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Zusammenfassende Betrachtung zu Zielerreichung und Effizienz der Maß- Maß-nahmen im Entwicklungsplan ländlicher Raum

ST NBL EU GbR EU und GbR

13. Kommunale Gemeinschaftsdiens- Gemeinschaftsdiens-te

3.4 Auswirkungen des vorangegangenen Programmplanungszeit- Programmplanungszeit-raums und sonstige Informationen

3.4.3 Zusammenfassende Betrachtung zu Zielerreichung und Effizienz der Maß- Maß-nahmen im Entwicklungsplan ländlicher Raum

Zielerreichungsgrad < Auszahlungsstand öffentlicher Mittel im Vergleich zum Plan

*) Investitionsvolumen als Gesamtausgaben/Gesamtkosten Quelle: LGSA

3.4.3 Zusammenfassende Betrachtung zu Zielerreichung und Effizienz der Maß-nahmen im Entwicklungsplan ländlicher Raum

Übersicht über die angewandten Programme nach VO (EG) Nr. 1257/1999

Im Förderzeitraum 2000 bis 2006 wurden mit dem Entwicklungsplan ländlicher Raum die in der Tabelle 3.46 aufgeführten Aktionsschwerpunkte gesetzt:

Tab. 3.46: Maßnahmen des Entwicklungsplanes ländlicher Raum im Land Sachsen-Anhalt

Benachteiligte Gebiete und Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen

Ausgleich umweltspezifischer Einschränkungen in Gebieten mit gemeinschaftlichen Um-weltschutzvorschriften

(Benachteiligte Gebiete Umwelt – BGU)

Kapitel V,

Artikel 13b FFH-Gebiete

EU SPA-Gebiete

FFH – Gewässerschonstreifen

auf Grünland- und Ackerflächen:

Verbote bzw. Bewirtschaftungs- und/oder Nutzungseinschränkungen

E4 Ausgleich ständiger natürlicher und wirtschaftlicher Nachteile in den von Natur aus benachteiligten Gebieten (Benachteiligte Gebiete)

Ausgleichszulage

Förderung einer markt- und standortangepassten Landbewirtschaftung (MSL) A Förderung extensiver Produktionsverfahren bei Dauerkulturen

Obstkulturen

andere Dauerkulturen

B Förderung einer extensiven Grünlandnutzung

Einhaltung einer extensiven Grünlandnutzung

Umwandlung von Ackerfläche in extensiv zu nutzendes Grünland C Förderung ökologischer Anbauverfahren

- Einführung oder Beibehaltung der Maßnahme

Kapitel VI, Artikel 22

F2 Vertragsnaturschutz (VNS)

(F2.1) - Naturschutzgerechte Bewirtschaftung von Dauergrünland

(F2.2) - Umwandlung von Acker in naturschutzgerecht zu bewirtschaftendes Grünland (F2.3) - Naturschutzgerechte Bewirtschaftung von Streuobstwiesen

(F2.4) - Naturschutzgerechte Bewirtschaftung von Ackerflächen durch

Schutz und Entwicklung von Feldhamster- und Großtrappenvorkommen, Schutz und Entwicklung von Ackerwildkräutern sowie

das Anlegen von Ackerstreifen

Kapitel VI, Artikel 22,

(F2.5) - Pflege aufgegebener landwirtschaftlicher Flächen Aufgegebene Wiesen

Förderung des umweltschonenden Anbaus von Gemüse, Heil- und Gewürzpflanzen, Kern- und Steinobst sowie von Wein und Hopfen

Umweltschonender Anbau von Gemüse

Umweltschonender Anbau von Kern- und Steinobst

Umweltschonender Anbau von Wein

Umweltschonender Anbau von Hopfen

Umweltschonender Anbau von Heil- und Gewürzpflanzen

Kapitel VI, Artikel 22

F4 Förderung der Erhaltung lokaler, heimischer und vom Aussterben bedrohter Nutztier-rassen (bedrohte Nutztiere)

Förderung von Erstaufforstungen (Aufforstung landwirtschaftlicher Flächen)

