Bereich der Vermittlung wurde diese Möglichkeit von zwei Rentenversicherungsträgern genutzt. Auch in der Sicherung waren zwei Rentenversicherungen sowie die Hauptfürsorgestelle Auftraggeber des IFD. Darüber hinaus wurde dieser Bereich jedoch weiterhin vorrangig durch das Integrationsamt beauftragt. Die insgesamt gestiegene Beauftragungsanzahl bestätigt unsere guten Ergebnisse der Vorjahre und die Verlässlichkeit unseres Unterstützungsangebotes.

Einen wesentlichen Bestandteil in der Arbeit bildete 2019 die Tätigkeit in den beiden Modellprojekten in der „Unterstützung des Überganges von Schülerinnen und Schülern mit geistiger Behinderung und weiteren schwerbehinderten Schülerinnen und Schülern von der Schule in Arbeit und Beruf“ sowie in der „Unterstützung des Übergangs von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) in Sachsen-Anhalt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt durch die Integrationsfachdienste“. Ziel beider Modellprojekte ist es, die berufliche Orientierung von motivierten Menschen mit Behinderungen längerfristig zu unterstützen, wenn sie eine Alternative zur WfbM wünschen und wenn möglich, die Aufnahme eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses oder einer beruflichen Ausbildung im dualen System vorzubereiten und zu sichern.

Die guten Ergebnisse der Arbeit im Bereich Übergang Schule Beruf während der Projektlaufzeit bis 31.12.2019 bildeten die Grundlage für die Planung der Verstetigung der Arbeit in diesem Aufgabenfeld für die Zukunft.

Dem Integrationsfachdienst Wittenberg/ Dessau ist es im Jahr 2019 erneut gelungen, ein gutes Vermittlungs- und Betreuungsergebnis zu erzielen und als verlässlicher Ansprechpartner für Klienten, Firmen und im Netzwerk zur Verfügung zu stehen.

Nachfolgend finden sie eine Übersicht der Fachberaterinnen des Integrationsfachdienstes Wittenberg/ Dessau mit ihren Kontaktdaten, den Aufgabenfeldern, in denen sie tätig sind sowie den Zuständigkeiten für die Werkstätten für behinderte Menschen und die Förderschulen für geistig behinderte Menschen und die Körperbehindertenschule in unserem regionalen Zuständigkeitsgebiet:

(21)

2. Struktur und Ansprechpartnerinnen des Dienstes

Köthen Bürostandort: Köthen

Georgstraße 8 06366 Köthen (Anhalt)

Frau Becker (Teamleiterin)

Bereiche: Modellprojekte ÜFB/ ÜWA, Sicherung, Vermittlung (Menschen mit Hörbehinderung)

Tel: 03496 7003721 Fax: 03496 7003729 mobil: 0178 2889882

Mail: ifd-becker@bvwb-ggmbh.de

Ansprechpartnerin für:

Regenbogenschule Dessau

Peter Petersen Schule Gräfenhainichen Schule am Heidetor Zerbst

WfbM Lebenshilfe gem. GmbH Köthen WfbM Augustinuswerk e.V. Wittenberg

WfbM Diakoniegesellschaft Wohnen und Arbeiten mbH Dessau

Frau Kleemann

Bereiche: Sicherung, Modellprojekte ÜFB/ ÜWA, Vermittlung Tel: 03496 7003722

Fax: 03496 7003729

Mail: ifd-kleemann@bvwb-ggmbh.de

Ansprechpartnerin für:

Angelika Hartmann Schule Köthen Lebensweg Schule Bernburg WfbM Lebenshilfe Roßlau e.V.

WfbM Lebenshilfe Bernburg gGmbH

Bürostandort: Wittenberg Bruchweg 2

06886 Lutherstadt Wittenberg

Frau Helmchen-Jordan Bereiche: Sicherung, Vermittlung vorrangig Menschen mit Hörbehinderung Tel: 03491 877091

Fax: 03491 877093 mobil: 0178 2889880

Mail: ifd-helmchen-jordan@bvwb-ggmbh.de

Frau Müller

Bereiche: Modellprojekt ÜFB, Sicherung Tel: 03491 877092

Fax: 03491 877093

Mail: ifd-mueller@bvwb-ggmbh.de

Ansprechpartnerin für:

Heideschule Holzdorf

Sonnenscheinschule Wittenberg

Körperbehindertenschule An der Muldaue Dessau

Frau Krüger-Klaus

Bereich Sicherung Tel.: 03491 877094 Fax: 03491 877093

Mail: ifd-krueger-klaus@bvwb-ggmbh.de

(22)

3. Auswertung der Inanspruchnahme und der Ergebnisse des Integrations- fachdienstes Wittenberg/Dessau

Die statistische Auswertung erfolgte auf Grundlage der erfassten Daten aus dem Klienten- verwaltungsprogramm für Integrationsfachdienste (KlifdWeb). Für die Bereiche Sicherung, die Modellprojekte Übergang Förderschule - Beruf und Übergang Werkstatt - allgemeiner Arbeitsmarkt sowie für die Vermittlung wurden die Daten für den Zeitraum vom 01.01.19 bis 31.12.19 erhoben.

