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Rechtliche und planerische Grundlagen

3.1.1 Gesetzliche Grundlagen

Natura 2000 ist ein Netz von Schutzgebieten (FFH- und Vogelschutzgebiete) zur Erhaltung europäisch bedeutsamer Lebensräume und Arten. Die rechtliche Grundlage dieses grenz-überschreitenden Naturschutznetzes bilden die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (EG-Richtlinie vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen - RL 92/43/EWG) und die Vogelschutzrichtlinie (EG-Richtlinie vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten - RL 79/409/EWG, rev. RL 20009/147/EG) der Europäischen Union. Die neue Fassung trat am 15. Februar 2010 als

„Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten“ in Kraft.

Die Umsetzung dieser Richtlinien in nationales Recht ist v. a. durch die §§ 31 ff des Bun-desnaturschutzgesetzes (BNatSchG) sowie durch die §§ 36 ff des Naturschutzgesetzes (NatSchG) Baden-Württemberg erfolgt (siehe auch Kapitel 9).

Nach den Vorgaben der beiden EU-Richtlinien benennt jeder Mitgliedsstaat Gebiete, die für die Erhaltung seltener Tier- und Pflanzenarten sowie typischer oder einzigartiger Lebens-räume von europäischer Bedeutung wichtig sind. Für die Natura 2000-Gebiete sind nach Artikel 6 Abs. 1 der FFH-Richtlinie von den Mitgliedsstaaten Maßnahmen festzulegen, die zur Erhaltung der dort vorkommenden Lebensräume und Arten erforderlich sind.

Aufgabe des vorliegenden Managementplans ist es, aufbauend auf einer Bestandsaufnahme und Bewertung der relevanten FFH-Lebensraumtypen (LRT) und Arten, fachlich abgestimm-te Ziele und Empfehlungen für Maßnahmen zu geben.

Der Managementplan wurde nach den Vorgaben des „Handbuch zur Erstellung von Ma-nagement-Plänen für die Natura 2000-Gebiete in Baden-Württemberg, Version 1.3“ (LUBW 2014a) erstellt.

3.1.2 Schutzgebiete und geschützte Biotope

Tabelle 4: Schutzgebiete (nach Naturschutzgesetz und Landeswaldgesetz)

a Daten aus dem Schutzgebietsverzeichnis der LUBW, Stand 11.12.2018

Schutzkategorie Nummer Name Fläche [ha]a

Anteil am Natura

2000-Gebiet [%]

NSG 1.042 Apfelberg 23,24 2,7

NSG 1.144 Ellenberg-Kapf 19,50 2,3

NSG 1.127 Gutenberg 13,12 1,5

LSG 1.28.001 Main-Tauber-Tal 0,54 < 1

LSG 1.28.002 Wertheim 357,87 41,9

LSG 1.28.009 Werbach 376,88 44,1

LSG 1.28.010 Kembachtal 5,54 < 1

Flächenhaftes

Naturdenkmal 81281310035 Auwald Hohes Wehr 1,51 < 1

Flächenhaftes

Naturdenkmal 81281310020 Pflanzenstandort Neuenberg 1,91 < 1

Schutzkategorie Nummer Name Fläche [ha]a

Anteil am Natura

2000-Gebiet [%]

Flächenhaftes

Naturdenkmal 81281310021 Wacholderheide

Renz-tal/Kiesbuckel/Ellenberg 0,96 < 1 Flächenhaftes

Naturdenkmal 81281310027 Tauber-Altarm Bergrainwiese 0,11 < 1 Naturdenkmal,

Einzelgebilde 81281310005 3 Eichen Gemeindewald

Distr. I Rüdenholz --- < 1

Schonwald 200055 Gutenberg 11,12 1,3

Schonwald 200050 Ellenberg 19,81 2,3

Geotop --- Böschungsaufschluss W von

Bronnbach --- < 1

Tabelle 5: Geschützte Biotope und Waldbiotope ohne besonderen gesetzlichen Schutz Detaillierte Aufstellung siehe Anhang B

NatSchG: Naturschutzgesetz Baden-Württemberg LWaldG: Landeswaldgesetz Baden-Württemberg

Schutzkategorie Anzahl Fläche im Natura 2000-Gebiet [ha]

Anteil am Natura 2000-Gebiet [%]

§ 30 BNatSchG 57 78,23 9,2

§ 33 NatSchG 15 2,11 < 1

§ 30 a LWaldG 2 7,60 < 1

Biotope ohne besonderen gesetzlichen Schutz 13 5,84 < 1

Summe 87 93,78 11,0

3.1.3 Fachplanungen Artenschutzprogramm (ASP)

Die Artenerfassungen aus dem ASP Baden-Württemberg liegen vor und wurden bei der Er-stellung dieses Managementplanes berücksichtigt.

