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Einleitende Stelle

3.2.2 Modellprojekte .1 Einführung

Zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention hat das Land Sachsen-Anhalt die Kernforderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen durch Schaffung der Landesmodellprojekte aufgegriffen. Im Rahmen des Übergangs Förderschule – Beruf (ÜFB) und des Übergangs von der Werkstatt für behinderte Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt (ÜWA) arbeitet der IFD seit 2012 kontinuierlich daran, interessierten schwerbehinderten und gleichgestellten Personen eine Alternative zur Eingliederung in eine Werkstatt für behinderte Menschen zu suchen.

5Zusammenarbeit mit zuständigen Bildungsträgern 2019: in der Region Wittenberg = FAW gGmbH; in der Region Dessau = FAW gGmbH; in der Region Bernburg = Berufliches Bildungs- und Rehabilitationszentrum e.V.

Beide Modellprojekte waren bis 31.12.19 befristet. Die Verstetigung dieser Arbeit wurde von allen Partnern der Modellprojekte6 begrüßt. Zunächst wurde für den Bereich Übergang Schule-Beruf eine Verlängerung ohne Änderungen der Zugangsbedingungen bis 31.07.2021 beschlossen. Ab dem Schuljahr 2021/ 2022 soll die IFD Arbeit in das bestehende BRAFO-Projekt des Landes Sachsen-Anhalt (Berufswahl Richtig Angehen Frühzeitig Orientieren) stärker eingebunden werden.

Die Fortsetzung des Bereichs Übergang Werkstatt – allgemeiner Arbeitsmarkt wurde bis 31.12.2021 festgelegt, darüber hinaus konnte bis zum jetzigen Zeitpunkt keine dauerhafte Finanzierungsmöglichkeit gefunden werden.

Im Berichtszeitraum lagen die Fallzahlen in den Modellprojekten ÜFB und ÜWA gegenüber dem Vorjahr erneut höher. Während im Bereich der Begleitung des Übergangs Werkstatt – allgemeiner Arbeitsmarkt die Fallzahlen konstant niedrig bleiben, ist eine Zunahme der Fälle im Bereich Übergang Schule Beruf erkennbar.

Im Rahmen der Tätigkeit in den Modellprojekten wurden 2019 insgesamt 73 Menschen mit Behinderungen durch den IFD unterstützt.

Fallzahlenentwicklung in den Modellprojekten innerhalb der letzten fünf Jahre

2015 2016 2017 2018 2019

Modellprojekt Übergang Förderschule Beruf

58 60 48 63 67

Modellprojekt Übergang Werkstatt allgemeiner Arbeitsmarkt

5 7 3 6 6

3.2.2.2 Übergang Förderschule - Beruf

Der Integrationsfachdienst Wittenberg/Dessau betreut in seinem Bereich sieben Schulen für Geistigbehinderte sowie eine Schule für Körperbehinderte. Des Weiteren können anerkannt schwerbehinderte Schülerinnen und Schüler, die integrativ beschult werden sowie Absolventen der o.g. Schulen ohne Berufsabschluss die Unterstützung durch den IFD bei der erweiterten Berufsorientierung und der Ausbildungsplatzsuche in Anspruch nehmen. Des Weiteren betreut der IFD diejenigen Schüler aller Landesbildungszentren, die im regionalen Zuständigkeitsbereich Wittenberg/ Dessau wohnen.

Mit Vertretern der Schulen für Geistigbehinderte werden regionale Netzwerkkonferenzen durchgeführt, für die Schulen für Sinnes- und Körperbehinderte findet eine landesweite Netzwerkkonferenz statt. In diesen Veranstaltungen wird über die konkrete Arbeit der Integrationsfachdienste berichtet. Anhand von Einzelfallbeispielen können so auch Probleme angesprochen werden, die von den Netzwerkpartnern aufgegriffen und gemeinsam gelöst werden.

6Partner in Sachsen-Anhalt: Ministerium für Arbeit und Soziales, Landesverwaltungsamt, Integrationsamt, Bundesagentur für Arbeit, Ministerium für Bildung bzw. Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen Sachsen-Anhalt e.V.

Die Zusammenarbeit des IFD Wittenberg/ Dessau erfolgte im Jahr 2019 mit folgenden Schulen (nur Betreuungsfälle):

Schule Anzahl der Betreuungsfälle Sonnenscheinschule Wittenberg, Gb-Schule 17 Angelika Hartmann Schule Köthen, Gb-Schule 9

Heideschule Holzdorf, Gb-Schule 8 Lebensweg Schule Bernburg, Gb-Schule 7 Regenbogenschule Dessau, Gb-Schule 7 Körperbehindertenschule An der Muldaue Schule Dessau,

Körperbehindertenschule

5 Schule am Heidetor Zerbst, Gb-Schule 5 Peter Petersen Schule Gräfenhainichen, Gb-Schule 3 Landesbildungszentrum für Blinde und Sehbehinderte "Hermann von

