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Gesamtübersicht der betreuten Personen

3.2.2 Modellprojekte .1 Einführung

Zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention hat das Land Sachsen-Anhalt die Kernforderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen durch Schaffung der Landesmodellprojekte aufgegriffen. Im Rahmen des Übergangs Förderschule – Beruf (ÜFB) und des Übergangs von der Werkstatt für behinderte Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt (ÜWA) arbeitet der IFD seit 2012 kontinuierlich daran, interessierten schwer-behinderten und gleichgestellten Personen eine Alternative zur Eingliederung bzw.

Beschäftigung in eine Werkstatt für behinderte Menschen zu suchen. Einen Schwerpunkt der Arbeit bildete auch hier im vergangenen Jahr die Kooperation mit den Förderschulen und den Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM).

Im Rahmen der Tätigkeit in den Modellprojekten wurden 2019 insgesamt 155 Menschen mit Behinderungen durch den IFD Magdeburg/ Stendal unterstützt. Hierbei handelt es sich bei dem überwiegenden Teil (91%) um Schüler des Modellprojektes ,,Übergang Förderschule-Beruf“.

Fallzahlenentwicklung in den Modellprojekten innerhalb der letzten fünf Jahre

2015 2016 2017 2018 2019

Modellprojekt Übergang Förderschule Beruf (ÜFB)

104 157 97 126 142

Modellprojekt Übergang WfbM allgemeiner Arbeitsmarkt (ÜWA)

9 15 15 19 13

Wie aus der Tabelle ersichtlich, stiegen die Fallzahlen des ÜFB-Projektes in dem vergangenen Jahr im Vergleich zu den beiden Vorjahren noch einmal rasant an. Währenddessen verringerte sich jedoch die Betreuung von Beschäftigten aus WfbM im Rahmen des ÜWA Projektes von 19 auf 13 Fälle.

18 3.2.2.2 Übergang Förderschule – Beruf

Ziel des Modellprojektes ÜFB ist es, motivierten jungen Menschen mit Behinderungen Alternativen zu der Beschäftigung in eine Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) aufzuzeigen. Sie können sich mit Unterstützung des IFD in Praktika auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erproben und eventuell in ein Arbeitsverhältnis oder eine Ausbildung einmünden.

Die Zusammenarbeit des IFD Magdeburg/Stendal erfolgte im Jahr 2019 mit folgenden Schulen (nur Betreuungsfälle):

Schule Anzahl der

Betreuungsfälle Förderschule GB4 ,,Gerhard Schöne“, Wolmirstedt 8

Förderschule GB ,,Miteinander“, Wefensleben 5

Förderschule GB ,,Am Mühlenberg“, Hamersleben 1

Förderschule GB ,,Johanne Nathusius“, Haldensleben 7

Förderschule GB ,,Helen Keller“, Stendal 13

Förderschule GB ,,Unterm Regenbogen“, Salzwedel 6

Landesbildungszentrum Tangerhütte (KB & SB5) 18

Förderschule GB ,,Lindenstraße“, Schönebeck 4

Förderschule GB ,,Lindenschule“, Burg 18

Förderschule GB ,,Am Lindenweg“, Havelberg 4

Förderschule GB ,,Karl- Friedrich- Wilhelm- Wander“, Gardelegen 3

Förderschule GB ,,Am Wasserfall“, Magdeburg 13

Förderschule GB ,,Regenbogenschule“, Magdeburg 18

Förderschule GB ,,Hugo-Kükelhaus“, Magdeburg 6

Förderschule KB6 ,,Am Sternsee“, Magdeburg 9

Integrative Beschulungen 9

gesamt 142

Im Jahr 2019 wurden durch den IFD Magdeburg/Stendal 142 Schülerinnen und Schüler unterstützt werden. Hiervon waren 85 männlich und 57 weiblich. Es wurden 106 Schüler*innen an den Förderschulen für geistige Entwicklung, 27 Schüler*innen an den KB und SB Schulen sowie 9 Schüler*innen integrativ beschult.

In Hospitationen im Unterricht und Gesprächen mit den Schulleiter*innen sowie den Lehr-kräften geht es darum, die Unterstützungsmöglichkeiten der IFD aufzuzeigen, geeignete Schüler*innen zur Erprobung am allgemeinen Arbeitsmarkt zu identifizieren und die konkrete Zusammenarbeit zwischen dem IFD und der Schule abzustimmen. Für diese Auswahl werden die schulischen Kompetenzanalysebögen, die inzwischen regelhaft ab dem 10.

Schulbesuchsjahr in den Förderschulen für geistige Entwicklung eingesetzt werden, gemeinsam ausgewertet.