 Aufforstungs-(Anpflanzungs)-kosten

 Unterhaltungs-(Pflege)kosten

 Erstaufforstungsprämie

Kapitel VIII, Artikel 31

F1.1 F1.2 F1.3

Neue Maßnahmen im Rahmen der Modulation ab 2003

Mulch- oder Direktsaat oder Mulchpflanzverfahren im Ackerbau

Extensive Bewirtschaftung von einzelnen Grünlandflächen

Anbau von jährlich mindestens 5 verschiedenen Hauptfruchtarten auf der Ackerfläche ökologisch wirtschaftender Betriebe

*) in Anlehnung an VO (EG) Nr. 445/2002 (Ziffer 8 des Anhangs)

1) nach VO (EG) Nr. 1257/1999

Hauptzielstellungen des Entwicklungsplanes ländlicher Raum 2000 bis 2006

Hauptzielstellung des Entwicklungsplanes ländlicher Raum ist die Unterstützung landwirtschaftli-cher Produktionsverfahren, die auf den Schutz der Umwelt und auf die Erhaltung des ländlichen Raumes ausgerichtet sind. Sie lässt sich in eine Reihe sozioökonomischer und ökologischer Teil-ziele untersetzen (Tabelle 3.47). Hinzu kommt der Ausbau der Nutz-, Schutz- und Erholungsfunk-tionen des Waldes auf Flächen, die aus unterschiedlichen Gründen aus einer landwirtschaftlichen Nutzung herausfallen.

Tab. 3.47: Sozio-ökonomische und ökologische Zielstellungen des Entwicklungsplanes ländli-cher Raum

Sozio-ökonomische Zielstellungen Ökologische Zielstellungen

Verringerung der Bevölkerungsabwanderung, Erhalt des ländlichen Lebensraumes

Ausgleich von Einkommensverlusten, Ein-kommenssicherung, Arbeitsplatzsicherung

Fortführung der landwirtschaftlichen Flächennutzung

Verbesserung der Produktionsbedingungen

Anreiz für naturschutzgerechte Bewirtschaf-tung aufgegebener Flächen

Erhöhung der touristischen Attraktivität

Ressourcenschutz, Schutz von Boden, Wasser und Atmosphäre, Verringerung von Umweltbe-lastungen

Erhaltung nachhaltiger Bewirtschaftungsfor-men

Erhaltung natürlicher Lebensräume, Vernet-zung von Lebensräumen, Verbesserung des Landschaftsbildes

Erhaltung der Artenvielfalt, Schutz wildleben-der Tiere

Erhaltung bestimmter Nutztierrassen/ geneti-scher Vielfalt

Entsprechend der Förderintention des Entwicklungsplanes ländlicher Raum sind die ökologi-schen Zielstellungen eng mit den sozio-ökonomiökologi-schen Zielstellungen (s. Tabelle 3.47) verbun-den. Aber auch untereinander bestehen starke kausale Beziehungen. Die Grundlage für die ge-nannten sozio-ökonomischen Zielstellungen sind der Ausgleich von Einkommensverlusten und die Einkommenssicherung. Nur über ein geregeltes ausreichendes Einkommen sind auf Dauer Arbeitsplätze in der Landwirtschaft zu sichern, die Bevölkerungsabwanderung zu stoppen und der ländliche Lebensraum zu erhalten.

Mit den in Tabelle 3.47 aufgeführten ökologischen Zielstellungen werden Interessen der Gesell-schaft an einer landwirtGesell-schaftlichen Flächennutzung, die über die Produktion von Nahrungsmit-teln und Rohstoffen hinausgehen, verfolgt. Die Umsetzung der im Entwicklungsplan ländlicher Raum angebotenen Maßnahmen geht zum Teil weit über die „Gute fachliche Praxis“ hinaus und trägt diesen gesellschaftlichen Erwartungen Rechnung. Die Akzeptanz der Maßnahmen und da-mit die Integration der ökologischen Zielstellungen in den landwirtschaftlichen Produktionspro-zess hängt entscheidend vom ökonomischen Anreiz ab. In benachteiligten Gebieten mit geringen Ertragserwartungen und bei schwierigen Produktionsbedingungen stellen die Maßnahmen des

Entwicklungsplanes ländlicher Raum häufig unverzichtbare Stützen zur Aufrechterhaltung der landwirtschaftlichen Flächennutzung dar.