Offenland-Biotopkartierung

Als eine Grundlage für die Kartierung der FFH-Lebensraumtypen wurde die Kartierung der nach §33 NatSchG besonders geschützten Biotope (Zeitraum 2002-2003) ausgewertet. Für den Lebensraumtyp Magere Flachland-Mähwiesen [6510] stand die FFH-Mähwiesen-kartierung aus dem Jahr 2004 zur Verfügung.

Forstliche Fachplanungen

Für einen Großteil der Waldfläche liegen periodische Betriebspläne (Forsteinrichtungswerke) als Grundlage der Waldbewirtschaftung vor.

Die Waldbiotopkartierung wurde für den Gesamtwald FFH-konform aufbereitet. Die Außen-arbeiten wurden im Auftrag der FVA Freiburg von April bis Mai 2012 durchgeführt.

Für den Schonwald „Ellenberg“ wurde im Rahmen des Projektes „Schutzzielerreichung in Schonwäldern“ eine Evaluierung der bisherigen Schutzzielerreichung vorgenommen (D IET-ERLE 2004). Die Ergebnisse sind in der Managementplanung berücksichtigt.

EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)

Die Ziele der WRRL (Richtlinie 2000/60/EG) entsprechen in vielen Bereichen auch den Zie-len von Natura 2000, insbesondere bei der Aufwertung der Fließgewässer (Verbesserung der Wasserqualität, Strukturverbesserung, Wiederherstellung der Durchgängigkeit). In der Regel fördern die Maßnahmen der WRRL die Arten und Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie. Allerdings sind bei der konkreten Umsetzung der WRRL-Maßnahmen die Auswir-kungen auf die Natura 2000-Schutzgüter zu berücksichtigen und mit den zuständigen Be-hörden abzustimmen.

Landesentwicklungsplan Baden-Württemberg (LEP)

Der LEP aus dem Jahr 2002 ist das Rahmen setzende und Fachplanungen integrierende Gesamtkonzept für die räumliche Ordnung und Entwicklung des Landes. Der LEP enthält keine flächenscharfen Vorgaben, die für den MaP Unteres Taubertal relevant sind.

Regionalplan Heilbronn Franken

Der Regionalplan aus dem Jahr 2006 wurde auf Grundlage der LEP erarbeitet und konkreti-siert dessen Ziele auf Regionalebene. Das Taubertal zwischen Bronnbach und Wertheim, der Südteil des Kammerforstes südöstlich von Gamburg, das Umfeld des Kennwergrabens sowie Teilbereich nördlich von Dertingen sind als regionale Grünzüge benannt. Die Tauber zwischen Eulschirben und Bronnbach liegt im Randbereich eines Vorranggebiets für Natur-schutz und Landschaftspflege. Fast das gesamte FFH-Gebiet liegt innerhalb von Vorbe-haltsgebieten für Erholung, nur der Steinbruch Dietenhan und die Flächen nördlich von Dertingen sind davon ausgeschlossen. Entlang von Tauber und Main befinden sich Vorrang-gebiete für den vorbeugenden Hochwasserschutz. Bei dem Steinbruch von Dietenhan han-delt es sich um ein Vorranggebiet für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe. Aus den Zie-len der RegionaZie-len Raumordnung ergeben sich keine Konflikte mit der Maßnahmenplanung des Managementplanes.

Landschaftsplan (LP)

Für das Stadtgebiet von Wertheim liegt ein LP aus dem Jahr 2010 vor (HAGE et al. 2010).

