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Beratung Sicherung

8 Durchgeführte Maßnahmen entsprechend des Leistungs- und Ergebniskatalogs in KlifdWeb waren folgende:

 Initiierung finanzieller Leistungen bei außergewöhnlichen Belastungen (§ 27 SchwbAV), für Investitionskostenzuschüsse (§ 15 SchwbAV) und technische Arbeitshilfen, bei behindertengerechter Arbeitsplatzausstattung (§ 26 SchwbAV) sowie für notwendige Arbeitsassistenz (§ 185. Abs. 5 SGB IX)

 Schulische Kompetenzanalysen

 Berufswegekonferenzen

 Mobilitätstraining

 Akquise von Praktika

 Vorbereiten der Betriebe auf Praktikanten

 Durchführung von Orientierungs-, Erprobungs- und Belastungspraktika (Langzeitpraktika)

 Betriebliche Kompetenzanalysen

 Anbahnung Arbeitsverhältnisse

 Arbeitsplatzgestaltung / -anpassung / -organisation

 Krisenintervention / Krisenprävention

 Begleitung des Wiedereinstieges im Rahmen von stufenweiser Wiedereingliederung sowie Belastungs- und Arbeitserprobungen

 Sonstige Leistungen im Rahmen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben

 Krisenprävention (BEM u.a.)

 Erstellen von Leistungs- und Anforderungsprofilen

 Klärung sozialer Probleme

 Landesspezifische Sonderprogramme

 Kündigungsschutzverfahren

 Beratung und Unterstützung bei der Beantragung oder Erhöhung eines GdB;

Gleichstellung

 Beratung und Hilfe zur Beantragung der gesetzlichen Betreuung

 Arbeitserprobung (intern)

3.2.1.2 Inanspruchnahme durch die Leistungsträger

Folgende Auftraggeber nahmen den Integrationsfachdienst Halle/Merseburg in Anspruch:

Auftraggeber Anzahl der Betreuungsfälle Integrationsamt 391 Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland (Berufsbegleitung)1 4

Gesamt 395

1 Im Rahmen der Beauftragung zur Berufsbegleitung nach §196 Abs. 3 SGB IX

9 3.2.1.3 Fallzahlenentwicklung

Im Berichtszeitraum erfolgte die längerfristige Begleitung von 395 Menschen. Von den 395 Klienten wird unter Punkt 3.2.1.7 über sechs Fälle der UB berichtet.

Überblick zur Entwicklung der Betreuungszahlen in den letzten fünf Jahren

Jahr 2015 2016 2017 2018 2019

Männlich 150 171 155 173 198

Weiblich 165 198 163 176 197

Gesamt 315 369 318 349 395

3.2.1.4 Angaben zur Schwerbehinderteneigenschaft, Altersstruktur und betreuungsrelevanten Behinderung, zu Gründen der Begleitungsaufnahme und zur Einleitenden Stelle

Die weitere Auswertung bezieht sich auf die 2019 langfristig betreuten Personen im Rahmen der Sicherung.

Übersicht zur Schwerbehinderteneigenschaft

Übersicht der Schwerbehinderteneigenschaft betreuter Menschen mit Behinderung der letzten fünf Jahre:

Jahr 2015 2016 2017 2018 2019

Schwerbehindertenausweis 207 245 213 233 264

Gleichstellung nach §2 Abs. 3 SGB IX 108 124 103 113 129

behindert nach §2 Abs. 1 SGB IX* 0 0 2 3 2

*Die Betreuung von Rehabilitanden kann ausschließlich über die Gemeinsamen Empfehlungen nach §196 Abs. 3 SGB IX erfolgen.

Altersstruktur

Der größte Anteil an Klientinnen und Klienten im Bereich der beruflichen Sicherung ist zwischen 50 und 60 Jahren. An zweiter Stelle befinden sich diejenigen im Alter von 40 bis 50 Jahre. Die kleinste Gruppe bilden die Altersgruppe unter 18 und über 60 Jahren.

10

Beim größten Anteil der in der Sicherung betreuten Klientinnen und Klientinnen lag auch im Jahr 2019 (wie bereits in den Vorjahren) eine organische Erkrankung vor, dicht gefolgt von Körper- und Hörbehinderungen. Den kleinsten prozentualen Anteil nahmen im Bereich der Sicherung die Sehbehinderungen sowie Lern- und geistige Behinderungen ein.