Strategie und Zielerreichung

Die Bewertung der Strategie und der Zielerreichung des Entwicklungsplanes ländlicher Raum weist nach, dass sowohl in der Förderperiode 1994 bis 1999 als auch in der aktuellen Förderpe-riode die angebotenen Maßnahmen auf die aktuellen Erfordernisse ausgerichtet worden sind. Sie tragen dem Strukturwandel der 90er Jahre in der Landwirtschaft, der besonders durch die starke Reduktion der Tierbestände und die Anpassung des Ackerbaus an den EU-Agrarmarkt gekenn-zeichnet ist, Rechnung. Akzeptanz und Erfolg der Maßnahmen des Entwicklungsplanes ländli-cher Raum lassen nachfolgende themenbezogene Schlussfolgerungen zu.

Auf die Darstellung quantifizierter Ergebnisse wird dabei weitgehend verzichtet, entsprechende Angaben sind in den Evaluierungsberichten angeführt.

Erhalt des ländlichen Lebensraumes und Verringerung der Bevölkerungsabwanderung

Die Wirkung des Entwicklungsplanes ländlicher Raum auf die Entwicklung der Bevölkerungszah-len ist grundsätzlich nur im Kontext mit der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung sowie im Zusam-menwirken aller Fördermaßnahmen zur Entwicklung der Landwirtschaft und des ländlichen Rau-mes zu beurteilen. Hier sind insbesondere die Bewertungen zum OP des Landes Sachsen-Anhalt maßgebend. Es kann jedoch eingeschätzt werden, dass die im Entwicklungsplan ländlicher Raum angebotenen Maßnahmen keinen Einfluss auf die hohen Wanderungsbewegungen haben.

Problembereiche für den Erhalt des ländlichen Lebensraumes stellen die benachteiligten Gebiete des Harzes, des Flämings und der Altmark dar. Ohne den finanziellen Teilausgleich der natürlich bedingten wirtschaftlichen Nachteile durch die Ausgleichszulage wären die betroffenen Landwirte zum Teil zur Aufgabe der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit gezwungen.

Einkommenssicherung, Ausgleich von Einkommensverlusten und Arbeitsplatzsicherung in der Land- und Forstwirtschaft

Mit den Maßnahmen des Entwicklungsplanes ländlicher Raum sollen einerseits durch Umweltleis-tungen entstandene Einkommensverluste ausgeglichen werden, andererseits wird versucht, in Regionen die durch ein geringes Ertragspotenzial und schwierige Produktionsbedingungen ge-kennzeichnet sind, den Landwirten ein ausreichendes Einkommen und damit auch den Arbeits-platz zu sichern. In den betroffenen Regionen bewirkt die Ausgleichszulage für viele Agrarbetriebe eine Stabilisierung des ökonomischen Betriebsergebnisses.

Fortführung der landwirtschaftlichen Flächennutzung

Die Fortführung der landwirtschaftlichen Flächennutzung hat in Sachsen-Anhalt für das kulturhis-torisch gewachsene Landschaftsbild eine große Bedeutung. Der Schwerpunkt der Maßnahmen des Entwicklungsplanes ländlicher Raum liegt in Fördermaßnahmen zur Grünlandnutzung.

Durch den drastischen Abbau der Milchviehbestände nach 1990 auf ca. 1/3 des Ausgangsbe-standes kam es mit Ausnahme des Schwarzerdegebietes in allen Agrarregionen Sachsen-Anhalts zu einem erheblichen Grünlandüberhang. Mit der Förderung der Grünlandextensivierung wurde die weitere Nutzung des Grünlandes in allen Bereichen des Landes ermöglicht. Maßnah-men des Vertragsnaturschutzes auf dem Grünland, der Umwandlung von Ackerland in Grünland sowie der Grünlandnutzung nach den Richtlinien des ökologischen Landbaus komplettieren die grünlandbezogenen Fördermaßnahmen.