3.1 Übersicht zu den Aufträgen im Berichtszeitraum

Der IFD Wittenberg/ Dessau wurde im Berichtszeitraum für 339 Menschen mit Behinderungen (männlich = 202, weiblich = 137) verschiedener Leistungsträger tätig. 249 Personen wurden im Bereich Sicherung unterstützt, insgesamt 73 Menschen in den beiden Modellprojekten Übergang Förderschule – Beruf und im Projekt Übergang Werkstatt – allgemeiner Arbeitsmarkt sowie 17 Personen im Bereich Vermittlung.

Folgende Grafik zeigt die Übersicht der betreuten Personen in den verschiedenen Bereichen.

Auf die einzelnen Aufgabenbereiche wird im Jahresbericht weiterführend eingegangen.

3.2 Ergebnisse in den Aufgabenfeldern des IFD

3.2.1 Sicherung 3.2.1.1 Einführung

Das Hauptziel der Tätigkeit ist die Sicherung der Arbeitsverhältnisse von Menschen mit Behinderungen. Schwerpunkt bildet dabei die berufliche Begleitung am Arbeitsplatz, die sich in Qualifizierte Beratung und längerfristige Sicherung differenziert.

0 50 100 150 200 250

Sicherung Modellprojekte Vermittlung 249

73

17 146

44

12 103

29

5

gesamt männlich weiblich

(23)

Innerhalb dieser Prozesse werden die schwerbehinderten und ihnen gleichgestellte Menschen im Arbeitsleben begleitet und erhalten Unterstützung bei

 Konflikten und Problemen am Arbeitsplatz mit Vorgesetzten und Kollegen/-innen, auch in der Kommunikation

 Arbeitsplatzgestaltung bspw. bei behinderungsbedingt notwendigem Umbau oder bei der Anpassung von Aufgaben und Arbeitsbedingungen

 Gefährdung des Arbeitsplatzes durch Abwenden oder Aussetzen von Kündigungsanträgen

 Über- oder Unterforderung am Arbeitsplatz

 der Planung von beruflichen Perspektiven oder notwendigen Veränderungen im Arbeitsbereich

 Krisenbewältigung, so auch bei privaten Belastungen, die sich auf das Arbeits- verhältnis auswirken

 einem beruflichen Wiedereinstieg nach längerer Erkrankung (z.B. nach Aufenthalt in einer Reha-Einrichtung).

Um einen Weg in die Sicherung zu finden, gibt es verschiedene Zugangsmöglichkeiten. Die Kontaktaufnahme kann eigenständig oder über Dritte erfolgen. Menschen mit Behinderungen, die durch den IFD im Bereich der Vermittlung in ein Arbeitsverhältnis gemündet sind, werden während der ersten sechs Monate nach der Vermittlung betreut (Stabilisierungsphase), können jedoch bei weiterem Unterstützungsbedarf und vorliegenden Zugangsvoraussetzungen auch längerfristig begleitet werden. Dieses ist bspw. notwendig, wenn der Arbeitsplatz noch nicht behinderungsgerecht ausgestattet ist und es dadurch zu Spannungen im Arbeitsverhältnis kommt oder wegen einer schwerwiegenden Kommunikationseinschränkung besonders bei Menschen mit Hörbehinderung eine weitere Betreuung der Personen oder des Betriebes erforderlich erscheint.

Der Integrationsfachdienst unterstützt Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die Menschen mit Behinderungen beschäftigen, damit diese so eingesetzt werden, dass ihr Leistungsvermögen gut ausgeschöpft werden kann. Hierzu werden die Anforderungen des Arbeitsplatzes mit den Fähigkeiten der Mitarbeiterinnen und der Mitarbeiter abgeglichen. Es werden Empfehlungen zur Gestaltung der Arbeitsbedingungen unter Beachtung der behinderungsbedingten Erfordernisse und bezüglich des Umgangs mit Menschen mit Behinderungen gegeben.

Weitere Beratungsthemen in der Sicherung sind:

 Informationen zur Nachbeschäftigungspflicht bei Arbeitsplatzförderung, Hilfe bei der Suche geeigneter Personen zur Nachbesetzung eines geförderten Arbeitsplatzes

 Aufklärung zum Einsatz von Beschäftigten und zum Umgang mit dem vorliegenden Behinderungsbild

 Informationen zu Qualifizierungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten bei Menschen mit Behinderungen

 Umgang mit suchterkrankten Menschen

 Gesetzliche Grundlagen der stufenweisen Wiedereingliederung oder des Betrieb- lichen Eingliederungsmanagements nach §167 Abs.2 SGB IX

 Begleitung von Gleichstellungsanträgen, Unterstützung bei den Stellungnahmen, die vom Betrieb gefordert sind.

(24)

Darüber hinaus führten die Fachberaterinnen zahlreiche niedrigschwellige Beratungsgespräche, auf die nicht näher eingegangen wird.