Gründe zur Aufnahme der Begleitung (Mehrfachnennungen möglich) durch den IFD Halle/Merseburg waren Folgende:

Gründe zur Aufnahme der Sicherung im Zusammenhang mit (Mehrfachnennung möglich):

Belastung/ Belastbarkeit 278 Begleitende Hilfe (BSZ; BA; u.a.) 242 Prävention 171 Kommunikation 75 Konflikte am Arbeitsplatz 71 Beratung über/ Organisation von Kommunikationshilfen 49 Krisenintervention 37 Dolmetschereinsatz/-organisation 27 Stufenweise Wiedereingliederung/ Wiederaufnahme der Arbeit 29 Fehlzeiten/ Verhaltensprobleme 18 Unterstützung zur Krankheits- und Behinderungsbewältigung 18 belastende Familiensituation 16 andere Probleme am Arbeitsplatz 13 Abmahnung 4 Zustimmungsverfahren zur Kündigung 3 ungünstige Wohnverhältnisse 3 Suchtproblematik 2 Hörbehindertenspezifische Informationsveranstaltungen 2

11 Einleitende Stelle

1*: Eigeninitiative, privates Umfeld

2*: Arbeitgeber (einschließlich Beauftragte, Vorgesetzte) 3*: Integrationsamt

4*: Sonstige – bspw. IFD, Rehaträger, medizinische, berufliche oder soziale Einrichtungen

3.2.1.5 Ergebnisse der Sicherung

Abgeschlossene Betreuungen und gesicherte Arbeitsverhältnisse (=Sicherungsquote) der vergangenen fünf Jahre:

Jahr 2015 2016 2017 2018 2019

Abgeschlossene

Sicherungen 223 269 198 211 242

Sicherungsquote 94% 94% 96% 97% 94%

Im Berichtszeitraum wurde die Begleitung bei 242 Personen abgeschlossen. Dabei konnten bei 228 Klientinnen und Klienten die Arbeitsverhältnisse gesichert werden. Die Sicherungsquote lag damit erneut, wie bereits in den Vorjahren, bei über 90% (s. Tabelle).

Der Arbeitsplatzerhalt konnte erreicht werden durch (Mehrfachnennungen möglich)

Anpassung der beruflichen Anforderung 71 Reduzierung von Informationsdefiziten 45 Verbesserung der Arbeitsplatzausstattung/-gestaltung 29 Einleiten finanzieller Leistungen 128 Verlängerung / Entfristung des Arbeitsverhältnisses 3

Technische Hilfsmittel 15 Reduzierung von Arbeitsinhalten oder der Arbeitszeit 35 Verbesserung der innerbetrieblichen Abläufe & Kommunikation 112

142

56

170

27 0

50 100 150 200

1* 2* 3* 4*

EINLEITENDE STELLE

12 Umsetzung/ anderer Arbeitsplatz beim selben Arbeitgeber 14

Dolmetschereinsatz/ -organisation 6 Teilerwerbsminderungsrente 6 Arbeitsassistenz 4

Sonstiges 31

In 14 Fällen konnte der Arbeitsplatz mit Unterstützung des IFD nicht erhalten bleiben. Die Gründe dafür waren Folgende:

Gründe, die zum Verlust des Arbeitsplatzes führten:

Kündigung durch Arbeitnehmer 3 Personenbedingte Kündigung durch Arbeitgeber 1 Betriebsbedingte Kündigung durch Arbeitgeber 2 Einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses 3 Auslaufen eines befristeten Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses 5

3.2.1.6 Fachdienstliche Stellungnahmen

Im Jahr 2019 wurde der Fachdienst zur Anfertigung von 105 Fachdienstlichen

Stellungnahmen (FDST)2 aufgefordert. Die häufigsten Beauftragungen erfolgten im Rahmen der Leistungsgewährung für Anträge nach § 27 SchwbAV. Zusätzlich wurden 50

Folgeberichte3 erstellt. Verglichen mit den Vorjahren stellt sich die Entwicklung relativ gleichbleibend dar.