4GB- geistige Behinderung

5SB-Sinnesbehinderung

6KB- körperliche Behinderung

19 Die Beratungsangebote des IFD Magdeburg/Stendal zu den Themen Anerkennungsverfahren, Gleichstellung, besonderer Kündigungsschutz und Leistungen der Integrationsämter haben viele interessierte Eltern und Lehrkräfte erreicht. Um bei den Schüler*innen Wünsche und Vorstellungen zu wecken, werden Methoden der Persönlichen Zukunftsplanung angewandt.

Diese helfen, gemeinsam nachzudenken, um sich konkret mit der eigenen Zukunft auseinanderzusetzen.

In der Einzelfallarbeit ist es außerdem erforderlich, eng mit den Eltern/gesetzlichen Vertreter*innen, Lehrkräften der Schule und Reha-Berater*innen der Agenturen für Arbeit zusammenzuarbeiten und in der Berufswegekonferenz gemeinsam mit dem Jugendlichen den weiteren beruflichen Werdegang zu beraten, Festlegungen zu treffen und an deren Umsetzung zu arbeiten.

Der IFD Magdeburg/Stendal betreut die Schüler*innen, die sich am allgemeinen Arbeitsmarkt erproben möchten und einen besonderen Unterstützungsbedarf bei der beruflichen Orientierung haben. Die Schwerpunkte der Einzelfallarbeit bilden dabei neben der umfassenden Beratung, die Erkundung von Interessen und Neigungen sowie die Vorbereitung, Begleitung und Auswertung von Praktika in Betrieben und Einrichtungen am allgemeinen Arbeitsmarkt. Um die Ergebnisse der Praktika gut beurteilen zu können, nutzt der IFD die Materialien der betrieblichen Kompetenzanalyse. Die Leistungen in den erfolgten Praktika werden gemeinsam mit dem Arbeitgeber ausgewertet, um ein umfassendes Bild vom Praktikanten zu erhalten.

Die Mitarbeitenden des IFD Magdeburg/Stendal beraten zudem potentielle Arbeit-geber*innen, wirken bei der Anbahnung von Arbeits- und Ausbildungsverhältnissen mit und übernehmen im Anschluss die Sicherung dieser Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse.

Da eine über die Schulzeit hinausgehende Unterstützung durch den IFD und der Zugang zu Leistungen des Integrationsamtes nur dann möglich ist, wenn eine anerkannte Schwerbehinderung bzw. eine Gleichstellung vorliegen, ist der Integrationsfachdienst bemüht, dieses Verfahren rechtzeitig in die Wege zu leiten.

3.2.2.2.1 Fallzahlenentwicklung

Aus den Förderschulen für geistige Entwicklung können Schüler*innen durch die Mitarbeitenden des IFD Magdeburg/Stendal im Modellprojekt erprobt werden, die sich im 10.

bis 12. Schulbesuchsjahr (Berufsschulstufe) befinden. Die Unterstützung von Schüler*innen des Landesbildungszentrums, der Förderschulen für körperliche Entwicklung bzw. aus integrativer Beschulung erfolgt in den letzten drei Klassenstufen.

Die Schüler*innen mit Schwerbehinderung/Gleichstellung können über das Schulende hinaus nach Aufnahme einer betrieblichen Ausbildung bzw. einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung im Rahmen der Sicherung von den Mitarbeitenden der IFD begleitet werden.

Für diejenigen, die nicht nahtlos in eine Ausbildung oder Arbeit übergehen und nach dem Verlassen der Schule ohne Anschlussperspektive waren bestand die Möglichkeit, bei vorliegender Schwerbehinderteneigenschaft weiter vom IFD begleitet zu werden. Diese

20 Betreuung als ,,Absolvent“ konnte fortgeführt werden, bis der weitere berufliche Werdegang geklärt war.

Im Jahr 2019 hat der IFD Magdeburg/Stendal 142 Schüler*innen unterstützt, davon mit sonderpädagogischen Förderbedarf in folgenden Bereichen:

- 107 Schüler*innen - geistige Entwicklung,

- 19 Schüler*innen - körperlich/ motorische Entwicklung, - 5 Schüler*innen - Förderbedarf Sehen

- 5 Schüler*innen - emotionale/ soziale Entwicklung, - 5 Schüler*innen - Förderbedarf Lernen,

- 1 Schüler*innen - Förderbedarf Hören,

Im Berichtsjahr gab es 9 Beauftragungen zur Betreuung integrativ beschulter und 18 körper- und/ oder sinnesbehinderte Schüler*innen.

Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht:

2019