Die folgende Grafik gibt eine Übersicht der unterschiedlichen Beratungsphasen und grenzt diese voneinander ab. Sie ist repräsentativ für die klientenzentrierte Arbeit der IFD in allen Aufgabenbereichen.

Niederschwellige Beratung Qualifizierte Beratung Intensive Begleitung Themen: GdB-Antrag,

Leistungen der Reha-Träger und deren Beantragung, Informationen zum Kündigungsschutz,

Begleitende Hilfen ….

Sollte eine enge Begleitung noch nicht sinnvoll sein z.B.

aufgrund noch laufender med. Maßnahmen kann der Klient für 6 Wochen in der qualifizierten Beratung unterstützt werden.

Gemeinsame Gespräche mit Arbeitgeber, Kollegen, Koo- perationspartnern usw.

Durchgeführte Maßnahmen entsprechend des Leistungs- und Ergebniskatalogs in KlifdWeb:

 Arbeitsplatzgestaltung/ -anpassung/ -organisation

 Krisenintervention/ Krisenprävention

 Initiierung finanzieller Leistungen bei außergewöhnlichen Belastungen, für Investitionskostenzuschüsse und technische Arbeitshilfen, bei behindertengerechter Arbeitsplatzausstattung sowie für notwendige Arbeitsassistenz, zur beruflichen Aus- und Weiterbildung sowie zur Abgeltung des besonderen Aufwandes für Integrationsprojekte

 Erstellen von Leistungsprofilen

 Unterstützung bei der Beantragung oder Erhöhung eines GdB

 Begleitung des Wiedereinstieges im Rahmen von stufenweiser Wieder- eingliederung sowie Belastungserprobungen

 Einleiten von Facharztbehandlung, medizinischen und beruflichen Rehabili- tationsleistungen

 Unterstützung bei der Beantragung von grundsichernden Leistungen oder bei Nachteilsausgleichen

 Hilfestellung bei der Beantragung von Erwerbsminderungsrenten

 Initiierung der Umwandlung befristeter in unbefristete Arbeitsverhältnisse

 Beteiligung an Kündigungsschutzverfahren

Kontaktphase Qualifizierte

Beratung Sicherung

(25)

3.2.1.2 Inanspruchnahme durch die Leistungsträger

Folgende Auftraggeber nahmen den Integrationsfachdienst Wittenberg/ Dessau in Anspruch:

Auftraggeber Anzahl der Betreuungsfälle Integrationsamt 230 Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland

(Stabilisierungsphase) 1

9 Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland (Berufsbegleitung)2 3

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (Stabilisierungsphase)

3 Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

(Berufsbegleitung)

3 Hauptfürsorgestelle (Stabilisierungsphase) 1

gesamt 249

3.2.1.3 Fallzahlenentwicklung

Im Berichtszeitraum erfolgte die längerfristige Begleitung von 249 Menschen. Von diesen Personen wird zudem unter Punkt 3.2.1.8 über sechs Fälle der UB berichtet.

Überblick zur Entwicklung der Betreuungszahlen in den letzten fünf Jahren

Jahr 2015 2016 2017 2018 2019

Männlich 107 110 97 122 146

Weiblich 99 88 70 88 103

gesamt 206 198 167 210 249

Über den Betrachtungszeitraum hinweg ist erkennbar, dass die Menschen mit Behinderungen mit männlichem Geschlecht häufiger in die Betreuung des IFD aufgenommen werden. Diese Entwicklung setzt sich auch im Jahr 2019 fort und überragt die weiblichen Betreuungszahlen um beinahe die Hälfte.

1 Die Stabilisierungsphase schließt sich für 6 Monate an eine erfolgreiche Vermittlung nach §196 Abs. 3 SGB IX

2 Im Rahmen der Beauftragung zur Berufsbegleitung nach §196 Abs. 3 SGB IX

(26)

3.2.1.4 Angaben zur Schwerbehinderteneigenschaft, Altersstruktur und betreuungsrelevanten Behinderung, zu Gründen der Begleitungsaufnahme und zur Einleitenden Stelle

Die weitere Auswertung bezieht sich auf die 249 langfristig betreuten Personen im Rahmen der Sicherung.

Übersicht zur Schwerbehinderteneigenschaft

Übersicht der Schwerbehinderteneigenschaft betreuter Menschen mit Behinderung der letzten fünf Jahre:

Jahr 2015 2016 2017 2018 2019

Schwerbehindertenausweis 134 130 113 138 164

Gleichstellung nach §2 Abs. 3 SGB IX 68 66 53 67 79

behindert nach §2 Abs. 1 SGB IX3 0 2 1 5 6

Der überwiegende Anteil der betreuten Klientinnen und Klienten war im Besitz eines Schwerbehindertenausweises oder einer Gleichstellung nach §2 Abs. 3 SGB IX. Diese Entwicklung setzt sich konstant über den Betrachtungszeitraum hinfort. Da die Betreuung von Menschen, die behindert nach §2 Abs. 1 SGB IX sind, ausschließlich über Rehabilitationsträger beauftragt werden kann, ist diese Anzahl weiterhin sehr niedrig und entspricht 2,5 % aller Betreuungen im Rahmen der Sicherung.