Helmholtz" Halle, Sehbehindertenschule

2 Landesbildungszentrum für Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte

„Albert Klotz“ Halle, Hörbehindertenschule

1 Förderschule „Otto Dorn“ Bernburg, Lb-Schule (integrative Schule) 1 gesamt 657

In Hospitationen im Unterricht und Gesprächen mit den Schulleiterinnen und Schulleitern sowie den Lehrkräften geht es darum, die Unterstützungsmöglichkeiten aufzuzeigen, geeignete Schülerinnen und Schüler zur Erprobung am allgemeinen Arbeitsmarkt zu identifizieren und die konkrete Zusammenarbeit zwischen dem IFD und der Schule abzustimmen. Für diese Auswahl werden die schulischen Kompetenzanalysebögen, die inzwischen regelhaft ab dem 10. Schulbesuchsjahr in den Förderschulen für geistige Entwicklung eingesetzt werden, gemeinsam ausgewertet.

Die Beratungsangebote des Integrationsfachdienstes zum Thema Anerkennungsverfahren, Gleichstellung, besonderer Kündigungsschutz und Leistungen der Integrationsämter haben viele interessierte Eltern und Lehrkräfte erreicht.

Um bei den Schülerinnen und Schülern Wünsche und Vorstellungen zu wecken, werden Methoden der Persönlichen Zukunftsplanung angewandt. Diese helfen, gemeinsam nachzudenken und sich konkret mit der eigenen Zukunft auseinanderzusetzen.

In der Einzelfallarbeit ist es außerdem erforderlich, eng mit den Eltern/gesetzlichen Vertreterinnen und Vertretern, Lehrkräften der Schule und Beraterinnen und Reha-Beratern der Arbeitsagenturen zusammen zu arbeiten und in der Berufswegekonferenz gemeinsam mit dem Jugendlichen den weiteren beruflichen Werdegang zu beraten, Festlegungen zu treffen und an deren Umsetzung zu arbeiten.

Der Integrationsfachdienst betreut die Schülerinnen und Schüler, die sich am allgemeinen Arbeitsmarkt erproben möchten und einen besonderen Unterstützungsbedarf bei der

7 Darüber hinaus wurden zwei Absolventen der Förderschulen für Geistigbehinderte betreut.

beruflichen Orientierung haben. Die Schwerpunkte der Einzelfallarbeit bilden dabei neben der umfassenden Beratung, die Erkundung von Interessen und Neigungen sowie die Vorbereitung, Begleitung und Auswertung von Praktika in Betrieben und Einrichtungen am allgemeinen Arbeitsmarkt. Um die Ergebnisse der Praktika gut beurteilen zu können, nutzt der IFD die Materialien der betrieblichen Kompetenzanalyse. Die Leistungen in den erfolgten Praktika werden gemeinsam mit dem Arbeitgeber ausgewertet, um ein umfassendes Bild vom Schüler zu erhalten.

Der Integrationsfachdienst berät zudem potentielle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, wirkt bei der Anbahnung von Arbeits- und Ausbildungsverhältnissen mit und übernimmt im Anschluss die Sicherung dieser Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse.

Da eine über die Schulzeit hinausgehende Betreuung und der Zugang zu Leistungen des Integrationsamtes nur dann möglich ist, wenn eine anerkannte Schwerbehinderung bzw.

eine Gleichstellung vorliegt, ist der Integrationsfachdienst bemüht, dieses Verfahren rechtzeitig in die Wege zu leiten. Der IFD ist bemüht, die Antragstellung bei den betroffenen Schülerinnen und Schülern frühzeitig anzuregen und zu unterstützen.

3.2.2.2.1 Fallzahlenentwicklung

In den Schulen für Geistigbehinderte können Schülerinnen und Schüler betreut werden, die sich im 10. – 12. Schulbesuchsjahr (Berufsschulstufe) befinden. Die Unterstützung von Schülerinnen und Schülern der Landesbildungszentren, der Förderschulen für Körper- und Sinnesbehinderte bzw. aus integrativer Beschulung erfolgt i.d.R. in den letzten drei Klassenstufen.

Bei gleichgestellten Schülerinnen und Schülern oder bei vorliegendem Schwerbehinderten-status kann über das Schulende hinaus im Rahmen der Sicherung die Arbeitsaufnahme oder die Ausbildung begleitet werden. Diejenigen, die nicht nahtlos übergehen und nach Schulverlassen ohne Anschlussperspektive sind, können bei vorliegender Schwerbehinderteneigenschaft weiter vom Integrationsfachdienst begleitet werden. Diese Betreuung als Absolvent kann fortgeführt werden, bis der weitere berufliche Werdegang entschieden ist.

Im Jahr 2019 hat der Integrationsfachdienst 67 Schülerinnen und Schüler unterstützt, davon 56 mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, zwei Absolventen der Schulen für Geistigbehinderte sowie fünf Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung. Des Weiteren wurden zwei Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Sehen und eine mit dem Förderschwerpunkt Hören betreut. Darüber hinaus wurde ein Schüler mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung betreut, der integrativ beschult wurde.

Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht:

2019