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Die folgende Tabelle stellt die Zugangswege der Klienten zum Angebot des IFD dar.

1*: Eigeninitiative, privates Umfeld

2*: Arbeitgeber (einschließlich Beauftragte, Vorgesetzte) 3*: Integrationsamt

4*: Sonstige – bspw. medizinische oder berufliche Einrichtungen

Im Ergebnis muss bilanziert werden, dass Arbeitgeber immer noch die kleinste Gruppe der Initiierung des Kontaktes zum IFD darstellen. Dies ist aus fachdienstlicher Sicht sehr bedauerlich, da neben den schwerbehinderten Menschen auch Arbeitgeber vom Beratungs- und Begleitungsangebot des IFD bei der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen profitieren. Ein über 30%iger Zugang zum IFD durch Eigeninitiative zeigt, dass das Angebot des IFD mittlerweile durch die Klienten angenommen und als Hilfsangebot verstanden ist.

Entsprechend des gesetzlichen Auftrages schaltet das Integrationsamt den IFD i.S. der Prävention ein.

Positiv ist, dass Fachärzte, Rehakliniken, Betriebsärzte mittlerweile die Arbeit des IFD in ihre Betrachtungen und Arbeitsweise einfließen lassen und als wichtigen Kooperationspartner ihrer Arbeit sehen.

31

5

35

62

0 10 20 30 40 50 60 70

1* 2* 3* 4*

EINLEITENDE STELLE

3.2.1.5 Ergebnisse der Sicherung

Nachfolgend werden die Ergebnisse des Prozesses der Sicherung dargestellt.

Abgeschlossene Betreuungen und Sicherungsquote:

Jahr 2015 2016 2017 2018 2019

Abgeschlossene Sicherungen

67 78 68 90 66

Sicherungsquote 97 % 94% 90% 92% 93 %

Die Tabelle zeigt, dass weiterhin über 90% der Beschäftigungsverhältnisse im Kontext der Berufsbegleitung gesichert werden konnten. Somit konnten sowohl der Arbeitgeber als auch der schwerbehinderte Mensch die Beschäftigungsverhältnisse, oft unter Nutzung der psychosozialen, finanziellen, strukturellen und technischen Förderung und Unterstützung fortsetzen. Dies bestätigt den präventiven und stabilisierenden Ansatz der IFD-Arbeit.

Die nachfolgende Tabelle stellt dar, durch welche konkreten Maßnahmen die Sicherung erreicht werden konnte:

Der Arbeitsplatzerhalt konnte erreicht werden durch (Mehrfachnennungen möglich)

Anpassung der beruflichen Anforderungen 39 Reduzierung von Informationsdefiziten 38 Verbesserung der Arbeitsplatzausstattung/-gestaltung 46 Einleiten finanzieller Leistungen 44 Unterstützung bei der Krankheits- und Behinderungsbewältigung 10 Verbesserung der innerbetrieblichen Abläufe 39 Technische Hilfsmittel 15 Reduzierung von Arbeitsinhalten oder der Arbeitszeit 25 Verbesserung der innerbetrieblichen Kommunikation 44 Umsetzung/ anderer Arbeitsplatz beim selben Arbeitgeber 11 Beratung über/ Organisation von Kommunikationshilfen 7 Erweiterung und Erhaltung der kommunikativen Fähigkeiten 4 Dolmetschereinsatz/ -organisation 2 Teilerwerbsminderungsrente 2

In 5 Fällen konnte der Arbeitsplatz mit Unterstützung des IFD nicht erhalten bleiben.

Die Gründe dafür waren Folgende:

Gründe, die zum Verlust des Arbeitsplatzes führten:

Kündigung durch Arbeitnehmer 0 Personenbedingte Kündigung durch Arbeitgeber 2 Betriebsbedingte Kündigung durch Arbeitgeber 1 Einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses 0 Auslaufen eines befristeten Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses 1 Verhaltensbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber 1 Nach Arbeitsplatzverlust bzw. Kündigung schloss sich auf Grund der IFD-Begleitung die Phase der sozialen Sicherung an. Themenschwerpunkte bilden hier u.a. die Job to Job Vermittlung, die Abklärung der künftigen sozialen Absicherung, die Initiierung einer gesundheitlich erforderlichen Antragstellung einer Erwerbsminderungsrente oder aber die Initiierung anderer medizinischer und / oder beruflicher Teilhabemaßnahmen, soweit es durch den Klienten gewünscht ist.