Altersstruktur

Betrachtet man die Altersstruktur der betreuten Menschen mit Behinderung, so sind die Gruppen der 25 – 40jährigen sowie die Gruppe der 40 – 50jährigen ungefähr gleichstark vertreten.

Die meisten Menschen mit Behinderungen, die vom IFD im Rahmen der Sicherung betreut werden, befinden sich in der Gruppe der 50 – 60jährigen. Dieser Personenkreis ist fast doppelt so stark vertreten, wie jeweils die anderen beiden Gruppen. Die Personenzahl der Gruppen 18 – 25 und über 60 entspricht jeweils nur ca. 30 % der Altersgruppe 25 - 40.

Diese Altersverteilung entspricht den Auswertungen der Vorjahre.

Prinzipiell ist davon auszugehen, dass erworbene Erkrankungen im Alter und mit anhaltender beruflicher Tätigkeit zunehmen und daher ein realistisches Abbild der Altersstruktur im Rahmen der Sicherung sichtbar wird.

3 Die Betreuung von Rehabilitanden kann ausschließlich über die Gemeinsamen Empfehlungen nach §196 Abs.3 SGBIX erfolgen.

(27)

Betreuungsrelevante Behinderungen

Jahr 2015 2016 2017 2018 2019

Körperbehinderung (Organe)

45 48 48 57 77

Körperbehinderung (sonstige)

47 41 25 43 42

Hörbehinderung 32 23 37 41 41

Hirnorganische/

Neurologische Behinderung

29 27 26 21 34

Seelische Behinderung

19 18 13 25 28

Lern-/ Geistige Behinderung

23 23 12 21 26

Sehbehinderung 11 8 6 2 1

Wie in den Vorjahren setzt sich auch 2019 die prozentuale Verteilung von Häufigkeiten der betreuungsrelevanten Behinderungen fort. Die meisten Unterstützungsbedarfe sind bei Menschen mit Körperbehinderungen erkennbar, gefolgt von den Menschen mit Hörbehinderung.

Gründe zur Aufnahme der Begleitung (Mehrfachnennungen möglich) durch den IFD Wittenberg/_Dessau waren Folgende:

Gründe zur Aufnahme der Sicherung im Zusammenhang mit (Mehrfachnennung möglich):

Belastung/ Belastbarkeit 182 Prävention 179 Begleitende Hilfe (BSZ; BA; u.a.) 176 Konflikte am Arbeitsplatz 80

Krisenintervention 73 Kommunikation 49 andere Probleme am Arbeitsplatz 29 Zustimmungsverfahren zur Kündigung 22 Fehlzeiten/ Verhaltensprobleme 20 Stufenweise Wiedereingliederung 16 Abmahnung 5

(28)

Einleitende Stelle

*Sonstige: bspw. Deutsche Rentenversicherungen, medizinische oder berufliche Einrichtungen

3.2.1.5 Ergebnisse der Sicherung

Abgeschlossene Betreuungen und Sicherungsquote:

Jahr 2015 2016 2017 2018 2019

Abgeschlossene Sicherungen

110 133 89 121 155

Sicherungsquote 85,5 % 84,2% 80,9% 80,2% 85,8 % Die Sicherungsquote für die Betreuungsfälle, die über das Integrationsamt betreut wurden, beträgt 85,8%. In der statistischen Auswertung der nicht gesicherten Arbeitsverhältnisse fließen auch die Beendigungen wegen Auslaufen eines befristeten Arbeitsverhältnisses (2019 = 5) sowie die Beendigung des Arbeitsverhältnisse wegen Erreichen der Altersgrenze (2019= 2) ein. Bei diesen genannten Beendigungsgründen bestehen keine Einflussmöglichkeiten des IFD auf den Erhalt des Arbeitsplatzes.

Bei den Betreuungsfällen, die über die Deutschen Rentenversicherungen im Rahmen der Sicherung beauftragt wurden, konnten alle Arbeitsverhältnisse erhalten bleiben (Sicherungsquote = 100%).

Die Sicherungsquote bei den Betreuungsfällen der Stabilisierungsphase betrug 66,7%, in zwei Drittel der Betreuungen bestanden die vermittelten Arbeitsverhältnisse nach Beendigung der Stabilisierungsphase fort.

Insgesamt kann der IFD Wittenberg/ Dessau auf ein sehr gutes Sicherungsergebnis im Jahr 2019 zurückblicken, das auch durch die bemerkenswerten Vermittlungserfolge entstanden ist.

