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Zusammenfassende Darstellung der Ziele und der Maßnahmenplanung

Wirtschaftsgrünland

Um die Bestände des LRT Magere Flachland-Mähweisen [6510] in ihrer Ausdehnung und Qualität zu erhalten, bedarf es der Fortsetzung der extensiven Grünlandnutzung, wobei mög-lichst auf eine Düngung verzichtet werden sollte, wo dies noch nicht der Fall ist. In einigen Gebietsteilen sind LRT-Bestände wieder aufzuwerten bzw. wiederherzustellen, da das dorti-ge Grünland seit der Kartierung des Jahres 2004 aufgrund von Intensivierung verarmt ist.

Weiterhin wird als Entwicklungsmaßnahme empfohlen, die Extensivnutzung des Grünlandes weiter auszudehnen, damit sich zusätzliche Bestände des LRT Magere Flachland-Mähweisen [6510] entwickeln können.

Bei der Grünlandbewirtschaftung ist zu beachten, dass es zwei FFH-Falterarten gibt, deren Lebensstätten sich in Teilbereichen des LRT Magere Flachland-Mähwiesen [6510] über-schneiden: der Große Feuerfalter sowie der Dunkle Wiesenknopf-Ameisen-Bläuling. Wo die Arten vorkommen, ist die Grünlandnutzung an die Bedürfnisse der Falter anzupassen, falls dies noch nicht der Fall sein sollte. Der Große Feuerfalter benötigt Teilbereiche, in denen Ampfer-Pflanzen während der Ei-, Raupen- und Puppen-Phase nicht gemäht werden, so-wohl im Spätfrühling/Frühsommer (1. Generation) als auch im Herbst und Winter bis zum Frühjahr des Folgejahres (2. Generation). Der Dunkle Wiesenknopf-Ameisen-Bläuling braucht zur erfolgreichen Fortpflanzung Wiesenknopf-Bestände (Sanguisorba officinalis), die zwischen Mitte Juni und Anfang September nicht gemäht werden. Für beide Falter-Arten besteht hoher Bedarf zur Verbesserung des aktuellen Nutzungs-Regimes.

Wacholderheiden und Kalk-Magerrasen

Der Großteil der Wacholderheiden und Magerrasen des Gebiets wird aktuell bereits in einer Form gepflegt, die zumindest aus botanischer Sicht für den Erhalt hochwertiger Bestände sorgt. Eine Optimierung ist einerseits dort anzustreben, wo der Wiederaustrieb zurückge-drängter Gehölzsukzession zu stark ist. Andererseits sollte darauf geachtet werden, dass bei der Pflegemahd immer mindestens 10% der Bestände ungemäht belassen werden, die der Fauna als Nahrungs-, Rückzugs- und Überwinterungshabitate dienen. Dies betrifft sowohl die Nachpflege beweideter Flächen als auch die Hauptpflege rein gemähter Bestände.

Ehemalige Wacholderheiden und Kalk-Magerasen der Dertinger Berge sind aktuell oft von Kiefern-Forsten bestanden. Dazwischen liegen mehrere kleine, brachliegende Restflächen von Magerrasen. Auf großer Fläche bieten die Kiefernforste der Dertinger Berge ein sehr

hohes Potenzial zur Rückentwicklung von Wacholderheiden und Kalk-Magerasen, was an dem Unterwuchs vieler aktueller Wälder erkennbar ist: dort prägen vielerorts Arten der Ma-gerrasen und wärmeliebenden Säume die Krautschicht. Eine Wiederausdehnung der Offen-land-Biotope wird empfohlen, prioritär, um die isolierten Magerrasen-Kleinflächen wieder miteinander zu verbinden. Es sollte versucht werden, an wieder freigestellten Magerrasen eine Extensivbeweidung zu etablieren. Die Ausdehnung der Eselbeweidung des NSG Gu-tenberg wäre dafür geeignet.