Fachplan Landesweiter Biotopverbund

Dem FFH-Gebiet kommt in Bezug auf den landesweiten Biotopverbund eine mehr oder we-niger bedeutende Rolle im Hinblick auf die Vernetzung sowohl feuchter, mittlerer als auch trockener Standorte zu. Im Fachplan Landesweiter Biotopverbund (LUBW 2014c) sind für mehrere Teilbereiche des FFH-Gebiets Kernflächen bzw. Kernräume des Biotopverbundes dargestellt. Dabei ist nur die Tauber bei Waldenhausen als bedeutsam für den Biotopver-bund feuchter Standorte dargestellt. Es muss aber davon ausgegangen werden, dass die gesamte Tauber und der gesamt Main innerhalb der FFH-Gebiets wichtig für die Vernetzung feuchter Standorte sind. Die Grünlandflächen in der Tauberaue sind Schwerpunktbereiche für den Biotopverbund mittlerer Standorte. Die Trockenstandorte nördlich von Dertingen so-wie der Apfelberg sind wichtige Flächen für den Biotopverbund trockener Standorte.

Generalwildwegeplan

Durch das Gebiet laufen keine Wildtierkorridore internationaler, nationaler oder landesweiter Bedeutung. Ein Wildtierkorridor landesweiter Bedeutung verläuft westlich des FFH-Gebiets.

Der geringste Abstand zwischen diesem Korridor und dem FFH-Gebiet beträgt 4 km.

Pflege- und Entwicklungspläne

Für die drei Naturschutzgebiete, die im FFH-Gebiet liegen, wurde je ein Pflege- und Entwick-lungsplan erstellt. Diese liegen als unveröffentlichte Gutachten beim Regierungspräsidium Stuttgart vor und wurden grundsätzlich berücksichtigt.

 Pflege- und Entwicklungsplan für das Naturschutzgebiet „Gutenberg“ (THURN 1984)

 Pflege- und Entwicklungsplan für das Naturschutzgebiet „Ellenberg-Kapf“ (REINHARD

1992)

 Pflege- und Entwicklungsplan für das Naturschutzgebiet „Apfelberg“ (KIEFER et al.

2002)

Der Pflege- und Entwicklungsplan für das NSG Gutenberg ist relativ alt und wurden darum nur minimal berücksichtigt. Stattdessen wurden die Pflegehinweise des botanischen Monito-ring zur Eselbeweidung für das NSG Gutenberg aufgegriffen, das in den Jahren 2003 bis 2005 stattfand (ANDRES 2003, 2004, 2005).

Biotophilfskonzept für Magerrasen und Wacholderheiden (BHK)

Das „Biotophilfskonzept für Magerrasen und Wacholderheiden in Nordost-Baden-Württemberg“ (GASCHIK & VOGT-ROSENDORFF 2012) schließt auch einen Großteil der ent-sprechenden LRT-Flächen nördlich von Dertingen bzw. am Apfelberg ein. Im Wesentlichen wird in dem Konzept eine Fortsetzung der aktuellen Pflege empfohlen.

Gewässerentwicklungspläne (GEP)

Für den Amorsbach, den Schönertsbach und den Main innerhalb des FFH-Gebiets liegen Gewässerentwicklungspläne vor, deren Maßnahmenempfehlungen im Managementplan be-rücksichtigt sind.

Wasserschutzgebiete (WSG)

Teilflächen des FFH-Gebiets „Unteres Taubertal“ liegen innerhalb von WSG. Überwiegend handelt es sich um Zone III und IIIA. Bei Niklashausen, am Amorsbach, bei Reicholzheim, am Kennwergraben sowie bei Eichel befinden sich auch Teilbereiche von auch Zone I, II bzw. IIA innerhalb des FFH-Gebiets.

Überschwemmungsgebiete

Nach § 65 des Wassergesetztes für Baden-Württemberg gelten alle Gebiete, in denen statis-tische alle 100 Jahre ein Hochwassereignis zu erwarten ist, als festgesetztes Überschwem-mungsgebiet, auch ohne weitere Festsetzungen. Für die Tauber und den Main innerhalb des FFH-Gebiets liegen die Abgrenzungen der Überschwemmungsgebiete vor (vgl. Daten- und Kartendienst der LUBW). In § 78 Wasserhaushaltsgesetz des Bundes werden für die festge-setzten Überschwemmungsgebiete verbotene Handlungen definiert.