75 72 72

30

0 10 20 30 40 50 60 70 80

Integrationsamt Arbeitgeber/

Beauftragte

Eigeninitiative/

privates Umfeld

Sonstige*

Einleitende Stelle

(29)

Der Arbeitsplatzerhalt konnte erreicht werden durch (Mehrfachnennungen möglich)

Anpassung der beruflichen Anforderungen 94 Verbesserung der innerbetrieblichen Abläufe 61 Verbesserung der Arbeitsplatzausstattung/-gestaltung 56 Einleiten finanzieller Leistungen 56 Verbesserung der innerbetrieblichen Kommunikation 54 Reduzierung von Informationsdefiziten 45 Unterstützung bei der Krankheits- und Behinderungsbewältigung 37 Beratung über/ Organisation von Kommunikationshilfen 28 Reduzierung von Arbeitsinhalten oder der Arbeitszeit 28 Technische Hilfsmittel 25 Erweiterung und Erhaltung der kommunikativen Fähigkeiten 23 Umsetzung/ anderer Arbeitsplatz beim selben Arbeitgeber 17

Dolmetschereinsatz/ -organisation 14 Teilerwerbsminderungsrente 2

In 22 Fällen konnte der Arbeitsplatz mit Unterstützung des IFD nicht erhalten bleiben. Die Gründe dafür waren Folgende:

Gründe, die zum Verlust des Arbeitsplatzes führten: 22 Personenbedingte Kündigung durch Arbeitgeber 9 Auslaufen eines befristeten Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses 5 Verhaltensbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber 3 Einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses 2 Erreichen der Altersgrenze/ Altersrente 2 Betriebsbedingte Kündigung durch Arbeitgeber 1 Von allen Betreuungen konnten 2019 bei 14,2% die Arbeitsverhältnisse nicht gesichert werden. Die beiden Personen, die die Altersgrenze erreichten, sind in eine gesicherte Finanzierung durch Rentenbezug gewechselt.

Darüber hinaus konnte bei sieben Menschen mit Behinderungen im Verlauf der Betreuung der Übergang in ein neues Arbeitsverhältnis organisiert werden (Job to Job Vermittlung). In der neuen Tätigkeit wurde die Betreuung des IFD i.d.R. fortgeführt, bis die Stabilisierung am neuen Arbeitsplatz erfolgt ist.

3.2.1.6 Fachdienstliche Stellungnahmen

Die beauftragten Fachdienstlichen Stellungnahmen und Sachstandsberichte der letzten fünf Jahre:

Jahr 2015 2016 2017 2018 2019

Fachdienstliche Stellungnahmen/

Sachstandsberichte

53 57 43 39 59

(30)

Die folgende Übersicht zeigt die Beauftragungen sowohl für die Fachdienstlichen Stellungnahmen als auch für die Sachstandsberichte:

Fachdienstliche Stellungnahmen/ Sachstandsberichte gesamt: 59 Abgeltung außergewöhnliche Belastungen (§27 SchwbAV) 46 Prüfung der Zielgruppenzugehörigkeit (§ 215 SGB IX) 10 Leistungen zur Arbeitsassistenz (§17 Nr. 1a SchwbAV) 2 Leistungen zur behinderungsgerechten Einrichtung von

Arbeitsplätzen(§61 SGBIX)

1

Fachdienstliche Stellungnahmen werden grundsätzlich bei Erstbegutachtungen erstellt. Sie sind umfangreicher als Sachstandsberichte und umfassen alle Aspekte der behinderungsbedingten Einschränkungen, die im Zusammenhang mit der Arbeitsausführung auftreten. Sie werden auch dann erstellt, wenn am bestehenden Arbeitsverhältnis, den Aufgaben oder in Bezug auf die Behinderung Änderungen eingetreten sind.

Sachstandsberichte hingegen bestätigen den bestehenden Umfang bewilligter Leistungen, wenn keine Änderungen in den zu Grunde liegenden Parametern aufgetreten sind. Sie werden i.d.R. bei Folgebegutachtungen erstellt.

3.2.1.7 Weitere Ergebnisse der Fachdienstarbeit in der Sicherung

Im Rahmen der Betreuung wurden folgende Aufgaben nach KASSYS4 wahrgenommen:

 Soziale, medizinische, berufliche Anamnese

 Erarbeitung realisierbarer beruflicher Ziele

 Suche eines geeigneten Arbeitsplatzes

 Training sozialer und kommunikativer Kompetenzen

 Innerbetrieblicher Arbeitsversuch

 Außerbetriebliches oder betriebliches Arbeitstraining – Grundarbeitsfähigkeiten, instrumentelle Fähigkeiten, Fachwissen/ Anpassungsqualifikation

 Einzelfallberatung/ -verhandlung mit verschiedenen Betriebsebenen

 Beratung bei der Veränderung der Arbeitsorganisation/ Arbeitsbedingungen

 Krisenmanagement

 Organisation innerbetrieblicher personeller Unterstützung

 Unterstützung des Arbeitgebers bei Klärung und Beantragung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

 Unterstützung des (schwer-)behinderten Menschen bei Klärung und Beantragung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (inkl. SB-Ausweis)

 Unterstützung des (schwer-)behinderten Menschen bei der Auswahl und Beantragung von technischen Arbeitshilfen

 Fachdienstliche Stellungnahme im Rahmen von Rehabilitation und Teilhabe

 Spezialdiagnostik

 Hilfsmittelberatung

 Gebärdensprachdolmetscher

 Arbeitstraining im Betrieb

 Arbeitsassistenz

4 Die Integrationsfachdienste arbeiten nach einheitlichen Standards des Qualitätsmanagements, die in KASSYS (Kasseler Systemhaus) festgeschrieben sind. Diese werden ständig weiterentwickelt.