Stillgewässer

Die Stillgewässer des Gebiets sind hinsichtlich ihrer LRT-typischen Vegetation oft nur mäßig ausgeprägt. Dies liegt oft an zu hohen Nährstoff- und Sedimenteinträgen aus Fließgewäs-sern, da die Stillgewässer meistens vom Wasserhaushalt angrenzender Fließgewässer ab-hängen. Eine Verbesserung der Wasserqualität ist anzustreben. Zudem ist dauerhaft eine geringe Beschattung der Stillgewässer zu erhalten. Wichtig ist zudem eine regelmäßige Teil-entschlammung der meisten Stillgewässer. Die wichtigsten Entwicklungsmaßnahmen an Stillgewässern sind die Uferabflachung, die Reduktion der Beschattung sowie die Reduktion LRT-untypischer Fischbestände. Die Entwicklung vorhandener Stillgewässer zu Beständen des LRT Natürliche nährstoffreiche Seen [3150] wird ebenso empfohlen wie die Neuanlage von Stillgewässern.

Fließgewässer

Die Fließgewässer stellen einen zentralen Bestandteil des FFH-Gebiets dar. Die daran ge-bundenen Schutzgüter unterliegen allerdings zahlreichen Beeinträchtigungen, wozu u. a. die Nährstoffbelastung, die Belastung mit Feinsedimenten sowie das Vorhandensein zahlreicher Wehre mit ihren Rückstaubereichen und einer nicht immer gegebenen Durchwanderbarkeit zählen. Dem entsprechend sollte sich die Wasserqualität nicht weiter verschlechtern, viel-mehr ist eine deutliche Verbesserung anzustreben. Dazu sind überwiegend Maßnahmen im Einzugsgebiet der Unteren Tauber notwendig, die außerhalb des FFH-Gebiets liegen.

Von sehr hoher naturschutzfachlicher Bedeutung ist der Mündungsbereich der Tauber, da dort das einzig sichere Vorkommen des Gebiets mit der Kleinen Flussmuschel existiert. Zu-dem leben dort weitere gefährdete Großmuschel-Arten. Fördermaßnahmen für Wirtsfischar-ten der Kleinen Flussmuschel werden empfohlen, insbesondere die Strukturverbesserung, aber auch die Reduktion der Bisam-Bestände, die große Mengen an Großmuscheln aus dem Taubermündungs-Bereich verzehren.

Für die Fischarten Bitterling und Groppe, aber auch für die Wirtsfischarten der Kleinen Flussmuschel ist ein angemessener Mindestabfluss in den Ausleitungsstrecken zu sichern.

Überall dort, wo die aktuelle Situation im Bereich der Wehranlagen unbefriedigend ist, wird empfohlen, die Durchgängigkeit sowie die Fischschutzeinrichtungen zu verbessern.

Um die Bestände des LRT Feuchte Hochstaudenfluren [6430] entlang der Fließgewässer in ihrer Ausdehnung und Qualität zu erhalten, ist eine regelmäßige Herbstmahd notwendig. Es reicht eine Mahd alle 3 bis 5 Jahre. Dies ist auch förderlich für den Großen Feuerfalter, der sich an Hochstaudenfluren des Mains vermehrt, die aktuell annähernd jährlich komplett ge-mäht werden. Am Main ist zusätzlich die Bekämpfung von Neophyten im Bereich der Hoch-staudenfluren zu empfehlen, um eine weitere Ausdehnung dieser Arten zu bremsen. Die Ausdehung der Hochstaudenfluren entlang der Tauber wird empfohlen, um insgesamt eine größere Struktur- und Artenvielfalt entlang des Gewässers zu erzielen. Dies kann auch der Vernetzung der Teilpopulationen von Großem Feuerfalter und Dunklem Wiesenknopf-Ameisen-Bläuling dienen.

Um die Wasserpflanzen im Bereich des LRT Fließgewässer mit flutender Wasservegetation [3260] zu fördern, wird vorgeschlagen, einen Teil der Beschattung, also einen Teil des Au-waldstreifens, zurückzunehmen. Zudem sollten als Entwicklungsmaßnahme die Bisam- und

Nutria-Bestände reduziert werden, die sehr wahrscheinlich einen großen Fraßdruck auf eini-ge Wasserpflanzen- und Röhricht-Arten ausüben. Zudem fressen diese neozoischen Naeini-ger- Nager-arten auch Großmuscheln und sind damit nachteilig für den Bitterling, der auf Großmuscheln in seiner Entwicklung angewiesen ist.

Für die Auwaldstreifen wird ein Nutzungsverzicht empfohlen soweit es Hochwasserschutz und Verkehrssicherung zulassen, um eine Anreicherung von Alt- und Totholz zu bewirken.

Dies kommt u. a. einem Teil der im Gebiet lebenden Fledermaus-Arten zu Gute (Mops- und Bechsteinfledermaus).

