21 beendete ÜFB Fälle – GB
Anlage 2: Tabelle Inanspruchnahme des Dienstes 2019
3. Auswertung der Inanspruchnahme und der Ergebnisse des Integrationsfachdienstes
Die statistische Auswertung erfolgte auf Grundlage der erfassten Daten aus dem Klienten-verwaltungsprogramm für Integrationsfachdienste (KlifdWeb). Für die Bereiche Sicherung des Arbeitsverhältnisses, die Modellprojekte Übergang Förderschule – Beruf (ÜFB) und Übergang Werkstatt - allgemeiner Arbeitsmarkt (ÜWA) sowie für den Bereich Vermittlung für Reha-Träger wurden die Daten für den Zeitraum vom 01.01.2019 bis 31.12.2019 erhoben.
3.1 Übersicht zu den Aufträgen im Berichtszeitraum
Der IFD Halberstadt / Sangerhausen wurde im Berichtszeitraum für 227 Klienten (männlich
=129, weiblich =98) verschiedener Leistungsträger tätig. Die Klienten wurden in den Bereichen Vermittlung, Sicherung / Berufsbegleitung sowie in den beiden Modellprojekten Übergang Förderschule – Beruf und Übergang Werkstatt – allgemeiner Arbeitsmarkt unterstützt.
Folgende Grafik zeigt die Übersicht der betreuten Klienten in den verschiedenen Bereichen.
Auf die einzelnen Aufgabenbereiche wird weiterführend eingegangen.
Betreute Klienten nach Bereichen
140; 62%
9; 4%
78; 34%
Sicherung Vermittlung Modellprojekte
3.2 Ergebnisse in den Aufgabenfeldern des IFD
3.2.1 Sicherung 3.2.1.1 Einführung
Das Hauptziel der Tätigkeit ist die Sicherung der Arbeitsverhältnisse von Menschen mit Behinderungen. Schwerpunkt bildet dabei die berufliche Begleitung am Arbeitsplatz, die sich in Qualifizierte Beratung und längerfristige Sicherung differenziert.
Innerhalb dieser Prozesse werden die schwerbehinderten und ihnen gleichgestellte Menschen im Arbeitsleben begleitet und erhalten Unterstützung bei
Konflikten und Problemen am Arbeitsplatz mit Vorgesetzten und Kollegen, auch in der Kommunikation
Arbeitsplatzgestaltung bspw. bei behinderungsbedingt notwendigem Umbau oder bei der Anpassung von Aufgaben und Arbeitsbedingungen
Gefährdung des Arbeitsplatzes durch Abwenden oder Aussetzen von Kündigungsanträgen
Über- oder Unterforderung am Arbeitsplatz
der Planung von beruflichen Perspektiven oder notwendigen Veränderungen im Arbeitsbereich
Krisenbewältigung, so auch bei privaten Belastungen, die sich auf das Arbeits-verhältnis auswirken
einem beruflichen Wiedereinstieg nach längerer Erkrankung (z.B. nach Aufenthalt in einer Reha-Einrichtung).
Um einen Weg in die Sicherung zu finden, gibt es verschiedene Zugangsmöglichkeiten. Die Kontaktaufnahme kann eigenständig oder über Dritte erfolgen. Menschen mit Behinderungen, die durch den IFD im Bereich der Vermittlung in ein Arbeitsverhältnis gemündet sind, werden während der ersten sechs Monate nach der Vermittlung auf Grundlage der gemeinsamen Empfehlungen nach § 196 (2) SGB IX betreut (Stabilisierungsphase), können jedoch bei weiterem Unterstützungsbedarf und vorliegenden Zugangsvoraussetzungen auch längerfristig bei vorhandener Schwerbehinderteneigenschaften begleitet werden. Dies ist beispielsweise notwendig, wenn der Arbeitsplatz noch nicht behindertengerecht ausgestattet ist und es dadurch zu Spannungen im Arbeitsverhältnis kommt oder wegen einer schwerwiegenden Kommunikationseinschränkung, besonders bei Menschen mit Hörbehinderung, eine weitere Betreuung der Personen oder des Betriebes erforderlich erscheint.