Die folgende Übersicht zeigt die Beauftragungen sowohl für die Fachdienstlichen Stellungnahmen als auch für die Folgeberichte der letzten fünf Jahre:

Jahr 2015 2016 2017 2018 2019

Fachdienstliche Stellungnahmen/

Sachstandsberichte 133 143 158 140 155

Die folgende Übersicht zeigt die Beauftragungen sowohl für die Fachdienstlichen Stellungnahmen als auch für die Folgeberichte:

2 FDST werden i.d.R. bei Erstanträgen von Arbeitgebern auf Leistungen gem. § 27 SchwbAV (Beschäftigungssicherungszuschuss/Personelle Unterstützung) und § 17 (1a) [Arbeitsassistenz] erstellt. Außerdem bei Folgeanträgen, wenn sich gravierende Veränderungen bspw. in der Arbeitssituation oder der persönlichen Situation des/der Beschäftigten ergeben haben.

3 Folgeberichte werden i.d.R. bei Folgeanträgen von Arbeitgebern auf Leistungen gem. § 27 SchwbAV (Beschäftigungssicherungszuschuss/Personelle Unterstützung) erstellt.

13 Fachdienstliche Stellungnahmen/ Folgeberichte Gesamt: 155

Abgeltung außergewöhnliche Belastungen (§27 SchwbAV) 142 Behinderungsgerechte Arbeitsplatzausstattung

(§ 26 SchwbAV) 2

Prüfung der Zielgruppenzugehörigkeit (§ 215 SGB IX) 3 Leistungen zur Arbeitsassistenz (§17 Nr. 1a SchwbAV) 8

3.2.1.7 Weitere Ergebnisse der Fachdienstarbeit in der Sicherung

Im Rahmen der Betreuung wurden folgende Aufgaben nach KASSYS4 wahrgenommen:

 Soziale, medizinische, berufliche Anamnese

 Fachdienstliche Stellungnahme im Rahmen von Rehabilitation und Teilhabe

 Krisenmanagement

 Unterstützung des (schwer-)behinderten Menschen bei Klärung und Beantragung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (inkl. SB-Ausweis)

 Beratung bei der Veränderung der Arbeitsorganisation/ Arbeitsbedingungen

 Unterstützung des Arbeitgebers bei Klärung und Beantragung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

 Erarbeitung realisierbarer beruflicher Ziele

 Arbeitsdiagnostik

 Einzelfallberatung/ -verhandlung mit verschiedenen Betriebsebenen

 Suche eines geeigneten Arbeitsplatzes

 Training sozialer und kommunikativer Kompetenzen

 Innerbetrieblicher Arbeitsversuch

 Außerbetriebliches oder betriebliches Arbeitstraining – Grundarbeitsfähigkeiten, instrumentelle Fähigkeiten, Fachwissen/ Anpassungsqualifikation

 Organisation innerbetrieblicher personeller Unterstützung

 Unterstützung des (schwer-)behinderten Menschen bei der Auswahl und Beantragung von technischen Arbeitshilfen

 Spezialdiagnostik

 Hilfsmittelberatung

 Gebärdensprachdolmetscher

 Arbeitstraining im Betrieb

 Arbeitsassistenz

3.2.1.8 Unterstützte Beschäftigung

Die Unterstützte Beschäftigung (UB) ist eine gesetzlich geregelte Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben gem. § 55 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch - SGB IX. Die UB ist ein Angebot für Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf. Sie bietet eine individuelle,

arbeitsplatzbezogene Qualifizierung. Mit Beginn des sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses übernimmt der IFD die notwendige Unterstützung am Arbeitsplatz im Rahmen der Berufsbegleitung.

4 Die Integrationsfachdienste arbeiten nach einheitlichen Standards des Qualitätsmanagements, die in KASSYS (Kasseler Systemhaus) festgeschrieben sind. Diese werden ständig weiterentwickelt.