Zum Schutz querender Biber wird vorgeschlagen, an der Landstraße südlich von Bronnbach Hinweisschilder aufzustellen.

Spezieller Artenschutz

Die Gelbbauchunke lebt innerhalb des FFH-Gebiets aktuell nur im Steinbruch Dietenhan.

Dort muss in Abstimmung mit dem Steinbruchbetreiber ein Gebiets- und Gewässermanage-ment etabliert werden, das immer eine ausreichende Zahl geeigneter Fortpflanzungsgewäs-ser zur Verfügung stellt. Die Steinbruchbereiche knapp außerhalb des FFH-Gebiets sind in dieses Management mit einzubeziehen. Unweit des Steinbruchs Dietenhan befindet sich ein weiteres Gelbbauchunken-Vorkommen im Steinbruch Urphar. Die Entwicklung eines geeig-neten Biotopverbundes zwischen beiden Unken-Vorkommen wird empfohlen. Weiterhin wird ein Vernetzungsprojekt für die Art vorgeschlagen, das die Tauberaue sowie den Kammer-forst umfasst, wo stellenweise bereits sehr geeignete Habitate vorhanden sind.

Für das Große Mausohr ist die Sicherung der Wochenstuben von zentraler Bedeutung. Ak-tuell scheint ein Marder die Bestände in der Niklashäuser Kirche unter Stress zu setzen. Eine Mardervergrämung und ein mardersicherer Verschluss des Dachbodens sind kurzfristig um-zusetzen. Zudem werden Zählungen mittels Lichtschranken empfohlen, um aussagekräftige-re Bestandsdaten zur Verfügung zu haben. Weiterhin wird die Aufwertung der bekannten Fledermaus-Winterquartiere vorgeschlagen.

Wald:

Aus den Erhaltungszielen, nämlich der Bewahrung der Waldlebensraumtypen in ihrer vor-handenen räumlichen Ausdehnung sowie in ihrem bestehenden Zustand mit ihren charakte-ristischen und regionaltypischen Tier- und Pflanzenarten, ergibt sich als wesentliches In-strument die Beibehaltung der Naturnahen Waldwirtschaft. Diese Form der Bewirtschaftung berücksichtigt naturschutzfachliche Ziele in hohem Maße, u. a. auch für die im Gebiet vor-kommenden Fledermaus-Arten.

Besonders herausfordernd ist der Erhalt des Lebensraumtyps Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald [9170], der gleichzeitig Lebensstätte des Hirschkäfers ist. Die Schaffung junger Eichenbestände durch Naturverjüngung oder Pflanzung auf vergleichsweise ertrags-armen Standorten erfordert große wirtschaftliche Anstrengungen. Die notwendige intensive Mischungsregulierung zum Erhalt der Eiche erfordert kontinuierliche Eingriffe in häufigem Turnus. Essentiell für das Gelingen wird auch die Reduktion des Verbissdrucks sein, welcher ganz überwiegend von Rehwild ausgeht.

Die Erhaltung des Frauenschuhs erfordert neben der Auflichtung der Wuchsorte weiterhin eine Beimischung nicht gesellschaftstypischer Nadelhölzer, v. a. der Waldkiefer. Da es sich bei Frauenschuh-Standorten nicht um Lebensraumtypen des Anhang I der FFH-Richtlinie handelt, besteht kein Zielkonflikt zur naturnahen Waldwirtschaft.

Die auf eine Zustandsverbesserung gerichteten Entwicklungsziele bezwecken eine Anreiche-rung wertbestimmender Strukturen, v. a. von Totholz, Altholz und Habitatbäumen. Dies soll u. a. dazu beitragen, dass sich Wochenstuben von Mops- und Bechsteinfledermaus im Ge-biet ansiedeln.

Besondere Bedeutung wird der Offenhaltung lichter bewaldeter Säume zur Förderung licht-liebender Pflanzen und Tiere beigemessen. Dazu zählt u. a. die Spanische Flagge. Hiermit verbunden sollen nicht nur am Ellenberg die seltenen Baumarten, besonders Elsbeere und Speierling, gefördert werden.

Die kleinflächigen Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation [8220] bedürfen zu ihrer Erhaltung keiner besonderen Maßnahmen. Sie sind, standörtliche Konstanz vorausgesetzt, in ihrem Zustand stabil.

3 Ausstattung und Zustand des Natura 2000-Gebiets