Durch die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete wurde die Aufrechterhaltung der land-wirtschaftlichen Flächennutzung in Grenzertragslagen des Harzes, des Flämings und der Altmark ermöglicht.

In den Ackerbaugebieten Sachsen-Anhalts führte eine voranschreitende Bodenerosion auf landwirtschaftlichen Gunststandorten potenziell zum Abbau der Bodenfruchtbarkeit. Mit der

För-derung von Mulchsaatverfahren über Mittel der Modulation wurden ab dem Antragsjahr 2003 Mittel in diesen Bereich gelenkt, um diesem Trend entgegenzuwirken. Die hohe Akzeptanz der Maßnahme lässt erhebliche positive Umweltwirkungen erwarten.

In Sachsen-Anhalt hat der Anbau von Obst und Wein, bedingt durch regionale klimatische Gunstlagen, einen hohen Stellenwert. Die Anbauflächen stellen nach dem Landesnaturschutzge-setz (LNatSchG) häufig schützenswerte Biotope dar und bilden kulturhistorisch entwickelte Land-schaften bzw. Landschaftsbilder.

Verbesserung der Produktionsbedingungen

Eine Verbesserung der Produktionsbedingungen durch die Anwendung der Maßnahmen des Entwicklungsplanes ländlicher Raum ist in der Regel nicht zu erwarten. Oftmals ist die Durchfüh-rung von Agrarumweltmaßnahmen sogar mit Einschränkungen verbunden, die besondere Anfor-derungen an das Produktionsmanagement der Landwirte stellen. In vielen Regionen zeichnen sich z. B. nach mehrjähriger Teilnahme an grünlandbezogenen Extensivierungsmaßnahmen ne-ben Ertragseinbußen auch Verluste in der Futterqualität ab, die für eine effektive Milchproduktion nicht tragbar sind.

Durch das Spektrum der angebotenen Maßnahmen wurde jedoch die Vielfalt landwirtschaftlicher Produktionsverfahren deutlich angehoben, wodurch sich die Produktionsbedingungen in einigen Betrieben geändert haben.

Ökologische Anbauverfahren dienen dem Ziel der Marktentlastung und der Erhöhung des Ange-botes ökologischer Produkte.

Die Förderung des umweltschonenden Anbaus von Gemüse sowie Heil- und Gewürzpflanzen unterstützt die Ackerbaubetriebe bei der Erzeugung natürlicher und gesunder Produkte bei gleichzeitigem Schutz des Bodens sowie des Oberflächen- und Grundwassers.

Insgesamt ist jedoch ein Beitrag zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit durch Agrarumweltmaß-nahmen unmittelbar nicht zu erwarten, weil die eingesetzten Mittel in der Regel den Ausgleich für freiwillige, umweltorientierte Produktionseinschränkungen oder natürliche Benachteiligungen dar-stellen.

Ressourcenschutz, Schutz von Boden, Wasser und Atmosphäre, Verringerung von Umweltbelas-tungen

Der Ressourcenschutz, der Schutz von Boden, Wasser und Atmosphäre sowie die Verringerung von Umweltbelastungen sind erklärte Hauptziele der Förderung über Agrarumweltmaßnahmen im Entwicklungsplan ländlicher Raum. Entsprechend entfallen auf diese Förderziele große Teile der finanziellen Aufwendungen. Die Schwerpunkte der Förderung lagen im Erosionsschutz und in der Reduzierung des Einsatzes von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln, d. h. sie diente dem Schutz des Bodens sowie des Grund- und Oberflächenwassers. Hervorzuheben sind Maßnahmen wie die Anwendung von Mulchsaatverfahren, der ökologische Anbau, die extensive Grünlandnutzung und der Vertragsnaturschutz.