14 Im Rahmen der Unterstützen Beschäftigung übernahm der IFD Halle/ Merseburg in der Berufsbegleitung folgende Aufgaben:

 prozessorientierte Unterstützung der Klienten: regelmäßige Kontrolle des

Passungsverhältnisses zwischen den Fähigkeiten des Klienten und den betrieblichen Anforderungen,

 Analyse des individuellen Unterstützungsbedarfs,

 Beratung bei Konflikten im Betrieb, Beratung von Arbeitgebern,

 Kontaktpflege und Zusammenarbeit mit dem Integrationsamt,

 Zusammenarbeit mit den Angehörigen (z.B. Eltern)

Insgesamt ist unser IFD im Jahr 2019 in 6 Fällen tätig gewesen, womit sich die Betreuungs-zahl im Vergleich zum Vorjahr verdreifacht hat.

3.2.2 Modellprojekte 3.2.2.1 Einführung

Zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention hat das Land Sachsen-Anhalt die Kernforderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen durch Schaffung der Landesmodellprojekte aufgegriffen. Im Rahmen des Übergangs Förderschule – Beruf (ÜFB) und des Übergangs von der Werkstatt für behinderte Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt (ÜWA) arbeitet der IFD seit 2012 kontinuierlich daran, interessierten schwerbehinderten und gleichgestellten Personen eine Alternative zur Eingliederung in eine Werkstatt für behinderte Menschen zu suchen. Die Laufzeit des Modellprojektes wurde bis zum Ende des Schuljahres 2020/21 verlängert.

Im Berichtszeitraum sind die Fallzahlen im Bereich ÜFB etwas zurückgegangen. Im Modellprojekt ÜWA hingegen stiegen die Zahlen ein wenig an.

Im Rahmen der Tätigkeit in den Modellprojekten wurden 2019 insgesamt 97 Menschen mit Behinderungen durch den IFD Halle/Merseburg unterstützt.

Fallzahlenentwicklung in den Modellprojekten innerhalb der letzten fünf Jahre

2015 2016 2017 2018 2019

Modellprojekt Übergang

Förderschule Beruf 107 95 90 90 81

Modellprojekt Übergang Werkstatt allgemeiner Arbeitsmarkt

8 9 14 12 16

15 3.2.2.2 Übergang Förderschule – Beruf (ÜFB)

Wie bereits im Vorjahr war ein wesentlicher Schwerpunkt unserer Fachdienstarbeit auch im Jahr 2019 die Gestaltung der Prozesse im Modellprojekt Übergang Schule – Beruf (ÜFB). Der IFD Halle/Merseburg betreute in seinem regionalen Bereich 10 Förderschulen mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung, 1 Landesbildungszentrum (LBZ) für Blinde und Sehbehinderte, 1 Landesbildungszentrum (LBZ) für Körperbehinderte sowie 1 Landesbildungszentrum (LBZ) für Hörgeschädigte.

Eine Kooperation erfolgte mit folgenden Förderschulen mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung:

Name der Schule Zuständige IFD-Mitarbeiterin Regenbogenschule

Landsberg Frau Sykora

Förderschule für

Geistigbehinderte "Astrid-Lindgren"

Frau Siebert

Schule am Lebensbaum

Halle Frau Siebert

Schule des Lebens „Helen

Keller“ Frau Siebert

Sonnenlandschule Wolfen Frau Drondorf Förderschule (GB) "An der

Kastanie" Frau Drondorf Förderschule "Heinrich

Kielhorn" (GE) Großkayna &

Außenstelle Merseburg-Süd

Frau Sperlich

Förderschule (GB) "J. T.

Weise" Zeitz Frau Fricke Käthe-Kruse-Schule für

Geistigbehinderte Frau Fricke Schlossgartenschule

Weißenfels Frau Kirschstein

Außerdem mit den Förderschulen/Landesbildungszentren (LBZ) für Körper- und Sinnesbehinderte:

Name der Schule Zuständige IFD-Mitarbeiterin

Halle/Saale Frau Drondorf

LBZ für Hörgeschädigte

„Albert Klotz“ Frau Kirschstein

16 In Hospitationen im Unterricht und Gesprächen mit den Schulleiterinnen und Schulleitern sowie den Lehrkräften geht es darum, die Unterstützungsmöglichkeiten aufzuzeigen, geeignete Schülerinnen und Schüler zur Erprobung am allgemeinen Arbeitsmarkt zu identifizieren und die konkrete Zusammenarbeit zwischen dem IFD und der Schule abzustimmen. Für diese Auswahl werden die schulischen Kompetenzanalysebögen, die inzwischen regelhaft ab dem 10. Schulbesuchsjahr in den Förderschulen für geistige Entwicklung eingesetzt werden, gemeinsam ausgewertet.