(31)

3.2.1.8 Unterstützte Beschäftigung

Im Jahr 2019 hat der IFD Wittenberg/Dessau sechs Personen (m = 4, w = 2) der Maßnahme Unterstützte Beschäftigung (UB) im Rahmen der Sicherung betreut. Alle Menschen mit Behinderungen nahmen zuvor an einer Maßnahme5 zur individuellen betrieblichen Qualifikation (InbeQ) teil. Hier wurden nach dem Grundsatz „erst platzieren, dann qualifizieren“ geeignete Arbeitgeber akquiriert, um die Menschen mit Behinderungen am Arbeitsplatz zu qualifizieren und Arbeitsabläufe zu trainieren. So wurde die Übernahme in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis langfristig vorbereitet.

Sobald sich ein Arbeitsverhältnis anbahnt, wird in einem Gespräch zwischen altem und neuem Leistungsträger die Übergabe der weiteren Betreuung an den IFD vorbereitet. Dazu findet zunächst ein Gespräch mit dem Mensch mit Behinderungen statt, um den Betreuungswechsel zu besprechen und das Einverständnis dazu einzuholen. Danach sieht die Integrationsfachberaterin den bisherigen Förderplan für die betroffene Person ein, schreibt Förderziele fort und tauscht Informationen mit dem bisherigen Leistungsträger aus. Bei dem ersten Kontakt mit dem Arbeitgeber und dem betrieblichen Umfeld wird der weitere Unterstützungsprozess durch den IFD abgestimmt. In Vorbereitung der Anbahnung des Arbeitsverhältnisses, klärt die Integrationsfachberaterin den zukünftigen Arbeitgeber über mögliche Förderungen des Integrationsamtes zur Schaffung eines neuen Arbeitsplatzes auf und unterstützt bei der Antragstellung.

Mit Beginn des sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses übernimmt der IFD die notwendige Unterstützung am Arbeitsplatz im Rahmen der Sicherung. In den vergangenen Jahren ist der IFD Wittenberg/ Dessau regelmäßig in Einzelfällen der UB beauftragt worden, die berufliche Sicherung zu übernehmen.

Fallzahlenentwicklung innerhalb der letzten fünf Jahre

2015 2016 2017 2018 2019

Betreuungsfälle der UB 4 9 5 5 6

Im Jahr 2019 wurden vier Betreuungen beendet. Drei dieser Arbeitsverhältnisse konnten gesichert werden. Ein Arbeitsverhältnis wurde durch die Kündigung des Arbeitgebers außerhalb des Kündigungsschutzes beendet.

3.2.2 Modellprojekte 3.2.2.1 Einführung

Zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention hat das Land Sachsen-Anhalt die Kernforderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen durch Schaffung der Landesmodellprojekte aufgegriffen. Im Rahmen des Übergangs Förderschule – Beruf (ÜFB) und des Übergangs von der Werkstatt für behinderte Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt (ÜWA) arbeitet der IFD seit 2012 kontinuierlich daran, interessierten schwerbehinderten und gleichgestellten Personen eine Alternative zur Eingliederung in eine Werkstatt für behinderte Menschen zu suchen.

5Zusammenarbeit mit zuständigen Bildungsträgern 2019: in der Region Wittenberg = FAW gGmbH; in der Region Dessau = FAW gGmbH; in der Region Bernburg = Berufliches Bildungs- und Rehabilitationszentrum e.V.

(32)

Beide Modellprojekte waren bis 31.12.19 befristet. Die Verstetigung dieser Arbeit wurde von allen Partnern der Modellprojekte6 begrüßt. Zunächst wurde für den Bereich Übergang Schule-Beruf eine Verlängerung ohne Änderungen der Zugangsbedingungen bis 31.07.2021 beschlossen. Ab dem Schuljahr 2021/ 2022 soll die IFD Arbeit in das bestehende BRAFO- Projekt des Landes Sachsen-Anhalt (Berufswahl Richtig Angehen Frühzeitig Orientieren) stärker eingebunden werden.

Die Fortsetzung des Bereichs Übergang Werkstatt – allgemeiner Arbeitsmarkt wurde bis 31.12.2021 festgelegt, darüber hinaus konnte bis zum jetzigen Zeitpunkt keine dauerhafte Finanzierungsmöglichkeit gefunden werden.

Im Berichtszeitraum lagen die Fallzahlen in den Modellprojekten ÜFB und ÜWA gegenüber dem Vorjahr erneut höher. Während im Bereich der Begleitung des Übergangs Werkstatt – allgemeiner Arbeitsmarkt die Fallzahlen konstant niedrig bleiben, ist eine Zunahme der Fälle im Bereich Übergang Schule Beruf erkennbar.

Im Rahmen der Tätigkeit in den Modellprojekten wurden 2019 insgesamt 73 Menschen mit Behinderungen durch den IFD unterstützt.