3.2.1.6 Fachdienstliche Stellungnahmen

Die angefertigten Fachdienstlichen Stellungnahmen und Folgeberichte der letzten fünf Jahre:

Jahr 2015 2016 2017 2018 2019

Fachdienstliche Stellungnahmen/

Folgeberichte

35 31 23 27 23

Im Berichtszeitraum wurde der IFD durch das Integrationsamt mit der Erstellung von Fachdienstlichen Stellungnahmen und Folgeberichten beauftragt. Insgesamt gingen in 2019 29 neue Beauftragungen ein. Parallel waren noch Aufträge aus dem Vorjahr abzuarbeiten.

So konnten in 2019 23 Fachdienstliche Stellungnahmen abschließend durch den Fachdienst gefertigt werden.

Die folgende Übersicht zeigt die angefertigten Fachdienstlichen Stellungnahmen aus 2019 und die Folgeberichte:

Fachdienstliche Stellungnahmen/ Folgeberichte Gesamt: 23 Abgeltung außergewöhnliche Belastungen (§27 SchwbAV) 20

Prüfung der Zielgruppenzugehörigkeit (§ 215 SGB IX) 1 Leistungen zur Arbeitsassistenz (§17 Nr. 1a SchwbAV) 1 Überprüfung der Leistungsnotwendigkeit (§61 SGBIX) 0 Dolmetscherleistungen gem. § 26 SchwbAV 1

3.2.1.7 Weitere Ergebnisse der Fachdienstarbeit in der Sicherung

Im Rahmen der Betreuung wurden folgende Aufgaben nach KASSYS3 wahrgenommen:

 Soziale, medizinische, berufliche Anamnese

 Erarbeitung realisierbarer beruflicher Ziele

 Arbeitsdiagnostik

 Suche eines geeigneten Arbeitsplatzes

 Training sozialer und kommunikativer Kompetenzen

 Innerbetrieblicher Arbeitsversuch

 Außerbetriebliches oder betriebliches Arbeitstraining – Grundarbeitsfähigkeiten, instrumentelle Fähigkeiten, Fachwissen/ Anpassungsqualifikation

 Einzelfallberatung/ -verhandlung mit verschiedenen Betriebsebenen

 Beratung bei der Veränderung der Arbeitsorganisation/ Arbeitsbedingungen

 Krisenmanagement

 Organisation innerbetrieblicher personeller Unterstützung

 Unterstützung des Arbeitgebers bei Klärung und Beantragung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

 Unterstützung des (schwer-)behinderten Menschen bei Klärung und Beantragung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (inkl. SB-Ausweis)

 Unterstützung des (schwer-)behinderten Menschen bei der Auswahl und Beantragung von technischen Arbeitshilfen

 Fachdienstliche Stellungnahme im Rahmen von Rehabilitation und Teilhabe

 Spezialdiagnostik

 Hilfsmittelberatung

 Gebärdensprachdolmetscher

 Arbeitstraining im Betrieb

 Arbeitsassistenz

3.2.1.8 Unterstützte Beschäftigung

Die Unterstützte Beschäftigung (UB) ist eine gesetzlich geregelte Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben gem. § 55 SGB IX. Sie stellt ein Angebot für Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf dar und beinhaltet eine individuelle, arbeitsplatzbezogene Qualifizierung.

Im örtlichen Zuständigkeitsbereich des IFD Halberstadt / Sangerhausen sind 3 unterschiedliche UB-Träger aktiv. Davon arbeitet ein UB-Träger auf Grund der IFD-Struktur mit 3 verschiedenen IFD zusammen. Die Zusammenarbeit stellt sich differenziert dar und ist aus Sicht des IFD entwicklungsfähig.

3 Die Integrationsfachdienste arbeiten nach einheitlichen Standards des Qualitätsmanagements, die in KASSYS (Kasseler Systemhaus) festgeschrieben sind. Diese werden ständig weiterentwickelt.