Die Beratungsangebote des Integrationsfachdienstes zum Thema Anerkennungsverfahren, Gleichstellung, besonderer Kündigungsschutz und Leistungen der Integrationsämter haben viele interessierte Eltern und Lehrkräfte erreicht.

Um bei den Schülerinnen und Schülern Wünsche und Vorstellungen zu wecken, werden Methoden der Persönlichen Zukunftsplanung angewandt. Diese helfen, gemeinsam nachzudenken und sich konkret mit der eigenen Zukunft auseinanderzusetzen.

In der Einzelfallarbeit ist es außerdem erforderlich, eng mit den Eltern/gesetzlichen Vertreterinnen und Vertretern, Lehrkräften der Schule und Beraterinnen und Reha-Beratern der Arbeitsagenturen zusammen zu arbeiten und in der Berufswegekonferenz gemeinsam mit dem Jugendlichen den weiteren beruflichen Werdegang zu beraten, Festlegungen zu treffen und an deren Umsetzung zu arbeiten.

Der Integrationsfachdienst betreut die Schülerinnen und Schüler, die sich am allgemeinen Arbeitsmarkt erproben möchten und einen besonderen Unterstützungsbedarf bei der beruflichen Orientierung haben.

Die Schwerpunkte der Einzelfallarbeit bilden dabei neben der umfassenden Beratung, die Erkundung von Interessen und Neigungen sowie die Vorbereitung, Begleitung und Auswertung von Praktika in Betrieben und Einrichtungen am allgemeinen Arbeitsmarkt. Um die Ergebnisse der Praktika gut beurteilen zu können, nutzt der IFD die Materialien der betrieblichen Kompetenzanalyse. Die Leistungen in den erfolgten Praktika werden gemeinsam mit dem Arbeitgeber ausgewertet, um ein umfassendes Bild vom Schüler zu erhalten.

Der Integrationsfachdienst berät zudem potentielle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, wirkt bei der Anbahnung von Arbeits- und Ausbildungsverhältnissen mit und übernimmt im Anschluss die Sicherung dieser Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse.

Da eine über die Schulzeit hinausgehende Betreuung und der Zugang zu Leistungen des Integrationsamtes nur dann möglich ist, wenn eine anerkannte Schwerbehinderung bzw. eine Gleichstellung vorliegen, ist der Integrationsfachdienst bestrebt, dieses Verfahren rechtzeitig in die Wege zu leiten. Der IFD regt zudem die Antragstellung bei den betroffenen Schülerinnen und Schülern frühzeitig an und unterstützt dabei aktiv.

3.2.2.2.1 Fallzahlenentwicklung

In den Förderschulen mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung können Schülerinnen und Schüler betreut werden, die sich im 10. – 12. Schulbesuchsjahr (Berufsschulstufe) befinden.

17 Die Unterstützung von Schülerinnen und Schülern der Landesbildungszentren, der Förderschulen für Körper- und Sinnesbehinderte bzw. aus integrativer Beschulung erfolgt i.d.R. in den letzten drei Klassenstufen.

Bei gleichgestellten Schülerinnen und Schülern oder bei vorliegendem Schwerbehinderten-status kann über das Schulende hinaus im Rahmen der Sicherung die Arbeitsaufnahme oder die Ausbildung begleitet werden. Diejenigen, die nicht nahtlos übergehen und nach Schulverlassen ohne Anschlussperspektive sind, können bei vorliegender Schwerbehinderteneigenschaft weiter vom Integrationsfachdienst begleitet werden. Diese Betreuung als Absolvent kann fortgeführt werden, bis der weitere berufliche Werdegang entschieden ist.

Im Jahr 2019 hat der Integrationsfachdienst Halle/Merseburg insgesamt 81 Schülerinnen und Schüler unterstützt, davon 68 mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, 7 Absolventen der Förderschule mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung, 3 Schülerinnen und Schüler mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Sehen sowie je einen Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich Hören und einen Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich körperliche/motorische Entwicklung sowie einen Schüler ohne festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf.