Fallzahlenentwicklung in den Modellprojekten innerhalb der letzten fünf Jahre

2015 2016 2017 2018 2019

Modellprojekt Übergang Förderschule Beruf

58 60 48 63 67

Modellprojekt Übergang Werkstatt allgemeiner Arbeitsmarkt

5 7 3 6 6

3.2.2.2 Übergang Förderschule - Beruf

Der Integrationsfachdienst Wittenberg/Dessau betreut in seinem Bereich sieben Schulen für Geistigbehinderte sowie eine Schule für Körperbehinderte. Des Weiteren können anerkannt schwerbehinderte Schülerinnen und Schüler, die integrativ beschult werden sowie Absolventen der o.g. Schulen ohne Berufsabschluss die Unterstützung durch den IFD bei der erweiterten Berufsorientierung und der Ausbildungsplatzsuche in Anspruch nehmen. Des Weiteren betreut der IFD diejenigen Schüler aller Landesbildungszentren, die im regionalen Zuständigkeitsbereich Wittenberg/ Dessau wohnen.

Mit Vertretern der Schulen für Geistigbehinderte werden regionale Netzwerkkonferenzen durchgeführt, für die Schulen für Sinnes- und Körperbehinderte findet eine landesweite Netzwerkkonferenz statt. In diesen Veranstaltungen wird über die konkrete Arbeit der Integrationsfachdienste berichtet. Anhand von Einzelfallbeispielen können so auch Probleme angesprochen werden, die von den Netzwerkpartnern aufgegriffen und gemeinsam gelöst werden.

6Partner in Sachsen-Anhalt: Ministerium für Arbeit und Soziales, Landesverwaltungsamt, Integrationsamt, Bundesagentur für Arbeit, Ministerium für Bildung bzw. Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen Sachsen-Anhalt e.V.

(33)

Die Zusammenarbeit des IFD Wittenberg/ Dessau erfolgte im Jahr 2019 mit folgenden Schulen (nur Betreuungsfälle):

Schule Anzahl der Betreuungsfälle Sonnenscheinschule Wittenberg, Gb-Schule 17 Angelika Hartmann Schule Köthen, Gb-Schule 9

Heideschule Holzdorf, Gb-Schule 8 Lebensweg Schule Bernburg, Gb-Schule 7 Regenbogenschule Dessau, Gb-Schule 7 Körperbehindertenschule An der Muldaue Schule Dessau,

Körperbehindertenschule

5 Schule am Heidetor Zerbst, Gb-Schule 5 Peter Petersen Schule Gräfenhainichen, Gb-Schule 3 Landesbildungszentrum für Blinde und Sehbehinderte "Hermann von

Helmholtz" Halle, Sehbehindertenschule

2 Landesbildungszentrum für Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte

„Albert Klotz“ Halle, Hörbehindertenschule

1 Förderschule „Otto Dorn“ Bernburg, Lb-Schule (integrative Schule) 1 gesamt 657

In Hospitationen im Unterricht und Gesprächen mit den Schulleiterinnen und Schulleitern sowie den Lehrkräften geht es darum, die Unterstützungsmöglichkeiten aufzuzeigen, geeignete Schülerinnen und Schüler zur Erprobung am allgemeinen Arbeitsmarkt zu identifizieren und die konkrete Zusammenarbeit zwischen dem IFD und der Schule abzustimmen. Für diese Auswahl werden die schulischen Kompetenzanalysebögen, die inzwischen regelhaft ab dem 10. Schulbesuchsjahr in den Förderschulen für geistige Entwicklung eingesetzt werden, gemeinsam ausgewertet.

Die Beratungsangebote des Integrationsfachdienstes zum Thema Anerkennungsverfahren, Gleichstellung, besonderer Kündigungsschutz und Leistungen der Integrationsämter haben viele interessierte Eltern und Lehrkräfte erreicht.

Um bei den Schülerinnen und Schülern Wünsche und Vorstellungen zu wecken, werden Methoden der Persönlichen Zukunftsplanung angewandt. Diese helfen, gemeinsam nachzudenken und sich konkret mit der eigenen Zukunft auseinanderzusetzen.

In der Einzelfallarbeit ist es außerdem erforderlich, eng mit den Eltern/gesetzlichen Vertreterinnen und Vertretern, Lehrkräften der Schule und Reha-Beraterinnen und Reha- Beratern der Arbeitsagenturen zusammen zu arbeiten und in der Berufswegekonferenz gemeinsam mit dem Jugendlichen den weiteren beruflichen Werdegang zu beraten, Festlegungen zu treffen und an deren Umsetzung zu arbeiten.