Der IFD-Berater wird durch den UB-Träger bei anerkannt schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen in die Prozesse einbezogen, wenn sich eine Arbeitsperspektive darstellt. Dazu wird in einem gemeinsamen Gespräch mit dem UB- Leistungsträger die Übergabe der weiteren Betreuung an den IFD vorbereitet. Diesbezüglich findet zunächst ein Gespräch mit dem Klient statt, um den Wechsel der Betreuung zu besprechen und das Einverständnis des Klienten dazu einzuholen. Anschließend erfolgt die Übergabe der bisherigen Förderplanung - Teilhabeplan, Fähigkeitsprofil, Teilnahmebescheinigung, Abschlussbericht, Nachweis über die Schwerbehinderteneigenschaft - des Klienten durch den UB-Leistungsträger an den IFD.

Bei dem Arbeitgeberkontakt wird der IFD-Berater dann im ersten Schritt über Arbeitgeberberatung und Abklärung der Anstellungsförderung aktiv und stimmt den weiteren Unterstützungsprozess ab. Nach Arbeitsvertragsunterzeichnung schließt sich dann die Phase der Sicherung (UB) der Beschäftigungssituation an.

Im Berichtszeitraum wurden durch den IFD Halberstadt-Sangerhausen 4 Klienten im Rahmen der UB-Sicherung (Berufsbegleitung UB - (§ 55 Abs. 3 SGB IX) begleitet. Im Ergebnis konnte bei 2 Klienten das Arbeitsverhältnis gesichert werden, 1 Klient wird im Jahr 2020 fortführend unterstützt und ein Klient zeigte im Betreuungsverlauf keine Arbeitsmarktfähigkeit.

Nach Auffassung des IFD stellt die Unterstützte Beschäftigung eine wichtige Teilhabemaßnahme bei der Integration von Menschen mit Behinderung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt dar. Zum Beispiel berät der IFD beim Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zur Erschließung einer Beschäftigungsperspektive. Nach Erreichung eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses und bei gleichzeitigem Erfordernis einer weiterführenden Unterstützung erbringt der IFD diese in Form der Sicherung (UB).

3.2.2 Modellprojekte 3.2.2.1 Einführung

Zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention hat das Land Sachsen-Anhalt die Kernforderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen durch Schaffung der Landesmodellprojekte aufgegriffen. Im Rahmen des Übergangs Förderschule – Beruf (ÜFB) und des Übergangs von der Werkstatt für behinderte Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt (ÜWA) arbeitet der IFD seit 2012 kontinuierlich daran, interessierten schwerbehinderten und gleichgestellten Personen eine Alternative zur Eingliederung in eine Werkstatt für behinderte Menschen zu suchen.

Im Rahmen der Tätigkeit in den Modellprojekten wurden 2019 insgesamt 78 Menschen mit Behinderungen durch den IFD unterstützt.

Fallzahlenentwicklung in den Modellprojekten innerhalb der letzten fünf Jahre

2015 2016 2017 2018 2019

Modellprojekt Übergang Förderschule Beruf

68 78 92 68 70

Modellprojekt Übergang Werkstatt allgemeiner Arbeitsmarkt

12 7 6 10 8

Die Fallzahlentwicklung ist gegenüber den Vorjahren als stabil zu betrachten.

3.2.2.2 Übergang Förderschule - Beruf

Der Integrationsfachdienst ist seit 2012 aktiv in dem Modellprojekt „ Unterstützung des Übergangs von Schülern mit geistiger Behinderung und weiterer schwerbehinderter Schüler von der Schule in Arbeit und Beruf“ (ÜFB) in Verbindung mit der Initiative Inklusion/

Handlungsfeld 1 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales tätig. Das Modellprojekt ÜFB hatte ursprünglich eine Laufzeit vom 01.01.2012 bis 31.12.2019. Eine Verlängerung der Laufzeit des Modellprojektes ÜFB ist bis Beendigung des Schuljahres 2020/2021 festgelegt.

Nach Beendigung des Schuljahres 2020/2021 ist eine Verstetigung des Modellprojektes im neuen BRAFO- Programm angedacht.

Ziel des Modellprojektes ist es, motivierte junge Menschen mit Behinderung Alternativen zur üblichen Einmündung in eine „ Werkstatt für behinderte Menschen“ aufzuzeigen. Bei entsprechender Eignung kann eine Aufnahme eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses oder eine berufliche Ausbildung im dualen System vorbereitet und im Verlauf gesichert werden.