Nach Hospitationen im Unterricht und Einzelgesprächen zum Kennenlernen der

Schülerinnen und Schüler wurden Interessen, Neigungen und Fähigkeiten ermittelt, um im Anschluss geeignete Orientierungspraktika zu suchen. Während der Praktika erfolgten regelmäßige Kontaktaufnahmen sowie Hospitationen in den Firmen. Die Auswertung der Praktika wurde sowohl in gemeinsamen Gesprächen mit allen Beteiligten und unter Zuhilfenahme der entwickelten Auswertungsbögen schriftlich vorgenommen.

2019 konnten für die Schülerinnen und Schülern 64 Orientierungspraktika organisiert werden (Dauer: 1 – 2 Wochen bzw. 1 Tag pro Woche über einen längeren Zeitraum). Darüber hinaus wurden 15 Erprobungs- und 7 Belastungspraktika über einen längeren Zeitraum durchgeführt.

Die Dauer dieser Praktika richtet sich ganz individuell nach den Gegebenheiten im Betrieb und orientiert sich i.d.R. auch an den Wünschen, Fähigkeiten und Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler. So konnten diese Praktika teilweise über die Dauer des Schuljahres an einzelnen Wochentagen oder als Blockpraktikum organisiert werden.

Die Praktika wurden in verschiedenen Arbeitsbereichen durchgeführt und richteten sich nach den Interessen und Neigungen der Schülerinnen und Schüler.

Im Jahr 2019 wurden insgesamt im Modellprojekt ÜFB 86 Praktika in folgenden Branchen durchgeführt:

18

Branchen Anzahl

Handel und Verkauf 8

Büro 1

Baubetrieb 8

Fahrradwerkstatt 1

Autowerkstatt/-haus/-wäsche 6

Küche/ Gaststätte 5

Weinberg 1

Agrarwirtschaft - Ackerbau 2 Hausmeisterbereich/-technik & Grünflächenpflege 26

Kindergarten 2

Seniorenpflegeheim 7

Krankenhaus 1

Tierheim/-pflege, Pferdehof 4 Deutsche Bahn-Werkstatt 1

Reinigung 2

Müllentsorgung 1

Handwerk 1

Dienstleistungen 3

Hauswirtschaft 1

Elektro (Helfer) 3

Metallbereich 1

Holzverarbeitung 1

Gesamt 86

3.2.2.2.2 Ergebnisse der Arbeit mit Schülerinnen und Schülern

Im Berichtszeitraum wurden 36 ÜFB-Fälle abgeschlossen. Davon konnten 5 Schüler erfolgreich in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelt werden. Neben dem direkten Übergang in die Unterstützte Beschäftigung, eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB), ein berufsvorbereitendes Jahr (BvJ), ein freiwilliges soziales Jahr (FSJ) oder eine vorgeschaltete Maßnahme zur Diagnose der Arbeitsmarktfähigkeit (DIA-AM) gingen außerdem rund ein Drittel der Schülerinnen und Schüler aufgrund fehlender Eignung in den Berufsbildungsbereich der WfbM über.

3.2.2.3 Übergang Werkstatt - allgemeiner Arbeitsmarkt (ÜWA)

Im Jahr 2019 wurde die Umsetzung des Modellprojektes „Unterstützung des Übergangs von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) auf den allgemeinen Arbeitsmarkt in Sachsen-Anhalt durch die Integrationsfachdienste“ in sechs von insgesamt 8 Werkstätten für schwerbehinderte Menschen unseres regionalen Bereiches fortgesetzt bzw. weiterverfolgt (s. Tabelle).

19 Name der WfbM Zuständige

IFD-Mitarbeiterin Diakonieverein e.V.

Bitterfeld - Wolfen – Gräfenhainichen

Frau Sykora

WfbM Hallesche

Behindertenwerkstätten e.V.

Frau Siebert

Evangelische Stadtmission Halle Eingliederungshilfe gGmbH

Frau Siebert

Saalewerkstätten der

Lebenshilfe Halle e.V. Frau Siebert Heilpädagogische Hilfe

Querfurt e.V. Frau Hennicke Stiftung

„Samariterherberge“ Frau Fricke

3.2.2.3.1 Fallzahlenentwicklung

Im Jahr 2019 konnten im Rahmen des Modellprojektes 16 Werkstattbeschäftigte (m = 10, w = 6) betreut werden, die Interesse an der Erprobung einer Tätigkeit am allgemeinen Arbeitsmarkt hatten.