Der Integrationsfachdienst unterstützt Arbeitgeber, die Menschen mit Behinderungen beschäftigen, damit diese so eingesetzt werden, dass ihr Leistungsvermögen gut ausgeschöpft werden kann. Hierzu werden die Anforderungen des Arbeitsplatzes mit den Fähigkeiten der Mitarbeiter abgeglichen. Es werden Empfehlungen zur Gestaltung der Arbeitsbedingungen unter Beachtung der behinderungsbedingten Erfordernisse und bezüglich des Umgangs mit Menschen mit Behinderungen gegeben.
Weitere Beratungsthemen in der Sicherung sind:
Informationen zur Nachbeschäftigungspflicht bei Arbeitsplatzförderung, Hilfe bei der Suche geeigneter Personen zur Nachbesetzung eines geförderten Arbeitsplatzes
Aufklärung zum Einsatz von Beschäftigten und zum Umgang mit dem vorliegenden Behinderungsbild / Leistungsbild
Informationen zu Qualifizierungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten bei Menschen mit Behinderungen
Umgang mit suchterkrankten Menschen
Gesetzliche Grundlagen der stufenweisen Wiedereingliederung oder des Betrieblichen Eingliederungsmanagements nach §167 Abs.2 SGB IX
Begleitung von Gleichstellungsanträgen, Unterstützung bei den Stellungnahmen, die vom Betrieb gefordert sind.
Darüber hinaus führten die Fachberater zahlreiche niedrigschwellige Beratungsgespräche, auf die hier nicht näher eingegangen wird.
Die folgende Grafik gibt eine Übersicht der unterschiedlichen Beratungsphasen und grenzt diese voneinander ab. Sie ist repräsentativ für die klientenzentrierte Arbeit der IFD in allen Aufgabenbereichen.
Niederschwellige Beratung Qualifizierte Beratung Intensive Begleitung Themen: GdB-Antrag,
Leistungen der Reha-Träger und deren Beantragung, Informationen zum Kündigungsschutz,
Begleitende Hilfen ….
Sollte eine enge Begleitung noch nicht sinnvoll sein z.B.
aufgrund noch laufender med. Maßnahmen kann der Klient für 6 Wochen in der qualifizierten Beratung unterstützt werden.
Gemeinsame Gespräche mit Arbeitgeber, Kollegen, Koo-perationspartnern usw.
Durchgeführte Maßnahmen entsprechend des Leistungs- und Ergebniskatalogs in KlifdWeb:
Arbeitsplatzgestaltung/ -anpassung/ -organisation
Krisenintervention / Krisenprävention
Initiierung finanzieller Leistungen bei außergewöhnlichen Belastungen, für Investitionskostenzuschüsse und technische Arbeitshilfen, bei behinderten-gerechter Arbeitsplatzausstattung sowie für notwendige Arbeitsassistenz
Unterstützung bei der Beantragung oder Erhöhung eines GdB
Begleitung des Wiedereinstieges im Rahmen von stufenweiser Wiedereingliederung sowie Belastungs- und Arbeitserprobungen
Einleiten von Facharztbehandlungen, medizinischen und beruflichen Rehabili-tationsleistungen
Kontaktphase Qualifizierte
Beratung Sicherung
3.2.1.2 Inanspruchnahme durch die Leistungsträger
Folgende Auftraggeber nahmen den Integrationsfachdienst in Anspruch:
Auftraggeber Anzahl der Betreuungsfälle Integrationsamt Begleitende Hilfen 130 Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland
(Stabilisierungsphase) 1
4 Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland (Berufsbegleitung)2 1
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (Berufsbegleitung)
0 Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
(Stabilisierungsphase)
1 Integrationsamt UB 4
Gesamt 140
3.2.1.3 Fallzahlenentwicklung
Im Berichtszeitraum erfolgte die längerfristige Begleitung von 140 Menschen. Von den 140 Klienten wird unter Punkt 3.2.1.7 über 4 Fälle der UB berichtet.
Überblick zur Entwicklung der Betreuungszahlen (Aufträge) in den letzten fünf Jahren
Jahr 2015 2016 2017 2018 2019
Gesamt 116 141 151 143 140
Es kann somit für den IFD Halberstadt / Sangerhausen eine stabile Betreuungszahl seit mehreren Jahren bilanziert werden.