Der Integrationsfachdienst betreut die Schülerinnen und Schüler, die sich am allgemeinen Arbeitsmarkt erproben möchten und einen besonderen Unterstützungsbedarf bei der

7 Darüber hinaus wurden zwei Absolventen der Förderschulen für Geistigbehinderte betreut.

(34)

beruflichen Orientierung haben. Die Schwerpunkte der Einzelfallarbeit bilden dabei neben der umfassenden Beratung, die Erkundung von Interessen und Neigungen sowie die Vorbereitung, Begleitung und Auswertung von Praktika in Betrieben und Einrichtungen am allgemeinen Arbeitsmarkt. Um die Ergebnisse der Praktika gut beurteilen zu können, nutzt der IFD die Materialien der betrieblichen Kompetenzanalyse. Die Leistungen in den erfolgten Praktika werden gemeinsam mit dem Arbeitgeber ausgewertet, um ein umfassendes Bild vom Schüler zu erhalten.

Der Integrationsfachdienst berät zudem potentielle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, wirkt bei der Anbahnung von Arbeits- und Ausbildungsverhältnissen mit und übernimmt im Anschluss die Sicherung dieser Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse.

Da eine über die Schulzeit hinausgehende Betreuung und der Zugang zu Leistungen des Integrationsamtes nur dann möglich ist, wenn eine anerkannte Schwerbehinderung bzw.

eine Gleichstellung vorliegt, ist der Integrationsfachdienst bemüht, dieses Verfahren rechtzeitig in die Wege zu leiten. Der IFD ist bemüht, die Antragstellung bei den betroffenen Schülerinnen und Schülern frühzeitig anzuregen und zu unterstützen.

3.2.2.2.1 Fallzahlenentwicklung

In den Schulen für Geistigbehinderte können Schülerinnen und Schüler betreut werden, die sich im 10. – 12. Schulbesuchsjahr (Berufsschulstufe) befinden. Die Unterstützung von Schülerinnen und Schülern der Landesbildungszentren, der Förderschulen für Körper- und Sinnesbehinderte bzw. aus integrativer Beschulung erfolgt i.d.R. in den letzten drei Klassenstufen.

Bei gleichgestellten Schülerinnen und Schülern oder bei vorliegendem Schwerbehinderten- status kann über das Schulende hinaus im Rahmen der Sicherung die Arbeitsaufnahme oder die Ausbildung begleitet werden. Diejenigen, die nicht nahtlos übergehen und nach Schulverlassen ohne Anschlussperspektive sind, können bei vorliegender Schwerbehinderteneigenschaft weiter vom Integrationsfachdienst begleitet werden. Diese Betreuung als Absolvent kann fortgeführt werden, bis der weitere berufliche Werdegang entschieden ist.

Im Jahr 2019 hat der Integrationsfachdienst 67 Schülerinnen und Schüler unterstützt, davon 56 mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, zwei Absolventen der Schulen für Geistigbehinderte sowie fünf Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung. Des Weiteren wurden zwei Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Sehen und eine mit dem Förderschwerpunkt Hören betreut. Darüber hinaus wurde ein Schüler mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung betreut, der integrativ beschult wurde.

(35)

Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht:

2019 Anzahl der Schüler aus Schulen für geistig Behinderte 56

Anzahl der Schüler aus Schulen für Körperbehinderte 5 Anzahl der Schüler aus Schulen für Sinnesbehinderte 3 Anzahl der Schüler Aus integrativer Beschulung 1 Anzahl der Absolventen 2

gesamt 67

Nach Hospitationen im Unterricht und Einzelgesprächen zum Kennenlernen der Schülerinnen und Schüler wurden Interessen, Neigungen und Fähigkeiten ermittelt, um im Anschluss geeignete Orientierungspraktika zu suchen. Während der Praktika erfolgten regelmäßige Kontaktaufnahmen sowie Hospitationen in den Firmen. Die Auswertung der Praktika wurde sowohl in gemeinsamen Gesprächen mit allen Beteiligten und unter Zuhilfenahme der entwickelten Auswertungsbögen schriftlich vorgenommen.

2019 konnten für die Schülerinnen und Schülern 30 Orientierungspraktika organisiert werden (Dauer: 1 – 2 Wochen bzw. 1 Tag pro Woche über einen längeren Zeitraum).

Darüber hinaus wurden sechs Erprobungs- und 15 Belastungspraktika über einen längeren Zeitraum durchgeführt. Die Dauer dieser Praktika richtet sich ganz individuell nach den Gegebenheiten im Betrieb und orientiert sich i.d.R. auch an den Wünschen, Fähigkeiten und Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler. So konnten diese Praktika teilweise über die Dauer des Schuljahres an regelmäßigen Wochentagen oder als Blockpraktikum organisiert werden.

Die Praktika wurden in verschiedenen Arbeitsbereichen durchgeführt und richteten sich nach den Interessen und Neigungen der Schülerinnen und Schüler.

Im Jahr 2019 wurden insgesamt im Modellprojekt ÜFB 51 Praktika in folgenden Branchen durchgeführt:

Branchen Anzahl

Baubetrieb 10

Handel und Verkauf 9

Büro 5

Kfz 4

Grüner Bereich 4

Agrarwirtschaft - Ackerbau 3

Hausmeister 3

Metallbereich 3

Lager/ Logistik 3

Maler 2

Hauswirtschaft 2

Holzverarbeitung 1

Gesundheits- und Sozialwesen 1

Bäckerei 1

gesamt 51

Referenzen

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