Konzeptionell wurden neben den Schulen für geistig behinderte Menschen, seit Januar 2013 die Schule für körperbehinderte Menschen in Darlingerode „Marianne Buggenhagen“ und die Schule für hörbehinderte Menschen in Halberstadt „LBZ für Hörgeschädigte“ sowie Schüler der „Freien Ganztagsschule AHA e.V.“ in Neinstedt und der „Ganztagsschule Albert Schweitzer“ in Aschersleben einbezogen und aktiv durch den IFD unterstützt.

Weiterhin wurden auch einzelne Schüler des LBZ für körperbehinderte Menschen in Halle und des LBZ für blinde und sehbehinderte Menschen in Halle durch den IFD unterstützt, die ihren Hauptwohnsitz im Aufgabenbereich des IFD Halberstadt / Sangerhausen hatten.

In der Einzelfallarbeit war es erforderlich, eng mit den Eltern, gesetzlichen Vertretern, den Lehrkräften der Schule und den Reha-Beratern der Arbeitsagentur zusammenzuarbeiten. In den individuellen Berufswegekonferenzen wurde gemeinsam mit den Jugendlichen und den Netzwerkpartnern zum weiteren beruflichen Werdegang beraten. Es wurden Festlegungen getroffen und an deren Umsetzung konstruktiv gearbeitet. Die Mitarbeiter des Integrationsfachdienstes betreuen die Schüler, die eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in Erwägung ziehen und einen besonderen Unterstützungsbedarf bei der beruflichen Orientierung haben. Die Schwerpunkte der Einzelfallarbeit bilden dabei neben

der umfassenden Beratung, die Erkundung der Interessen und Neigungen und die Vorbereitung, Begleitung und Auswertung der Praktika in Betrieben und Einrichtungen am allgemeinen Arbeitsmarkt. Die Mitarbeiter des Integrationsfachdienstes beraten zudem potentielle Arbeitgeber und wirken bei der Anbahnung von Arbeits- und Ausbildungsverhältnissen mit. Im Anschluss übernehmen sie die Sicherung dieser Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse.

Die Zusammenarbeit des IFD Halberstadt / Sangerhausen erfolgte im Jahr 2019 mit folgenden Schulen (nur Betreuungsfälle):

Schulformen nach

Christophorusschule, Sangerhausen 2

Levana- Schule, Eisleben 4

Kastanienschule, Aschersleben 2

Waldschule, Hettstedt 8

Schule „Am Park“, Wolmirsleben 12 Liv- Ullmann- Schule, Wernigerode 8 Reinhardt- Lakomy- Schule,

Halberstadt

13

Sine- Cura- Schule, Gernrode 4

Schule für körperlich- motorische Entwicklung

Marianne- Buggenhagen- Schule, Darlingerode

13 Schulen mit integrativer

Beschulung

Burgschule, Aschersleben 1

Absolventen 3

Gesamt 70

In Hospitationen im Unterricht und Gesprächen mit den Schulleitern sowie den Lehrkräften geht es darum, die Unterstützungsmöglichkeiten aufzuzeigen, geeignete Schüler zur Erprobung am allgemeinen Arbeitsmarkt zu identifizieren und die konkrete Zusammenarbeit zwischen dem IFD und der Schule abzustimmen. Für diese Auswahl werden die schulischen Kompetenzanalysebögen, die inzwischen regelhaft ab dem 10. Schulbesuchsjahr in den Förderschulen für geistige Entwicklung eingesetzt werden, gemeinsam ausgewertet.

Die Beratungsangebote des Integrationsfachdienstes zu den Themen Anregung einer gesetzlichen Betreuung, Anerkennungsverfahren, Gleichstellung, besonderer Kündigungsschutz und Leistungen der Integrationsämter haben viele interessierte Eltern und Lehrkräfte erreicht.

Um bei den Schülern Wünsche und Vorstellungen zu realisierbaren beruflichen Werdegängen zu wecken, wendet der Integrationsfachdienst die Methode der Persönlichen Zukunftsplanung an. Diese Methode erweist sich als hilfreiches Instrument bei der gemeinsamen und konkreten Auseinandersetzung mit der eigenen Zukunft.