Nach Hospitationen innerhalb der WfbM und dem Kennenlernen der Menschen mit Behinderung versucht der IFD, die praktische Erprobung im gewünschten Tätigkeitsprofil am allgemeinen Arbeitsmarkt zu organisieren. Ziel ist es hierbei, die Eignung festzustellen und einen Arbeitgeber für die weitere betriebliche Erprobung mit dem Ziel der Einstellung in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis zu gewinnen. Wenn hierfür die Voraussetzungen geschaffen sind, berät der IFD den Menschen mit Behinderungen, sein familiäres Umfeld und ggf. den gesetzlichen Betreuer zu allen notwendigen Veränderungen, die im Rahmen der Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses auftreten. Der Arbeitgeber wird zudem über Möglichkeiten der Förderungen der Agentur für Arbeit und des Integrationsamtes beraten und bei der Antragstellung unterstützt.

Bei erfolgreicher Vermittlung kann der IFD auch weiterführend im Rahmen der Sicherung die Einarbeitung begleiten, Kollegen im Umgang mit der vorliegenden Behinderung unterstützend zur Seite stehen und zur Festigung des Arbeitsverhältnisses entscheidend beitragen.

3.2.2.3.2 Ergebnisse der Betreuungen

In sechs Fällen wurde die Betreuung im Berichtszeitraum beendet. Davon konnten vier erfolgreich in Arbeit vermittelt werden (zweimal sozialversicherungspflichtig, zweimal über das Budget für Arbeit).

20 Bei einem Klienten scheiterte der Versuch, einen bereits langjährig bestehenden Außenarbeitsplatz in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis umzuwandeln. Ein weiterer Klient verbleibt aufgrund mangelnder Belastbarkeit im Arbeitsbereich der WfbM.

Die insgesamt 16 Teilnehmer 2019 führten mit Hilfe des IFD 8 Praktika durch. Diese wurden in folgenden Bereichen/ Branchen durchgeführt:

 Handel & Verkauf

 Tischlerei

 Büro

 Lager

Zoo

3.2.3 Vermittlung 3.2.3.1 Einführung

Die Vermittlungsunterstützung im Rahmen der gemeinsamen Empfehlung nach §196 Abs. 3 SGB IX wurde auch im Jahr 2019 nur sehr limitiert von den Rentenversicherungsträgern genutzt. Die Berufsgenossenschaften, die Agenturen für Arbeit sowie die Deutsche Rentenversicherung Bund haben den IFD im Jahr 2019 zum wiederholten Mal nicht beansprucht.

Die Aufgaben des Fachdienstes im Rahmen der Vermittlung stellen sich wie folgt dar:

 Erstellung eines Bewerberprofils,

 Bewerbungscoaching/-unterstützung,

 Akquise von Arbeitgebern & vakanter Stellen

 Nutzung bestehender Arbeitgeberkontakte

 Anbahnen & Begleiten einer Probebeschäftigung u. a.

Im Berichtszeitraum begleitete der IFD Halle/Merseburg 4 Menschen mit Behinderungen.

Alle unterstützten Klientinnen und Klienten (m = 3, w = 1) hatten eine Anspruchsberechtigung auf Leistungen zur Vermittlung durch die entsprechenden Fallleistungsträger.

3.2.3.2 Inanspruchnahme durch zuständige Leistungsträger

Im Berichtszeitraum wurde der IFD Halle/Merseburg für unterschiedliche Leistungsträger tätig. Die Verteilung nach den einzelnen Leistungsträgern für beide Standorte entnehmen sie bitte der nachfolgenden Tabelle:

Leistungsträger Betreuungsfälle Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland 3

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See 1

Gesamt 4

21 3.2.3.3 Ergebnisse der Vermittlung

Im Berichtszeitraum 2019 wurde nur ein Fall abgeschlossen. Der Klient konnte aufgrund fehlender Einstellungsoptionen nicht vermittelt werden. Bei nur eingeschränkter Mobilität konnte dieser nach beruflicher Neuorientierung bislang zu wenig Berufserfahrung sammeln.