Erhaltung der Artenvielfalt, der natürlichen Lebensräume und ihrer Vernetzung sowie Verbesse-rung des Landschaftsbildes

Diese Zielstellungen werden durch ein breites Spektrum von Maßnahmen des Entwicklungspla-nes ländlicher Raum unterstützt. Die Eingrenzung bzw. der Verzicht des Einsatzes chemisch-synthetischer Produktionsmittel führt zu einer bedeutenden Stützung der Habitatfunktionen der Agrarlandschaft sowohl auf ackerbaulich genutzten Flächen als auch auf dem Grünland.

Maßnahmen zur Erhaltung und Förderung der Artenvielfalt konzentrierten sich vor allem auf das Grünland. Positive Effekte lassen sich aus der extensiven Grünlandnutzung und besonders aus dem Vertragsnaturschutz ableiten. Die regionale Lage und die historische Nutzung der Grünland-flächen führte zur Herausbildung charakteristischer Pflanzen- und Tiergesellschaften.

In diesem Zusammenhang ist auch der Schutz wertvoller Biotope zu nennen. Die Erhaltung des Weinbaus in Steilhanglagen, die Pflege von Streuobstwiesen und bereits aufgegebener landwirt-schaftlicher Flächen, die naturschutzgerechte Bewirtschaftung von Ackerflächen sowie Maßnah-men des ökologischen Landbaus tragen über die Bereitstellung sehr spezifischer Lebensräume dazu bei, die Artenvielfalt der Flora und Fauna zu erhalten bzw. zu verbessern.

Defizite an Strukturelementen als Lebensraum und zur Vernetzung von Lebensräumen treten besonders in den intensiven Ackerbaugebieten auf. Dies ist historisch bedingt. Wirkungsvolle Maßnahmen zur Vernetzung von Lebensräumen, wie die Anlage von Ackerstreifen, fanden je-doch kaum Akzeptanz.

Ein Teil der geförderten Grünlandflächen dient als Rastort für wandernde Vogelarten. Damit wird über die Fördermaßnahmen die Vernetzung von Lebensräumen gestärkt. Diese Funktion hat im europäischen Maßstab eine große Bedeutung.

Sachsen-Anhalt verfügt über einen relativ hohen Anteil an Natura 2000 Flächen. Ein Angebot an Fördermöglichkeiten für die Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen wurde ab 2004 umgesetzt, um Spannungen zwischen Umwelt- und landwirtschaftlichen Zielsetzungen abzubau-en. Messbare Ergebnisse liegen jedoch noch nicht vor.

Der Erhalt bestimmter Nutztierrassen, die vom Aussterben bedroht sind, konnte in Sachsen-Anhalt über Maßnahmen des Entwicklungsplanes ländlicher Raum erzielt werden. Die Förderung führte zu einem Bestandeszuwachs bei einigen gefährdeten Rassen. Die zuchtorganisatorische Begleitung und die bewusste Nutzung der Rassen, evtl. innerhalb traditioneller Bewirtschaftungs-formen, erscheinen jedoch unbedingt notwendig, um die ersten Erfolge dieser Maßnahme nach-haltig zu untermauern.

Ausbau der Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes

Forstwirtschaftliche Maßnahmen der Erstaufforstung haben u. a. das Ziel, Nutzungsalternativen für bisher landwirtschaftlich genutzte Flächen zu schaffen und forstwirtschaftliche Aktivitäten in landwirtschaftlichen Betrieben zu beleben. Besonders in waldarmen Regionen wird eine Auffors-tung angestrebt. Diese Maßnahmen entsprechen dem Ziel, in Sachsen-Anhalt mittelfristig den Waldanteil von 23 auf 25 % zu erhöhen.

Bezüglich des Ausbaus der Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes konnte festgestellt werden, dass die Akzeptanz der Maßnahmen zur Erstaufforstung landwirtschaftlicher Flächen zu gering ist und gegenüber dem Zeitraum 1992 bis 1999 stark abgenommen hat.

Es ist absehbar, dass der bestehende Trend einer geringen Waldzunahme durch Aufforstung landwirtschaftlicher Flächen beibehalten wird.

3.4.4 Zusammenfassende Betrachtung zu Zielerreichung und Effizienz der

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