In der Einzelfallarbeit ist es außerdem erforderlich, eng mit den Eltern / gesetzlichen Vertretern, Lehrkräften der Schule und Reha-Beratern der Arbeitsagenturen zusammenzu-

arbeiten und in der Berufswegekonferenz gemeinsam mit dem Jugendlichen den weiteren beruflichen Werdegang zu beraten, Festlegungen zu treffen und an deren Umsetzung zu arbeiten.

Der Integrationsfachdienst betreut die Schüler, die sich am allgemeinen Arbeitsmarkt erproben möchten und einen besonderen Unterstützungsbedarf bei der beruflichen Orientierung haben. Die Schwerpunkte der Einzelfallarbeit bilden dabei neben der umfassenden Beratung, die Erkundung von Interessen und Neigungen, das Training sozialer Kompetenzen sowie die Vorbereitung, Begleitung und Auswertung von Praktika in Betrieben und Einrichtungen am allgemeinen Arbeitsmarkt.

Im Rahmen der Praktikumsvorbereitung führt der Integrationsfachdienst mit den Jugendlichen, bei denen der Bedarf besteht, ein Mobilitätstraining zur Erreichung des Praktikumsortes durch. Zudem unterstützt er bei der Beschaffung entsprechender Arbeitskleidung, erforderlichen Gesundheitszeugnissen o.ä. im Rahmen des Integrationsbudgets, wenn diese für das entsprechende Praktikum notwendig sind. Ebenso werden Bewerbungstrainings durchgeführt.

Im Rahmen der Praktikumsbegleitung finden regelmäßige Praktikumsbesuche und Gespräche mit dem Jugendlichen und dem Betrieb statt. Damit kann eventuell auftretenden Konflikten frühzeitig entgegengewirkt werden.

Um die Ergebnisse der Praktika gut beurteilen zu können, nutzt der IFD im Rahmen der Praktikumsauswertung die Materialien der betrieblichen Kompetenzanalyse. Die Leistungen in den erfolgten Praktika werden gemeinsam mit dem Arbeitgeber thematisiert, um ein umfassendes Bild vom Schüler zu erhalten.

Um eine umfassende berufliche Orientierung des Jugendlichen zu bewirken, nutzt der IFD neben der Durchführung von Praktika auch das gemeinsame Aufsuchen von schulischen Ausbildungsbetrieben mit dem Jugendlichen vor Ort. Darüber hinaus ist der Integrationsfachdienst an der Durchführung von Berufsbildungstagen innerhalb der Schule mit regionalen Betrieben beteiligt.

Der Integrationsfachdienst berät zudem potentielle Arbeitgeber, wirkt bei der Anbahnung von Arbeits- und Ausbildungsverhältnissen mit und übernimmt im Anschluss die Sicherung dieser Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse.

Da eine über die Schulzeit hinausgehende Betreuung und der Zugang zu Leistungen des Integrationsamtes nur dann möglich ist, wenn eine anerkannte Schwerbehinderung bzw.

eine Gleichstellung nach § 151 Abs. 4 SGB IX vorliegt, ist der Integrationsfachdienst bemüht, dieses Verfahren rechtzeitig in die Wege zu leiten. Der IFD regt dementsprechend frühzeitig eine Antragstellung bei den betroffenen Schülern an und unterstützt sie fortführend während des Antragsverfahrens.

3.2.2.2.1 Fallzahlenentwicklung

In den Schulen für geistige Entwicklung können Schüler betreut werden, die sich im 10. – 12.

Schulbesuchsjahr in der Berufsschulstufe befinden. Die Unterstützung von Schülern der Landesbildungszentren, der Förderschulen für Körper- und Sinnesbehinderte bzw. aus integrativer Beschulung erfolgt i.d.R. in den letzten drei Klassenstufen.

Bei gleichgestellten Schülern oder bei vorliegendem Schwerbehindertenstatus kann über das Schulende hinaus im Rahmen der Sicherung die Arbeitsaufnahme oder die betriebliche Ausbildung begleitet werden. Diejenigen, die nicht nahtlos übergehen und nach Schulverlassen ohne Anschlussperspektive sind, können bei vorliegender Schwerbehinderteneigenschaft weiter vom Integrationsfachdienst begleitet werden. Diese Betreuung als Absolvent kann fortgeführt werden, bis der weitere berufliche Werdegang entschieden ist.