In drei weiteren Fällen wurde die Betreuung im Jahr 2020 fortgesetzt.

3.3 Kooperationen mit Betrieben und dem sozialen Netzwerk/ Öffentlichkeitsarbeit

Im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit ist es unser Ziel, das Verständnis und die Unterstützung für die Interessen von Menschen mit Behinderung -vordergründig im Arbeitsleben- zu verbessern. Unabdingbar ist zu diesem Zweck die wertvolle Zusammenarbeit mit unseren Kooperations- und Netzwerkpartnern, welche in den vergangenen Jahren bereits sukzessive verstärkt und gefestigt werden konnte.

Einzellfallübergreifende betriebliche Beratung5 und Kooperation mit den Arbeitgebern und deren Verbänden

Art der Beratung/ Kooperation Anzahl Einzelfallübergreifende und fallunabhängige Arbeitgeberberatung 49

Beteiligung an anderen Informationsveranstaltungen 6 Versammlungen der schwerbehinderten Menschen 3 Behinderungsspezifische Informationsveranstaltung 1 Seminar / Schulung / Fortbildung für betriebliche Partner 1

Organisationsberatung (Eingliederungsmanagement /

Integrationsvereinbarung und ähnliches) 1 Kooperation mit IHK, HWK, LWK und Innungen 4 Sonstiges 3 Der Integrationsfachdienst Halle/Merseburg hat auch im Jahr 2019 im Rahmen von Prävention, Erhalt und Schaffung von Arbeitsplätzen für schwerbehinderte sowie

gleichgestellte Menschen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber einzelfallunabhängig beraten, unterstützt und motiviert. Außerdem wurden weiterhin Kontakte und Netzwerke für die Arbeit in den beiden Modellprojekten hergestellt bzw. intensiviert, um geeignete, interessierte Betriebe für die Zielgruppen zu erschließen und zu sensibilisieren.

Beraten wurde rund um das Thema Inklusion bspw. zu Themen wie:

 Einrichtung behindertengerechter Arbeitsplätze, technische Hilfsmittel

 Abbau von Barrieren

 Auswirkungen bestehender Behinderungen am Arbeitsplatz und den adäquaten Umgang damit

 Rechte und Pflichten schwerbehinderter Menschen

 Personalplanung/-entwicklung für schwerbehinderte Menschen u.v.m.

5 Neben bestehenden Themen, Beratungsbedarfen und Kontakten aus der Zusammenarbeit mit Beauftragungsfällen, entstehen zusätzliche Hilfe-, Unterstützungs- und Beratungsbedarfe, einzelfallübergreifend.

22 In enger Zusammenarbeit mit den Beteiligten fanden außerdem

Informations-veranstaltungen und Vorträge zum Thema „Vorstellung und Möglichkeiten des IFD“ und

„Aufgaben der Integrationsfachdienste“ bei Förderschulen sowie Werkstätten für

behinderte Menschen im Rahmen der Modellprojektarbeit statt. Darüber hinaus nahm der IFD themen- und auftragsbezogen an der Fachkonferenz „Inklusive Ausbildung - Wege und Umsetzungsstrategien“ der IHK Halle-Dessau teil.

3.4 Qualitätssicherung

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) hat zur Qualitätssicherung der Arbeit in den Integrationsfachdiensten das Qualitätsmanagement-Referenzmodell „KASSYS“ (Kasseler Systemhaus) entwickelt. Das KASSYS-Rahmenhandbuch (KASSYS 4.0) wurde grundlegend aktualisiert. Es soll dafür sorgen, dass die Integrationsfachdienste bundesweit einheitliche Standards und eine gleichbleibend hohe Qualität anbieten können. Bis Ende 2021 wird dieses Rahmenhandbuch durch die länderspezifischen Anforderungen (so auch Sachsen-Anhalts) konkretisiert.

Darüber hinaus finden im IFD Halle/Merseburg regelmäßig qualitätssichernde Maßnahmen,

Darüber hinaus finden im IFD Halle/Merseburg regelmäßig qualitätssichernde Maßnahmen,