1 Die Stabilisierungsphase schließt sich für 6 Monate an eine erfolgreiche Vermittlung nach §196 Abs. 3 SGB IX
2 Im Rahmen der Beauftragung zur Berufsbegleitung nach §196 Abs. 3 SGB IX
3.2.1.4 Angaben zur Schwerbehinderteneigenschaft, Altersstruktur und betreuungsrelevanten Behinderung, zu Gründen der Begleitungsaufnahme und zur Einleitenden Stelle
Die weitere Auswertung bezieht sich auf die 2019 langfristig betreuten Personen im Rahmen der Sicherung.
Übersicht der Schwerbehinderteneigenschaft betreuter Menschen mit Behinderung der letzten fünf Jahre:
Jahr 2015 2016 2017 2018 2019
Schwerbehindertenausweis 64% 63% 62% 59% 62%
Gleichstellung nach §2 Abs. 3 SGB IX 29% 37% 38% 41% 38%
behindert nach §2 Abs. 1 SGB IX* 7% keine keine keine keine
*Die Betreuung von Rehabilitanden kann ausschließlich über die Gemeinsamen Empfehlungen nach §196 Abs. 3 SGB IX erfolgen.
Die Tabelle zeigt, dass auch hier seit Jahren eine stabile Verteilungsquote bzgl. der begleiteten schwerbehinderten Menschen und der ihnen gleichgestellten Personen existent ist. Die Sicherung kann auch für Rehabilitanden ohne Schwerbehinderteneigenschaften auf der Grundlage der Gemeinsamen Empfehlungen erfolgen, wird aber aktuell nicht von den Rehabilitationsträgern genutzt.
Altersstruktur
Altersstruktur der Klienten (zu Beginn der Beauftragung) Anzahl m w
bis 18 Jahre 3 2 1
18 - 25 Jahre 9 7 2
25 - 40 Jahre 24 12 12
40 - 50 Jahre 22 10 12
50 - 60 Jahre 66 24 42
ab 60 Jahre 9 6 3
Summe: 133 61 72
Es kann festgestellt werden, dass sich die demographische Entwicklung im Land Sachsen-Anhalt auch in der Klientenstruktur des IFD widerspiegelt. Die Gruppe der 50-60jährigen ist somit Hauptklientelgruppe des IFD.
Betreuungsrelevante Behinderungen
Die Tabelle zeigt, dass die organischen Beeinträchtigungen weiterhin die Klientenstruktur dominieren. Im Ergebnis der Arbeit in den Modellprojekten ist zu verzeichnen, dass die Zahl der lern- bzw. geistig behinderten Menschen im Bereich Sicherung ansteigt. Insgesamt kann eine fortbestehende Klientenstruktur in Bezug auf die Behinderungsart festgestellt werden, wenngleich hier nur die betreuungsrelevante Behinderung erfasst ist und oft parallel weitere anerkannte Behinderungseigenschaften bestehen.
Gründe zur Aufnahme der Begleitung (Mehrfachnennungen möglich) durch den IFD Halberstadt /_Sangerhausen waren Folgende:
Gründe zur Aufnahme der Sicherung im Zusammenhang mit (Mehrfachnennung möglich):
Prävention 56 Begleitende Hilfe (BSZ; BA; u.a.) 60 Belastung/ Belastbarkeit 57 Konflikte am Arbeitsplatz 20 Krisenintervention 39 Kommunikation 14 andere Probleme am Arbeitsplatz 5 Zustimmungsverfahren zur Kündigung 2 Stufenweise Wiedereingliederung/ Wiederaufnahme der Arbeit 14
Fehlzeiten/ Verhaltensprobleme 7 Abmahnung 2 Die Tabelle stellt dar, dass Prävention und Begleitende Hilfen wichtige Kontaktanlässe für den Einstieg in die Sicherung des Arbeitsverhältnisses durch den IFD sind. Dies ist somit eine wichtige Zielsetzung der IFD-Arbeit. Die Thematik Belastung / Belastbarkeit ist ein wichtiger
Begleitungsschwerpunkt in der Sicherung, erfordert er doch entlastende und stabilisierende Arbeitssituationen adäquat zu gestalten.