Im Jahr 2019 hat der Integrationsfachdienst insgesamt 70 Schüler unterstützt, davon 53 mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung und 13 Schüler mit Förderschwerpunkt körperlich-motorische Entwicklung. Im Berichtsjahr gab es zudem 1 Beauftragung zur Betreuung von integrativer Beschulung sowie 3 Beauftragungen von Absolventen.

Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht:

2019 Anzahl der Schüler aus Schulen für geistig Behinderte 53 Anzahl der Schüler aus Schulen für Sinnesbehinderte 0 Anzahl der Schüler aus Schulen für Körperbehinderte 13 Anzahl der Schüler aus integrativen Schulen/ Absolventen 4

gesamt 70

Nach Hospitationen im Unterricht und Einzelgesprächen zum Kennenlernen der Schüler wurden Interessen, Neigungen und Fähigkeiten ermittelt, um im Anschluss geeignete Orientierungspraktika zu suchen.

Während der Praktika erfolgten regelmäßige Kontaktaufnahmen sowie Hospitationen in den Firmen. Die Auswertung der Praktika wurde in gemeinsamen Gesprächen mit allen Beteiligten unter Zuhilfenahme der entwickelten Auswertungsbögen schriftlich vorgenommen.

2019 konnten für die Schüler insgesamt 73 Praktika organisiert werden. Davon wurden 13 Orientierungspraktika (Dauer: 1 – 2 Wochen bzw. 1 Tag pro Woche über einen längeren Zeitraum), 27 Erprobungs- und 33 Belastungspraktika über einen längeren Zeitraum durchgeführt. Die Dauer dieser Praktika richtet sich ganz individuell nach den Gegebenheiten im Betrieb und orientiert sich i.d.R. auch an den Wünschen, Fähigkeiten und Kompetenzen der Schüler. So konnten diese Praktika teilweise über die Dauer des Schuljahres an einzelnen Wochentagen oder als Blockpraktikum organisiert werden.

Die Praktika wurden in verschiedenen Arbeitsbereichen durchgeführt und richteten sich nach den Interessen und Neigungen der Schüler.

Im Jahr 2019 wurden insgesamt im Modellprojekt ÜFB 73 Praktika in folgenden Branchen durchgeführt:

Branchen Anzahl

Garten- und Landschaftsbau 8

Tierproduktion 1

Tierheim/ -pension 1

Holzverarbeitung 3

Metallverarbeitung 5

KFZ- Branche/ Fahrradwerkstatt 5

Logistik/ Lagerwirtschaft 2

Recycling 1

Dienstleistungen/ Hausmeistertätigkeiten 1

Handel und Verkauf 4

Reinigung/ Wäscherei 2

Hotel 8

Küche/ Gaststätten 16

Gesundheits- und Sozialwesen KITA 3

Gesundheits- und Sozialwesen Altenpflegeheim 7

Verwaltung/ Büro 1

Orthopädieschuhmacher 1

Gleisbau 1

Museum 1

Sozialer Dienst 1

Forst 1

Gesamt 73

3.2.2.2.2 Ergebnisse der Arbeit mit den Schülern

Im Jahr 2019 haben keine Schüler mit dem Förderschwerpunkt Sehen und Hören die Unterstützungsleistungen des IFD in Anspruch genommen.

3.2.2.3 Übergang Werkstatt - allgemeiner Arbeitsmarkt

Das Landesmodellprojekt ÜWA in Sachsen-Anhalt hat zum Ziel, Menschen mit einer Behinderung dabei zu unterstützen, sich beruflich umfassend zu orientieren und Möglichkeiten der Arbeit und Ausbildung jenseits der dauerhaften Beschäftigung in Werkstätten für behinderte Menschen zu erschließen. Im Konzept des Modells ÜWA wird unterstützend die erprobungsübergangsfördernde Maßnahme „Jobcoaching“ angeboten, welche durch das Personal der WfbM in Kooperation mit dem IFD während der Belastungspraktika im Bedarfsfall durchgeführt werden kann. Die WfbM und der IFD tragen die Verantwortung dafür, Menschen mit Schwerbehinderung auf eine geeignete berufliche Tätigkeit am allgemeinen Arbeitsmarkt vorzubereiten. Sie begleiten und unterstützen die Erprobung in betrieblichen Praktika, um Beschäftigungsmöglichkeiten am allgemeinen

3%

30%

3% 27%

7%

3%

14%

13%